Inhalt dieser Seite
- So funktioniert die PKV für Familien
- Kosten je Familienmitglied
- Rechenbeispiel Partner + 2 Kinder
- Arbeitgeberzuschuss für die Familie
- Familien von Selbstständigen
- Beamtenfamilien & Beihilfe
- Kinder: Was gilt?
- Schwangerschaft & Elternzeit
- Tarife und Anbieter
- PKV-Rechner für Familien
- Vorteile & Nachteile
- Für wen sie sich lohnt
- PKV mit zwei Kindern: Eigenanteile und Unterstützungsleistungen mitplanen
- Häufige Fragen
PKV für Familien auf einen Blick
Die PKV für Familien kennt keine beitragsfreie Mitversicherung: Partner und Kinder erhalten jeweils einen eigenen Vertrag. Kinder kosten je nach Tarif rund 94 bis 250 Euro im Monat, Erwachsene ab etwa 400 Euro. Günstig wird es, wenn beide Eltern Arbeitgeberzuschuss bekommen oder die Beihilfe den Großteil trägt.
- Beispielfamilie (2 Erwachsene à 35 Jahre, 2 Kinder): 1.909,96 € im Monat inklusive Pflegepflicht.
- Arbeitgeberzuschuss auch für Kinder und Partner ohne Einkommen – zusammen höchstens 613,22 € je Angestelltem.
- Beamtenfamilie des Bundes: Kinder 80 %, Partner und Beamter mit zwei Kindern je 70 % Beihilfe – Familie im Beispiel rund 751,82 €.
- Neugeborene: Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie das Kind binnen 2 Monaten anmelden (§ 198 VVG).
So funktioniert die PKV für Familien
Die PKV für Familien funktioniert nach dem Prinzip „ein Mensch, ein Beitrag“: Jede Person wird nach eigenem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif kalkuliert, das Einkommen spielt keine Rolle. Genau darin liegt der größte Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der Kinder und ein Partner ohne nennenswertes Einkommen kostenlos über die Familienversicherung mitversichert sind.
In der GKV zahlt ein Mitglied einen Prozentsatz seines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (2026). Ob es allein lebt oder eine fünfköpfige Familie ernährt, ändert am Krankenkassenbeitrag nichts – nur die Pflegeversicherung wird mit jedem Kind ab dem zweiten etwas günstiger. In der privaten Krankenversicherung wächst der Beitrag dagegen mit jedem Familienmitglied. Dafür erhält jedes Familienmitglied genau den Schutz, den Sie vereinbaren: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer für das Kind, hohe Erstattung bei Zahnspangen, freie Arztwahl und kurze Wartezeiten beim Facharzt.
Wichtig für Familien ist außerdem: Die Tarife müssen nicht bei allen Familienmitgliedern gleich sein. Der Hauptverdiener kann einen Komforttarif mit Krankentagegeld wählen, der Partner einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung und die Kinder einen Kindertarif mit halbiertem Selbstbehalt. Ein gemeinsamer Versicherer bietet sich trotzdem an, weil nur dann die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung greift und die Verwaltung einfacher bleibt.
| Merkmal | Gesetzliche Krankenversicherung | PKV für Familien |
|---|---|---|
| Beitrag | Prozent vom Einkommen, bis zur BBG | je Person nach Alter, Gesundheit und Tarif |
| Partner ohne Einkommen | beitragsfrei familienversichert (bis 565 €/Monat) | eigener Beitrag |
| Kinder | beitragsfrei familienversichert | eigener Kinderbeitrag, oft halber Selbstbehalt |
| Pflegeversicherung | Abschlag ab dem 2. Kind | Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichert |
| Arbeitgeberanteil | Hälfte des Beitrags | Hälfte für Angestellten und Angehörige, bis 613,22 € |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt, änderbar | vertraglich garantiert, für jedes Mitglied wählbar |
Was kostet die PKV für Familien 2026?
Die Kosten der PKV für Familien ergeben sich aus der Summe der Einzelbeiträge: zwei Erwachsenenbeiträge, ein Kinderbeitrag je Kind und die Pflegepflichtversicherung der Erwachsenen. Kinder bis 14 oder 15 Jahre zahlen in unseren Beispielen zwischen 93,59 € und 249,30 €, Jugendliche etwas mehr, Erwachsene mit 35 Jahren je nach Tarif rund 500 bis 860 € im Monat.
Kinder sind in der PKV günstig, weil sie keinen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent zahlen – der fällt erst vom 21. bis zum 60. Lebensjahr an – und weil viele Versicherer Kindern nur den halben Selbstbehalt der Eltern berechnen. In der Pflegepflichtversicherung sind Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichert. Mit dem Übergang in die Jugendbeitragsstufe (meist ab 15 oder 16 Jahren) und später in den Erwachsenentarif steigt der Beitrag allerdings spürbar.
| Anbieter und Tarif | Kind (0–14/15 J.) | Jugendliche | Selbstbehalt Kind |
|---|---|---|---|
| Union KV CompactPRIVAT-Start 900 | 93,59 € | 142,36 € | 900 € |
| Union KV GesundheitVARIO 800 | 221,89 € | 247,32 € | 400 € (halbiert) |
| ARAG KomfortKlasse | 166,41 € | 187,24 € | ohne |
| ARAG MedExtra | 197,10 € | 257,60 € | ohne |
| ARAG MedBest | 224,87 € | 292,70 € | ohne |
| HanseMerkur Kids Fit | 211,84 € | 250,84 € | ohne |
| Allianz MeinGesundheitsschutz | rund 231,00 € | auf Anfrage | je nach Baustein |
| Barmenia einsA expert+ | 249,30 € | 356,32 € | 165 € |
Bei den Erwachsenen hängt der Beitrag vor allem vom Eintrittsalter ab. In der GesundheitVARIO-Tarifreihe der Union Krankenversicherung kostet der Kernschutz mit 800 € Selbstbehalt für einen 30-Jährigen 563,60 €, mit 35 Jahren 610,45 € und mit 40 Jahren 668,26 € – jeweils inklusive des gesetzlichen Zuschlags, aber ohne Pflegepflicht und Krankentagegeld. Die Pflegepflichtversicherung kostet Angestellte und Selbstständige 2026 im Durchschnitt 122,64 €, höchstens 209,26 € im Monat.
Ausführlich zu den Kinderbeiträgen, zur Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung für das Kind und zu Kindertarifen einzelner Versicherer informiert unsere Seite PKV für Kinder. Hier geht es um das Gesamtbild: Was kostet die Familie als Ganzes, und wann lohnt es sich?
Rechenbeispiel: PKV für die Familie mit Partner und zwei Kindern
Unser Rechenbeispiel zur PKV für Familien zeigt eine Familie mit zwei 35-jährigen Eltern und zwei Kindern unter 15 Jahren im Tarif GesundheitVARIO 800 der Union Krankenversicherung. Der Gesamtbeitrag liegt bei 1.909,96 € im Monat; was die Familie selbst trägt, hängt davon ab, ob ein oder zwei Elternteile angestellt sind.
| Person | Tarif | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| Elternteil 1, 35 Jahre | GesundheitVARIO 800 (Selbstbehalt 800 €) | 610,45 € |
| Elternteil 2, 35 Jahre | GesundheitVARIO 800 (Selbstbehalt 800 €) | 610,45 € |
| Kind 1, 0–14 Jahre | GesundheitVARIO, halber Selbstbehalt 400 € | 221,89 € |
| Kind 2, 0–14 Jahre | GesundheitVARIO, halber Selbstbehalt 400 € | 221,89 € |
| Krankenversicherung gesamt | 1.664,68 € | |
| Pflegepflicht Erwachsene | 2 × Durchschnittsbeitrag 122,64 € | 245,28 € |
| Pflegepflicht Kinder | beitragsfrei | 0,00 € |
| Gesamtbeitrag der Familie | 1.909,96 € |
Variante 1: Alleinverdiener mit Partner ohne Einkommen
Verdient nur ein Elternteil und ist dieser angestellt, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Familienbeitrags – aber höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Bei 1.909,96 € Gesamtbeitrag ist der Höchstzuschuss deutlich überschritten, der Arbeitgeber zahlt also 613,22 €. Die Familie trägt selbst 1.296,74 € im Monat.
In der GKV würde derselbe Angestellte mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze 508,59 € Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 %) und mit zwei Kindern 90,09 € Pflegeversicherung zahlen, zusammen 598,68 €. Partner und Kinder wären kostenlos familienversichert. Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel 698,06 € im Monat zugunsten der GKV.
Variante 2: Beide Eltern angestellt über der Versicherungspflichtgrenze
Verdienen beide Eltern mehr als 77.400 € im Jahr, bekommt jeder einen eigenen Arbeitgeberzuschuss. Ein Elternteil versichert die Kinder über seinen Zuschuss mit, der andere nur sich selbst. Elternteil 1 erhält den Höchstbetrag von 508,59 € für die Krankenversicherung plus die Hälfte seines Pflegebeitrags, zusammen 569,91 €; Elternteil 2 erhält die Hälfte seines eigenen Beitrags, 366,55 €. Die Familie zahlt selbst nur noch 973,51 €.
In der GKV würden beide Eltern mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze je 598,68 € zahlen, zusammen 1.197,36 €. Hier ist die PKV für die Familie also um 223,85 € im Monat günstiger – und bietet allen vier Familienmitgliedern Privatpatientenstatus.
Monatlicher Eigenanteil der Familie nach Arbeitgeberzuschuss, Beispiel 2026 (2 Erwachsene à 35 Jahre, 2 Kinder)
So lesen Sie das Beispiel: Es handelt sich um ein Beispiel mit Beiträgen eines Versicherers und dem Durchschnittswert der Pflegepflichtversicherung. Tarife mit geringerem Selbstbehalt oder Einbettzimmer kosten mehr, Grundschutztarife weniger. Ihren tatsächlichen Familienbeitrag berechnen wir kostenlos mit dem genauen Alter aller Familienmitglieder.
Nennen Sie uns Alter und Beruf beider Eltern und das Alter der Kinder – wir rechnen PKV und GKV für Ihre Familie gegeneinander.
PKV für eine Familie mit zwei Kindern bei verändertem Einkommen
Das Familienbeispiel sollte zusätzlich für eine Phase mit nur einem Einkommen geprüft werden. Wenn ein Elternteil seine Arbeitszeit reduziert, können sich Arbeitgeberzuschuss und Versicherungsstatus ändern, während die privaten Beiträge der vier Personen zunächst weiterlaufen. Stellen Sie deshalb neben der heutigen Situation auch die geplante Eltern- oder Teilzeitphase gegenüber.
Erfassen Sie für beide Kinder getrennt Alter, Beihilfe und gewünschten Schutz. Ein gemeinsamer Familienpreis verdeckt sonst Unterschiede bei Zahnstaffeln, Selbstbeteiligungen oder späteren Tarifumstellungen. Die PKV bei Teilzeit erläutert die Einkommensänderung; für den erwachsenen Partner ohne Erwerbseinkommen hilft die Ehepartner-Übersicht.
Arbeitgeberzuschuss: So hilft der Chef bei der PKV für die Familie
Angestellte erhalten zur PKV für Familien einen Arbeitgeberzuschuss, der auch die Beiträge für Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen einschließt. Nach § 257 SGB V zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für sich und die Angehörigen, die in der GKV familienversichert wären, 2026 aber zusammen höchstens 613,22 € im Monat.
Für die Praxis heißt das: Ein junger Angestellter, der allein versichert ist, schöpft den Höchstzuschuss selten aus – ein 35-Jähriger mit einem Tarif von 700 Euro bekommt 350 Euro. Mit Kindern und Partner steigt der zuschussfähige Beitrag, bis der Deckel erreicht ist. Ab diesem Punkt zahlt die Familie jeden weiteren Euro allein. Das erklärt, warum die PKV beim Alleinverdiener mit großer Familie schnell teuer wird.
| Position | Höchstbetrag 2026 im Monat |
|---|---|
| Zuschuss Krankenversicherung | 508,59 € |
| Zuschuss Pflegeversicherung | 104,63 € |
| Zuschuss insgesamt | 613,22 € |
| Grenze: nie mehr als | 50 % des tatsächlichen Beitrags |
Verdienen beide Eltern über der Grenze, sollte der Elternteil mit dem niedrigeren eigenen Beitrag die Kinder übernehmen, damit möglichst viel Zuschuss genutzt wird. Solche Stellschrauben prüfen wir bei jedem Familienangebot. Mehr Details zu Teilzeit, Rente und den Werten für 2027 finden Sie im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Wer die Voraussetzungen für den Wechsel prüfen möchte, liest unter PKV für Angestellte weiter. Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 voraussichtlich auf 84.150 € – mehr dazu unter Versicherungspflichtgrenze 2027.
PKV für Familien von Selbstständigen
Selbstständige zahlen die PKV für ihre Familie vollständig selbst, weil es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt. Die Beiträge lassen sich aber als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, soweit sie die Basisabsicherung betreffen – für alle Familienmitglieder.
Mit höherem Selbstbehalt sinkt der Familienbeitrag deutlich. In der Stufe GesundheitVARIO 1600 der Union Krankenversicherung zahlt ein 35-Jähriger 533,40 €, ein Kind mit halbem Selbstbehalt von 800 € kostet 134,71 €. Eine Familie mit zwei selbstständigen oder einem selbstständigen und einem nicht berufstätigen Elternteil und zwei Kindern kommt so auf 1.581,50 € einschließlich durchschnittlicher Pflegepflicht.
| Position | PKV (VARIO 1600) | GKV an der BBG |
|---|---|---|
| Elternteil 1 (selbstständig) | 533,40 € | 982,31 € KV ohne Krankengeld |
| Elternteil 2 ohne Einkommen | 533,40 € | familienversichert |
| 2 Kinder | 269,42 € | familienversichert |
| Pflegeversicherung | 245,28 € | 194,72 € (3,35 % mit 2 Kindern) |
| Familie gesamt | 1.581,50 € | 1.177,03 € |
Die GKV verlangt von Selbstständigen einen Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen, mindestens aber aus 1.318,33 € im Monat. Wer deutlich weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt in der GKV entsprechend weniger – dann fällt der Vergleich noch klarer zugunsten der GKV aus. Umgekehrt gilt: Sind beide Partner selbstständig mit gutem Einkommen, zahlen beide in der GKV jeweils bis zum Höchstbeitrag, und die PKV wird für die Familie attraktiv. Worauf Selbstständige bei Krankentagegeld und Selbstbehalt achten sollten, erklärt die Seite PKV für Selbstständige; zur Steuer siehe PKV steuerlich absetzen.
PKV für Beamtenfamilien: Wie die Beihilfe die Kosten senkt
Für Beamtenfamilien ist die PKV fast immer die günstigste Lösung, weil der Dienstherr über die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten für den Beamten, den Partner und die Kinder übernimmt. Im Bund erhalten Kinder 80 Prozent Beihilfe, ein Partner mit Einkünften bis 22.648 € im Jahr 70 Prozent, und der Beamte selbst steigt mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern von 50 auf 70 Prozent.
Versichert werden muss nur der Rest. Deshalb sind Beihilfetarife für Kinder besonders günstig: Die Restkostenversicherung kostet bei der Union Krankenversicherung im Tarif BeihilfeCOMFORT BC 20 für Kinder bis 14 Jahre 55,38 €, bei der ARAG mit den Tarifen 211, 241 und 521 für das Kind eines Bundesbeamten 54,50 €, bei der Allianz 57,77 €.
| Person (Bund) | Beihilfe | Tarif | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|---|
| Beamter, 35 Jahre | 50 % / 70 % | BC 50 bzw. BC 30 | 400,19 € | 264,03 € |
| Partner, 35 Jahre, ohne Einkommen | 70 % | BC 30 | 264,03 € | 264,03 € |
| Kinder, 0–14 Jahre | 80 % | BC 20 | 55,38 € | 110,76 € |
| Pflegepflicht (PVB), 2 Erwachsene | 2 × Ø 56,50 € | 113,00 € | 113,00 € | |
| Familie gesamt | 832,60 € | 751,82 € |
Das Ergebnis überrascht viele: Mit dem zweiten Kind sinkt der Familienbeitrag, obwohl eine Person mehr versichert ist. Der Grund ist der höhere Beihilfesatz des Beamten. Damit der Wechsel von 50 auf 70 Prozent keine Lücke reißt, muss der Tarif rechtzeitig angepasst werden. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt, gibt es keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten. Fällt der Satz später wieder auf 50 Prozent – etwa wenn nur noch ein Kind berücksichtigt wird –, muss der Anteil wieder aufgestockt werden.
Die Öffnungsaktion der PKV gilt nicht nur für neue Beamte, sondern auch für erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige: Partner und Neugeborene werden innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschluss angenommen, der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt.
Die Bundesländer folgen weitgehend dem Bundesschema, weichen aber bei Einkommensgrenzen für Partner und einzelnen Sätzen ab – Hessen und Bremen etwa mit einem gestaffelten System. Alles zu den Sätzen lesen Sie im Ratgeber Beihilfe und im Vergleich Beihilfe in Bund und Ländern. Die passende Tarifauswahl für den Beamten selbst zeigt die Seite PKV für Beamte, für Lehrer PKV für Lehrer.
Wir stimmen die Restkostentarife für Beamten, Partner und Kinder auf Ihren Dienstherrn und die Zahl der Kinder ab.
Kinder in der PKV der Familie: Was Eltern wissen müssen
Ob Kinder in die PKV der Familie kommen, hängt vom Versicherungsstatus beider Eltern ab. Sind beide privat versichert, werden die Kinder privat versichert. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder dort beitragsfrei familienversichert werden – es sei denn, der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat und mehr als der gesetzlich versicherte Partner (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Diese Regel wird in Familien oft übersehen: Wechselt der besser verdienende Elternteil in die PKV, verlieren die Kinder bei verheirateten Eltern die kostenlose Familienversicherung. Sie müssen dann entweder freiwillig in der GKV oder privat versichert werden. Ist die Familie ohnehin auf die PKV ausgerichtet, ist ein Kindertarif beim Versicherer der Eltern meist die bessere Wahl.
| Situation der Eltern | Kind kann versichert werden |
|---|---|
| beide gesetzlich versichert | beitragsfrei in der GKV-Familienversicherung |
| beide privat versichert | nur privat |
| einer gesetzlich, einer privat – PKV-Elternteil verdient weniger oder bis 6.450 €/Monat | wahlweise beitragsfrei GKV oder privat |
| einer gesetzlich, einer privat – PKV-Elternteil verdient mehr als 6.450 €/Monat und mehr als der Partner (verheiratet) | freiwillig GKV oder privat |
| Beamter und Partner in der GKV | Beihilfe 80 % + Restkostentarif oder GKV-Familienversicherung |
Neugeborene können nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten nachversichert werden, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt beim Versicherer versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird. Der Versicherer kann verlangen, dass der Elternteil schon mindestens drei Monate versichert ist; der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils. Für die Familienplanung heißt das: Wer die PKV ohnehin plant, schließt sie besser vor der Geburt ab.
Alles Weitere zum Kind – Kindertarife im Einzelnen, Kieferorthopädie, die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung – steht auf unseren Spezialseiten: PKV für Kinder, GKV oder PKV für Kinder und Kindernachversicherung.
Schwangerschaft, Elternzeit und Trennung: PKV im Familienalltag
Die PKV für Familien muss auch die Übergänge des Familienlebens abbilden – Schwangerschaft, Elternzeit, Teilzeit und im Ernstfall eine Trennung. Weil jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag hat, lassen sich die Verträge in all diesen Phasen einzeln anpassen, aber es gibt keine automatische Entlastung wie die beitragsfreie Familienversicherung der GKV.
Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaftsvorsorge, Entbindung und Hebammenhilfe gehören zu den Leistungen der Vollversicherung. Wichtig ist vor allem der Blick auf den Vertrag des Elternteils, bei dem das Kind nachversichert werden soll: Er muss rechtzeitig bestehen, und der gewünschte Kinderschutz darf nicht über seinem Niveau liegen. Einige Versicherer entlasten junge Familien zusätzlich: Die Hallesche stellt Kinder in NK.select bis zum ersten Geburtstag beitragsfrei, die LKH im GesundheitsUpgrade für den Geburtsmonat plus sechs Monate, die Nürnberger in MAX6+ ebenfalls bis zum ersten Geburtstag. Mehr im Ratgeber PKV und Schwangerschaft.
Elternzeit
In der Elternzeit läuft der PKV-Beitrag weiter, auch wenn kein Gehalt fließt – und damit in der Regel auch kein Arbeitgeberzuschuss. Diese Phase sollte jede Familie vor dem Wechsel einplanen. Manche Tarife fangen sie ab: Die ARAG stellt Versicherte in MedBest bis zu sechs Monate je Kind in der Elternzeit beitragsfrei. Beamte des Bundes erhalten in der Elternzeit 70 Prozent Beihilfe. Die Details erklärt der Ratgeber PKV in der Elternzeit.
Teilzeit, Einkommensverlust und Trennung
Sinkt das Gehalt eines angestellten Elternteils dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, wird er unter 55 Jahren wieder gesetzlich versicherungspflichtig, und Kinder können unter Umständen in die Familienversicherung wechseln. Die Verträge der übrigen Familienmitglieder bleiben davon unberührt. Nach einer Trennung versichert jeder Elternteil sich selbst weiter; wer die Kinderverträge zahlt, regeln die Eltern untereinander. Wer den PKV-Beitrag in solchen Phasen senken will, findet Wege unter PKV-Beitrag senken und Tarifwechsel nach § 204 VVG; zur Rückkehr siehe Zurück in die GKV.
Tarife und Anbieter für Familien in der PKV
Für Familien eignen sich PKV-Tarife, die Kindern einen halbierten Selbstbehalt, gute Kieferorthopädie-Leistungen, Rooming-in im Krankenhaus und Beitragsfreiheit für Neugeborene bieten. Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Tarife mit diesen Familienmerkmalen und – wo vorhanden – den Beispielbeitrag für ein Kind bis 14 oder 15 Jahre.
| Anbieter | Tarif | Familienmerkmal | Kind (Beispiel) |
|---|---|---|---|
| Union KV | GesundheitVARIO 400 / 800 / 1600 | Kinder mit halbem Selbstbehalt, gleiche Tarifreihe wie Eltern | 134,71–282,02 € |
| Union KV | CompactPRIVAT-Start | Grundschutz, sehr niedriger Kinderbeitrag | 93,59 € (SB 900 €) |
| ARAG | MedBest | Elternzeit bis 6 Monate je Kind beitragsfrei, KFO ohne Altersgrenze | 224,87 € |
| ARAG | KomfortKlasse | Kinder mit halber Selbstbeteiligung | 166,41 € |
| HanseMerkur | Kids Fit | Rooming-in für ein Elternteil bis 14 Jahre, KFO 80 % | 211,84 € |
| Barmenia | einsA expert+ | Kinder-Selbstbehalt 165 €, Zahnersatz/KFO 90 % | 249,30 € |
| Allianz | MeinGesundheitsschutz | Beitragsrückerstattung für Kinder bis 45 % | rund 231 € |
| Hallesche | NK.select | beitragsfrei bis zum 1. Geburtstag, Rooming-in bis 16 | auf Anfrage |
| LKH | GesundheitsUpgrade | Neugeborene 7 Monate beitragsfrei, Gesundheitsbonus | auf Anfrage |
| Nürnberger | MAX6+ | Kinderkrankentagegeld 100 €/Tag bis 10 Tage | auf Anfrage |
| DKV | BestMed Komfort | KFO 100 % bis 19 Jahre, angeborene Erkrankungen mitversichert | auf Anfrage |
| Württembergische | Module | 200 € Pauschale bei Erkrankung eines Kindes unter 12 | auf Anfrage |
| ottonova | Volltarife | Begleitperson bis 15 Jahre, Pflegepauschale | auf Anfrage |
Die vier Familientarife im Detail
Die folgenden Tarife kombinieren einen klar kalkulierbaren Kinderbeitrag mit Leistungen, die im Familienalltag zählen. Die Preise gelten für ein Kind im Alter von fünf Jahren.
GesundheitVARIO 400 / 800 / 1600
Tarifkürzel: VARIO 400, VARIO 800, VARIO 1600- Ambulant100 % nach Selbstbehalt bis GOÄ-Höchstsatz
- Selbstbehalt20 %/max. 400 €, 800 € oder 1.600 € (nur ambulant)
- Stationärallgemeine Krankenhausleistungen
- Zahnbehandlung100 %
- Zahnersatz70 % inkl. Implantate
- Hörgerätebis 2.000 € je Ohr
Kids Fit
Tarifkürzel: Kinderkombination- Arzt/Arznei100 %, freie Arztwahl
- Zahnbehandlung100 %
- Kieferorthopädie80 %
- KrankenhausEin- oder Zweibettzimmer
- Rooming-InElternteil bis zum 14. Lebensjahr
MedBest
Tarifkürzel: MB0, MB300, MB600, MB900, MB1200, MB1500- Ambulant100 %, auch über die Höchstsätze
- Heilmittel100 %, ohne Preisverzeichnis
- Psychotherapie100 %, ohne Sitzungslimit
- Zahnersatz / KFO90 %, KFO ohne Altersgrenze
- Sehhilfen / LASIK600 € in 2 Jahren / 4.000 € in 5 Jahren
- Elternzeitbeitragsfrei bis 6 Monate je Kind
NK.select für Kinder
Tarifkürzel: NK.select S / L / XL (Kinder)- Selbstbehalt300, 600 oder 1.500 €
- Bonus50 € pro Monat
- Neugeborenebeitragsfrei bis zum 1. Lebensjahr
Für Beamtenfamilien gelten andere Maßstäbe: Hier zählt, dass der Versicherer Restkostentarife in allen Prozentstufen anbietet und bei einem wechselnden Beihilfesatz ohne Gesundheitsprüfung umstellt. Die Kindertarife BeihilfeCOMFORT BC 20 (Union KV), 211/241/521 (ARAG) und die Beihilfetarife der Allianz liegen alle bei rund 55 € im Monat. Einen vollständigen Überblick über alle Gesellschaften bietet die Übersicht der PKV-Anbieter, eine Einordnung der Tarifwelten die Seite PKV-Tarife.
PKV-Rechner für Familien: Beiträge je Familienmitglied
Mit dem PKV-Rechner für Familien sehen Sie für jedes Familienmitglied einzeln, was die Tarife kosten: Geben Sie für die Eltern das Alter und den Beruf ein, für die Kinder ein Alter unter 18 Jahren – dann zeigt der Rechner automatisch die Kindertarife. Addiert ergibt sich der Familienbeitrag.
Beispielbeiträge 2026 bzw. daraus hochgerechnete Richtwerte je Person; enthaltene Bausteine unterscheiden sich je Tarif. Den verbindlichen Familienbeitrag erhalten Sie mit dem persönlichen Angebot.
Der Rechner zeigt Richtwerte ohne Gesundheitsprüfung. Für ein verbindliches Familienangebot fragen wir die Gesundheitsangaben aller Familienmitglieder ab – bei Vorerkrankungen gern zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage, damit kein Antrag abgelehnt wird. Den allgemeinen Rechner mit allen Berufsgruppen finden Sie unter PKV-Rechner.
PKV für Familien: Vorteile und Nachteile
Die PKV für Familien bietet allen Familienmitgliedern garantierte Privatleistungen, kostet aber je Person einen eigenen Beitrag. Ob die Vorteile überwiegen, hängt von Einkommen, Kinderzahl und Beamtenstatus ab.
Vorteile für Familien
- Privatpatientenstatus für Kinder: Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, kurze Facharzttermine
- Rooming-in, Kieferorthopädie bis 80–100 % und weitere Kinderleistungen vertraglich garantiert
- Doppelverdiener: zwei Arbeitgeberzuschüsse, im Beispiel 223,85 € günstiger als die GKV
- Beamte: Beihilfe von 70–80 % für Partner und Kinder, Kinderbeiträge um 55 €
- Kinder in der Pflegepflichtversicherung in der Regel beitragsfrei
- Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung nachversicherbar
Nachteile für Familien
- keine beitragsfreie Familienversicherung – jedes Kind kostet extra
- Arbeitgeberzuschuss je Angestelltem auf 613,22 € gedeckelt
- Alleinverdiener: im Beispiel 698,06 € im Monat teurer als die GKV
- Beitrag läuft in Elternzeit weiter, meist ohne Zuschuss
- Kinderbeiträge steigen mit der Jugend- und Erwachsenenstufe
- Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen
Hinzu kommt ein politisches Argument, das Familien beobachten sollten: Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter Kostendruck. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist unter anderem ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent des Einkommens für mitversicherte Ehepartner vorgesehen; ausgenommen sind Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, Pflegende und Partner über der Regelaltersgrenze. Wann dieser Zuschlag greift, steht noch nicht endgültig fest. Für Familien mit älteren Kindern kann die GKV damit teurer werden. Alle Argumente beider Systeme stellt der Ratgeber GKV oder PKV gegenüber, die Vor- und Nachteile allgemein der Beitrag PKV: Vorteile und Nachteile.
Wir rechnen beide Systeme mit Ihren Zahlen durch – ehrlich, auch wenn die GKV für Sie günstiger ist.
Für welche Familien sich die PKV lohnt
Die PKV lohnt sich für Familien vor allem dann, wenn mehrere Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, wenn ein Elternteil Beamter ist oder wenn die Familie großen Wert auf Privatleistungen für die Kinder legt und den Mehrbeitrag bewusst in Kauf nimmt.
| Familiensituation | Tendenz | Warum |
|---|---|---|
| Beamter, Partner ohne Einkommen, Kinder | PKV klar günstiger | Beihilfe 70–80 % für alle, Restkostentarife um 55 € je Kind |
| beide Eltern angestellt über 77.400 € | PKV meist günstiger | zwei Arbeitgeberzuschüsse, GKV-Beitrag doppelt am Höchstbetrag |
| ein Elternteil angestellt, Partner ohne Einkommen, 1 Kind | knapp – genau rechnen | Zuschuss teilweise ausgeschöpft, Tarifwahl entscheidet |
| Alleinverdiener mit 2 oder mehr Kindern | GKV meist günstiger | Zuschuss gedeckelt, jedes Kind kostet extra |
| Selbstständiger mit Einkommen unter der BBG | GKV meist günstiger | GKV-Beitrag nach Einkommen, Familie beitragsfrei |
| Paar ohne Kinder, später Familienplanung | PKV mit Blick auf Kinder wählen | Elternteil-Tarif begrenzt Nachversicherung des Kindes |
Bevor Sie wechseln, sollten Sie drei Fragen klären: Wie entwickelt sich das Einkommen in den nächsten Jahren, etwa durch Elternzeit oder Teilzeit? Wie viele Kinder sind geplant? Und: Tragen Sie den Beitrag auch dann, wenn ein Einkommen wegfällt? Denn die PKV ist eine Entscheidung für Jahrzehnte – im Alter helfen Alterungsrückstellungen und der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags mit 60, der Beitrag bleibt aber je Person bestehen. Unsere Ratgeber Wann ist die PKV sinnvoll? und Worauf bei der PKV achten helfen bei der Einordnung.
Ein Angebot für alle Familienmitglieder, abgestimmt auf Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfe – unverbindlich per E-Mail.
PKV mit zwei Kindern: Eigenanteile und Unterstützungsleistungen mitplanen
Bei einer PKV für eine Familie mit zwei Kindern sollten neben den vier möglichen Einzelbeiträgen auch die jeweiligen Selbstbehalte betrachtet werden. Ein günstiger Beitrag pro Person kann im behandlungsintensiven Jahr zu mehreren Eigenbelastungen führen. Prüfen Sie außerdem, welche Leistungen für jedes Kind tatsächlich vereinbart sind; gleiche Gesellschaft bedeutet nicht zwingend gleicher Tarifumfang.
Für die Familienplanung sind nicht nur klassische Arztkosten relevant. Haushaltshilfe kann nach einer Erkrankung die Alltagsorganisation unterstützen, während Kieferorthopädie eigene Altersgrenzen und Kostenregeln hat. Lassen Sie deshalb ein Familienangebot mit allen Personen, Zuschüssen und möglichen Eigenanteilen erstellen, statt einzelne Rechnerpreise ungeprüft zu addieren.
Häufige Fragen zur PKV für Familien
Gibt es in der PKV eine kostenlose Familienversicherung?
Nein. In der privaten Krankenversicherung hat jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag – auch der Partner ohne Einkommen und jedes Kind. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Kinder zahlen allerdings deutlich weniger als Erwachsene, in unseren Beispielen zwischen 93,59 € und 249,30 € im Monat, Beamtenkinder mit 80 Prozent Beihilfe rund 55 €.
Was kostet die PKV für eine Familie mit zwei Kindern?
Im Beispiel mit zwei 35-jährigen Eltern im Tarif GesundheitVARIO 800 der Union Krankenversicherung und zwei Kindern kostet die Familie 1.909,96 € im Monat einschließlich Pflegepflichtversicherung. Beim Alleinverdiener bleiben nach dem Arbeitgeberzuschuss 1.296,74 €, bei zwei angestellten Eltern 973,51 €. Eine Beamtenfamilie des Bundes zahlt in einem vergleichbaren Beihilfetarif rund 751,82 €.
Zahlt der Arbeitgeber auch für Partner und Kinder in der PKV?
Ja. Nach § 257 SGB V zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für den Angestellten und für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären – also meist Kinder und einen Partner ohne eigenes Einkommen. Die Summe ist 2026 aber auf 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt.
Lohnt sich die PKV für Familien?
Das hängt vor allem von der Zahl der Einkommen ab. Verdienen beide Eltern über der Versicherungspflichtgrenze, ist die PKV oft günstiger, weil jeder Elternteil einen eigenen Arbeitgeberzuschuss bekommt. Beim Alleinverdiener mit nicht berufstätigem Partner ist die GKV meist deutlich billiger. Für Beamte ist die PKV durch die Beihilfe fast immer die günstigste Lösung.
Müssen Kinder privat versichert werden, wenn ein Elternteil in der PKV ist?
Nicht immer. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, können Kinder dort familienversichert werden – außer der privat versicherte Elternteil verdient regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat und mehr als der gesetzlich versicherte Partner (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sind beide Eltern privat versichert, kommen Kinder in die PKV. Details erklären wir im Beitrag PKV für Kinder.
Wie wird ein Neugeborenes in der PKV versichert?
Nach § 198 VVG können Eltern ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist. Der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils.
Welche PKV ist die beste für Familien?
Für Familien zählen neben dem Preis Kinderleistungen wie Kieferorthopädie, Rooming-in und Beitragsfreiheit für Neugeborene. Die Hallesche stellt Kinder in NK.select bis zum ersten Geburtstag beitragsfrei, die LKH für den Geburtsmonat plus sechs Monate, die ARAG befreit in MedBest bis zu sechs Monate Elternzeit je Kind vom Beitrag. Welcher Tarif passt, rechnen wir mit Ihren Daten durch.
Kann ich meine Familie später wieder gesetzlich versichern?
Unter 55 Jahren ist die Rückkehr möglich, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt – etwa bei einem Einkommen unter 77.400 € (2026). Kinder und ein Partner ohne Einkommen können dann in die Familienversicherung wechseln. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
