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PKV Standardtarif in Kürze
Der Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter, bei allen privaten Krankenversicherern gleicher Tarif für Verträge mit Beginn vor dem 1. Januar 2009. Er schützt ältere Privatversicherte vor unbezahlbaren Beiträgen: Die Leistungen entsprechen etwa der GKV, der Beitrag ist gedeckelt, die Alterungsrückstellung wird voll angerechnet.
- Höchstbeitrag 2026: 848,62 € je Person, Ehepaare zusammen höchstens 1.272,93 €.
- Durchschnittsbeitrag nach der Anpassung zum 1. Juli 2026: rund 480 € im Monat.
- Zugang grundsätzlich ab 65, unter Voraussetzungen schon ab 55 — ohne Gesundheitsprüfung.
- Selbstbehalt für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel: 403 € im Jahr 2026, danach 500 €.
Was ist der Standardtarif in der PKV?
Der Standardtarif der PKV ist ein Sozialtarif, den jeder private Krankenversicherer mit gleichen Leistungen und nach gleichen Regeln für seine langjährigen Kunden anbietet. Er wurde 1994 eingeführt, damit ältere Privatversicherte nicht an steigenden Beiträgen scheitern und trotzdem in der PKV bleiben können.
Das Prinzip ist einfach: Wer im Alter seinen bisherigen Tarif nicht mehr bezahlen kann oder will, tauscht Leistung gegen Beitrag. Statt Chefarzt, Einbettzimmer und hoher Zahnerstattung gibt es im Standardtarif ungefähr das, was die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Im Gegenzug darf der Beitrag eine gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt: Sie beträgt 14,6 Prozent der monatlichen Grenze von 5.812,50 € und steigt deshalb jedes Jahr mit.
Der Standardtarif ist ein geschlossener Tarif. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für neue Verträge stattdessen den Basistarif. Wer seine private Krankenversicherung 2009 oder später begonnen hat, kommt nicht mehr in den Standardtarif. Für die vielen Versicherten mit älteren Verträgen bleibt er aber eines der wirksamsten Mittel gegen hohe Beiträge im Alter. Auf den Versicherungsscheinen heißt er meist STN (für Versicherte ohne Beihilfe) oder STB (für Beihilfeberechtigte).
Wer darf in den PKV-Standardtarif? Die Voraussetzungen
In den PKV-Standardtarif dürfen nur Privatversicherte wechseln, deren Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat und die das nötige Alter erreicht haben. Maßgeblich ist der Beginn der ersten Vollversicherung, nicht der Beginn des heutigen Tarifs.
| Voraussetzung | Regel | Hinweis |
|---|---|---|
| Vertragsbeginn | Vollversicherung vor dem 01.01.2009 | ab 2009: nur Basistarif |
| Alter ab 65 | Wechsel grundsätzlich möglich | keine Einkommensgrenze |
| Alter ab 55 | bei mindestens 10 Jahren Vorversicherung | Einkommen unter der BBG (69.750 € im Jahr 2026) |
| Beihilfeberechtigte | Variante STB | ergänzt die Beihilfe prozentual |
| Tarifwelt | Bisex-Tarif | nach Wechsel in Unisex meist ausgeschlossen |
In der Praxis betrifft der Standardtarif vor allem zwei Gruppen: Rentner und Pensionäre, deren Beitrag im bisherigen Tarif mit dem Einkommen nicht mehr zusammenpasst, und Versicherte zwischen 55 und 65, die wegen geringerer Einkünfte — etwa nach dem Ende einer Selbstständigkeit — sparen müssen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 in aller Regel versperrt; die Details stehen im Ratgeber GKV-Rückkehr über 55.
Achtung Unisex: Wer seinen alten Bisex-Tarif nach 2012 in einen Unisex-Tarif umgestellt hat, verliert bei vielen Versicherern den Zugang zum Standardtarif, und aus Unisex führt kein Weg zurück nach Bisex. Prüfen Sie deshalb vor jedem Tarifwechsel im Alter, ob Sie sich damit die Tür zum Standardtarif verschließen.
Beitrag im PKV Standardtarif 2026: Höchstbeitrag und Durchschnitt
Der Beitrag im PKV-Standardtarif ist 2026 auf 848,62 € im Monat begrenzt, tatsächlich zahlen Versicherte im Durchschnitt aber nur rund 480 €. Der Grund für den Abstand: Die angesparte Alterungsrückstellung aus dem bisherigen Tarif senkt den Beitrag, und viele Versicherte haben sie über Jahrzehnte aufgebaut.
| Beitrag | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Höchstbeitrag Einzelperson | 804,82 € | 848,62 € |
| Höchstbeitrag Ehepaar / Lebenspartner zusammen | 1.207,23 € | 1.272,93 € |
| Durchschnittsbeitrag (nach Anpassung 01.07.2026) | — | rund 480 € |
| Selbstbehalt Arznei-, Verband- und Hilfsmittel | 306 € im Jahr | 403 € im Jahr (danach 500 €) |
| Pflegepflichtversicherung zusätzlich, höchstens | — | 209,26 € |
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt eine eigene Grenze: Liegt ihr gemeinsames Einkommen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen beide zusammen höchstens 150 Prozent des Einzel-Höchstbeitrags. Im Rechenbeispiel mit zwei Partnern am Höchstbeitrag sind das 1.272,93 € statt 1.697,24 € — ein Vorteil von 424,31 € im Monat.
Monatsbeiträge 2026 im Vergleich, ohne Pflegepflichtversicherung
Rechenbeispiel: Standardtarif für Rentner
Auch im Standardtarif zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ihren Zuschuss von 8,75 Prozent der Bruttorente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Beispiel: Bei 1.800 € Rente und dem Durchschnittsbeitrag von 480 € beträgt der Zuschuss 157,50 €, der Eigenanteil sinkt auf 322,50 €. Selbst am Höchstbeitrag blieben bei gleicher Rente 691,12 € zu zahlen. Zum Vergleich: Wer als Rentner mit Versorgungsbezügen gesetzlich versichert ist, zahlt einen Prozentsatz vom gesamten Alterseinkommen. Mehr zu diesem Vergleich lesen Sie unter PKV für Rentner.
Wir prüfen Ihren Vertrag, fordern den Standardtarif-Beitrag an und vergleichen ihn mit günstigeren Normaltarifen Ihres Versicherers.
Leistungen des PKV-Standardtarifs: GKV-Niveau mit Selbstbehalt
Die Leistungen des PKV-Standardtarifs orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und sind bei allen Versicherern gleich. Sie bleiben Privatpatient mit Rechnung und Erstattung, erhalten aber keine Komfortleistungen mehr und tragen bei Medikamenten einen Teil selbst.
| Leistungsbereich | Standardtarif | Typischer Normaltarif |
|---|---|---|
| Arzthonorar | bis 1,8-fach GOÄ (abgesenkte Sätze) | bis 3,5-fach GOÄ oder darüber |
| Arznei-, Verband- und Hilfsmittel | 20 % Eigenanteil, jährlich begrenzt (2026: 403 €) | meist 100 % nach Selbstbeteiligung |
| Krankenhaus | allgemeine Pflegeklasse, 10 € pro Tag Zuzahlung für höchstens 28 Tage | oft Zweibettzimmer und Chefarzt |
| Psychotherapie | bis 25 Sitzungen | häufig deutlich mehr oder ohne Grenze |
| Zahnbehandlung | Leistungen etwa wie GKV | 80–100 % |
| Zahnersatz | 65 % | 60–100 %, je nach Tarif |
| Heilpraktiker, Brillen, Komfort | weitgehend nicht versichert | je nach Tarif versichert |
Der Selbstbehalt im Standardtarif steigt
Bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln tragen Versicherte im Standardtarif 20 Prozent der Kosten selbst — aber nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Dieser lag lange bei 306 €. Mit der Anpassung zum 1. Juli 2026 steigt er auf 500 € im Jahr, für das Übergangsjahr 2026 gelten 403 €. Für chronisch Kranke mit hohen Medikamentenkosten ist das der wichtigste Posten in der Rechnung: Der volle Selbstbehalt entspricht rund 42 € im Monat, die Sie zum Beitrag hinzurechnen sollten.
Pflegepflichtversicherung bleibt unverändert
Die private Pflegepflichtversicherung ist vom Standardtarif nicht betroffen. Sie läuft getrennt weiter und kostet nach fünf Jahren Versicherungszeit höchstens 209,26 € im Monat, mit Beihilfe höchstens 83,70 €. Wer seine Gesamtbelastung im Alter plant, muss beide Beiträge addieren.
PKV Standardtarif: Erfahrungen, Vorteile und Nachteile
Aus der Beratung wissen wir: Der PKV-Standardtarif ist für viele Versicherte eine echte Entlastung, führt im Alltag aber zu spürbaren Einschränkungen. Die größte Umstellung ist nicht der geringere Leistungsumfang, sondern der Umgang mit Arztpraxen.
Vorteile
- Beitrag gesetzlich gedeckelt: höchstens 848,62 €, im Schnitt rund 480 €
- Keine Gesundheitsprüfung, keine neuen Risikozuschläge über den Höchstbeitrag hinaus
- Alterungsrückstellung wird vollständig angerechnet
- Ehepaare zahlen zusammen höchstens 150 % des Einzel-Höchstbeitrags
- Zuschuss der Rentenversicherung und Beihilfe bleiben erhalten
- Weiterhin Privatpatient mit freier Arztwahl
Nachteile
- Leistungen nur auf GKV-Niveau, kein Chefarzt, kein Zweibettzimmer
- Ärzte rechnen nur mit abgesenkten Sätzen ab — manche Praxen behandeln ungern
- Selbstbehalt bei Medikamenten steigt auf 500 € im Jahr
- Psychotherapie auf 25 Sitzungen begrenzt, Zahnersatz 65 %
- Rückweg in einen Normaltarif nur mit Gesundheitsprüfung für Mehrleistungen
- Nur für Verträge vor 2009 und meist erst ab 55 oder 65
Standardtarif beim Arzt: Das sollten Sie wissen
Ärzte dürfen im Standardtarif höchstens den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung abrechnen, bei technischen Leistungen und Laborleistungen noch weniger. Kassenärzte sind verpflichtet, Standardtarif-Versicherte zu diesen Sätzen zu behandeln. Trotzdem erleben Versicherte, dass eine Praxis zunächst den normalen Privatsatz berechnet. Unser Rat: Legen Sie bei jedem Termin einen Hinweis auf den Standardtarif vor und reichen Sie Rechnungen über dem 1,8-fachen Satz nicht einfach ein, sondern lassen Sie sie korrigieren. Die Differenz müssten Sie sonst selbst zahlen.
Nennen Sie den Standardtarif schon bei der Anmeldung in der Praxis und halten Sie Ihren Versicherungsnachweis bereit. So weiß die Abrechnungsstelle von Anfang an, welche Sätze gelten — und Sie vermeiden Streit über die Rechnung.
In den PKV-Standardtarif wechseln: So läuft es ab
Der Wechsel in den PKV-Standardtarif ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer: Sie stellen einen formlosen Antrag, eine Gesundheitsprüfung entfällt, und die Alterungsrückstellung wird angerechnet. Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist dafür nicht nötig und auch nicht sinnvoll.
- Zugang klären. Prüfen Sie Vertragsbeginn, Alter und gegebenenfalls Einkommen. Liegen Sie zwischen 55 und 65, brauchen Sie mindestens zehn Jahre Vorversicherung und ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze.
- Beitrag anfordern. Bitten Sie Ihren Versicherer schriftlich um den Beitrag im Standardtarif für Ihr Alter und Ihre Rückstellung. Er muss Ihnen den Betrag nennen.
- Mit Alternativen vergleichen. Lassen Sie sich parallel günstigere Normaltarife desselben Versicherers nennen. Oft liegen sie nur wenig über dem Standardtarif, leisten aber deutlich mehr.
- Antrag stellen. Den Wechseltermin stimmen Sie mit dem Versicherer ab. Klären Sie dabei auch, was aus Zusatzbausteinen wie dem Krankentagegeld wird — im Ruhestand ist es meist ohnehin entbehrlich.
- Ärzte informieren. Ab dem Wechsel gelten die abgesenkten Gebührensätze. Informieren Sie Ihre Hausarztpraxis und Fachärzte.
Zurück aus dem Standardtarif in einen Normaltarif
Ein späterer Wechsel zurück in einen leistungsstärkeren Tarif ist möglich, aber nicht frei. Für alle Leistungen, die über den Standardtarif hinausgehen, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, einen Risikozuschlag erheben oder die Mehrleistung ausschließen. Wer mit 70 wegen einer Diagnose wieder bessere Leistungen braucht, bekommt sie deshalb oft nicht zu vertretbaren Bedingungen. Der Standardtarif sollte also bewusst gewählt werden — als dauerhafte Lösung, nicht als kurze Sparpause.
Wir rechnen beide Wege mit Ihrem Vertrag durch und zeigen, welcher Tarif Ihren Beitrag senkt, ohne unnötig Leistung aufzugeben.
Standardtarif, Basistarif und Notlagentarif der PKV im Vergleich
Die PKV kennt drei Sozialtarife: den Standardtarif für Altverträge vor 2009, den Basistarif für neuere Verträge und besondere Fälle und den Notlagentarif für Versicherte mit Beitragsschulden. Sie unterscheiden sich vor allem im Zugang und im Beitrag.
| Merkmal | Standardtarif | Basistarif | Notlagentarif |
|---|---|---|---|
| Für wen | Verträge vor 2009, ab 65 bzw. 55 | Verträge ab 2009 ab 55, Hilfebedürftige u. a. | Versicherte mit Beitragsrückstand |
| Höchstbeitrag 2026 | 848,62 € | 1.017,18 € | kein fester Höchstbetrag, nur kostendeckend |
| Tatsächlicher Beitrag | Ø rund 480 € | je nach Alter bis zum Höchstbeitrag | einheitlich je Versicherer |
| Leistungen | etwa GKV-Niveau | GKV-Niveau | nur akute Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft |
| Wechsel | freiwillig | freiwillig | automatisch nach zwei Mahnungen |
| Versicherte | rund 54.800 | rund 34.000 | — |
Für Altverträge ist der Standardtarif fast immer günstiger als der Basistarif, weil sein Höchstbeitrag um 168,56 € niedriger liegt. Der Basistarif hat dafür eine Besonderheit: Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich sein Beitrag auf 508,59 €. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Basistarif der PKV, was bei Zahlungsproblemen passiert, im Ratgeber Notlagentarif.
Alternativen zum PKV Standardtarif: Beitrag senken mit mehr Leistung
Bevor Sie in den PKV-Standardtarif wechseln, sollten Sie die Alternativen kennen: Ein Tarifwechsel in einen günstigeren Normaltarif desselben Versicherers spart oft ähnlich viel und erhält einen Großteil der Leistungen. In unserer Beratung ist der Standardtarif deshalb meist die letzte, nicht die erste Stufe.
| Weg | Typische Wirkung | Leistung danach |
|---|---|---|
| Tarifwechsel nach § 204 VVG | 15–34 % weniger Beitrag | nahe am bisherigen Tarif |
| Selbstbeteiligung erhöhen | spürbar, je nach Stufe | unverändert, höherer Eigenanteil |
| Krankentagegeld streichen | Baustein fällt komplett weg | im Ruhestand ohne Nachteil |
| Gesetzlicher Zuschlag entfällt ab 60 | rund 9 % weniger | unverändert |
| Beitragsentlastungstarif | fester Eurobetrag ab 65 | unverändert, muss früh abgeschlossen werden |
| Standardtarif | höchstens 848,62 €, Ø rund 480 € | GKV-Niveau |
Wie viel ein interner Tarifwechsel bringen kann, zeigt ein Beispiel aus der Allianz: Eine 58-jährige Versicherte senkte ihren Beitrag durch einen Wechsel in einen gleichartigen Tarif von 867 € auf 641 € — ohne Verlust der Alterungsrückstellung und ohne auf Privatpatienten-Niveau zu verzichten. Der Standardtarif hätte vielleicht noch weniger gekostet, aber mit deutlich schlechterem Schutz. Alle Möglichkeiten im Überblick finden Sie unter PKV-Beitrag senken, die Hintergründe zu steigenden Beiträgen im Ratgeber PKV-Beitragserhöhung.
Standardtarif bei den PKV-Anbietern: Tarifnamen und Besonderheiten
Den Standardtarif führt jeder private Krankenversicherer, der vor 2009 Vollversicherungen verkauft hat — mit gleichen Leistungen, aber eigener Beitragskalkulation. Jüngere Gesellschaften ohne Altbestand, etwa ottonova, haben keinen Standardtarif.
| Anbieter | Tarifkürzel | Besonderheit |
|---|---|---|
| Allianz | ST, STN, STB | für Verträge vor 2009, auch aus der früheren Vereinten |
| AXA | STN, STB | nur Bisex-Versicherte mit mindestens 10 Jahren Vollversicherung |
| Debeka | ST | Bedingungen neu gefasst zum 01.07.2026 |
| DKV | Standardtarif | Beitragsanpassung zum 01.07.2026 |
| Hallesche | STN | für Bisex-Kunden, 609 Versicherte (2025) |
| INTER | STN, STB | für Bisex-Vollversicherte mit Beginn vor 2009 |
| Union Krankenversicherung | STN, STB | nur Altbestand vor 2009 |
| Generali / Central | STN | im Bestand für langjährig Versicherte |
| DEVK | AVB ST | nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands |
| Münchener Verein | Tarif 180 | nur für gesetzlich Zugangsberechtigte |
| LVM | Standardtarif | 111 Versicherte (2025) |
| Alte Oldenburger | Standardtarif | 293 Versicherte (Ende 2025) |
Die Zahlen zeigen, wie selten der Standardtarif genutzt wird: Selbst große Gesellschaften führen nur wenige Hundert Versicherte darin. Das liegt weniger am Tarif als daran, dass viele Berechtigte ihn nicht kennen oder vorher erfolgreich in einen günstigeren Normaltarif wechseln. Ein Anbieterwechsel lohnt sich für den Standardtarif übrigens nie — er setzt einen Altvertrag beim eigenen Versicherer voraus. Mehr dazu im Ratgeber PKV-Anbieter wechseln.
Egal bei welchem Versicherer: Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf den Standardtarif haben und welcher Tarif Ihres Anbieters am meisten spart.
Häufige Fragen zum PKV Standardtarif
Was ist der Standardtarif in der PKV?
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Sozialtarif der privaten Krankenversicherung für Verträge, die vor dem 1. Januar 2009 begonnen haben. Er leistet ungefähr auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und sein Beitrag ist gesetzlich gedeckelt: 2026 auf höchstens 848,62 € im Monat für eine Einzelperson.
Wer darf in den PKV-Standardtarif wechseln?
Privatversicherte, deren Vollversicherung vor 2009 begonnen hat. Grundsätzlich ist der Wechsel ab 65 Jahren möglich, bei mindestens zehn Jahren Vorversicherung auch schon ab 55, wenn das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € (2026) liegt. Wer seinen Vertrag erst 2009 oder später abgeschlossen hat, kann stattdessen in den Basistarif wechseln.
Was kostet der Standardtarif 2026?
Der Höchstbeitrag liegt 2026 bei 848,62 € im Monat, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zusammen bei höchstens 1.272,93 €, wenn ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Tatsächlich zahlen Versicherte nach der Anpassung zum 1. Juli 2026 im Durchschnitt rund 480 € im Monat. Die Pflegepflichtversicherung kommt hinzu.
Welche Nachteile hat der Standardtarif?
Die Leistungen sind auf GKV-Niveau begrenzt: kein Chefarzt, kein Zweibettzimmer, Zahnersatz nur anteilig, Psychotherapie mit Sitzungsgrenze. Ärzte rechnen nur mit abgesenkten Gebührensätzen ab, bei Arzneimitteln gilt ein jährlicher Selbstbehalt (2026: 403 €, künftig 500 €). Der Rückweg in einen Normaltarif ist in der Regel nur mit Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif?
Beide sind Sozialtarife mit Leistungen auf GKV-Niveau. Der Standardtarif gilt nur für Verträge vor 2009 und kostet höchstens 848,62 €, im Schnitt rund 480 €. Der Basistarif steht vor allem Verträgen ab 2009 offen, jeder Versicherer muss dort aufnehmen, und sein Höchstbeitrag entspricht mit 1.017,18 € dem GKV-Höchstbeitrag.
Verliere ich im Standardtarif meine Alterungsrückstellung?
Nein. Der Wechsel in den Standardtarif ist ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG. Ihre Alterungsrückstellung wird vollständig angerechnet und senkt den Beitrag im neuen Tarif. Genau das macht den Standardtarif für langjährig Versicherte so günstig.
Brauche ich für den Standardtarif eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Da der Standardtarif weniger leistet als Ihr bisheriger Tarif, darf der Versicherer keine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Eine Gesundheitsprüfung kann erst dann wieder anfallen, wenn Sie später in einen Tarif mit höheren Leistungen zurückwechseln möchten.
Zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zum Standardtarif?
Ja. Rentner erhalten auch im Standardtarif den Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung von 8,75 Prozent der Bruttorente (2026), höchstens die Hälfte des Beitrags. Bei 1.800 € Rente und einem Beitrag von 480 € sind das 157,50 € im Monat.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
