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In die PKV wechseln: die Kurzantwort
In die PKV wechseln können Angestellte, deren regelmäßiges Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen. Der Wechsel läuft über Vergleich, Gesundheitsprüfung und Antrag beim neuen Versicherer; erst mit der Annahme kündigen Sie die gesetzliche Krankenkasse.
- Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 € im Jahr, 2027 voraussichtlich 84.150 €.
- Bei Gehaltserhöhung: Wechsel zum 1. Januar, wenn auch die Grenze des Folgejahres überschritten ist; bei neuem Job sofort.
- Austritt aus der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach deren Hinweis, als freiwillig Versicherter 2 Monate zum Monatsende.
- Arbeitgeber zahlen die Hälfte des PKV-Beitrags, höchstens 613,22 € im Monat (2026).
Wer in die PKV wechseln kann
In die PKV wechseln kann, wer nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das sind vier große Gruppen: gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie – mit Einschränkungen – Studenten. Für jede Gruppe gelten eigene Voraussetzungen und ein eigener Zeitpunkt.
| Personengruppe | Voraussetzung für den Wechsel | Arbeitgeber/Dienstherr zahlt |
|---|---|---|
| Angestellte | regelmäßiges Bruttojahresgehalt über 77.400 € (2026) | Hälfte des Beitrags, max. 613,22 € |
| Selbstständige und Freiberufler | hauptberufliche Selbstständigkeit, keine Einkommensgrenze | nichts – Beitrag voll selbst |
| Beamte und Anwärter | Verbeamtung, keine Einkommensgrenze | Beihilfe von meist 50 % (Kinder 80 %) |
| Studenten | Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten | nichts |
| Ärzte in eigener Praxis | wie Selbstständige | nichts |
Das Einkommen entscheidet also nur bei Angestellten. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt: das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt zuzüglich regelmäßig gezahlter Sonderzahlungen wie eines fest zugesagten Weihnachts- oder Urlaubsgelds. Unregelmäßige Boni, Überstundenvergütungen und Familienzuschläge zählen in der Regel nicht mit. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte seine Gehaltsbestandteile deshalb genau prüfen lassen, bevor er einen Antrag stellt.
Wie hoch die Grenzen genau sind und wie sie sich entwickeln, erklären wir ausführlich in den Ratgebern Versicherungspflichtgrenze 2026 und PKV-Grenze 2027. Die grundsätzliche Frage, für wen die private Krankenversicherung überhaupt in Frage kommt, beantwortet der Ratgeber PKV ab wann.
PKV-Wechsel ab wann? Der richtige Zeitpunkt
Ab wann Sie in die PKV wechseln können, hängt bei Angestellten davon ab, ob sie eine neue Stelle antreten oder im bestehenden Job über die Grenze rutschen. Selbstständige und Beamte können den Zeitpunkt dagegen weitgehend frei wählen.
Angestellte mit neuem Arbeitsvertrag
Wer eine neue Beschäftigung aufnimmt und dort von Beginn an ein regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze erhält, ist sofort versicherungsfrei. Das gilt für Berufseinsteiger ebenso wie für Arbeitgeberwechsler. Die private Krankenversicherung kann dann ab dem ersten Arbeitstag beginnen. Gerade für Hochschulabsolventen mit hohem Einstiegsgehalt ist das der früheste und oft günstigste Einstieg, weil das Eintrittsalter niedrig ist.
Angestellte mit Gehaltserhöhung
Überschreiten Sie die Grenze erst durch eine Gehaltserhöhung, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres – aber nur, wenn Ihr Gehalt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 SGB V). Der Wechsel erfolgt dann zum 1. Januar. Für den Jahreswechsel 2026/2027 ist das besonders wichtig, weil die Grenze außerordentlich stark steigt: von 77.400 € auf voraussichtlich 84.150 €, ein Plus von rund 8,7 Prozent.
| Bruttojahresgehalt (Beispiel) | Situation 2026 | Wechsel in die PKV |
|---|---|---|
| 75.000 € | unter 77.400 € | nicht möglich, versicherungspflichtig |
| 80.000 € | über 77.400 €, aber unter 84.150 € | nicht zum 01.01.2027 – Grenze 2027 wird nicht erreicht |
| 86.000 € | über beiden Grenzen | zum 01.01.2027 möglich |
| 90.000 € in neuer Stelle ab 01.11.2026 | über 77.400 € | ab 01.11.2026 sofort möglich |
Achtung beim Jahreswechsel 2027: Wer 2026 knapp über 77.400 € verdient, schafft die Hürde zum 1. Januar 2027 nicht automatisch. Liegt Ihr Gehalt 2027 unter 84.150 €, bleiben Sie gesetzlich versichert, bis Sie die Grenze erneut überschreiten. Eine Gehaltserhöhung, die schon für Januar 2027 vereinbart ist, zählt für die Vorausschau mit.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte
Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler können jederzeit in die PKV wechseln, auch mitten im Jahr. Sind sie bereits freiwillig gesetzlich versichert, bestimmt die Kündigungsfrist der Krankenkasse den frühesten Termin. Beamte wechseln typischerweise mit der Verbeamtung – idealerweise innerhalb der ersten sechs Monate, weil dann die Öffnungsaktion greift. Wer als Student wechseln will, hat nur ein Zeitfenster von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht; die Entscheidung gilt anschließend für das gesamte Studium.
Wir prüfen Ihr Gehalt gegen die Grenzen 2026 und 2027 und rechnen Ihnen den frühestmöglichen Wechseltermin samt Beitrag aus.
In die PKV wechseln: der Ablauf in 7 Schritten
Der Wechsel in die PKV folgt einer festen Reihenfolge: erst Tarif und Gesundheitsfragen klären, dann den Vertrag abschließen und erst danach die gesetzliche Krankenkasse verlassen. Wer die Reihenfolge umdreht, riskiert eine Lücke im Versicherungsschutz.
- Schritt 1 Voraussetzungen prüfen. Liegt Ihr regelmäßiges Gehalt über der Grenze – auch über der des nächsten Jahres? Sind Sie hauptberuflich selbstständig oder verbeamtet? Klären Sie außerdem, wie Partner und Kinder künftig versichert werden.
- Schritt 2 Leistungswünsche festlegen. Einbett- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, Zahnersatz-Quote, Psychotherapie, Heilpraktiker, Hilfsmittel und die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden über den Beitrag. Schreiben Sie auf, was Ihnen wichtig ist.
- Schritt 3 Tarife vergleichen. Vergleichen Sie nicht nur den Monatsbeitrag, sondern Leistungskatalog, Beitragsentwicklung und Finanzkraft des Versicherers. Der PKV-Rechner liefert erste Richtwerte.
- Schritt 4 Gesundheit anonym klären. Bei Vorerkrankungen stellen Sie vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So erfahren Sie Zuschläge und Ausschlüsse, ohne dass eine Ablehnung gespeichert wird.
- Schritt 5 Antrag stellen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß, gleichen Sie im Zweifel mit Patientenakte oder Krankenkassen-Auszug ab. Wählen Sie den Versicherungsbeginn passend zum Ende der gesetzlichen Mitgliedschaft.
- Schritt 6 Police abwarten, dann die Krankenkasse verlassen. Erst mit dem Versicherungsschein in der Hand erklären Sie den Austritt bzw. kündigen und reichen den Nachweis der PKV bei der Krankenkasse ein.
- Schritt 7 Arbeitgeber informieren. Angestellte geben die Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss an die Personalabteilung; seit 2026 übermitteln die Versicherer sie digital. Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss dann mit dem Gehalt aus.
Die private Pflegepflichtversicherung schließen Sie automatisch beim selben Versicherer mit ab – sie ist Pflicht und beginnt zeitgleich mit der Krankenversicherung. Ein eigener Antrag bei der Pflegekasse ist nicht nötig; die gesetzliche Pflegeversicherung endet mit der Mitgliedschaft in der Krankenkasse.
Fristen beim Wechsel in die private Krankenversicherung
Beim Wechsel in die private Krankenversicherung laufen mehrere Fristen parallel, und fast alle sind kurz. Die wichtigste betrifft Angestellte: Die Krankenkasse führt Sie nach dem Ende der Versicherungspflicht automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, wenn Sie nicht rechtzeitig widersprechen.
| Situation | Frist | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Angestellte: Versicherungspflicht endet | 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse | Austritt erklären und PKV-Nachweis einreichen |
| Freiwillig gesetzlich Versicherte (z. B. Selbstständige) | 2 Monate zum Monatsende | Kündigen und Anschlussversicherung nachweisen |
| Beamte: Öffnungsaktion | 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung | Antrag muss beim Versicherer eingegangen sein |
| Studenten: Befreiung | 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht | Befreiung bei der Krankenkasse beantragen |
| Neugeborene in der PKV | 2 Monate nach der Geburt | Kind ohne Gesundheitsprüfung nachversichern (§ 198 VVG) |
| Widerruf des PKV-Vertrags | 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen | bei Bedarf schriftlich widerrufen |
Der Versicherungsbeginn der PKV muss nahtlos an das Ende der gesetzlichen Mitgliedschaft anschließen. In Deutschland besteht Versicherungspflicht; wer eine Lücke entstehen lässt, zahlt beim späteren Abschluss einen Prämienzuschlag von einem Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat ohne Versicherung (§ 193 VVG). Legen Sie den Beginn deshalb lieber einen Tag zu früh als zu spät.
Wer zum 1. Januar in die PKV wechseln will, sollte den Antrag bis spätestens Mitte November stellen. Die Neugeschäftsbeiträge des Folgejahres veröffentlichen die Versicherer ab Oktober – so vergleichen Sie bereits mit den Preisen, die ab Januar gelten.
Was kostet die PKV nach dem Wechsel?
Nach dem Wechsel in die PKV zahlen Sie einen Beitrag, der sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif richtet – nicht nach Ihrem Einkommen. Für gut verdienende Angestellte ist das oft günstiger als der gesetzliche Höchstbeitrag, weil der Arbeitgeber in beiden Systemen die Hälfte übernimmt.
| Tarif (Beispiel) | Alter | Eigenanteil pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|---|
| GKV-Höchstbeitrag, mit Kind | – | 613,22 € | KV + PV, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % |
| GKV-Höchstbeitrag, kinderlos | – | 648,09 € | KV + PV mit Kinderlosenzuschlag |
| ottonova Business Class (BC100) | 32 | 321,00 € | Arbeitnehmeranteil, 500 € SB |
| ottonova First Class Pro+ | 32 | 358,00 € | Arbeitnehmeranteil, ohne SB |
| Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 + Zahn 90 | 34 | 417,13 € | inkl. Tagegeld, Zuschlag und PPV |
Am Beispiel der Allianz lässt sich der Unterschied konkret beziffern: Ein 34-jähriger Angestellter zahlt dort für MeinGesundheitsschutz Plus 90 mit Zahn 90, Krankentagegeld, gesetzlichem Zuschlag und Pflegepflicht insgesamt 834,26 € im Monat. Die Hälfte trägt der Arbeitgeber, es bleiben 417,13 €. Gegenüber dem gesetzlichen Arbeitnehmeranteil von 613,22 € sind das rund 196 € weniger im Monat oder gut 2.350 € im Jahr – bei Kinderlosen sogar rund 231 € im Monat.
Beispielrechnung: monatlicher Eigenanteil eines Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze, 2026
Selbstständige: den vollen Beitrag vergleichen
Selbstständige tragen den Beitrag in beiden Systemen allein. Freiwillig gesetzlich versichert zahlen sie mit Krankengeldanspruch bis zu 1.226,44 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (mit Kind, 2026). In der PKV kostet zum Beispiel HanseMerkur Start Fit mit 1.000 € Selbstbeteiligung für einen 35-Jährigen 415,98 € inklusive Pflegepflicht und Zuschlag, ottonova Business Class für einen 32-Jährigen 653,00 €. Ein Krankentagegeld kommt je nach Tagessatz hinzu. Wie sich die Beiträge im Detail zusammensetzen, zeigt der Ratgeber PKV-Kosten.
Wir stellen Ihren heutigen GKV-Beitrag den passenden PKV-Tarifen gegenüber – mit Arbeitgeberzuschuss, Pflegepflicht und Krankentagegeld.
Gesundheitsprüfung beim Wechsel in die PKV
Vor jedem Wechsel in die PKV prüft der Versicherer Ihren Gesundheitszustand. Anders als die gesetzliche Krankenkasse darf er Anträge ablehnen, Risikozuschläge verlangen oder einzelne Leistungen ausschließen.
Die Fragen im Antrag betreffen typischerweise ambulante Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre, stationäre Aufenthalte der letzten fünf bis zehn Jahre, Psychotherapie, laufende Medikamente, fehlende Zähne und geplante Behandlungen. Sie sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet. Verschweigen Sie eine Diagnose, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten – im schlimmsten Fall stehen Sie dann ohne Schutz da. Details erklärt der Ratgeber Gesundheitsprüfung.
Wer Vorerkrankungen hat, sollte nie einfach einen Antrag bei einem einzigen Versicherer stellen. Eine Ablehnung muss bei späteren Anträgen angegeben werden. Über eine anonyme Risikovoranfrage erfahren Sie dagegen von mehreren Gesellschaften gleichzeitig, zu welchen Bedingungen sie Sie annehmen würden. Wie die Versicherer einzelne Diagnosen bewerten, lesen Sie im Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen.
Für Beamte gibt es einen Sonderweg: Die Öffnungsaktion verpflichtet teilnehmende Versicherer wie Debeka, Allianz, DKV oder Signal Iduna, neue Beamte innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufzunehmen; der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt.
PKV-Wechsel sinnvoll? Für wen er sich lohnt
Ein PKV-Wechsel ist sinnvoll, wenn Sie jung und gesund sind, ein sicheres Einkommen haben und den Beitrag auch im Ruhestand tragen können. Für Beamte ist die PKV dank Beihilfe fast immer die wirtschaftlich bessere Wahl.
Was für den Wechsel spricht
- Leistungen vertraglich garantiert – keine Kürzungen durch Gesetzesänderungen
- Oft niedrigerer Eigenanteil als der GKV-Höchstbeitrag bei jungen Angestellten
- Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre, je nach Tarif bis zu mehreren Monatsbeiträgen
- Freie Arzt- und Klinikwahl, Chefarzt und Einbettzimmer wählbar
- Beamte versichern nur den Rest neben der Beihilfe
Was dagegen sprechen kann
- Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag
- Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten, 2026 im Schnitt um rund 13 % für betroffene Versicherte
- Rückkehr in die GKV nur unter engen Voraussetzungen, ab 55 kaum noch
- Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme, Zuschläge möglich
- Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und einreichen
Die Beitragsentwicklung wird oft überschätzt: Über 20 Jahre (2006 bis 2026) stiegen die Beiträge in der PKV laut PKV-Verband im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent. Der Unterschied: In der GKV steigen die Beiträge schleichend über Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze, in der PKV in Sprüngen. Eine ausführliche Abwägung finden Sie im Ratgeber GKV oder PKV und in der Übersicht Vorteile und Nachteile der PKV; ob die PKV für Ihre Situation passt, beleuchtet PKV sinnvoll?.
In die PKV wechseln mit Partner und Kindern
Wer mit Familie in die PKV wechselt, muss für jedes Familienmitglied klären, wo es künftig versichert ist. Eine beitragsfreie Mitversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht.
Für Kinder gilt eine klare Regel (§ 10 SGB V): Sie bleiben nicht in der gesetzlichen Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient – 2026 also mehr als 6.450 € im Monat – und sein Einkommen höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils. Trifft beides zu, müssen die Kinder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Ist der besser verdienende Partner gesetzlich versichert, bleiben die Kinder dort beitragsfrei.
Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann nicht in der Familienversicherung eines privat versicherten Partners bleiben; er braucht eine eigene Versicherung. Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss auch für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären – allerdings nur bis zum gemeinsamen Höchstbetrag. Mehr dazu in den Ratgebern PKV für Familien, GKV oder PKV für Kinder und Kindernachversicherung.
| Konstellation | Kinder versichert in | Beitrag für Kinder |
|---|---|---|
| Sie privat, Partner gesetzlich und verdient mehr | GKV-Familienversicherung | beitragsfrei |
| Sie privat mit über 6.450 €/Monat und mehr als Partner (GKV) | PKV oder freiwillig GKV | eigener Beitrag |
| Beide privat versichert | PKV | eigener Beitrag |
| Beamter mit Beihilfe | PKV (Restkosten) | niedrig, Beihilfe meist 80 % |
Nach dem PKV-Wechsel: Rückweg und Alternativen
Der Wechsel in die PKV ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Unter 55 Jahren führt der Weg zurück in die GKV nur über eine erneute Versicherungspflicht, ab 55 ist er in aller Regel versperrt.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen Sie vor allem, wenn Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder – bei sehr geringem Einkommen – über die Familienversicherung. Ab 55 bleibt versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war. Alle Wege beschreibt der Ratgeber Zurück in die GKV, die Sonderregel für Ältere GKV-Rückkehr über 55.
Innerhalb der PKV bleiben Sie flexibel
Ist der Beitrag später zu hoch, müssen Sie die PKV nicht verlassen. Nach § 204 VVG dürfen Sie jederzeit in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln und behalten die Alterungsrückstellung vollständig – mehr dazu unter Tarifwechsel nach § 204 VVG. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ebenfalls möglich, lohnt sich aber seltener, weil nur ein Teil der Rückstellung mitgeht; siehe PKV-Anbieter wechseln.
Noch nicht so weit? Den Wechsel mit einer Option sichern
Wer heute gesund ist, die Voraussetzungen aber erst in einigen Jahren erfüllt – etwa Studenten, Berufseinsteiger knapp unter der Grenze oder künftige Gründer –, kann sich den späteren Wechsel mit einem Optionstarif sichern. Bei der Allianz kostet OptionFlexiMed bis zum Alter von 24 Jahren 4,95 € im Monat, mit 30 bis 34 Jahren 8,20 €. Beim späteren Wechsel entfällt dann die erneute Gesundheitsprüfung. Wer bereits privat versichert war und vorübergehend in die GKV zurückkehrt, sichert seine Rechte über eine Anwartschaft.
Sie erfüllen die Voraussetzungen erst später? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich den Wechsel in die PKV heute zu Ihrem jetzigen Gesundheitszustand sichern.
Checkliste für den Wechsel in die PKV
Diese Checkliste für den Wechsel in die PKV fasst alle Punkte zusammen, die Sie vor und nach dem Antrag erledigen sollten – in der Reihenfolge, in der sie anfallen.
- Gehalt prüfen: Regelmäßiges Bruttojahresgehalt über 77.400 € (2026) und für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 über voraussichtlich 84.150 €?
- Familie einplanen: Wo werden Partner und Kinder versichert, was kosten eigene Verträge?
- Leistungsprofil festlegen: Zimmer, Zahnersatz, Psychotherapie, Hilfsmittel, Heilpraktiker, Selbstbeteiligung.
- Krankentagegeld bemessen: Angestellte ab der 7. Woche, Selbstständige ab dem Tag, den ihre Rücklagen überbrücken.
- Vorsorge für das Alter: Beitragsentlastungstarif und Alterungsrückstellungen verstehen.
- Gesundheitsunterlagen sammeln: Behandlungen, Diagnosen, Medikamente, Zahnstatus der letzten Jahre.
- Anonyme Risikovoranfrage bei Vorerkrankungen stellen.
- Antrag vollständig ausfüllen, Versicherungsbeginn lückenlos wählen.
- Krankenkasse: Austritt binnen 2 Wochen nach Hinweis bzw. Kündigung mit 2 Monaten Frist, PKV-Nachweis beilegen.
- Arbeitgeber: Bescheinigung für den Zuschuss weitergeben.
- Steuer: Basisbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, siehe PKV steuerlich absetzen.
Eine ausführliche Liste der Leistungsmerkmale, die in keinem guten Tarif fehlen sollten, finden Sie im Ratgeber Worauf bei der PKV achten?. Welche Tarife derzeit besonders gut abschneiden, zeigt unsere Seite PKV-Testsieger.
Typische Fehler beim PKV-Wechsel
Die meisten Probleme beim PKV-Wechsel entstehen nicht durch den falschen Tarif, sondern durch falsche Reihenfolge, verpasste Fristen und lückenhafte Gesundheitsangaben.
| Fehler | Folge | Besser so |
|---|---|---|
| Krankenkasse vor der PKV-Annahme gekündigt | drohende Versicherungslücke, Prämienzuschlag | erst Police, dann Austritt |
| Austrittsfrist von 2 Wochen verpasst | Weiterführung als freiwilliges GKV-Mitglied | Hinweis der Kasse sofort beantworten |
| Grenze des Folgejahres übersehen | kein Wechsel zum 1. Januar möglich | Gehalt 2027 gegen 84.150 € prüfen |
| Gesundheitsfragen ungenau beantwortet | Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer | Unterlagen anfordern und abgleichen |
| Antrag trotz Vorerkrankung direkt gestellt | Ablehnung, die künftig angegeben werden muss | anonyme Voranfrage bei mehreren Gesellschaften |
| Nur nach dem niedrigsten Beitrag entschieden | Leistungslücken, später teure Aufstockung | Leistungen und Beitragsstabilität vergleichen |
| Selbstbeteiligung zu hoch gewählt | hohe Eigenkosten, Angestellte zahlen SB ohne Zuschuss | SB passend zu Rücklagen und Zuschuss wählen |
Viele dieser Fehler lassen sich mit einem einzigen Gespräch vermeiden. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, stellen die anonyme Voranfrage und begleiten Sie bis zur Police – ohne Kosten für Sie. Wer bereits privat versichert ist und nur Beiträge senken möchte, findet Wege im Ratgeber PKV-Beitrag senken.
Wir kümmern uns um Tarifvergleich, anonyme Risikovoranfrage und die richtige Reihenfolge der Fristen – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Wechsel in die PKV
Wann kann ich in die PKV wechseln?
Angestellte können in die PKV wechseln, sobald ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: bei einem neuen Job sofort ab Beschäftigungsbeginn, bei einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar des Folgejahres, wenn das Gehalt auch die neue Grenze übersteigt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen jederzeit wechseln, Studenten nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherungspflicht.
Ab welchem Gehalt kann man in die PKV wechseln?
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € brutto im Jahr, also 6.450 € im Monat. Für 2027 ist eine Anhebung auf voraussichtlich 84.150 € im Jahr bzw. 7.012,50 € im Monat vorgesehen. Wer zum 1. Januar 2027 wechseln will, muss deshalb mit seinem Gehalt über dieser neuen Grenze liegen. Für Selbstständige und Beamte gibt es keine Einkommensgrenze.
Ist ein Wechsel in die PKV sinnvoll?
Ein Wechsel in die PKV ist vor allem für junge, gesunde Menschen mit sicherem Einkommen sinnvoll, für Beamte fast immer, weil die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Kosten trägt. Weniger passend ist er für Alleinverdiener mit mehreren Kindern und einem nicht berufstätigen Partner, denn in der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Entscheidend ist, dass Sie den Beitrag auch im Alter tragen können.
Wie kündige ich die gesetzliche Krankenversicherung beim Wechsel in die PKV?
Angestellte, deren Versicherungspflicht wegen des Gehalts endet, werden von der Krankenkasse automatisch als freiwilliges Mitglied weitergeführt. Um das zu verhindern, erklären Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Krankenkasse den Austritt und legen den Nachweis der PKV vor. Freiwillig versicherte Selbstständige kündigen mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende und weisen ebenfalls die neue Versicherung nach.
Wie lange dauert der Wechsel in die PKV?
Der Antrag selbst ist schnell gestellt, die Annahmeentscheidung des Versicherers hängt aber von den Gesundheitsangaben ab und kann bei Rückfragen länger dauern. Planen Sie für Vergleich, anonyme Risikovoranfrage, Antrag und Kündigung der Krankenkasse mindestens zwei bis drei Monate Vorlauf ein – bei einem Wechsel zum 1. Januar also spätestens ab Oktober.
Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich in die PKV wechsle?
Kinder bleiben nur dann beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient oder der privat versicherte Elternteil unter 6.450 € im Monat liegt (Wert 2026). Sonst müssen sie privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Ein Neugeborenes lässt sich innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der PKV eines Elternteils nachversichern.
Kann ich nach dem Wechsel in die PKV zurück in die GKV?
Unter 55 Jahren ist die Rückkehr möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa weil Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Ab 55 bleibt versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und davon mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei, befreit oder selbstständig war. Der Wechsel in die PKV sollte deshalb eine Entscheidung auf Dauer sein.
Gibt es beim Wechsel in die PKV eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Jeder Versicherer fragt vor der Annahme den Gesundheitszustand ab, meist für die letzten drei bis fünf Jahre ambulant und bis zu zehn Jahre stationär. Je nach Befund nimmt er ohne Zuschlag an, verlangt einen Risikozuschlag, schließt Leistungen aus oder lehnt ab. Beamte erhalten innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung über die Öffnungsaktion einen Vertrag mit höchstens 30 Prozent Zuschlag und ohne Ausschlüsse.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
