Inhalt dieser Seite
- Was ist der Arbeitgeberzuschuss?
- Höchstbeträge 2026
- Zuschuss 2027
- So wird gerechnet
- Voraussetzungen
- Kinder und Ehepartner
- Teilzeit, Elternzeit, Krankheit
- Zuschussfähige Bausteine
- Vergleich mit der GKV
- Steuer und Bescheinigung
- Wer keinen Zuschuss bekommt
- PKV bei zwei Arbeitgebern: Zuschüsse gemeinsam begrenzen
- Häufige Fragen
Arbeitgeberzuschuss PKV auf einen Blick
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist der gesetzliche Anteil, den Ihr Arbeitgeber zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlt (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Er beträgt die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens aber den Betrag, den der Arbeitgeber auch für einen gesetzlich versicherten Kollegen an der Beitragsbemessungsgrenze zahlen würde.
- Höchstbetrag 2026: 508,59 € Krankenversicherung + 104,63 € Pflege = 613,22 € im Monat.
- 2027: Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich 6.375 € im Monat, der Zuschuss steigt entsprechend.
- Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind eingeschlossen, der Höchstbetrag gilt für alle zusammen.
- Beispiel: Bei 717,26 € PKV-Beitrag zahlt der Arbeitgeber 358,63 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 358,63 €.
Was ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV sorgt dafür, dass privat versicherte Angestellte nicht schlechter gestellt sind als gesetzlich versicherte: Auch sie bekommen die Hälfte ihrer Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber bezahlt. Der Anspruch steht im Gesetz — in § 257 SGB V für die Krankenversicherung und § 61 SGB XI für die Pflegepflichtversicherung. Ihr Arbeitgeber kann ihn also weder verweigern noch kürzen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Technisch funktioniert der Zuschuss anders als in der GKV. Dort überweist der Arbeitgeber den gesamten Beitrag an die Krankenkasse und behält Ihren Anteil vom Gehalt ein. In der privaten Krankenversicherung sind Sie selbst Beitragszahler: Sie überweisen den vollen Monatsbeitrag an Ihren Versicherer, und Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den Zuschuss mit der Gehaltsabrechnung aus — steuer- und abgabenfrei, als eigene Zeile auf dem Lohnzettel. Viele Versicherer bieten alternativ an, den Beitrag direkt beim Arbeitgeber einzuziehen; an der Höhe des Zuschusses ändert das nichts.
Wichtig für die Kalkulation: Der Zuschuss bezieht sich auf den Beitrag, nicht auf Ihre Krankheitskosten. Selbstbeteiligungen, Rechnungen unterhalb der Selbstbeteiligung und Eigenanteile bei Zahnersatz tragen Sie allein. Das hat Folgen für die Tarifwahl, auf die wir im Abschnitt zu den zuschussfähigen Bausteinen eingehen.
Arbeitgeberzuschuss PKV 2026: die Höchstbeträge
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV beträgt 2026 höchstens 613,22 € im Monat. Dieser Wert entspricht genau dem Arbeitgeberanteil, der für einen gesetzlich versicherten Beschäftigten mit Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat fällig wäre.
| Position | Rechenweg | Höchstbetrag 2026 |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, allgemeiner Satz | 7,30 % × 5.812,50 € | 424,31 € |
| + halber Zusatzbeitrag | 1,45 % × 5.812,50 € | 84,28 € |
| Krankenversicherung gesamt | 8,75 % | 508,59 € |
| Pflegepflichtversicherung | 1,8 % × 5.812,50 € | 104,63 € |
| Summe Kranken- und Pflegeversicherung | 613,22 € | |
| Pflegepflichtversicherung in Sachsen | 1,30 % × 5.812,50 € | 75,56 € |
| Summe in Sachsen | 584,15 € | |
| Krankenversicherung ohne Krankentagegeld | 7,00 % + halber Zusatzbeitrag | 491,16 € |
Warum es einen Wert ohne Krankentagegeld gibt
Der volle Krankenversicherungszuschuss von 508,59 € orientiert sich am allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent, der einen Krankengeldanspruch enthält. Wer als Beschäftigter keinen Anspruch auf Krankengeld hätte, bei dem wird mit dem ermäßigten Satz von 14,0 Prozent gerechnet — der Höchstzuschuss sinkt dann auf 491,16 €. Für normale Angestellte mit Entgeltfortzahlung spielt das keine Rolle: Für sie gilt der volle Wert, auch wenn sie in der PKV auf ein Krankentagegeld verzichten.
Der Pflegeanteil gilt unabhängig davon, ob Sie Kinder haben. Den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten gibt es nur in der gesetzlichen Pflegeversicherung; in der privaten Pflegepflichtversicherung hängt der Beitrag vom Alter ab, und der Zuschuss ist in jedem Fall auf 104,63 € begrenzt.
Arbeitgeberzuschuss PKV 2027: Was sich ändert
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt 2027 spürbar, weil die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich von 5.812,50 € auf 6.375 € im Monat angehoben wird — ein Plus von 562,50 €. Darin steckt neben der normalen Lohnentwicklung eine außerordentliche Anhebung um 300 Euro im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Den genauen Höchstbetrag 2027 kann heute noch niemand seriös nennen, weil eine Größe fehlt: der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027. Ihn setzt das Bundesgesundheitsministerium nach der Sitzung des Schätzerkreises im Herbst fest, üblicherweise Anfang November. Die anderen Bausteine stehen aber fest oder sind im Entwurf der Rechengrößenverordnung bereits beziffert:
| Baustein | 2026 | 2027 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 € | 6.375 € |
| Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr | 69.750 € | 76.500 € |
| KV-Anteil aus dem allgemeinen Satz (7,30 %) | 424,31 € | 465,38 € |
| + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 84,28 € (2,9 %) | je 0,1 Prozentpunkte: 3,19 € |
| Pflegeanteil (1,8 %, Satz unverändert) | 104,63 € | 114,75 € |
| Versicherungspflichtgrenze pro Jahr | 77.400 € | 84.150 € |
Allein der Anteil aus dem allgemeinen Beitragssatz wächst damit um 41,07 € im Monat. Jeder Zehntelprozentpunkt durchschnittlicher Zusatzbeitrag legt noch einmal 3,19 € drauf. Der Pflegeanteil steigt bei unverändertem Beitragssatz auf 114,75 €. Geplante Reformen der Pflegeversicherung können diesen Wert noch verschieben.
Liegt Ihr PKV-Beitrag bisher über dem doppelten Höchstzuschuss, zahlt Ihr Arbeitgeber ab Januar 2027 automatisch mehr — Ihr Eigenanteil sinkt, selbst wenn Ihr Versicherer den Beitrag moderat erhöht. Liegt Ihr Beitrag darunter, ändert sich nichts: Sie bekommen weiterhin die Hälfte. Den Zuschuss muss Ihr Arbeitgeber von sich aus anpassen; ein kurzer Blick auf die Januar-Abrechnung lohnt sich trotzdem.
Die höhere Versicherungspflichtgrenze 2027 von voraussichtlich 84.150 € betrifft dagegen nur den Einstieg: Wer 2027 neu in die PKV wechseln möchte, braucht ein höheres Gehalt. Wer bereits privat versichert ist und die neue Grenze nicht mehr erreicht, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig — für Angestellte ab 55 Jahren gelten dabei Sonderregeln. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wir zeigen Ihnen Gesamtbeitrag, Arbeitgeberanteil und Ihren Eigenanteil — schon mit den Grenzen für 2027.
PKV-Arbeitgeberzuschuss berechnen: So wird gerechnet
Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnen Sie in zwei Schritten: Halbieren Sie Ihren Beitrag und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem Höchstbetrag — gezahlt wird der kleinere Wert. Das geschieht getrennt für Kranken- und Pflegeversicherung.
- Krankenversicherung: Monatsbeitrag der Krankenversicherung (inklusive Krankentagegeld und gesetzlichem Zuschlag) ÷ 2, höchstens 508,59 €.
- Pflegepflichtversicherung: Monatsbeitrag der PPV ÷ 2, höchstens 104,63 €.
- Eigenanteil: Gesamtbeitrag minus beide Zuschüsse.
| KV-Beitrag pro Monat | Hälfte | Zuschuss 2026 | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 400 € | 200 € | 200 € | 200 € |
| 700 € | 350 € | 350 € | 350 € |
| 1.017,18 € | 508,59 € | 508,59 € | 508,59 € |
| 1.200 € | 600 € | 508,59 € | 691,41 € |
Die Tabelle zeigt die Schwelle: Bis zu einem Krankenversicherungsbeitrag von rund 1.017,18 € teilen Sie sich den Beitrag exakt mit Ihrem Arbeitgeber. Jeder Euro darüber geht voll zu Ihren Lasten. Für einen Einzelvertrag eines jüngeren Angestellten wird diese Schwelle praktisch nie erreicht — wohl aber bei Familien oder bei älteren Versicherten in hochwertigen Tarifen.
Beispiele mit echten PKV-Tarifen 2026
So sieht die Rechnung mit Beiträgen aus, die wir für aktuelle Tarife vorliegen haben. In allen Fällen liegt der Gesamtbeitrag unter der Kappungsgrenze — der Arbeitgeber übernimmt also genau die Hälfte:
| Tarif | Alter | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 + Zahn 90 | 24 Jahre | 717,26 € | 358,63 € | 358,63 € |
| uniVersa uni-intro|Privat 300 „Clever kombiniert“ | 30 Jahre | 521,49 € | 260,74 € | 260,75 € |
| uniVersa uni-Top|Privat 300 | 30 Jahre | 604,74 € | 302,37 € | 302,37 € |
| ARAG MedBest MB0 | 35 Jahre | 798,00 € | 399,00 € | 399,00 € |
| uniVersa CLASSIC uni-A 155 + uni-ST 2/100 + uni-ZA 100 | 30 Jahre | 845,50 € | 422,75 € | 422,75 € |
Eigenanteil pro Monat nach Arbeitgeberzuschuss im Vergleich zum GKV-Arbeitnehmeranteil 2026
Besonders elegant löst die Hallesche das Thema mit ihren Bonustarifen: In NK.select S Bonus kostet der Schutz für einen 35-jährigen Angestellten 444,55 € (ohne Pflegepflicht). Der Arbeitgeber zahlt davon 222,28 €, und weil der Tarif jeden Monat einen garantierten Bonus von 100 € gutschreibt, bleiben effektiv nur 122,28 € Eigenanteil. Der Zuschuss wird also auf den vollen Beitrag berechnet, der Bonus kommt allein Ihnen zugute.
Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV bekommen Beschäftigte, die wegen ihres Gehalts oder einer Befreiung nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind und eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben. Im Einzelnen müssen vier Punkte erfüllt sein:
- Beschäftigungsverhältnis mit Gehalt: Sie sind Arbeitnehmer und beziehen Arbeitsentgelt. Geschäftsführer, die sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigte gelten, haben den Anspruch ebenfalls.
- Versicherungsfreiheit oder Befreiung: Ihr Gehalt liegt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr 2026 (Details zur Grenze 2026), oder Sie haben sich wirksam von der Versicherungspflicht befreien lassen.
- Private Krankenvollversicherung: Der Vertrag muss die Leistungen der GKV ersetzen können. Reine Zusatzversicherungen, etwa ein Zahnzusatz neben der GKV, sind nicht zuschussfähig.
- Anerkannter Versicherer: Das Unternehmen muss die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, also mit Alterungsrückstellungen, und die gesetzlichen Sozialtarife anbieten. Das erfüllen alle deutschen PKV-Vollversicherer; Ihr Versicherer bestätigt es auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber.
Die Höhe Ihres Gehalts oberhalb der Grenze spielt keine Rolle: Ob Sie 80.000 oder 150.000 Euro verdienen, der Höchstzuschuss ist derselbe. Auch der Tarif selbst ist frei wählbar. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht vorschreiben, bei welchem Versicherer Sie sich versichern oder welche Leistungen Sie wählen.
Neu seit 2026: Die Versicherer übermitteln die Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss digital statt auf Papier. Wenn Sie den Versicherer wechseln oder neu in die PKV eintreten, prüfen Sie trotzdem, ob Ihre Personalabteilung die neuen Beitragsdaten erhalten hat — sonst wird der Zuschuss mit den alten Zahlen weitergezahlt.
PKV-Arbeitgeberzuschuss für Kinder und Ehepartner
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV gilt auch für Familienangehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei familienversichert wären. Das sind in der Regel Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich dann zur Hälfte auch an deren PKV-Beiträgen — allerdings nur bis zum gemeinsamen Höchstbetrag von 613,22 €.
Genau hier greift die Kappung in der Praxis am häufigsten. Ein Beispiel mit Beiträgen der Allianz:
| Position | Beitrag pro Monat |
|---|---|
| Angestellter, 34 Jahre, Plus 90 + Zahn 90 inkl. KT, Zuschlag, PPV | 834,26 € |
| Kind 1 (0–15 Jahre) | 231,00 € |
| Kind 2 (0–15 Jahre) | 231,00 € |
| Familienbeitrag gesamt | 1.296,26 € |
| Hälfte des Beitrags | 648,13 € |
| Arbeitgeberzuschuss (gedeckelt) | 613,22 € |
| Eigenanteil der Familie | 683,04 € |
Die Hälfte des Familienbeitrags läge bei 648,13 €, der Arbeitgeber zahlt aber höchstens 613,22 €. Die Differenz von 34,91 € trägt die Familie zusätzlich. Mit dem höheren Höchstbetrag 2027 schrumpft diese Lücke.
Ist der Ehepartner selbst berufstätig und versichert, bekommt er seinen Zuschuss über den eigenen Arbeitgeber. Für Kinder zählt, ob sie über einen Elternteil familienversichert sein könnten — sind beide Eltern privat versichert oder verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über der Versicherungspflichtgrenze, führt der Weg meist in die PKV. Die Details erklären wir auf den Seiten PKV für Kinder und PKV für Familien; die Entscheidung selbst behandelt der Ratgeber GKV oder PKV für Kinder.
Wir rechnen Ihre Familie komplett durch — mit Kindertarifen mehrerer Versicherer und dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers.
Arbeitgeberzuschuss PKV bei Teilzeit, Elternzeit und Krankheit
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV hängt am Arbeitsentgelt: Sinkt das Gehalt, kann der Zuschuss sinken, fällt es ganz weg, entfällt auch der Zuschuss. Für die drei häufigsten Lebenslagen gilt Folgendes.
Teilzeit
Wer seine Arbeitszeit reduziert und dadurch unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, wird grundsätzlich wieder gesetzlich versicherungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen — etwa nach mindestens fünf Jahren oberhalb der Grenze — können Sie sich auf Antrag befreien lassen und in der PKV bleiben. Dann erhalten Sie weiterhin einen Zuschuss, berechnet aus Ihrem tatsächlichen Gehalt: 8,75 Prozent für die Kranken- und 1,8 Prozent für die Pflegeversicherung.
| Teilzeit-Beispiel | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 4.000 € |
| Zuschuss Krankenversicherung (8,75 %) | 350,00 € |
| Zuschuss Pflegeversicherung (1,8 %) | 72,00 € |
| Zuschuss gesamt | 422,00 € |
| Zum Vergleich: Höchstzuschuss Vollzeit | 613,22 € |
In diesem Beispiel verlieren Sie gegenüber Vollzeit 191,22 € Zuschuss im Monat, während der PKV-Beitrag gleich bleibt. Wer eine längere Teilzeitphase plant, sollte das vor dem Antrag auf Befreiung durchrechnen — die Befreiung gilt in der Regel für die gesamte Dauer der Teilzeit und lässt sich nicht einfach widerrufen.
Elternzeit
In der Elternzeit ohne Gehalt zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss, und anders als in der GKV gibt es in der PKV keine beitragsfreie Versicherung während des Elterngeldbezugs. Einige Tarife fangen das ab: Die ARAG etwa stellt in MedBest bis zu sechs Monate je Kind beitragsfrei, in MedExtra gibt es eine Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug. Arbeiten Sie in der Elternzeit in Teilzeit, zahlt der Arbeitgeber anteilig nach Ihrem Teilzeitgehalt. Alles Weitere lesen Sie im Ratgeber PKV in der Elternzeit.
Krankheit
Während der Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit läuft der Zuschuss normal weiter. Danach zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr — und damit auch keinen Zuschuss. Ihr Beitrag an die PKV läuft aber weiter. Deshalb gehört ein passend bemessenes Krankentagegeld zum Pflichtprogramm, das die Beiträge in dieser Phase mit abdeckt. Bei Arbeitslosigkeit übernimmt unter Umständen die Agentur für Arbeit einen Zuschuss; siehe PKV bei Arbeitslosigkeit.
Welche PKV-Bausteine der Arbeitgeberzuschuss abdeckt
Zuschussfähig ist der Beitrag Ihrer privaten Krankenvollversicherung mit allen Bausteinen, die zum Vertrag gehören, sowie der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Nicht bezuschusst werden Kosten, die Sie außerhalb des Beitrags tragen.
| Baustein | Zuschussfähig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Ambulant, stationär, Zahn der Vollversicherung | ja | auch Chefarzt und Ein- oder Zweibettzimmer |
| Krankentagegeld | ja | Teil des Krankenversicherungsbeitrags |
| Gesetzlicher Zuschlag von 10 % (§ 149 VAG) | ja | wird zwischen 21 und 60 Jahren erhoben |
| Beitragsentlastungstarif | ja, bis zum Höchstbetrag | z. B. uni-BE|flex der uniVersa |
| Pflegepflichtversicherung | ja | eigener Höchstbetrag 104,63 € |
| Selbstbeteiligung | nein | tragen Sie allein |
| Zusatzversicherung neben der GKV | nein | kein Vollversicherungsschutz |
Selbstbeteiligung: Mit Zuschuss rechnet sich weniger oft mehr
Für Selbstständige ist eine hohe Selbstbeteiligung oft der günstigste Weg. Für Angestellte kippt die Rechnung: Eine Beitragsersparnis von 50 Euro im Monat durch 1.000 Euro mehr Selbstbeteiligung spart Ihnen nach Zuschuss nur 25 Euro, also 300 Euro im Jahr — das Risiko von 1.000 Euro tragen Sie aber voll. Angestellte fahren deshalb meist besser mit niedriger oder mittlerer Selbstbeteiligung, solange der Beitrag unter der Kappungsgrenze bleibt.
Beitragsentlastung: Vorsorge mit halbem Einsatz
Ein Beitragsentlastungstarif senkt Ihren PKV-Beitrag ab dem Rentenalter. Weil der Arbeitgeber die Hälfte mitzahlt, bekommen Angestellte diese Vorsorge zum halben Preis — ein Argument, sie früh abzuschließen. Die uniVersa bietet mit uni-BE|flex eine Entlastung ab 67 Jahren (vorgezogen ab 63), mit der sich der Vollversicherungsbeitrag im Alter bis auf 0 € reduzieren lässt; der Tarif ist ausdrücklich arbeitgeberzuschussfähig. Ab Rentenbeginn übernimmt statt des Arbeitgebers die Rentenversicherung einen Zuschuss — dann allerdings deutlich kleiner.
Beitragsrückerstattung bleibt bei Ihnen
Erstattet Ihr Versicherer nach einem leistungsfreien Jahr Beiträge zurück, fließt die Beitragsrückerstattung an Sie. Der Arbeitgeber hat darauf keinen Anspruch. Rechnerisch profitieren Angestellte damit doppelt: Der Arbeitgeber hat die Hälfte des Beitrags gezahlt, die Rückerstattung bemisst sich aber am vollen Beitrag.
Wir vergleichen für Sie Tarife, bei denen der Arbeitgeberzuschuss möglichst viel Ihres Schutzes finanziert.
PKV oder GKV: Was der Arbeitgeber jeweils zahlt
In der GKV zahlt der Arbeitgeber für Gutverdiener immer den vollen Anteil von 613,22 €, in der PKV nur die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Für Sie als Angestellten zählt aber vor allem der eigene Anteil — und der ist in der PKV in jungen Jahren meist deutlich niedriger.
| Vergleich 2026 | GKV (Einkommen über BBG) | PKV-Beispiel Allianz, 24 J. |
|---|---|---|
| Gesamtbeitrag KV + PV | 1.226,44 € | 717,26 € |
| Anteil Arbeitgeber | 613,22 € | 358,63 € |
| Ihr Anteil mit Kind | 613,22 € | 358,63 € |
| Ihr Anteil kinderlos | 648,09 € | 358,63 € |
| Ersparnis gegenüber GKV (kinderlos) | — | 289,46 € |
Die Ersparnis ist real, aber sie ist eine Momentaufnahme. PKV-Beiträge steigen mit den Gesundheitskosten, und im Ruhestand fällt der Arbeitgeberzuschuss weg. Dann zahlt die Rentenversicherung nur noch einen Zuschuss von 8,75 Prozent der gesetzlichen Rente, höchstens die Hälfte des Beitrags — der Eigenanteil springt also typischerweise nach oben. Wer das mit Altersrückstellungen, dem gesetzlichen Zuschlag und einer Beitragsentlastung einplant, kommt gut durch. Die ganze Abwägung lesen Sie im Ratgeber GKV oder PKV; was eine private Krankenversicherung insgesamt kostet, zeigt PKV-Kosten.
Für den Arbeitgeber ist ein privat versicherter Mitarbeiter übrigens oft günstiger: Er zahlt statt 613,22 € im Beispiel nur 358,63 €. Einen Anspruch auf „den vollen Zuschuss“ haben Sie deshalb nicht — manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, verpflichtet sind sie nur zur Hälfte.
Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Steuer und Bescheinigung
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist steuerfrei und sozialabgabenfrei. Er erscheint auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung und mindert die Beiträge, die Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Absetzbar ist nur, was Sie selbst tragen: Zahlen Sie 717,26 € im Monat und bekommen 358,63 € Zuschuss, rechnet das Finanzamt nur mit Ihrem Anteil — und davon mit dem Teil, der auf die Basisabsicherung entfällt. Den genauen Anteil weist Ihr Versicherer jährlich aus. Wie Sie das Maximum herausholen, etwa über Beitragsvorauszahlungen, erklärt der Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Vertrag abschließen: Nach der Annahme durch den Versicherer erhalten Sie den Versicherungsschein mit der Aufteilung des Beitrags.
- Bescheinigung: Der Versicherer stellt die Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss aus; seit 2026 wird sie digital übermittelt.
- Personalabteilung informieren: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie privat versichert sind, ab wann und bei welchem Versicherer.
- Abrechnung prüfen: Kontrollieren Sie die erste Gehaltsabrechnung und jede Abrechnung nach einer Beitragsanpassung.
Nach einer Beitragserhöhung steigt auch der Zuschuss, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Die neuen Beiträge müssen dem Arbeitgeber dafür vorliegen. Wird der Zuschuss zu niedrig gezahlt, können Sie die Differenz nachfordern.
Kein Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Beamte, Selbstständige, Rentner
Einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhalten nur Beschäftigte mit Gehalt. Andere Gruppen werden auf anderem Weg unterstützt — oder gar nicht:
| Gruppe | Statt Arbeitgeberzuschuss | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Beamte | Beihilfe des Dienstherrn, meist 50 bis 80 % der Krankheitskosten | PKV für Beamte, Beihilfe |
| Selbstständige und Freiberufler | kein Zuschuss, Beitrag voll selbst tragen | PKV für Selbstständige |
| Rentner | Zuschuss der Rentenversicherung, 8,75 % der Rente | Zuschuss der Rentenversicherung |
| Arbeitslose | unter Umständen Zuschuss der Agentur für Arbeit | PKV bei Arbeitslosigkeit |
| Angestellte im öffentlichen Dienst | regulärer Arbeitgeberzuschuss wie in der Privatwirtschaft | PKV für Angestellte |
Für Beamte ist die Beihilfe das Gegenstück zum Arbeitgeberzuschuss — nur dass sie nicht am Beitrag, sondern an den Krankheitskosten ansetzt. Deshalb versichern Beamte in der PKV nur den Rest, was ihre Beiträge deutlich senkt. Selbstständige können ihre Beiträge immerhin steuerlich geltend machen, und zwar in größerem Umfang als Angestellte, weil kein steuerfreier Zuschuss gegengerechnet wird.
Tarife mehrerer Versicherer, Gesamtbeitrag und Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss — kostenlos und unverbindlich.
PKV bei zwei Arbeitgebern: Zuschüsse gemeinsam begrenzen
Bei mehreren Beschäftigungen darf der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nicht so berechnet werden, als stünde für jeden Job unabhängig der volle Höchstbetrag zur Verfügung. Die Gesamtvergütung und die Aufteilung zwischen den Arbeitgebern müssen berücksichtigt werden. Informieren Sie deshalb alle beteiligten Abrechnungsstellen über die Mehrfachbeschäftigung.
Nach einem Arbeitgeberwechsel sollten die aktuellen Versicherungsnachweise erneut bereitgestellt und die erste Lohnabrechnung geprüft werden. Ein bisher ausgezahlter Zuschuss wird nicht ungeprüft übernommen. Weitere Übergangsfragen erläutert PKV beim Jobwechsel.
Häufige Fragen zum Arbeitgeberzuschuss PKV
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026 maximal?
Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, zusammen 613,22 €. In Sachsen liegt der Pflegeanteil bei 75,56 €. Der Arbeitgeber zahlt aber nie mehr als die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?
Der Höchstzuschuss 2027 steigt, weil die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich auf 6.375 € im Monat angehoben wird. Allein der Anteil aus dem allgemeinen Beitragssatz wächst von 424,31 € auf 465,38 €. Dazu kommt die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2027, den das Bundesgesundheitsministerium im Herbst 2026 festlegt. Den exakten Höchstbetrag ergänzen wir nach der Festsetzung.
Wie berechne ich den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Teilen Sie Ihren PKV-Beitrag für die Krankenversicherung durch zwei und vergleichen Sie das Ergebnis mit 508,59 €. Der kleinere Wert ist Ihr Zuschuss. Dasselbe gilt für die Pflegepflichtversicherung mit dem Höchstwert 104,63 €. Beispiel: Bei 717,26 € Gesamtbeitrag zahlt der Arbeitgeber 358,63 €.
Zahlt der Arbeitgeber auch für Kinder in der PKV einen Zuschuss?
Ja. Der Zuschuss umfasst auch die Beiträge für Kinder und Ehepartner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, also etwa Angehörige ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat. Der Höchstbetrag von 613,22 € gilt aber für die ganze Familie zusammen, nicht je Person.
Bekomme ich den PKV-Zuschuss auch in Teilzeit?
Ja, wenn Sie privat versichert bleiben dürfen, etwa weil Sie sich bei der Verringerung Ihrer Arbeitszeit von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Der Zuschuss richtet sich dann nach Ihrem tatsächlichen Gehalt: 8,75 Prozent für die Kranken- und 1,8 Prozent für die Pflegeversicherung. Bei 4.000 € brutto sind das 422,00 € im Monat, höchstens aber die Hälfte des PKV-Beitrags.
Gibt es den Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit?
Nein, solange Sie in der Elternzeit kein Gehalt beziehen. Der Zuschuss ist an das Arbeitsentgelt gekoppelt und entfällt, wenn kein Lohn gezahlt wird. Den PKV-Beitrag zahlen Sie in dieser Zeit allein. Arbeiten Sie in Elternzeit in Teilzeit weiter, lebt der Zuschuss anteilig wieder auf.
Ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV steuerfrei?
Ja. Der gesetzliche Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug mindert er die Beiträge, die Sie als Sonderausgaben absetzen können: Absetzbar ist nur der Teil der Basisabsicherung, den Sie selbst tragen.
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zum Beitragsentlastungstarif?
In der Regel ja. Beitragsentlastungstarife wie uni-BE|flex der uniVersa sind zuschussfähig, solange der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Das macht sie für Angestellte besonders attraktiv: Der Arbeitgeber finanziert die Hälfte der Vorsorge für niedrigere Beiträge im Rentenalter mit.
Wir rechnen PKV-Angebote für Angestellte immer mit dem Arbeitgeberzuschuss durch — damit Sie sehen, was Sie am Monatsende wirklich selbst bezahlen. Tarifstand 2026.
