Ein junger Mann prüft Unterlagen an einem Besprechungstisch in einem Büro.
Sonderkündigungsrecht der PKV: Welche Fristen gelten bei einer Beitragserhöhung?

Ratgeber Wechsel & Kündigung · Stand 2026

Sonderkündigungsrecht bei PKV-Beitragserhöhung 2026: Frist, Ablauf und die klügere Alternative

Wenn im Herbst der Brief zur Beitragsanpassung kommt, beginnt eine Frist von genau zwei Monaten. So lange können Sie Ihre private Krankenversicherung außerordentlich kündigen — rückwirkend zum Tag der Erhöhung. Ob sich das lohnt, entscheidet vor allem Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die Frage, was mit Ihren Alterungsrückstellungen passiert.

2 MonateFrist ab Zugang des Briefs
ca. 13 %Ø Anpassung 2026 für Betroffene
ca. 60 %der Vollversicherten 2026 betroffen
§ 205 VVGAbsatz 4

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Inhalt dieser Seite
  1. Was ist das Sonderkündigungsrecht?
  2. Frist: zwei Monate
  3. Wann es gilt – und wann nicht
  4. Schritt für Schritt kündigen
  5. Was die Kündigung kostet
  6. Alternativen zur Kündigung
  7. Zurück in die GKV?
  8. Anpassungen 2026 und 2027
  9. Wann es sich lohnt
  10. Häufige Fragen

Sonderkündigungsrecht in der PKV: die Kurzantwort

Erhöht Ihre private Krankenversicherung den Beitrag oder kürzt sie Leistungen, dürfen Sie nach § 205 Abs. 4 VVG außerordentlich kündigen — innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung, mit Wirkung zum Erhöhungstag. Wirksam wird die Kündigung aber nur mit lückenlosem Anschlussschutz, und ein Großteil der Alterungsrückstellung bleibt beim alten Versicherer.

  • Frist: 2 Monate ab Zugang des Anpassungsbriefs, keine Begründung nötig.
  • Wirkung: rückwirkend zum Erhöhungstag, meist der 1. Januar.
  • Mitnahme der Rückstellung nur im Umfang des Basistarifs (Verträge ab 2009).
  • Oft günstiger: Tarifwechsel nach § 204 VVG mit 15 bis 34 % Ersparnis und voller Rückstellung.

Was ist das Sonderkündigungsrecht bei einer PKV-Beitragserhöhung?

Das Sonderkündigungsrecht bei einer PKV-Beitragserhöhung ist ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG: Wer eine Beitragsanpassung oder Leistungskürzung erhält, darf den betroffenen Vertrag außerhalb der normalen Kündigungsfristen beenden. Es schützt Versicherte davor, einen einseitig verteuerten Vertrag bis zum Ende des Versicherungsjahres fortführen zu müssen.

Im Normalfall ist eine private Krankenversicherung nur ordentlich kündbar: zum Ende des ersten Versicherungsjahres oder jedes folgenden Jahres, mit einer Frist von drei Monaten. Wer im Oktober merkt, dass sein Vertrag zu teuer ist, kommt bei einem Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr also erst zum nächsten Jahreswechsel heraus — und hat die Frist zum 30. September womöglich schon verpasst. Die Beitragsanpassung öffnet ein zusätzliches Fenster, unabhängig von diesen Terminen.

Warum gibt es dieses Recht überhaupt? Private Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Nach § 203 VVG ist eine Anpassung nur zulässig, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung von der ursprünglichen Kalkulation über einen festgelegten Schwellenwert hinaus abweichen und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Weil der Versicherte auf diese Entscheidung keinen Einfluss hat, bekommt er im Gegenzug das Recht, den Vertrag zu verlassen.

2 MonateKündigungsfrist ab Zugang der Mitteilung
3 MonateFrist der ordentlichen Kündigung zum Versicherungsjahresende
ca. 13 %durchschnittliche Anpassung 2026 für betroffene Versicherte
3,4 %Beitragsanstieg PKV pro Jahr 2006–2026 (GKV: 3,9 %)

Die Zahlen des PKV-Verbands zeigen, wie ungleich Beitragserhöhungen verlaufen: Über 20 Jahre stiegen die PKV-Beiträge im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr und damit etwas langsamer als in der GKV. Weil die Anpassung aber erst greift, wenn der Schwellenwert überschritten ist, kommen die Erhöhungen nicht gleichmäßig, sondern in Sprüngen. 2026 waren rund 60 Prozent der Vollversicherten betroffen, im Schnitt mit etwa 13 Prozent. Hintergründe und die Übersicht zu 2027 finden Sie im Ratgeber PKV-Beitragserhöhung.

Frist beim Sonderkündigungsrecht der PKV: zwei Monate ab Zugang

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht der PKV beträgt zwei Monate und beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die Mitteilung über die Beitragsanpassung zugeht — nicht mit dem Datum auf dem Brief und nicht mit dem Erhöhungstag. Maßgeblich ist, dass Ihre Kündigung innerhalb dieser zwei Monate beim Versicherer eingeht.

Die Kündigung wirkt dann zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte. Das ist der entscheidende Vorteil: Selbst wenn Sie erst Mitte Januar kündigen, zahlen Sie für Januar keinen erhöhten Beitrag, sofern Ihr Anschlussschutz lückenlos zum 1. Januar beginnt. Für Beitragserhöhungen gilt nach § 203 Abs. 5 VVG außerdem: Die Anpassung wird erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam. Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss der Brief also spätestens Ende November bei Ihnen sein.

Beispiele zur Fristberechnung nach § 205 Abs. 4 VVG; Zugangstag = Tag, an dem der Brief in Ihrem Briefkasten liegt
Zugang des AnpassungsbriefsErhöhung wirksam abLetzter Tag für die SonderkündigungKündigung wirkt zum
05.11.202601.01.202705.01.202701.01.2027
20.11.202601.01.202720.01.202701.01.2027
28.11.202601.01.202728.01.202701.01.2027
15.05.2026 (Anpassung zur Jahresmitte)01.07.202615.07.202601.07.2026
Tipp: Zugangstag notieren

Schreiben Sie sich das Datum auf, an dem der Anpassungsbrief ankommt, und bewahren Sie den Umschlag auf. Streitfälle drehen sich fast immer um die Frage, wann die Mitteilung zugegangen ist. Kündigen Sie so, dass Sie den Eingang beim Versicherer beweisen können — per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung.

Nutzen Sie die zwei Monate nicht zum Abwarten, sondern zum Vergleichen. Ein neuer Versicherer braucht für Antrag, Gesundheitsprüfung und Policierung erfahrungsgemäß mehrere Wochen, bei Vorerkrankungen länger. Wer erst in der letzten Januarwoche anfängt, riskiert, dass die Frist abläuft, bevor ein Angebot vorliegt. Mit einer anonymen Risikovoranfrage klären Sie vorab, zu welchen Bedingungen Sie bei anderen Gesellschaften angenommen würden — ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Akte landet.

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Wann besteht das Sonderkündigungsrecht in der PKV – und wann nicht?

Das Sonderkündigungsrecht in der PKV entsteht, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag erhöht oder die Leistung vermindert. Nicht jede höhere Abbuchung ist aber eine Beitragsanpassung — steigt der Beitrag aus anderen Gründen, gilt nur die ordentliche Kündigungsfrist.

Wann eine Veränderung das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG auslöst
AnlassSonderkündigungsrecht?Erläuterung
Beitragsanpassung nach § 203 VVGJaklassischer Fall, meist zum 1. Januar
Höhere Selbstbeteiligung durch AnpassungJagilt als Leistungsminderung
Anpassung zur Jahresmitte (z. B. 1. Juli)JaFrist läuft ebenso zwei Monate
Erhöhung der PflegepflichtversicherungJa, für die PPVdie PPV kann nur zusammen mit einem Anschlussschutz enden
Wechsel vom Kinder- in den Jugend- oder ErwachsenenbeitragNeinaltersbedingte Umstufung, vertraglich vereinbart
Wegfall des Beitragsentlastungs- oder Zuschlagsanteils mit 60 bzw. 65Neinvertraglich festgelegte Änderung
Wegfall des ArbeitgeberzuschussesNeinkein Eingriff des Versicherers in den Vertrag
Niedrigere BeitragsrückerstattungNeinerfolgsabhängige Leistung, kein Beitrag

Kündigung nur für den betroffenen Tarif oder die betroffene Person

Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich auf die Verträge und versicherten Personen, die von der Anpassung betroffen sind. Wird nur der Zahnbaustein teurer, können Sie grundsätzlich diesen Teil kündigen und den Rest behalten. Umgekehrt dürfen Sie in der Regel das gesamte Vertragsverhältnis für die betroffene Person beenden, wenn ein wesentlicher Baustein angepasst wird. Für Familien heißt das: Erhöht der Versicherer nur den Kindertarif, lässt sich das Kind separat umstellen, ohne den Schutz der Eltern anzutasten.

Ein Beispiel aus der Praxis ist die Anpassung der Allianz zum 1. Januar 2026: In der Tarifwelt MeinGesundheitsschutz stiegen die Grundtarife für Erwachsene um etwa 2 bis 4 Prozent (Plus 70) bzw. 5 bis 7 Prozent (Best 70), die Zahnbausteine um 10 bis 13 Prozent und die Kinderbeiträge um bis zu 21 Prozent. In mehreren geschlossenen Allianz-Tarifen wurde zudem die Selbstbeteiligung angehoben — bei AktiMed Best S etwa von 3.000 auf 3.500 Euro. Auch das löst das Sonderkündigungsrecht aus. Details stehen im Profil der Allianz PKV.

Sonderkündigungsrecht der PKV ausüben: Schritt für Schritt

Die Sonderkündigung einer PKV-Vollversicherung funktioniert nur in einer festen Reihenfolge: erst den neuen Schutz sichern, dann kündigen, dann den Nachweis nachreichen. Wer andersherum vorgeht, riskiert eine unwirksame Kündigung oder im schlimmsten Fall eine Lücke im Versicherungsschutz.

  1. Tag 0Brief prüfen: Welche Tarife und Personen sind betroffen, um wie viel steigt der Beitrag, ab wann? Zugangsdatum notieren.
  2. Woche 1–2Alternativen rechnen: Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG und Angebote anderer Gesellschaften vergleichen.
  3. Woche 2–5Neuen Schutz beantragen: Gesundheitsfragen vollständig beantworten, Annahme mit Beginn zum Erhöhungstag abwarten.
  4. Vor FristendeKündigen: schriftlich, mit Bezug auf § 205 Abs. 4 VVG, Versicherungsnummer, betroffenen Personen und Tarifen.
  5. Binnen 2 MonatenNachweis senden: Bestätigung des neuen Versicherers über den lückenlosen Anschlussschutz einreichen.

Die Nachweispflicht: ohne Anschlussversicherung keine wirksame Kündigung

Für die private Krankenversicherung gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Deshalb bestimmt § 205 Abs. 6 VVG: Die Kündigung einer PKV-Vollversicherung wird nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweisen, dass Sie bei einem anderen Versicherer ohne Unterbrechung versichert sind — privat oder gesetzlich. Fehlt der Nachweis, läuft der alte Vertrag zum erhöhten Beitrag weiter. Das ist kein Nachteil, sondern ein Schutz: Niemand soll durch eine voreilige Kündigung ohne Krankenversicherung dastehen.

Musterformulierung für die Sonderkündigung

Beispieltext: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Krankenversicherungsvertrag Nr. [Versicherungsnummer] für [versicherte Person(en)] in den Tarifen [Tarifkürzel] unter Berufung auf mein Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG aufgrund Ihrer Beitragsanpassung zum [Datum], mitgeteilt mit Schreiben vom [Datum], zugegangen am [Datum]. Die Kündigung soll zum Wirksamwerden der Anpassung erfolgen. Den Nachweis meiner Anschlussversicherung reiche ich fristgerecht nach bzw. füge ihn bei. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Unterschrift]“

Denken Sie an die Pflegepflichtversicherung: Sie folgt in der Regel der Krankenversicherung und wechselt mit zum neuen Versicherer. Eine laufende Krankentagegeldversicherung sollten Sie erst beenden, wenn der neue Versicherer auch hier Schutz zugesagt hat — bei Selbstständigen ist das Tagegeld oft wichtiger als der Arztkostenschutz. Alles Weitere zu Fristen und Sonderfällen der normalen Kündigung lesen Sie im Ratgeber PKV kündigen.

Was die Sonderkündigung der PKV wirklich kostet: Alterungsrückstellungen

Die Sonderkündigung der PKV kostet Sie in den meisten Fällen einen erheblichen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen, und der neue Versicherer kalkuliert mit Ihrem heutigen Eintrittsalter. Beides zusammen kann den neuen Beitrag trotz Beitragserhöhung beim alten Anbieter auf Dauer höher machen als erwartet.

Alterungsrückstellungen sind der Sparanteil in Ihrem Beitrag, mit dem der Versicherer die steigenden Krankheitskosten im Alter vorfinanziert. Die Branche hält dafür inzwischen rund 355,4 Milliarden Euro vor. Bei einem Anbieterwechsel gilt seit 2009 die sogenannte Portabilität: Mitgenommen wird nur der Teil der Rückstellung, der auf den Leistungsumfang des Basistarifs entfällt. Der Anteil für Mehrleistungen wie Chefarzt, Einbettzimmer oder hohe Zahnerstattung bleibt beim alten Versicherer. Wer seinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hat, nimmt gar nichts mit. Mehr dazu im Ratgeber Alterungsrückstellungen.

Rechenbeispiel: Was die Erhöhung kostet und was der Wechsel kosten darf

Als Beispiel dient der Durchschnittsbeitrag erwachsener Privatversicherter ohne Beihilfe von 559 € im Monat und die durchschnittliche Anpassung 2026 von 13 Prozent:

Beispielrechnung mit Marktdurchschnittswerten des PKV-Verbands, keine individuelle Beitragsauskunft
PositionBetrag
Beitrag vor der Anpassung559,00 €
Erhöhung um 13 %+ 72,67 €
Beitrag nach der Anpassung631,67 €
Mehrkosten pro Jahr872,04 €
Mehrkosten über zehn Jahre (ohne weitere Anpassungen)8.720,40 €

Ein neuer Tarif muss also nicht nur heute günstiger sein als 631,67 €, sondern auch in 10, 20 und 30 Jahren. Weil der neue Versicherer einen Teil der Rückstellung neu aufbauen muss, liegt der Einstiegsbeitrag eines 50-Jährigen in einem vergleichbaren Tarif oft über dem, was ein seit 20 Jahren Versicherter nach der Erhöhung zahlt. Günstiger wird der Neuabschluss meist nur, wenn der alte Tarif ein ungünstiges Risikokollektiv hat, deutlich mehr Leistung enthält als nötig oder der Versicherte noch jung ist und kaum Rückstellung aufgebaut hat.

Beispiel: Durchschnittsbeitrag 559 € und Anpassung um 13 %

Zweites Risiko: die Gesundheitsprüfung. Der neue Versicherer prüft Ihren Gesundheitszustand von heute. Diagnosen der vergangenen Jahre können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Beim internen Tarifwechsel darf der bisherige Versicherer eine Gesundheitsprüfung dagegen nur für Mehrleistungen verlangen.

Alternativen zum Sonderkündigungsrecht bei PKV-Beitragserhöhung

Die wichtigste Alternative zum Sonderkündigungsrecht bei einer PKV-Beitragserhöhung ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer: Sie behalten Ihre Alterungsrückstellung vollständig, brauchen für gleichwertige Leistungen keine neue Gesundheitsprüfung und sind an keine Frist gebunden. Daneben senken eine höhere Selbstbeteiligung, der Verzicht auf einzelne Bausteine oder ein Beitragsentlastungstarif den Beitrag.

Sonderkündigung und Alternativen im Vergleich (Höchstbeiträge 2026)
WegRückstellungGesundheitsprüfungFristTypische Wirkung
Sonderkündigung + neuer Versicherernur Basistarif-Anteilvollständig2 Monateneuer Tarif, neues Eintrittsalter
Tarifwechsel nach § 204 VVGvollständignur für Mehrleistungenkeinein der Praxis 15–34 % weniger
Höhere Selbstbeteiligungvollständigneinkeineje nach Stufe deutlich
Bausteine streichen (z. B. Einbettzimmer)anteiligneinkeinemoderat
Standardtarif (Altverträge vor 2009)vollständigneinkeinehöchstens 848,62 €
Basistarifvollständigneinkeinehöchstens 1.017,18 €

Tarifwechsel: das stärkste Mittel gegen die Beitragserhöhung

Jeder private Krankenversicherer führt neben den aktuellen Tarifen zahlreiche geschlossene Tarifwelten. Nach § 204 VVG dürfen Sie in jeden gleichartigen Tarif Ihrer Gesellschaft wechseln, auch in jüngere Tarifgenerationen mit anderem Kollektiv. Ein Beispiel bei der Allianz: Eine 58-jährige Versicherte senkte ihren Beitrag durch den internen Wechsel von 867 Euro auf 641 Euro im Monat — ein Minus von rund 26 Prozent, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Rückstellung. Wichtig: Aus einem Unisex-Tarif führt kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif. Ausführlich erklären wir das unter Tarifwechsel nach § 204 VVG, weitere Hebel im Überblick unter PKV-Beitrag senken.

Beitragsentlastungstarif für die Zeit ab 60 oder 67

Wer vor allem Angst vor den Beiträgen im Rentenalter hat, sollte statt einer Kündigung prüfen, ob sich ein Beitragsentlastungstarif nachträglich einschließen lässt. Er kostet heute etwas mehr, senkt aber den Beitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festen Betrag. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber auch an diesem Teil, im Rahmen des Höchstzuschusses von 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung (2026).

Tarifwechsel statt Kündigung?

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Sonderkündigungsrecht nutzen, um aus der PKV in die GKV zu wechseln?

Das Sonderkündigungsrecht nach einer PKV-Beitragserhöhung führt nicht automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Es beendet nur den privaten Vertrag; ob die GKV Sie aufnimmt, entscheidet allein das Sozialrecht nach § 6 SGB V.

Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) liegt, sind versicherungsfrei und können nicht einfach zurück. Für 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 84.150 €. Wer mit seinem Gehalt künftig darunter liegt, wird unter Umständen wieder versicherungspflichtig — dann ist ohnehin eine eigene, rückwirkende Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Pflicht möglich, unabhängig von einer Beitragserhöhung. Selbstständige bleiben in der Regel privat versichert, solange sie selbstständig sind. Und ab 55 Jahren ist die Rückkehr meist ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und in dieser Zeit mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

77.400 €Versicherungspflichtgrenze 2026
84.150 €Grenze 2027 (voraussichtlich)
55 JahreAltersgrenze für die Rückkehr in die GKV

Welche Wege es trotzdem gibt, erklären die Ratgeber Zurück in die GKV und GKV-Rückkehr über 55. Unsere Erfahrung: Wer nur wegen einer einzelnen Beitragserhöhung zurück in die GKV will, zahlt dort als freiwilliges Mitglied oder bei hohem Gehalt schnell den Höchstbeitrag von 1.017,19 € für die Krankenversicherung allein — Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammengerechnet.

PKV-Beitragserhöhungen 2026 und 2027: wo das Sonderkündigungsrecht aktuell wird

Das Sonderkündigungsrecht wird in der PKV immer dann aktuell, wenn ein Versicherer Anpassungen ankündigt — für 2027 kommen die meisten Briefe im November 2026. Einige Gesellschaften haben ihre Anpassungen bereits angekündigt, andere haben 2026 kräftig erhöht. Die folgende Übersicht zeigt Beispiele, die Sie in den jeweiligen Anbieterprofilen vertiefen können.

Ausgewählte Beitragsanpassungen und Ankündigungen; Einzelwerte hängen von Alter und Tarifkombination ab
VersichererTarif / BereichAnpassung
Deutscher RingEsprit, Esprit X, Prime01.01.2026: Esprit +22–24 %, Esprit X +18–20 %, Prime +11–13 % (Erwachsene)
AllianzMeinGesundheitsschutz, Zahn 75/90/10001.01.2026: Grundtarife +2–7 %, Zahn +10–13 %, Kinder bis +21 %
GothaerMAX 1, MAX 22026 zwischen 2 und 17 %
AXAeinzelne Tarifeweitere Anpassung zum 01.07.2026
Nürnbergeru. a. HAT6, TOP6, TOP6+, MAX6+, S1, S2, ZZ20Anpassung zum 01.01.2027 angekündigt
Landeskrankenhilfe (LKH)VollversicherungAnpassung zum 01.01.2027 angekündigt
INTERQualiMed Basis/Exklusiv/Premium mit SB 2.400 €Beitragsstabilität zugesagt bis mindestens 31.12.2027

Die Tabelle zeigt, wie groß die Spannweite ist: Im selben Jahr stiegen einige Tarife kaum, andere um mehr als ein Fünftel. Genau deshalb lohnt der Blick auf die Tarifwelt Ihres eigenen Versicherers — oft gibt es dort Tarife, die von der Anpassung nicht oder deutlich weniger betroffen waren. Eine Übersicht über alle Gesellschaften finden Sie unter PKV-Anbieter, aktuelle Tarifempfehlungen unter PKV-Tarife und günstige PKV.

Wann sich das Sonderkündigungsrecht in der PKV lohnt

Das Sonderkündigungsrecht in der PKV lohnt sich vor allem für junge und gesunde Versicherte, deren Tarif schwache Leistungen oder ein schrumpfendes Kollektiv hat. Für ältere Versicherte oder Menschen mit Vorerkrankungen ist der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer fast immer die bessere Wahl.

Sonderkündigung prüfen, wenn …

  • Sie sind unter 40, gesund und haben erst wenige Jahre Rückstellung aufgebaut
  • Ihr Tarif ist geschlossen und wird seit Jahren überdurchschnittlich angepasst
  • Ihr Versicherer hat keinen gleichwertigen, günstigeren Tarif im Angebot
  • Der neue Versicherer bietet deutlich bessere Leistungen, etwa bei Psychotherapie oder Zahnersatz
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hat eine Annahme ohne Zuschlag bestätigt

Eher Tarifwechsel, wenn …

  • Sie sind über 50 oder haben seit vielen Jahren Rückstellungen aufgebaut
  • Sie haben Vorerkrankungen, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen würden
  • Ihr Versicherer bietet gleichartige Tarife mit niedrigerem Beitrag
  • Die Erhöhung liegt im Rahmen des langjährigen Schnitts von 3,4 % pro Jahr
  • Ihr Vertrag stammt aus der Zeit vor 2009 — ohne jede Mitnahme der Rückstellung

Für Beamte stellt sich die Frage etwas anders: Ihre Restkostentarife sind günstiger, und die Anpassungen fielen 2026 in der Pflegepflichtversicherung mit Beihilfe im Schnitt deutlich niedriger aus (rund 6 statt 16 Prozent). Ein Wechsel lohnt hier meist nur, wenn sich der Beihilfesatz ändert oder der bisherige Tarif Leistungslücken hat. Für Selbstständige und Angestellte gilt: Wer den Beitrag im Alter sicher tragen will, sollte die Beitragsanpassung als Anlass nehmen, den gesamten Vertrag einmal durchzurechnen — ob mit Sonderkündigung oder ohne. Was im Rentenalter auf Sie zukommt, zeigt der Ratgeber PKV im Alter.

Kündigen oder bleiben? Wir rechnen beides

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Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht bei PKV-Beitragserhöhung

Habe ich bei einer PKV-Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Erhöht der private Krankenversicherer den Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung oder verringert er die Leistung, können Sie nach § 205 Abs. 4 VVG außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Versicherer eingehen und wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung in Kraft treten sollte.

Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung meiner PKV?

Sie haben zwei Monate ab dem Tag, an dem der Brief mit der Beitragsanpassung bei Ihnen eingegangen ist. Kommt der Brief zum Beispiel am 20. November an, endet die Frist am 20. Januar. Die Kündigung wirkt trotzdem rückwirkend zum Erhöhungstag, meist dem 1. Januar — den erhöhten Beitrag zahlen Sie dann nicht.

Kann ich die PKV wegen Beitragserhöhung kündigen und in die GKV zurück?

In der Regel nicht. Das Sonderkündigungsrecht beendet nur den PKV-Vertrag, es öffnet nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Zurück in die GKV kommen Sie vor allem über eine neue Versicherungspflicht, etwa wenn Ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) fällt. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr meist ausgeschlossen. Ohne Anschlussversicherung wird die Kündigung einer PKV-Vollversicherung nicht wirksam.

Verliere ich bei der Sonderkündigung meine Alterungsrückstellungen?

Zum großen Teil ja. Bei Verträgen ab 2009 nehmen Sie zum neuen Versicherer nur den Teil der Alterungsrückstellung mit, der dem Leistungsumfang des Basistarifs entspricht. Der Rest bleibt beim bisherigen Versicherer. Bei älteren Verträgen wird gar nichts übertragen. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb derselben Gesellschaft bleibt die Rückstellung dagegen vollständig erhalten.

Ist ein Tarifwechsel besser als die Sonderkündigung?

Für die meisten Versicherten ab etwa 45 Jahren ja. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit möglich, ohne Frist, ohne neue Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen und mit voller Anrechnung der Alterungsrückstellung. Ersparnisse von 15 bis 34 Prozent sind in der Praxis möglich. Die Sonderkündigung lohnt sich vor allem für junge, gesunde Versicherte in einem schwachen Tarif.

Gilt das Sonderkündigungsrecht auch, wenn nur die Selbstbeteiligung steigt?

Ja. § 205 Abs. 4 VVG gilt nicht nur für Beitragserhöhungen, sondern auch, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Leistung vermindert. Eine höhere Selbstbeteiligung ist eine solche Leistungsminderung. Kein Sonderkündigungsrecht entsteht dagegen, wenn der Beitrag nur wegen des Alters steigt, etwa beim Übergang vom Kinder- in den Erwachsenentarif.

Muss ich die Sonderkündigung begründen?

Nein. Es genügt, dass Sie sich auf die Beitragsanpassung und § 205 Abs. 4 VVG beziehen, die Versicherungsnummer nennen und angeben, für welche versicherten Personen und Tarife Sie kündigen. Schriftform oder Textform (etwa per E-Mail oder Fax, je nach Bedingungen) reicht; ein Einschreiben dient als Nachweis des Zugangs.

Wann kommen die Briefe zur PKV-Beitragserhöhung 2027?

Die Neugeschäftsbeiträge für 2027 werden ab Oktober 2026 festgelegt, Bestandskunden erhalten ihre Briefe in der Regel im November. Weil eine Anpassung erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam wird, muss der Brief für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 spätestens Ende November 2026 zugehen. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft dann bis in den Januar.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

Beitragserhöhung erhalten? Nutzen Sie die zwei Monate.

Wir prüfen, ob ein Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer oder ein neuer Vertrag mehr spart — mit Blick auf Ihre Alterungsrückstellungen, Ihre Gesundheit und Ihren Beitrag im Alter. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

  • Tarifwechsel-Check nach § 204 VVG
  • Angebote anderer Versicherer, auch anonym vorgeprüft
  • Rechtzeitig vor Ablauf der Frist

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