Inhalt dieser Seite
- Ist der Wechsel möglich?
- Alterungsrückstellungen
- Rechenbeispiel Eintrittsalter
- Anbieter- oder Tarifwechsel
- Wechsel mit 45 und im Alter
- Wann es sich lohnt
- Ablauf in sechs Schritten
- Gesundheitsprüfung
- Typische Fehler
- Angestellte, Selbstständige, Beamte
- PKV-Wechsel wegen des Beitrags: zuerst den Bestand bewerten
- PKV-Tarifwechsel beim gleichen Versicherer als eigene Alternative
- Häufige Fragen
PKV-Anbieter wechseln: die Kurzantwort
Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich, nach einer Beitragserhöhung auch außerordentlich. Er lohnt sich aber vor allem für junge, gesunde Versicherte: Der neue Versicherer kalkuliert mit dem aktuellen Eintrittsalter, prüft die Gesundheit neu und übernimmt die Rückstellung nur im Umfang des Basistarifs.
- Kündigung: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres oder 2 Monate nach einer Beitragsanpassung.
- Rückstellung: Verträge ab 2009 nehmen den Basistarif-Anteil mit, Verträge vor 2009 nichts.
- Beispiel HanseMerkur Top Fit: Einstieg mit 45 kostet 155,25 € mehr im Monat als mit 35.
- Ab etwa 45 ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer meist günstiger.
Ist ein Wechsel des PKV-Anbieters möglich?
Ja, ein Wechsel des PKV-Anbieters ist für jeden Privatversicherten möglich: Sie kündigen Ihren bisherigen Vertrag und schließen bei einem anderen privaten Krankenversicherer einen neuen ab. Die Hürden liegen nicht im Kündigungsrecht, sondern in der Gesundheitsprüfung, dem neuen Eintrittsalter und den Alterungsrückstellungen.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der man die Kasse nach zwölf Monaten Mitgliedschaft fast ohne Folgen wechselt, ist ein PKV-Vertrag auf Lebenszeit kalkuliert. Der Versicherer legt von Beginn an einen Teil jedes Beitrags zurück, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzufedern. Ein neuer Versicherer muss diese Vorsorge für Sie neu aufbauen — und kann sich seine Kunden aussuchen. Er darf Anträge ablehnen, Zuschläge verlangen oder einzelne Erkrankungen vom Schutz ausschließen.
Rechtlich gibt es drei Wege aus dem bestehenden Vertrag: die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, die Sonderkündigung innerhalb von zwei Monaten nach einer Beitragsanpassung oder Leistungskürzung und die Kündigung bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV. Für einen Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer kommen nur die ersten beiden in Frage. Wie die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert, erklärt der Ratgeber Zurück in die GKV.
Der häufigste Auslöser für den Wunsch nach einem neuen Anbieter ist eine Beitragserhöhung. 2026 waren rund 60 Prozent der Vollversicherten betroffen, im Schnitt mit etwa 13 Prozent. Andere Gründe sind Leistungslücken, die erst im Leistungsfall auffallen, etwa bei Psychotherapie, Hilfsmitteln oder Zahnersatz, schlechter Service bei der Erstattung oder ein Tarif, der seit Jahren für Neukunden geschlossen ist und dessen Kollektiv altert.
Was beim PKV-Anbieterwechsel mit den Alterungsrückstellungen passiert
Beim Wechsel des PKV-Anbieters geht Ihre Alterungsrückstellung nur teilweise mit: Für Verträge ab dem 1. Januar 2009 wird der Anteil übertragen, der auf den Leistungsumfang des Basistarifs entfällt, der sogenannte Übertragungswert. Alles, was darüber hinaus für Mehrleistungen angespart wurde, bleibt beim bisherigen Versicherer.
Der Basistarif entspricht in seinen Leistungen etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Privatversicherten haben aber deutlich mehr abgesichert: Chefarzt und Zweibettzimmer, Zahnersatz zu 80 oder 90 Prozent, Heilpraktiker, Sehhilfen oder eine Erstattung über die Gebührenhöchstsätze. Der Rückstellungsanteil für genau diese Mehrleistungen geht beim Wechsel verloren. Je hochwertiger Ihr bisheriger Tarif und je länger Sie versichert sind, desto größer ist dieser Verlust in Euro.
| Situation | Was mitgeht | Was bleibt beim alten Versicherer |
|---|---|---|
| Vertrag ab 01.01.2009, Wechsel zu anderem Versicherer | Rückstellung im Umfang des Basistarifs (Übertragungswert) | Anteil für Mehrleistungen |
| Vertrag vor 2009, Wechsel zu anderem Versicherer | keine Rückstellung | die gesamte Rückstellung |
| Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer | die gesamte Rückstellung | nichts |
| Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers | Rückstellung im Umfang des Basistarifs | Anteil für Mehrleistungen |
| Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung | keine Rückstellung | die gesamte Rückstellung |
Der Anspruch auf den Übertragungswert ist unverzichtbar: Kein Versicherer darf ihn vertraglich ausschließen. Wer allerdings vor 2009 in die PKV eingetreten ist, hat ihn nicht — Verträge aus dieser Zeit wurden ohne Portabilität kalkuliert. Für diese Gruppe bedeutet ein Anbieterwechsel, dass der neue Versicherer die Vorsorge vollständig neu aufbauen muss. Mehr zur Funktionsweise lesen Sie im Ratgeber Alterungsrückstellungen.
Auch der gesetzliche Zuschlag zählt. Vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlen Sie 10 Prozent Zuschlag nach § 149 VAG, der vollständig in die Rückstellung fließt und die Beiträge ab 65 stabilisieren soll. Auch dieses Polster steht beim Anbieterwechsel nur anteilig zur Verfügung. Beim neuen Versicherer zahlen Sie den Zuschlag bis 60 weiter.
Rechenbeispiel: Was das neue Eintrittsalter beim PKV-Anbieterwechsel kostet
Das neue Eintrittsalter ist beim PKV-Anbieterwechsel der größte Kostenfaktor: Der neue Versicherer kalkuliert Ihren Beitrag so, als würden Sie heute erstmals in die PKV eintreten. Wer mit 45 wechselt, zahlt im selben Tarif also den Beitrag eines 45-Jährigen und nicht den, den er mit 35 bekommen hätte.
Wie groß dieser Unterschied ist, zeigen Beispielbeiträge 2026 aus zwei aktuellen Tarifwelten. Verglichen wird jeweils derselbe Tarif mit unterschiedlichem Eintrittsalter:
| Tarif (Beispiel) | jüngeres Eintrittsalter | Eintrittsalter 45 | Mehrbeitrag mtl. | Plus |
|---|---|---|---|---|
| HanseMerkur Top Fit (KVT1000), selbstständig | 631,15 € (35 J.) | 786,40 € (45 J.) | + 155,25 € | + 25 % |
| HanseMerkur Start Fit (KVS3), selbstständig | 415,98 € (35 J.) | 544,63 € (45 J.) | + 128,65 € | + 31 % |
| Signal Iduna KOMFORT-SI 0, angestellt | 645,29 € (30 J.) | 819,07 € (45 J.) | + 173,78 € | + 27 % |
| Signal Iduna START-SI, angestellt | 352,85 € (30 J.) | 489,34 € (45 J.) | + 136,49 € | + 39 % |
Zehn Jahre später einzusteigen, verteuert denselben Schutz im Beispiel HanseMerkur Top Fit um 155,25 € im Monat. Über 20 Jahre sind das rund 37.260 € — ohne spätere Beitragsanpassungen gerechnet. Genau diese Summe muss ein Anbieterwechsel durch niedrigere Anpassungen, bessere Leistungen oder einen günstigeren Tarif wieder einspielen, damit er sich lohnt.
Monatsbeiträge 2026 nach Eintrittsalter, Beispiele HanseMerkur und Signal Iduna
Dem steht gegenüber, was der bisherige Vertrag kostet. Als Orientierung dient der Durchschnittsbeitrag erwachsener Privatversicherter ohne Beihilfe von 559 € im Monat. Nach einer Anpassung um 13 Prozent wären es 631,67 €. Ein 45-Jähriger, dessen alter Tarif nach der Erhöhung darunter liegt, findet bei einem neuen Versicherer in vergleichbarer Leistung meist keinen günstigeren Beitrag. Liegt er deutlich darüber, weil der Tarif seit Jahren überdurchschnittlich steigt, kann sich der Wechsel dagegen rechnen — vorausgesetzt, die Gesundheitsprüfung verläuft ohne Zuschlag.
Wir vergleichen Ihren heutigen Beitrag mit Angeboten anderer Versicherer für Ihr aktuelles Alter — und mit den Tarifen Ihres eigenen Versicherers.
PKV-Anbieter wechseln oder Tarif wechseln: der direkte Vergleich
Wer seinen PKV-Anbieter wechseln will, sollte immer zuerst den Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG prüfen: Dort bleibt die Alterungsrückstellung vollständig erhalten, das ursprüngliche Eintrittsalter gilt weiter und für gleichwertige Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
| Kriterium | Anbieterwechsel | Tarifwechsel § 204 VVG |
|---|---|---|
| Alterungsrückstellung | nur Basistarif-Anteil (Verträge ab 2009) | vollständig |
| Eintrittsalter | heutiges Alter | ursprüngliches Eintrittsalter |
| Gesundheitsprüfung | vollständig, neu | nur für Mehrleistungen |
| Frist | 3 Monate zum Versicherungsjahresende oder 2 Monate nach Anpassung | jederzeit |
| Auswahl | alle Tarife am Markt | gleichartige Tarife des eigenen Versicherers |
| Leistungsverbesserung | uneingeschränkt, bei Annahme | möglich, dann Prüfung und ggf. Zuschlag |
| Beitragsrückerstattung | Staffel beginnt neu | je nach Bedingungen weitergeführt |
Jeder größere Versicherer führt neben den aktuellen Tarifen mehrere geschlossene Tarifgenerationen. Ein Beispiel ist die Allianz: Wer noch in AktiMed oder einem 700er-Tarif versichert ist, kann in die Tarifwelt MeinGesundheitsschutz wechseln, ohne seine Rückstellung zu verlieren. In einem Fall sank der Beitrag einer 58-jährigen Versicherten so von 867 auf 641 Euro im Monat. Einen solchen Effekt erreicht ein Anbieterwechsel in diesem Alter praktisch nie. Die Details erklären wir unter Tarifwechsel nach § 204 VVG, weitere Stellschrauben unter PKV-Beitrag senken.
PKV-Anbieter wechseln mit 45, 50 und im Alter
Mit steigendem Alter wird der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter schwieriger und teurer: Mit 45 ist er noch möglich, wenn Gesundheit und Tarifqualität stimmen, ab 55 lohnt er sich nur noch in Ausnahmefällen. Der Grund sind drei Effekte, die sich gegenseitig verstärken.
Erstens wächst die aufgebaute Rückstellung mit jedem Versicherungsjahr, und damit auch der Teil, der beim alten Versicherer bleibt. Zweitens steigt der Neugeschäftsbeitrag mit dem Eintrittsalter, wie das Rechenbeispiel zeigt. Drittens nehmen Diagnosen zu: Bluthochdruck, Rückenbeschwerden, eine psychotherapeutische Behandlung oder eine Gelenkoperation führen im Neugeschäft oft zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.
| Alter beim Wechsel | Einschätzung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| bis ca. 35 | Wechsel oft sinnvoll | wenig Rückstellung, meist gute Gesundheit, lange Laufzeit zum Ausgleich |
| 35 bis 45 | im Einzelfall prüfen | Leistungsunterschied und Beitragsentwicklung des alten Tarifs entscheiden |
| 45 bis 55 | nur bei klaren Gründen | gute Gesundheit und deutlich schwacher Alttarif nötig; Tarifwechsel vergleichen |
| ab 55 | selten sinnvoll | Basistarif (Verträge ab 2009) und Tarifwechsel § 204 VVG meist günstiger |
| ab 60 | kaum sinnvoll | gesetzlicher Zuschlag entfällt, Rückstellung wird zur Entlastung gebraucht |
PKV-Wechsel mit 45: die Grenze der Wirtschaftlichkeit
Mit 45 Jahren liegen im Idealfall noch 40 und mehr Versicherungsjahre vor Ihnen. Ein Tarif, der jährlich zwei Prozentpunkte weniger angepasst wird als der alte, kann den höheren Einstiegsbeitrag über diese Zeit wieder ausgleichen. Das ist aber keine sichere Rechnung: Wie sich ein Tarif in 20 Jahren entwickelt, weiß niemand. Belastbarer sind die Leistungen, die heute im Vertrag stehen. Wenn Ihr alter Tarif zum Beispiel Psychotherapie auf wenige Sitzungen begrenzt oder Zahnersatz nur zu 50 Prozent erstattet, ist ein Wechsel zu einem leistungsstärkeren Anbieter mit 45 oft vernünftiger als mit 55.
Wechsel im Alter: Basistarif, Standardtarif und Beitragsentlastung
Wer mit über 55 Jahren den Beitrag senken will, hat bessere Optionen als einen neuen Anbieter. Versicherte mit Vertrag ab 2009 können ab 55 in den Basistarif wechseln, der höchstens 1.017,18 € im Monat kostet (2026). Für Altverträge vor 2009 gibt es den Standardtarif mit einem Höchstbeitrag von 848,62 €. Beide Wege gibt es ohne Risikozuschläge. Was im Rentenalter auf Sie zukommt, lesen Sie im Ratgeber PKV im Alter.
Wann sich der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter lohnt
Der Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter lohnt sich, wenn der neue Tarif trotz höheren Eintrittsalters dauerhaft günstiger ist oder deutlich bessere Leistungen bietet und Sie bei der Gesundheitsprüfung ohne wesentliche Zuschläge angenommen werden. Beides muss vor der Kündigung feststehen.
Wechsel spricht dafür, wenn …
- Sie sind jünger als etwa 40 und gesund
- Ihr Tarif ist geschlossen und wird seit Jahren überdurchschnittlich angepasst
- Ihr Vertrag hat Lücken, die der eigene Versicherer nicht schließt, z. B. bei Psychotherapie oder Hilfsmitteln
- Ihr Versicherer hat keinen gleichartigen, günstigeren Zieltarif für einen Wechsel nach § 204 VVG
- Eine anonyme Risikovoranfrage hat eine Annahme ohne Zuschlag bestätigt
Eher bleiben, wenn …
- Sie sind über 50 oder haben seit vielen Jahren Rückstellungen aufgebaut
- Ihr Vertrag stammt aus der Zeit vor 2009 — es wird keine Rückstellung übertragen
- Sie haben laufende Behandlungen oder chronische Erkrankungen
- Der Beitragsvorteil stammt nur aus einer höheren Selbstbeteiligung oder weniger Leistung
- Die Erhöhung liegt im langjährigen Schnitt von 3,4 % pro Jahr
Vorsicht bei Angeboten, die nur auf den Einstiegsbeitrag schauen. Ein neuer Tarif kann heute 100 Euro günstiger sein, weil er eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro im Jahr hat, Zahnersatz nur zu 60 Prozent erstattet oder im Krankenhaus nur das Mehrbettzimmer zahlt. Das ist kein echter Vorteil, sondern weniger Schutz. Vergleichen Sie deshalb Tarife mit gleichem Leistungsniveau — worauf es dabei ankommt, zeigt der Ratgeber Worauf bei der PKV achten. Zur Orientierung, welche Tarife derzeit gut abschneiden, helfen die Seiten PKV-Tarife und PKV-Testsieger.
Ein weiterer Punkt ist die Beitragsstabilität. Einige Versicherer geben für bestimmte Tarife Zusagen: Die INTER etwa hat für QualiMed Basis, Exklusiv und Premium mit 2.400 Euro Selbstbeteiligung Beitragsstabilität bis mindestens 31.12.2027 zugesagt. Andere Tarife wurden 2026 zweistellig angepasst, etwa beim Deutschen Ring Esprit um 22 bis 24 Prozent bei Erwachsenen. Solche Unterschiede zeigen, warum der Blick auf die Beitragshistorie eines Tarifs mindestens so wichtig ist wie der heutige Preis.
PKV-Anbieter wechseln: Ablauf in sechs Schritten
Der Wechsel des PKV-Anbieters folgt einer festen Reihenfolge: erst den neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen. Wer zuerst kündigt, riskiert eine Ablehnung beim neuen Versicherer — und müsste dann zum alten zurück, sofern dieser die Kündigung noch nicht bestätigt hat.
- Schritt 1Unterlagen sammeln: Versicherungsschein, Tarifbedingungen, Beitragshistorie der letzten Jahre und eine Liste Ihrer Arztbesuche und Diagnosen der vergangenen fünf bis zehn Jahre.
- Schritt 2Tarifwechsel intern prüfen: Welche Tarife Ihres Versicherers sind gleichartig und günstiger? Dieser Vergleich ist die Messlatte für jedes externe Angebot.
- Schritt 3Anonyme Risikovoranfrage: Mehrere Versicherer prüfen Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen und nennen Annahme, Zuschlag oder Ausschluss.
- Schritt 4Antrag stellen: Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, Versicherungsbeginn nahtlos zum Kündigungstermin wählen.
- Schritt 5Kündigen: nach Annahme fristgerecht schriftlich kündigen — ordentlich mit 3 Monaten Frist oder innerhalb von 2 Monaten nach einer Beitragsanpassung.
- Schritt 6Nachweis einreichen: Innerhalb von 2 Monaten die Bestätigung des neuen Versicherers über den Anschlussschutz an den alten Versicherer schicken.
Kündigungsfristen beim PKV-Anbieterwechsel
| Kündigungsart | Frist | Wirkung | Typischer Anlass |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | zum Ende des Versicherungsjahres | Wunsch nach besserem oder günstigerem Tarif |
| Sonderkündigung nach Beitragsanpassung | 2 Monate ab Zugang der Mitteilung | zum Tag der Erhöhung | Beitragserhöhung oder höhere Selbstbeteiligung |
| Frühester Termin | — | zum Ende des ersten Versicherungsjahres | Vertrag erst kurz abgeschlossen |
Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, muss die ordentliche Kündigung für einen Wechsel zum 1. Januar spätestens am 30. September beim alten Versicherer eingehen. Viele Verträge haben aber ein abweichendes Versicherungsjahr, das mit dem Vertragsbeginn startet — ein Blick auf den Versicherungsschein klärt das. Nach einer Beitragserhöhung zum 1. Januar läuft die zweimonatige Frist für die Sonderkündigung meist bis in den Januar hinein. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Sonderkündigungsrecht, Musterformulierungen und Sonderfälle im Ratgeber PKV kündigen.
Weil in Deutschland Versicherungspflicht gilt, wird die Kündigung einer PKV-Vollversicherung nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten einen lückenlosen Anschlussvertrag nachweisen. Ohne Nachweis läuft der alte Vertrag weiter. Das schützt Sie davor, plötzlich ohne Krankenversicherung dazustehen.
Wir holen anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern ein und stimmen Versicherungsbeginn und Kündigungstermin aufeinander ab.
Gesundheitsprüfung beim Wechsel des PKV-Anbieters
Beim Wechsel des PKV-Anbieters prüft der neue Versicherer Ihre Gesundheit so, als würden Sie zum ersten Mal eine private Krankenversicherung beantragen. Maßgeblich ist Ihr Zustand am Tag der Antragstellung, nicht der bei Ihrem ersten Vertragsabschluss.
Die Gesundheitsfragen beziehen sich in der Regel auf ambulante Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre, stationäre Aufenthalte der letzten fünf bis zehn Jahre, psychotherapeutische Behandlungen, Zahnbefunde sowie bestehende Dauerdiagnosen und Medikamente. Alles, was Ihr bisheriger Versicherer in dieser Zeit erstattet hat, ist beim neuen Anbieter anzugeben. Wer hier etwas verschweigt, riskiert, dass der neue Versicherer später vom Vertrag zurücktritt — und dann ist der alte Vertrag bereits gekündigt.
Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag
Eine anonyme Risikovoranfrage ist beim Anbieterwechsel der wichtigste Schutz. Ihre Gesundheitsangaben gehen ohne Namen an mehrere Versicherer, die verbindlich sagen, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie aufnehmen würden. Weil kein förmlicher Antrag gestellt wird, entsteht keine Ablehnung, die Sie bei späteren Anträgen angeben müssten, und Sie sehen im direkten Vergleich, welcher Anbieter Ihre Vorgeschichte am günstigsten bewertet. Mehr zu einzelnen Erkrankungen lesen Sie im Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen und Gesundheitsprüfung.
Wartezeiten beim nahtlosen Wechsel
Beim nahtlosen Wechsel aus einer anderen Krankenvollversicherung wird die bisherige Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Der Schutz beim neuen Anbieter beginnt dann ohne die üblichen drei beziehungsweise acht Monate Wartezeit für allgemeine Leistungen, Zahnersatz, Psychotherapie oder Entbindung. Voraussetzung ist, dass zwischen altem und neuem Vertrag kein einziger Tag Lücke liegt. Planen Sie deshalb den Versicherungsbeginn exakt auf den Tag, an dem die Kündigung wirksam wird.
Typische Fehler beim Wechsel des PKV-Anbieters
Die meisten Fehler beim PKV-Anbieterwechsel entstehen durch falsche Reihenfolge und einen Vergleich nur nach dem Monatsbeitrag. Diese fünf Punkte sehen wir in der Beratung am häufigsten:
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Kündigung vor der Annahme | Ablehnung beim neuen Versicherer, im schlimmsten Fall Rückkehr zum alten zu dessen Bedingungen | erst Annahme, dann Kündigung |
| Nur den Einstiegsbeitrag vergleichen | weniger Leistung, höhere Selbstbeteiligung, später hohe Anpassungen | Leistungen und Beitragshistorie gleichwertig vergleichen |
| Gesundheitsangaben unvollständig | Rücktritt oder Anfechtung durch den neuen Versicherer | Arzt- und Erstattungsunterlagen vorher auswerten |
| Lücke zwischen den Verträgen | Wartezeiten, Prämienzuschlag, fehlender Schutz | Beginn exakt auf das Vertragsende legen |
| Tarifwechsel § 204 VVG nicht geprüft | Verlust von Rückstellung und Eintrittsalter ohne Not | internen Wechsel immer als Vergleichsmaßstab rechnen |
Denken Sie auch an Nebenverträge. Die Pflegepflichtversicherung wechselt in der Regel mit der Krankenversicherung zum neuen Versicherer. Ein Krankentagegeld sollten Sie erst kündigen, wenn der neue Versicherer auch hier Schutz zugesagt hat — für Selbstständige ist der Verdienstausfall oft das größere Risiko als die Arztrechnung. Zusatzverträge wie eine Auslandsreise- oder Zahnzusatzversicherung können Sie auch beim alten Versicherer behalten. Beitragsrückerstattungsstaffeln beginnen beim neuen Anbieter von vorn, und ein bestehender Beitragsentlastungstarif muss dort gegebenenfalls neu abgeschlossen werden.
PKV-Anbieter wechseln als Angestellter, Selbstständiger oder Beamter
Beim Wechsel des PKV-Anbieters gelten für Angestellte, Selbstständige und Beamte dieselben Regeln zu Kündigung und Rückstellung, die Schwerpunkte sind aber verschieden: Angestellte teilen den Beitrag mit dem Arbeitgeber, Selbstständige tragen ihn allein, Beamte versichern nur den Rest neben der Beihilfe.
Angestellte
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Liegt Ihr Beitrag über dem Doppelten dieses Betrags, tragen Sie jeden weiteren Euro allein — dann wirkt eine Beitragserhöhung doppelt. Beim Anbieterwechsel bleibt der Zuschuss erhalten, der neue Vertrag muss nur die Voraussetzungen nach § 257 SGB V erfüllen. Mehr dazu unter PKV für Angestellte und Arbeitgeberzuschuss.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige ist der Beitrag reine Eigenleistung, entsprechend groß ist der Wunsch nach einem günstigeren Anbieter. Hier lohnt der Blick auf Tarife mit Umstellungsoption: HanseMerkur Start Fit etwa erlaubt im vierten Versicherungsjahr den Wechsel in einen höherwertigen Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung. Wer heute jung und gesund wechselt, sichert sich damit spätere Verbesserungen. Mehr unter PKV für Selbstständige.
Beamte
Beamte haben durch die Beihilfe niedrigere Beiträge — im Schnitt 239 € statt 559 € im Monat. Ein Anbieterwechsel ist hier seltener nötig. Wichtig: Die Öffnungsaktion mit garantierter Annahme gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung, nicht für einen späteren Wechsel. Wer mit Vorerkrankungen über die Öffnungsaktion aufgenommen wurde, sollte einen neuen Anbieter deshalb nur nach positiver Voranfrage in Betracht ziehen. Mehr unter PKV für Beamte.
Diese Versicherer haben aktuelle Tarifwelten, die bei einem Wechsel häufig in den Vergleich kommen:
HanseMerkur
Fit-Tarifwelt mit Pauschalerstattung (Best Fit S, Advanced Fit S), Start Fit und Top Fit für Selbstständige, Be Fit für Beamte.
Tarife ansehen →Großer VersicherungsvereinSignal Iduna
Neue Kompakttarife START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI seit Oktober 2025, breiter Beihilfe-Baukasten für Beamte und Anwärter.
Tarife ansehen →Versicherungsverein a. G.Hallesche
Tarifkonzept NK.select S/L/XL mit 100 € Monatsbonus, Wechseloption FLEX und starken Beihilfetarifen PRIMO B und C.Select.
Tarife ansehen →Aktiengesellschaft im Konzern BarmeniaGothaerBarmenia
Kompaktlinie einsA von prima bis expert+ mit starken Optionsrechten, Beamtenlinie Genau-Für-Sie mit sehr günstigen Anwärterbeiträgen.
Tarife ansehen →Mittelgroßer Versicherer aus MannheimINTER
QualiMed Basis/Exklusiv/Premium mit vier SB-Stufen, eigene Ärzte- und Zahnärztetarife, Beihilfetarif BK U, Solvenzquote 339 %.
Tarife ansehen →Aktiengesellschaft im FamilienkonzernARAG
KomfortKlasse, MedExtra und MedBest mit je sechs SB-Stufen, Beihilfe-Welt seit 2023 und Patienten-Rechtsschutz bis 1 Mio. €.
Tarife ansehen →Alle Gesellschaften finden Sie in der Übersicht der PKV-Anbieter, Richtwerte für Ihr Alter im PKV-Rechner.
Wir rechnen beide Wege für Ihr Alter, Ihre Gesundheit und Ihren Beruf — und zeigen, welcher dauerhaft günstiger ist.
PKV-Wechsel wegen des Beitrags: zuerst den Bestand bewerten
Ein niedrigeres Angebot einer anderen Gesellschaft sollte mit den Möglichkeiten beim bisherigen PKV-Versicherer verglichen werden. Ein externer Wechsel kann neue Gesundheitsfragen und eine andere Behandlung erworbener Rechte mit sich bringen. Eine erste Rechnerprämie ist noch keine verbindliche Annahme zu diesen Konditionen.
Bei chronischen Erkrankungen ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Die Ratgeber zu Diabetes Typ 1 und Lipödem erklären die erneute Aufnahmeprüfung. Wenn hauptsächlich Entlastung gesucht wird, bietet PKV zu teuer einen Ablauf für die Bestandsprüfung.
PKV-Tarifwechsel beim gleichen Versicherer als eigene Alternative
Vor einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft sollte eine interne Tarifprüfung erwogen werden. Sie folgt anderen Regeln als ein Neuabschluss: Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden beim bisherigen Unternehmen berücksichtigt, während Mehrleistungen gezielt geprüft werden können.
Ein interner Wechsel ist trotzdem nicht automatisch vorteilhaft. Leistungsgrenzen, Selbstbehalt und spätere Rückkehrmöglichkeiten müssen verglichen werden. Der neue Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel beschreibt die Rechte nach § 204 VVG und die praktische Angebotsprüfung.
Häufige Fragen zum Wechsel des PKV-Anbieters
Ist ein Wechsel des PKV-Anbieters möglich?
Ja. Jeder Privatversicherte kann seinen Vertrag ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen und zu einem anderen privaten Krankenversicherer wechseln. Nach einer Beitragserhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Voraussetzung ist, dass der neue Versicherer Sie nach seiner Gesundheitsprüfung annimmt und der Anschlussschutz lückenlos beginnt.
Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen beim PKV-Anbieterwechsel?
Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, geht die Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs auf den neuen Versicherer über. Der Anteil für Mehrleistungen wie Chefarzt, Einbettzimmer oder hohe Zahnerstattung bleibt beim alten Versicherer. Bei Verträgen vor 2009 wird keine Rückstellung übertragen.
Lohnt sich ein PKV-Wechsel mit 45 noch?
Nur in bestimmten Fällen. Mit 45 hat man meist 15 bis 20 Jahre Rückstellung aufgebaut, die zu einem großen Teil beim alten Versicherer bleibt, und der neue Tarif wird mit dem Eintrittsalter 45 kalkuliert. Im Beispiel HanseMerkur Top Fit kostet der Einstieg mit 45 Jahren 786,40 € statt 631,15 € mit 35. Ein Wechsel lohnt sich mit 45 vor allem, wenn der alte Tarif deutlich schlechtere Leistungen hat oder ein schrumpfendes Kollektiv mit hohen Anpassungen, und Sie gesund sind.
Kann ich im Alter noch den PKV-Anbieter wechseln?
Rechtlich ja, praktisch selten sinnvoll. Ab etwa 55 Jahren sind Beiträge im Neugeschäft hoch, die Gesundheitsprüfung ist streng und der Großteil der Rückstellung geht verloren. Ab 55 steht Versicherten mit Verträgen ab 2009 zudem der Basistarif offen. Meist ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer die bessere Lösung.
Muss ich beim neuen PKV-Anbieter wieder Gesundheitsfragen beantworten?
Ja. Der neue Versicherer prüft Ihren heutigen Gesundheitszustand vollständig. Diagnosen aus den vergangenen Jahren können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage klären Sie die Bedingungen vorab, ohne dass eine Ablehnung gespeichert wird.
Wann muss ich kündigen, wenn ich zum 1. Januar wechseln will?
Ist Ihr Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr, muss die ordentliche Kündigung spätestens am 30. September beim bisherigen Versicherer eingehen. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten nachweisen, dass Sie ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert sind. Deshalb zuerst die Annahme beim neuen Versicherer sichern, dann kündigen.
Gibt es beim neuen PKV-Anbieter Wartezeiten?
Beim nahtlosen Wechsel aus einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenvollversicherung wird die bisherige Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass der neue Vertrag unmittelbar an den alten anschließt. Für Leistungen, die der alte Tarif nicht hatte, kann der neue Versicherer dennoch Bedingungen festlegen.
Ist ein Tarifwechsel besser als ein Anbieterwechsel?
Für die meisten Versicherten über 40 ja. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb derselben Gesellschaft bleibt die Alterungsrückstellung vollständig erhalten, das ursprüngliche Eintrittsalter gilt weiter und für gleichwertige Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Ein Anbieterwechsel ist vor allem für junge, gesunde Versicherte oder bei klar besseren Leistungen interessant.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
