Eltern vergleichen Unterlagen, während ihr Kind am Tisch malt.
Kinder gesetzlich oder privat versichern: Welche Rolle spielen Einkommen und Versicherung der Eltern?

Ratgeber GKV oder PKV · Stand 2026

Kinder gesetzlich oder privat versichern? Die Regeln 2026

Ob Ihr Kind gesetzlich oder privat versichert wird, entscheidet nicht allein Ihr Wunsch, sondern vor allem die Versicherung beider Eltern, ihr Einkommen und ob sie verheiratet sind. Hier finden Sie alle Regeln, echte Kinderbeiträge 2026 und die Fristen, die Sie nach der Geburt kennen müssen.

6.450 €Einkommensgrenze PKV-Elternteil
0 €Familienversicherung in der GKV
ab 134,71 €PKV-Kindertarif im Monat
2 MonateFrist zur Nachversicherung

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Inhalt dieser Seite
  1. Die Grundregel
  2. Vier Familienkonstellationen
  3. Einkommensgrenze § 10 SGB V
  4. Was die PKV fürs Kind kostet
  5. Arbeitgeberzuschuss
  6. Kinder von Beamten
  7. Neugeborene anmelden
  8. Leistungen im Vergleich
  9. Späterer Wechsel
  10. Entscheidungshilfe
  11. GKV oder PKV für Kinder nach einer Trennung neu prüfen
  12. Kinder-Versicherungsrechner
  13. Häufige Fragen

Kinder gesetzlich oder privat versichern — die Kurzantwort

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, ist das Kind beitragsfrei familienversichert. Sind beide privat versichert, wird es in der Regel privat versichert. Bei gemischten Eltern entscheidet das Einkommen: Nur verheiratete Eltern, bei denen der privat Versicherte mehr verdient und über der Grenze liegt, müssen das Kind privat versichern.

  • Grenze 2026: 6.450 € brutto im Monat beim privat versicherten Elternteil (1/12 der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €).
  • PKV-Kindertarife kosten rund 135 bis 305 € im Monat, Beamtenkinder mit 80 % Beihilfe 54,50 bis 57,77 €.
  • Neugeborene: Anmeldung in der PKV binnen 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung (§ 198 VVG).
  • Angestellte erhalten auch für das Kind Arbeitgeberzuschuss, zusammen höchstens 613,22 € im Monat.

Kinder gesetzlich oder privat versichern: die Grundregel

Ob Kinder gesetzlich oder privat versichert werden, hängt in erster Linie davon ab, wie die Eltern versichert sind. In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht auch für Kinder — ein Neugeborenes muss ab dem ersten Lebenstag krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet dafür die Familienversicherung nach § 10 SGB V: Kinder eines gesetzlich versicherten Mitglieds sind ohne eigenen Beitrag mitversichert. Die private Krankenversicherung (PKV) kennt keine beitragsfreie Mitversicherung. Hier bekommt jedes Kind einen eigenen Tarif mit eigenem Beitrag.

Daraus folgt der Kern der Entscheidung: Wer sein Kind gesetzlich versichern kann, spart Monat für Monat den vollen PKV-Kinderbeitrag. Wer es privat versichert, erhält dafür Privatpatientenstatus, die Leistungen des gewählten Tarifs und in vielen Tarifen eine Beitragsrückerstattung. Ein echtes Wahlrecht haben Eltern aber nur in bestimmten Konstellationen — und genau die sehen wir uns jetzt an.

Wichtig zu wissen

Die Familienversicherung ist kein Antrag, den die Krankenkasse ablehnen kann, sondern entsteht kraft Gesetzes, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Umgekehrt endet sie automatisch, wenn eine Voraussetzung wegfällt — etwa weil der privat versicherte Elternteil über die Einkommensgrenze kommt.

Gesetzlich oder privat: Krankenversicherung der Kinder in vier Familienkonstellationen

Für die Krankenversicherung der Kinder gibt es vier typische Ausgangslagen. Die Tabelle zeigt, welche Versicherung jeweils gilt und ob Sie überhaupt wählen können.

Wie Kinder krankenversichert werden — Überblick 2026
ElternKindWahlrecht?
Beide gesetzlich versichertbeitragsfrei familienversichertja — Familienversicherung oder PKV-Kindertarif
Beide privat versichertprivat versichertpraktisch nein — eigene GKV-Mitgliedschaft ist für Kinder in aller Regel nicht möglich
Verheiratet, einer GKV, einer PKV — PKV-Elternteil verdient mehr und über 6.450 €/Monatprivat versichertnein, keine Familienversicherung
Verheiratet, einer GKV, einer PKV — sonstbeitragsfrei familienversichert über den GKV-Elternteilja
Nicht verheiratet, einer GKV, einer PKVbeitragsfrei familienversichert über den GKV-Elternteilja — unabhängig vom Einkommen
Ein Elternteil Beamter mit Beihilfemeist privat (Restkosten neben 80 % Beihilfe)je nach Konstellation, siehe unten

Fall 1: Beide Eltern gesetzlich versichert

Das ist der einfachste Fall. Das Kind wird über die Krankenkasse von Mutter oder Vater familienversichert und zahlt keinen Cent. Sie können das Kind trotzdem privat versichern, wenn Sie Privatpatientenleistungen möchten — dann aber ohne Nachversicherungsrecht nach § 198 VVG, weil kein Elternteil in der PKV ist. Der Versicherer prüft die Gesundheit des Kindes wie bei jedem Neuantrag. Die meisten Familien in dieser Lage wählen stattdessen eine Zusatzversicherung für Krankenhaus oder Zähne.

Fall 2: Beide Eltern privat versichert

Sind Mutter und Vater privat versichert, gibt es keine GKV-Mitgliedschaft, aus der das Kind eine Familienversicherung ableiten könnte. Das Kind wird deshalb privat versichert — idealerweise beim Versicherer eines Elternteils, weil dann die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung greift. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende in der PKV.

Fall 3: Verheiratete Eltern, einer gesetzlich, einer privat

Hier greift die Sonderregel des § 10 Abs. 3 SGB V. Das Kind ist von der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil beide Bedingungen erfüllt: Sein Gesamteinkommen liegt regelmäßig über einem Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze, und es ist höher als das des gesetzlich versicherten Partners. Fehlt eine der beiden Bedingungen, bleibt das Kind beitragsfrei in der GKV. Die Details erklären wir im nächsten Abschnitt.

Fall 4: Unverheiratete Eltern mit gemischtem Status

Die Einkommensregel gilt nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Leben die Eltern ohne Trauschein zusammen, kann das Kind stets über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden — auch wenn der privat versicherte Partner deutlich mehr verdient. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen der Familienstand direkt über die Krankenversicherung der Kinder entscheidet. Wer später heiratet, sollte die Frage neu prüfen.

Einkommensgrenze: Wann die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder ausscheidet

Die gesetzliche Krankenversicherung schließt Kinder verheirateter Eltern aus, wenn der privat versicherte Elternteil 2026 mehr als 6.450 € brutto im Monat verdient und mehr als der gesetzlich versicherte Partner. Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen, bei Selbstständigen also der Gewinn, nicht nur das Gehalt.

Rechenbeispiele zur Einkommensgrenze nach § 10 Abs. 3 SGB V, Werte 2026 (Monatseinkommen brutto)
Beispiel (verheiratet)PKV-ElternteilGKV-ElternteilKind
A7.500 €3.000 €privat — über der Grenze und höheres Einkommen
B6.000 €2.500 €familienversichert — unter 6.450 €
C8.000 €8.500 €familienversichert — GKV-Partner verdient mehr
D7.000 €0 € (Elternzeit ohne Einkommen)privat — über der Grenze und höheres Einkommen

Die Grenze wandert mit der Versicherungspflichtgrenze. Für 2027 ist eine außergewöhnlich starke Anhebung auf voraussichtlich 84.150 € im Jahr geplant — die Kindergrenze läge dann bei 7.012,50 € im Monat. Im Beispiel D würde das Kind 2027 also wieder in die Familienversicherung fallen, weil 7.000 € unter der neuen Grenze liegen. Mehr zur neuen Grenze lesen Sie im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze 2027.

Achtung bei Elternzeit und Teilzeit: Die Einkommen werden jedes Jahr neu verglichen. Geht der gesetzlich versicherte Elternteil in Elternzeit oder Teilzeit, kann das Kind aus der Familienversicherung fallen — dann muss innerhalb kurzer Zeit ein PKV-Vertrag stehen. Umgekehrt kann ein privat versichertes Kind bei sinkendem Einkommen des PKV-Elternteils in die GKV wechseln. Wir prüfen für Sie, wie sich geplante Änderungen auswirken. Mehr dazu unter PKV in der Elternzeit.

Muss Ihr Kind privat versichert werden?

Schildern Sie uns kurz Ihre Familiensituation — wir sagen Ihnen, welche Versicherung für Ihr Kind gilt, und rechnen passende Kindertarife.

Private Krankenversicherung für Kinder: was der Kindertarif kostet

Eine private Krankenversicherung für Kinder kostet 2026 je nach Tarif und Selbstbeteiligung zwischen rund 135 und gut 300 € im Monat, in der Familienversicherung der GKV dagegen nichts. Kinder zahlen in der PKV keinen gesetzlichen 10-Prozent-Zuschlag, und in der privaten Pflegepflichtversicherung sind sie beitragsfrei mitversichert, wenn ein Elternteil dort versichert ist.

Monatsbeiträge für Kinder in der Vollversicherung, Beispiele 2026, ohne Pflegepflicht (für Kinder beitragsfrei)
Anbieter und TarifKindJugendlicheSelbstbeteiligung Kind
Union Krankenversicherung GesundheitVARIO 1600134,71 € (0–14)151,71 € (15–19)800 €
ARAG KomfortKlasse K0166,41 € (0–15)187,24 € (16–20)keine
ARAG MedExtra ME0197,10 € (0–15)257,60 € (16–20)keine
Union Krankenversicherung GesundheitVARIO 800221,89 € (0–14)247,32 € (15–19)400 €
ARAG MedBest MB0224,87 € (0–15)292,70 € (16–20)keine
Allianz MeinGesundheitsschutzrund 231,00 € (0–15)je nach Bausteinenje nach Stufe
Union Krankenversicherung GesundheitVARIO 400282,02 € (0–14)307,94 € (15–19)20 %, max. 200 €
GesundheitVARIO 400 mit Ambulant-, Klinik- und ZahnPlus303,11 € (0–14)333,39 € (15–19)20 %, max. 200 €

Auffällig ist, wie stark die Selbstbeteiligung den Kinderbeitrag senkt. Viele Versicherer halbieren sie für Kinder: bei der ARAG in allen sechs Stufen, bei AXA etwa 180 statt 360 € im Tarif mit Primärarztprinzip, bei der Continentale 250 statt 500 €, bei der Debeka 790 statt 1.600 €. Die ARAG MedExtra kostet mit 750 € Kinder-Selbstbeteiligung nur noch 155,84 € statt 197,10 €. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft Ihr Kind zum Arzt geht — bei Kleinkindern mit vielen Infekten oft eher nicht. Mehr zur Abwägung im Ratgeber Selbstbeteiligung.

Rechenbeispiel: Was ein privat versichertes Kind bis zur Volljährigkeit kostet

Wie groß der Unterschied zur beitragsfreien Familienversicherung über die Jahre ist, zeigt ein Beispiel mit ARAG MedExtra ME0 bei unveränderten Beiträgen:

Beispielrechnung ohne Beitragsanpassungen, Beitragsrückerstattung und Arbeitgeberzuschuss
PostenBetrag
Kinderbeitrag 0–15 Jahre197,10 € × 12 × 16 Jahre
Jugendbeitrag 16–17 Jahre257,60 € × 12 × 2 Jahre
Summe bis zum 18. Geburtstag44.025,60 €
Zwei Kinder im Kindertarif, pro Monat394,20 €
Zwei Kinder im Kindertarif, pro Jahr4.730,40 €
Zum Vergleich: Familienversicherung GKV0,00 €

Monatsbeitrag für ein Kind bis 14 bzw. 15 Jahre, Beispiele 2026

Diese Rechnung ist die Obergrenze. In der Praxis reduzieren drei Dinge die Last deutlich: Angestellte bekommen für das Kind den Arbeitgeberzuschuss, die Basisbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, und gesunde Kinder bringen oft eine Beitragsrückerstattung — bei der Allianz bis 45 Prozent für Kinder von Angestellten. Beachten Sie aber auch die Gegenrichtung: Kindertarife werden angepasst wie Erwachsenentarife. Bei der Allianz stiegen die Kinderbeiträge zum 1. Januar 2026 um 14 bis 21 Prozent, während die ARAG sie stabil hielt und die Union Krankenversicherung für alle Kinderbeiträge in GesundheitVARIO eine Beitragsgarantie bis Ende 2027 gibt.

PKV für Kinder mit Arbeitgeberzuschuss: So sinkt der Eigenanteil

Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch für ihre Kinder, sofern diese bei gesetzlicher Versicherung familienversichert wären. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des gesamten Beitrags für Sie und Ihre Kinder, höchstens aber 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (2026).

Rechenbeispiel Arbeitgeberzuschuss mit Kind, Beiträge 2026, ohne Pflegepflichtversicherung
Beispiel: angestellt, 35 Jahre, ARAG MedExtra ME0ohne Kindmit einem Kind
Beitrag Elternteil (gerundet)625,00 €625,00 €
Beitrag Kind (0–15 Jahre)—197,10 €
Gesamtbeitrag Krankenversicherung625,00 €822,10 €
Arbeitgeberzuschuss (50 %, max. 508,59 €)312,50 €411,05 €
Eigenanteil312,50 €411,05 €

Das Kind kostet diese Familie also nicht 197,10 €, sondern nur 98,55 € im Monat, weil der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Bei zwei oder drei Kindern und einem teureren Elterntarif stößt der Zuschuss allerdings an den Höchstbetrag — ab dann zahlen Sie jeden weiteren Euro allein. Wie der Zuschuss genau berechnet wird, erklärt der Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Selbstständige erhalten keinen Zuschuss; für sie spricht rechnerisch mehr für die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Partner, wenn sie möglich ist.

Kinder von Beamten: private Krankenversicherung mit Beihilfe

Kinder von Beamten werden fast immer privat versichert, weil die Beihilfe des Dienstherrn 80 Prozent ihrer Krankheitskosten übernimmt — in Sachsen sogar 90 Prozent. Die private Krankenversicherung muss nur die restlichen 20 Prozent abdecken, und das ist entsprechend günstig.

54,50 €ARAG, Tarife 211/241/521, Kind 0–15
55,38 €BeihilfeCOMFORT BC 20, Kind 0–14
57,77 €Allianz BHA/BHK/BHZ, Kind 0–15
80 %Beihilfe für Kinder (Bund und fast alle Länder)

Die Kinderversicherung beim Beamten läuft über Restkostentarife: bei der ARAG die Tarife 211 (ambulant), 241 (stationär) und 521 (Zahn) für zusammen 54,50 €, bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse BeihilfeCOMFORT BC 20 für 55,38 € (mit 120 € Selbstbehalt sogar 39,67 €) und bei der Allianz die Bausteine BHA, BHK und BHZ für 57,77 €. Jugendliche ab 16 kosten bei der ARAG 67,26 €.

Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter den oben genannten Voraussetzungen auch beitragsfrei familienversichert werden. Weil Beamte in aller Regel oberhalb der Einkommensgrenze verdienen, ist das bei verheirateten Eltern nur möglich, wenn der gesetzlich versicherte Partner mehr verdient. Und selbst dann wählen viele Familien die private Variante: Für knapp 55 € im Monat erhält das Kind Privatpatientenleistungen, und die Beihilfe zahlt auch für familienversicherte Kinder nur ergänzend. Neugeborene von Beamten profitieren zusätzlich von der Öffnungsaktion: Sie werden innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ohne Ablehnung angenommen, der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt. Mehr zu den Bemessungssätzen im Ratgeber Beihilfe.

Beihilfetarif für Ihr Kind

Wir rechnen den Restkostenschutz für Ihr Kind passend zu Ihrem Dienstherrn und Ihrem Beihilfesatz.

Neugeborene privat versichern: die Kindernachversicherung in der PKV

Neugeborene können in der PKV nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung versichert werden, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird. Der Schutz beginnt dann rückwirkend mit der Geburt.

  1. SchwangerschaftKlären, ob das Kind familienversichert werden kann oder privat versichert werden muss. Idealerweise den Kindertarif schon vorab auswählen.
  2. GeburtDas Kind ist ab dem ersten Tag versichert — vorausgesetzt, Sie melden es fristgerecht an.
  3. bis 2 MonateAnmeldung beim Versicherer des Elternteils: keine Gesundheitsfragen, keine Risikozuschläge, keine Wartezeiten.
  4. bis 6 MonateBei Beamtenkindern gilt zusätzlich die Öffnungsaktion bei teilnehmenden Versicherern.
  5. danachNormale Gesundheitsprüfung — bei Frühgeburt oder angeborener Erkrankung drohen Zuschläge oder Ablehnung.

Drei Einschränkungen sollten Sie kennen: Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil vor der Geburt schon mindestens drei Monate versichert war. Der Schutz des Kindes darf nicht umfassender sein als der des Elternteils. Und das Recht gilt nur beim eigenen Versicherer — wer das Kind bei einer anderen Gesellschaft versichern will, durchläuft dort eine Gesundheitsprüfung. Die DKV etwa versichert Kinder im Tarif der Eltern ausdrücklich mit angeborenen Erkrankungen. Adoptierte minderjährige Kinder sind gleichgestellt. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Kindernachversicherung, rund um Geburt und Mutterschutz hilft der Ratgeber PKV und Schwangerschaft.

Unsere Erfahrung: Die Zwei-Monats-Frist ist die häufigste Falle. In den ersten Wochen nach der Geburt haben Eltern anderes im Kopf, und wer die Frist verpasst, riskiert bei jeder Auffälligkeit im Vorsorgeheft eine Ablehnung. Melden Sie das Kind deshalb möglichst in der ersten Woche an.

Leistungen für Kinder: gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich

Bei den Leistungen für Kinder liegt die private Krankenversicherung vor allem bei Arztwahl, Krankenhaus, Kieferorthopädie und Sehhilfen vorn, die gesetzliche Krankenversicherung punktet mit Beitragsfreiheit und dem Kinderkrankengeld für die Eltern.

Leistungen für Kinder in GKV und PKV im Überblick
LeistungGKV (familienversichert)PKV (Kindertarif)
Beitrag0 €eigener Beitrag, rund 135–305 € (Beamtenkind ca. 55 €)
Arzt- und Facharzttermineals Kassenpatientals Privatpatient, oft kürzere Wartezeiten
KrankenhausMehrbettzimmer, diensthabender Arztje nach Tarif Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt
Kieferorthopädienur ab bestimmter Schwere (KIG 3–5)tarifabhängig, z. B. DKV BMK 100 % bis 19 Jahre
Brillen und KontaktlinsenZuschuss bis 18 Jahretarifabhängig, z. B. 300–600 € in 2 Jahren
Heilpraktiker, Osteopathiemeist nichtin vielen Tarifen erstattet
Vorsorge und ImpfungenU-Untersuchungen, STIKO-Impfungenebenso, meist ohne Selbstbeteiligung
Kinderkrankengeld der Elternwenn Elternteil und Kind gesetzlich versichert sindnur, wenn der Tarif es vorsieht (Allianz Plus 50 €, Best 100 € je Tag)
Beitragsrückerstattungkeinein vielen Tarifen, Allianz bis 45 %

Für die PKV spricht

  • Privatpatientenstatus mit freier Arzt- und Klinikwahl
  • Kieferorthopädie und Sehhilfen oft deutlich besser erstattet
  • Chefarzt und Zweibettzimmer im Krankenhaus je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung für gesunde Kinder
  • Bei Beamtenkindern sehr günstig dank 80 % Beihilfe

Gegen die PKV spricht

  • Eigener Beitrag für jedes Kind statt beitragsfreier Familienversicherung
  • Kindertarife werden angepasst, 2026 teils um 14 bis 21 %
  • Selbstbeteiligung und Vorleistung der Rechnungen
  • Nach der Zwei-Monats-Frist volle Gesundheitsprüfung
  • Kinderkrankengeld nur bei entsprechendem Tarif

Wer sein Kind gesetzlich versichert, aber mehr Leistung möchte, kann einzelne Lücken gezielt mit Zusatzversicherungen schließen — ein Krankenhaustagegeld oder eine Kinder-Zahnzusatzversicherung kostet oft nur wenige Euro im Monat. Umgekehrt lohnt sich für Familien, die ohnehin privat versichert sind, der Blick auf Leistungsunterschiede innerhalb der PKV-Tarife, bevor das Kind angemeldet wird. Einen Überblick über Familientarife und die Gesamtkosten finden Sie unter PKV für Familien, Tarife speziell für Kinder unter PKV für Kinder.

Später wechseln: von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung und zurück

Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist für Kinder einfacher als für Erwachsene, aber nicht beliebig. Ein privat versichertes Kind kommt in die GKV, sobald es selbst versicherungspflichtig wird oder die Voraussetzungen der Familienversicherung eintreten.

Von der PKV in die GKV

Typische Anlässe sind der Beginn einer Ausbildung, ein Studium mit studentischer Versicherungspflicht, ein Job unter der Versicherungspflichtgrenze oder ein sinkendes Einkommen des privat versicherten Elternteils. Der PKV-Vertrag des Kindes kann dann innerhalb von drei Monaten rückwirkend gekündigt werden. Wer später wieder in die PKV möchte, sichert sich mit einer Anwartschaft den Gesundheitszustand von heute. Studenten, die bisher privat versichert waren, können sich zu Studienbeginn auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, mehr dazu unter PKV für Studenten.

Von der GKV in die PKV

Ein familienversichertes Kind kann jederzeit privat versichert werden, dann aber mit voller Gesundheitsprüfung. Umgekehrt endet die Familienversicherung, sobald die Voraussetzungen wegfallen — zum Beispiel nach der Hochzeit mit einem gut verdienenden, privat versicherten Partner. Dann bleibt nur die PKV, und der Versicherer prüft die Gesundheit des Kindes wie bei jedem neuen Antrag. Die Familienversicherung selbst endet spätestens mit 18 Jahren, bei Kindern ohne Erwerbstätigkeit mit 23 und in Schul- oder Berufsausbildung mit 25 Jahren; bei Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Tipp für gemischte Paare

Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils nur knapp über der Grenze, kann eine Gehaltsumwandlung, Teilzeit oder die geplante Anhebung der Grenze 2027 das Kind zurück in die Familienversicherung bringen. Rechnen Sie aber auch die Gegenrichtung durch: Steigt das Einkommen später wieder, muss das Kind erneut privat versichert werden — dann womöglich mit Gesundheitsprüfung.

Kinder gesetzlich oder privat versichern: unsere Entscheidungshilfe

Ob Kinder besser gesetzlich oder privat versichert werden, lässt sich mit vier Fragen klären. Wo Sie ein echtes Wahlrecht haben, entscheiden Budget, Leistungswunsch und Berufsstatus.

Entscheidungshilfe: Krankenversicherung für Kinder 2026
Ihre SituationUnsere Empfehlung
Familienversicherung möglich, knappes BudgetGKV-Familienversicherung, bei Bedarf mit Zusatzversicherung
Familienversicherung möglich, Eltern privat versichert und Wunsch nach gleichem SchutzPKV-Kindertarif beim Versicherer der Eltern, Anmeldung binnen 2 Monaten
Keine Familienversicherung möglichPKV-Kindertarif, Selbstbeteiligung und Zahnleistungen passend wählen
Ein Elternteil BeamterBeihilfetarif für das Kind, meist 55 bis 60 € im Monat
Angestellter Elternteil in der PKVArbeitgeberzuschuss für das Kind einrechnen, Höchstbetrag prüfen
Einkommen knapp an der GrenzeEntwicklung 2027 prüfen, Wechselmöglichkeiten offenhalten

Grundsätzlich gilt: Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein erheblicher finanzieller Vorteil, den Sie nicht leichtfertig aufgeben sollten — über 18 Jahre können leicht mehr als 44.000 € pro Kind zusammenkommen. Wer das Kind trotzdem privat versichert, bekommt dafür einen Schutz, der den eigenen PKV-Leistungen entspricht, und vermeidet, dass Eltern und Kind in unterschiedlichen Welten behandelt werden. Für Beamtenfamilien ist die PKV fast immer die richtige Wahl. Wie die Grundsatzfrage für Erwachsene ausfällt, beantwortet unser Ratgeber GKV oder PKV; welche Tarife für Ihr Alter infrage kommen, zeigt der PKV-Rechner.

Kindertarife im Vergleich

Wir vergleichen die Kindertarife aller passenden Versicherer — mit Selbstbeteiligung, Zahnleistung und Beitragsrückerstattung.

GKV oder PKV für Kinder nach einer Trennung neu prüfen

Nach einer Trennung oder Scheidung sollten Versicherungsstatus und praktische Vertragsführung der Kinder gesondert überprüft werden. Eine Änderung der Elternbeziehung bedeutet nicht automatisch, dass der bisherige Kindertarif beendet werden sollte. Klären Sie zunächst einen möglichen gesetzlichen Anspruch und anschließend die Organisation der Beitragszahlung.

Bei laufender Behandlung müssen Zusagen und Unterlagen verfügbar bleiben. Beide Eltern sollten wissen, welche Versicherungsinformationen bei Arztbesuchen benötigt werden. Die einzelnen Schritte einschließlich der Trennung von Unterhalt und vertraglicher Zahlungspflicht beschreibt PKV nach Scheidung.

GKV oder PKV: Familienkonstellation mit dem Kinder-Rechner prüfen

Ob kostenlose Familienversicherung möglich ist, hängt unter anderem von der Versicherung der Eltern, ihrem Familienstand und gegebenenfalls dem regelmäßigen Gesamteinkommen ab. Der Kinder-Versicherungsrechner zeigt die grundsätzlichen Wege und nennt den möglichen GKV-Elternteil. Bei Beihilfe, besonderen Familienverhältnissen oder eigenem Versicherungsstatus ist eine gesonderte Bestätigung erforderlich.

Das Ergebnis ersetzt keine Aufnahmebestätigung. Prüfen Sie bei Neugeborenen zusätzlich die Anmeldefristen und ändern Sie bestehenden Schutz erst, wenn der Anschluss feststeht.

Häufige Fragen: Kinder gesetzlich oder privat krankenversichern

Muss mein Kind privat versichert werden, wenn ich in der PKV bin?

Nicht automatisch. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind beitragsfrei familienversichert werden. Ausgeschlossen ist das nur bei verheirateten Eltern, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 € im Monat verdient (2026) und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner. Sind beide Eltern privat versichert, wird auch das Kind in aller Regel privat versichert.

Kann ich mein Kind in der PKV mitversichern?

Ja, aber nicht beitragsfrei. In der privaten Krankenversicherung zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, auch wenn es im Vertrag eines Elternteils als versicherte Person geführt wird. Je nach Tarif kostet das 2026 zwischen rund 135 € und gut 300 € im Monat, für Kinder von Beamten mit 80 Prozent Beihilfe meist 55 bis 60 €.

Wie lange habe ich Zeit, mein Neugeborenes in der PKV anzumelden?

Zwei Monate ab Geburt. Nach § 198 VVG wird das Kind dann rückwirkend ab Geburt versichert, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist; der Versicherer darf eine Vorversicherungszeit von höchstens drei Monaten verlangen.

Was kostet eine private Krankenversicherung für ein Kind?

Beispiele 2026: ARAG KomfortKlasse K0 kostet für Kinder bis 15 Jahre 166,41 €, MedExtra ME0 197,10 € und MedBest MB0 224,87 €. GesundheitVARIO 1600 der Union Krankenversicherung kostet für Kinder bis 14 Jahre 134,71 € (Kinder-Selbstbehalt 800 €), mit allen VARIO-Bausteinen 303,11 €. Die Pflegepflichtversicherung ist für Kinder beitragsfrei.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für die PKV meines Kindes?

Ja, wenn Sie angestellt sind. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V umfasst auch die Beiträge für Kinder, die bei gesetzlicher Versicherung familienversichert wären. Er beträgt die Hälfte des Gesamtbeitrags, höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (2026).

Kann mein Kind später von der PKV in die GKV wechseln?

Ja, sobald es selbst versicherungspflichtig wird, etwa mit Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder eines Jobs unter der Versicherungspflichtgrenze. Auch wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung später erfüllt sind, zum Beispiel weil das Einkommen des privat versicherten Elternteils sinkt, kommt das Kind in die GKV. Der PKV-Vertrag kann dann rückwirkend gekündigt werden.

Sind Kinder von Beamten gesetzlich oder privat versichert?

Fast immer privat. Kinder von Beamten erhalten 80 Prozent Beihilfe (in Sachsen 90 Prozent), die PKV deckt nur die restlichen 20 Prozent. Das kostet meist 55 bis 60 € im Monat, etwa 54,50 € bei der ARAG, 55,38 € in BeihilfeCOMFORT BC 20 der Bayerischen Beamtenkrankenkasse oder 57,77 € bei der Allianz.

Was ist für Kinder besser, GKV oder PKV?

Wenn das Kind beitragsfrei familienversichert werden kann, ist die GKV fast immer die wirtschaftlichere Lösung. Die PKV bietet dafür Privatarzt- und Chefarztbehandlung, kürzere Wartezeiten und oft bessere Leistungen bei Kieferorthopädie, Brillen und Heilmitteln. Bei Beamtenkindern ist die PKV wegen der Beihilfe meist die günstigere und bessere Wahl.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

Die passende Krankenversicherung für Ihr Kind

Wir klären, ob Ihr Kind familienversichert werden kann, und rechnen die Kindertarife der passenden Versicherer — für Angestellte, Selbstständige und Beamte. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

  • Prüfung der Familienversicherung nach § 10 SGB V
  • Kindertarife und Beihilfetarife im Vergleich
  • Hinweise zu Fristen nach der Geburt

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