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PKV steuerlich absetzen: Welche Beitragsanteile und Erstattungen sind für die Steuererklärung relevant?

Ratgeber · Steuer 2026

PKV steuerlich absetzbar: So setzen Sie Ihre Beiträge 2026 ab

Private Krankenversicherte können den größten Teil ihres Beitrags von der Steuer absetzen – bei vielen Tarifen 80 bis über 90 Prozent. Entscheidend ist, welcher Anteil auf die Basisabsicherung entfällt, ob ein Zuschuss fließt und wie Sie Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Vorauszahlungen einsetzen.

100 %Basisbeiträge KV + PPV absetzbar
1.900 €Höchstbetrag mit Zuschuss
2.800 €Höchstbetrag Selbstständige
bis 3-fachJahresbeitrag im Voraus absetzbar

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Inhalt dieser Seite
  1. Grundregel
  2. Absetzbarer Anteil
  3. Höchstbeträge
  4. Angestellte
  5. Selbstständige
  6. Beamte
  7. Rentner & Kinder
  8. Selbstbeteiligung & BRE
  9. Vorauszahlung
  10. Beitragsentlastung
  11. Steuererklärung
  12. Steuer & Tarifwahl
  13. PKV-Vorauszahlung: Abzug und verfügbare Liquidität gemeinsam prüfen
  14. Wo gehört die private Krankenversicherung in die Steuererklärung?
  15. Häufige Fragen

Ist die PKV steuerlich absetzbar?

Ja. PKV-Beiträge sind Sonderausgaben. Der Anteil für die Basisabsicherung – also Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung – ist zusammen mit der Pflegepflichtversicherung unbegrenzt absetzbar. Komfortleistungen wirken steuerlich nur im Rahmen eines Höchstbetrags, der meist schon ausgeschöpft ist.

  • Basisanteil typischer Tarife: 79,59 bis 93,16 % (Hallesche NK.select XL bis S), GesundheitVARIO der UKV rund 91 %.
  • Höchstbetrag für Komfortanteile: 1.900 € mit Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfe, 2.800 € für Selbstständige.
  • Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss (2026 bis 613,22 € im Monat) wird von den absetzbaren Beiträgen abgezogen.
  • Beitragsrückerstattungen mindern die absetzbaren Beiträge im Jahr der Auszahlung.

PKV steuerlich absetzbar: die Grundregel

Die private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar, weil der Gesetzgeber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Sie werden in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und senken so Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Seit 2010 unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwei Arten von Krankenversicherungsbeiträgen. Die erste Gruppe sind Beiträge zur Basisabsicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Das ist der Teil des PKV-Beitrags, der ein Versorgungsniveau finanziert, wie es auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet – Arzt, Krankenhaus im Mehrbettzimmer, Arzneimittel, Zahnbehandlung, Vorsorge. Dazu kommt die komplette private Pflegepflichtversicherung. Diese Beiträge sind in voller Höhe abziehbar, ohne Obergrenze (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).

Die zweite Gruppe sind alle Beitragsanteile, die über diese Grundversorgung hinausgehen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktiker, höhere Erstattung beim Zahnersatz, Sehhilfen über das Kassenniveau hinaus, dazu das Krankentagegeld. Sie gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind nur im Rahmen eines jährlichen Höchstbetrags absetzbar – zusammen mit Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherung.

100 %Basisabsicherung und Pflegepflicht – ohne Obergrenze absetzbar
1.900 €Höchstbetrag für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner
2.800 €Höchstbetrag für Selbstständige ohne Zuschuss
0 €Selbstbeteiligung als Sonderausgabe
Wichtig zu wissen

Die Einteilung in Basis- und Komfortanteil nehmen nicht Sie vor, sondern Ihr Versicherer. Er rechnet jeden Tarif nach einer einheitlichen Verordnung auf und meldet die Beträge jedes Jahr elektronisch an das Finanzamt. Sie müssen also nichts selbst herausrechnen – sollten die Aufteilung aber bei der Tarifwahl kennen.

Welcher Anteil der PKV ist steuerlich absetzbar?

Wie viel Prozent Ihres PKV-Beitrags steuerlich absetzbar sind, hängt vom Tarif ab: Je mehr Komfortleistungen er enthält, desto kleiner ist der Basisanteil. Bei Kompakttarifen mit Leistungen nahe am Kassenniveau liegen über 90 Prozent in der Basisabsicherung, bei Premiumtarifen mit Einbettzimmer und Chefarzt eher um 80 Prozent.

Ein gutes Beispiel ist die Tarifwelt NK.select der Hallesche. Die drei Leistungsstufen S, L und XL unterscheiden sich deutlich im steuerlich absetzbaren Anteil – und damit im Beitrag, den Sie tatsächlich „netto“ tragen:

Hallesche NK.select, Beiträge 2026 inkl. gesetzlichem Zuschlag, ohne Pflegepflicht und Krankentagegeld; Rechenbeispiel
Tarif (35 Jahre, SB 1.200 €)MonatsbeitragJahresbeitragBasisanteildavon voll absetzbar
NK.select S331,73 €3.980,76 €93,16 %3.708,48 €
NK.select L526,57 €6.318,84 €82,60 %5.219,36 €
NK.select XL636,00 €7.632,00 €79,59 %6.074,31 €

Auffällig: Der XL-Tarif kostet fast doppelt so viel wie S, der absetzbare Betrag steigt aber weniger stark, weil ein größerer Teil in Komfortleistungen fließt. Ähnlich ist es bei der Union Krankenversicherung: Der Kernschutz GesundheitVARIO ist zu rund 91 Prozent Basisabsicherung, die Zusatzbausteine VARIO AmbulantPlus, KlinikPlus und ZahnPlus dagegen zu 0 Prozent – sie finanzieren ausschließlich Mehrleistungen.

Steuerlich absetzbarer Basisanteil ausgewählter PKV-Tarife 2026
Tarif / BausteinBasisanteil (absetzbar ohne Grenze)
Hallesche NK.select S / KS93,16 %
Hallesche PRIMO.Z91,36 %
UKV GesundheitVARIO (Kernschutz)ca. 91 %
Hallesche PRIMO.Z plus / NK.select L82,60 %
Hallesche NK.select XL / NK79,59 %
UKV VARIO AmbulantPlus, KlinikPlus, ZahnPlus0 %
Pflegepflichtversicherung (alle Anbieter)100 %
Unsere Einordnung: Ein höherer Basisanteil ist kein Argument für einen schwächeren Tarif – die Steuerersparnis gleicht fehlende Leistungen nicht aus. Er hilft aber, die echte Nettobelastung zweier Angebote fair zu vergleichen. Wir nennen Ihnen den absetzbaren Anteil jedes Tarifs im Angebot mit.

Höchstbetrag: Wann Komfortanteile der PKV steuerlich absetzbar sind

Der Höchstbetrag begrenzt, wie viel an sonstigen Vorsorgeaufwendungen – also Komfortanteile der PKV, Krankentagegeld, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung – Sie absetzen können. Er beträgt 2.800 € im Jahr für alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen, und 1.900 € für alle, die einen steuerfreien Zuschuss oder Beihilfe erhalten (§ 10 Abs. 4 EStG). Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung wird er für jeden Partner getrennt ermittelt.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen
PersonengruppeHöchstbetrag pro JahrGrund
Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende2.800 €kein steuerfreier Zuschuss
Angestellte1.900 €steuerfreier Arbeitgeberzuschuss
Beamte und Pensionäre1.900 €Anspruch auf Beihilfe
Rentner in der PKV1.900 €steuerfreier Zuschuss der Rentenversicherung
Ehepartner ohne eigenen Zuschuss2.800 €getrennte Ermittlung je Person

Der entscheidende Punkt: Die Basisbeiträge werden zuerst auf den Höchstbetrag angerechnet. Übersteigen sie ihn, bleiben sie trotzdem voll absetzbar – aber für Komfortanteile und andere Versicherungen ist dann kein Platz mehr. Ein Angestellter, der nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses 2.400 € Basisbeitrag im Jahr trägt, hat die 1.900 € bereits überschritten. Sein Komfortanteil wirkt sich steuerlich nicht mehr aus, ebenso wenig seine Privathaftpflicht.

Für fast alle Privatversicherten gilt deshalb: Absetzbar ist in der Praxis genau der Basisanteil plus Pflegepflicht, abzüglich eines Zuschusses. Alles darüber hinaus zahlt sich steuerlich nur dann aus, wenn der Basisbeitrag sehr niedrig ist – etwa in Jahren nach einer Vorauszahlung (dazu weiter unten).

Nettobeitrag statt Bruttobeitrag vergleichen

Wir zeigen Ihnen für jedes Angebot den absetzbaren Anteil und Ihren Beitrag nach Zuschuss – kostenlos und unverbindlich.

PKV steuerlich absetzen als Angestellter: Rechenbeispiel

Angestellte setzen den Basisanteil ihrer PKV und die Pflegepflichtversicherung ab, müssen aber den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss abziehen. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass dieser Zuschuss die abziehbaren Basisbeiträge in voller Höhe mindert – auch wenn ein Teil davon rechnerisch auf Komfortleistungen entfällt.

Das Beispiel eines 35-jährigen Angestellten im Tarif NK.select S der Hallesche mit 1.200 € Selbstbehalt; für die Pflegepflichtversicherung setzen wir den Durchschnittsbeitrag angestellter Privatversicherter von 122,64 € an:

Rechenbeispiel Angestellter, 35 Jahre, Beiträge 2026; Grenzsteuersatz angenommen
Position (Jahreswerte)Betrag
Krankenversicherung NK.select S (12 × 331,73 €)3.980,76 €
davon Basisanteil 93,16 %3.708,48 €
davon Komfortanteil272,28 €
Pflegepflichtversicherung (12 × 122,64 €)1.471,68 €
abzüglich Arbeitgeberzuschuss (50 %)− 2.726,22 €
Voll absetzbar als Sonderausgabe2.453,94 €
Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz858,88 €

Der Komfortanteil von 272,28 € bringt keine zusätzliche Ersparnis, weil die Basisbeiträge nach Zuschuss mit 2.453,94 € den Höchstbetrag von 1.900 € bereits übersteigen. Umgerechnet senkt die Steuer den Eigenanteil dieses Angestellten um gut 71,57 € im Monat.

Die Steuerersparnis erhalten Angestellte nicht erst mit dem Steuerbescheid: Der Arbeitgeber berücksichtigt die Beiträge schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Seit 2026 melden die Versicherer die Basisbeiträge dafür elektronisch an die Finanzverwaltung – die Debeka und die Postbeamtenkrankenkasse nutzen dieses Verfahren bereits. Die Papierbescheinigung für den Arbeitgeber entfällt damit weitgehend. Mehr zum Zuschuss selbst im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV sowie unter PKV für Angestellte.

Zum Vergleich: Auch gesetzlich Versicherte setzen ihre Beiträge ab, allerdings abzüglich eines pauschalen Anteils für das Krankengeld. Wer in die PKV wechselt, verliert steuerlich also nichts – im Gegenteil: Bei gleichem Eigenanteil ist der absetzbare Betrag oft ähnlich hoch. Die Grundsatzfrage klärt der Ratgeber GKV oder PKV.

PKV steuerlich absetzbar für Selbstständige

Selbstständige profitieren besonders, weil sie keinen Zuschuss erhalten: Der komplette Basisanteil ihres PKV-Beitrags und die Pflegepflichtversicherung wirken als Sonderausgaben. Als Betriebsausgabe zählen die Beiträge dagegen nicht – sie mindern nicht den Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Ein lediger Selbstständiger mit GesundheitVARIO der Union Krankenversicherung zahlt im Beispiel 9.120 € im Jahr. Davon sind rund 91 Prozent Basisabsicherung:

Rechenbeispiel Selbstständiger, Grenzsteuersatz angenommen
PositionBetrag pro Jahr
Jahresbeitrag GesundheitVARIO9.120,00 €
Basisanteil ca. 91 % – voll absetzbar8.299,20 €
Komfortanteil (fällt unter den Höchstbetrag 2.800 €)820,80 €
Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz2.904,72 €

Selbstständiger mit GesundheitVARIO: Jahresbeitrag vor und nach Steuerwirkung (Beispiel, 35 % Grenzsteuersatz)

Das Krankentagegeld, für Selbstständige oft der wichtigste Baustein, gehört in der Regel nicht zur Basisabsicherung. Es fällt unter den Höchstbetrag von 2.800 €, der bei diesem Beitragsniveau bereits durch die Basisbeiträge ausgeschöpft ist. Im Gegenzug ist die spätere Leistung aus dem Krankentagegeld steuerfrei. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, damit aber auch den absetzbaren Betrag – rechnen Sie deshalb immer mit dem Beitrag nach Steuern. Alles Weitere zu Tarifen und Krankentagegeld finden Sie unter PKV für Selbstständige und im Ratgeber Krankentagegeld.

PKV für Selbstständige mit Steuerblick rechnen

Wir vergleichen Tarife nach Beitrag, Basisanteil und Krankentagegeld – passend zu Ihrem Einkommen.

PKV steuerlich absetzbar für Beamte

Beamte setzen ihre PKV-Beiträge genauso ab wie andere Privatversicherte: Basisanteil und Pflegepflicht in voller Höhe, Komfortanteile im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 €. Die Beihilfe selbst ist kein Zuschuss zum Beitrag, sondern eine Erstattung von Krankheitskosten – sie wird deshalb nicht von den Beiträgen abgezogen, führt aber zum niedrigeren Höchstbetrag.

Beihilfetarife haben in der Regel einen hohen Basisanteil, weil sie nur den Restkostenanteil versichern. Bei der Hallesche sind es im Tarif PRIMO B 91,36 Prozent, im C.Select-Baustein CAZ (ambulant und Zahn) 89,54 Prozent und im stationären Baustein CSR sogar 100 Prozent. Nehmen wir für einen 27-jährigen Beamten in den Beihilfetarifen der Allianz mit 352,24 € Monatsbeitrag einen Basisanteil von 90 Prozent an, sind von 4.226,88 € im Jahr rund 3.804,19 € voll absetzbar – bei 35 Prozent Grenzsteuersatz eine Ersparnis von etwa 1.331,47 €.

91,36 %Hallesche PRIMO B
89,54 %Hallesche CAZ (ambulant/Zahn)
100 %Hallesche CSR (stationär)
56,50 ۯ Pflegepflicht Beihilfe, voll absetzbar

Wahlleistungsbausteine für Chefarzt und Zweibettzimmer sowie Beihilfeergänzungstarife sind überwiegend Komfortanteil. Auch Beiträge für eine Anwartschaft während einer Beurlaubung zählen je nach Tarif unterschiedlich. Beamtenanwärter und Referendare können ihre Beiträge ebenfalls absetzen; wegen des niedrigen Einkommens ist die Wirkung dort allerdings gering. Mehr unter PKV für Beamte, PKV für Beamtenanwärter und im Ratgeber Beihilfe.

PKV steuerlich absetzbar für Rentner, Kinder und Ehepartner

Rentner, Kinder und Ehepartner werden steuerlich nach denselben Regeln behandelt – mit zwei Besonderheiten: Zuschüsse mindern den Abzug, und Eltern dürfen die Beiträge ihrer Kinder als eigene Sonderausgaben ansetzen.

Rentner in der PKV

Privat versicherte Rentner erhalten von der Rentenversicherung einen steuerfreien Zuschuss von 8,75 Prozent ihrer gesetzlichen Rente. Bei 1.800 € Rente sind das 157,50 € im Monat oder 1.890,00 € im Jahr. Dieser Betrag wird – wie der Arbeitgeberzuschuss – von den absetzbaren Basisbeiträgen abgezogen. Weil im Alter der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent und meist auch das Krankentagegeld wegfallen, steigt der Basisanteil am Gesamtbeitrag häufig. Details stehen im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung sowie unter PKV für Rentner.

Kinder und Ehepartner

Beiträge für Kinder, für die Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, können Sie als eigene Sonderausgaben absetzen – sofern Sie die Beiträge tatsächlich zahlen. Das gilt auch, wenn das Kind, etwa im Studium, selbst Versicherungsnehmer ist. Bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern werden die Beiträge bei Zusammenveranlagung ohnehin gemeinsam berücksichtigt. Gerade Familien mit mehreren privat versicherten Kindern kommen so auf hohe absetzbare Beträge, weil jeder Kinderbeitrag fast vollständig Basisabsicherung ist. Mehr dazu unter PKV für Kinder und PKV für Familien.

Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung: Was ist in der PKV steuerlich absetzbar?

Die Selbstbeteiligung der PKV ist nicht als Sonderausgabe absetzbar, und eine Beitragsrückerstattung mindert die absetzbaren Beiträge. Beides sollten Sie kennen, bevor Sie sich für einen hohen Selbstbehalt entscheiden oder Rechnungen zurückhalten.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist kein Beitrag, sondern selbst getragene Krankheitskosten. Sie kann deshalb nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden – und das erst, soweit alle Krankheitskosten des Jahres zusammen die zumutbare Belastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent der Einkünfte. Bei einem Gutverdiener ohne Kinder sind das schnell mehrere tausend Euro, sodass eine Selbstbeteiligung von 600 oder 1.200 € steuerlich meist wirkungslos bleibt.

Daraus folgt: Eine hohe Selbstbeteiligung spart Beitrag, verschiebt aber Kosten aus dem absetzbaren Bereich in den nicht absetzbaren. Für Angestellte kommt hinzu, dass der Arbeitgeber zwar die Hälfte des Beitrags trägt, nicht aber die Selbstbeteiligung. Wann sich welcher Selbstbehalt lohnt, rechnet der Ratgeber Selbstbeteiligung in der PKV durch.

Beitragsrückerstattung

Zahlt Ihnen der Versicherer eine Beitragsrückerstattung aus, haben Sie im Ergebnis weniger Beitrag gezahlt – entsprechend sinken die absetzbaren Basisbeiträge im Jahr der Auszahlung. Bei 1.000 € Rückerstattung und einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bleiben netto nur rund 650,00 €. Wer eine Arztrechnung über 400 € selbst zahlt, um die Rückerstattung zu retten, sollte also mit dem Nettowert rechnen.

Beispielrechnung: Beitragsrückerstattung nach Steuern (Grenzsteuersatz angenommen)
BeitragsrückerstattungSteuerwirkung bei 35 %Netto-Vorteil
500 €− 175 €325 €
1.000 €− 350 €650 €
1.500 €− 525 €975 €
2.000 €− 700 €1.300 €

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind bei vielen Tarifen rückerstattungsunschädlich – diese Rechnungen sollten Sie immer einreichen. Wie Rückerstattungen je Versicherer aussehen, erklärt der Ratgeber Beitragsrückerstattung.

PKV-Beiträge vorauszahlen und steuerlich absetzen

Mit einer Beitragsvorauszahlung ziehen Sie den Steuerabzug mehrerer Jahre in ein Jahr vor. Beiträge für künftige Jahre sind im Zahlungsjahr absetzbar, solange sie in der Summe das Dreifache der Beiträge des laufenden Jahres nicht übersteigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG). In der Praxis werden meist zwei bis zweieinhalb Jahresbeiträge im Voraus gezahlt.

Der Vorteil entsteht auf zwei Wegen. Erstens wirkt der hohe Abzug in einem Jahr mit hohem Einkommen – etwa bei einem sehr guten Geschäftsjahr, einer Abfindung oder einem Bonus – zum höchsten Steuersatz. Zweitens sind in den vorausbezahlten Folgejahren keine Basisbeiträge mehr zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag von 1.900 bzw. 2.800 € ist dann frei für Komfortanteile, Krankentagegeld, Haftpflicht-, Unfall- und Risikolebensversicherung, die sich sonst gar nicht ausgewirkt hätten.

  1. Jahr 1Laufender Beitrag plus Vorauszahlung für zwei Folgejahre – der Basisanteil aller drei Jahre wird in diesem Jahr abgezogen.
  2. Jahr 2Kein Basisbeitrag im Steuerjahr. Komfortanteil, Krankentagegeld und andere Versicherungen nutzen den Höchstbetrag.
  3. Jahr 3Wie Jahr 2 – erneut kann der volle Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen genutzt werden.
  4. Jahr 4Normale Beitragszahlung; bei Bedarf erneute Vorauszahlung.

Für einen Selbstständigen wie im Beispiel oben mit 8.299,20 € Basisbeitrag im Jahr bedeutet eine Vorauszahlung für zwei Jahre einen Sonderausgabenabzug von rund 24.897,60 € in einem Jahr. In den beiden Folgejahren können dann jeweils bis zu 2.800 € sonstige Vorsorgeaufwendungen wirken.

Bevor Sie vorauszahlen: Nicht jeder Versicherer nimmt Vorauszahlungen an, und Beitragsanpassungen in den Folgejahren werden gesondert abgerechnet. Angestellte müssen ihre Lohnsteuerberechnung anpassen lassen, damit der Arbeitgeber in den Folgejahren nicht mit falschen Werten rechnet. Außerdem lohnt sich der Schritt nur, wenn Ihr Steuersatz im Zahlungsjahr nicht niedriger ist als in den Folgejahren. Lassen Sie die Rechnung im Zweifel von Ihrem Steuerberater prüfen.

Beitragsentlastungstarife: in der PKV steuerlich absetzbar

Beitragsentlastungstarife senken Ihren PKV-Beitrag im Alter und werden steuerlich überwiegend wie Basisabsicherung behandelt. Das macht sie doppelt interessant: Sie zahlen heute mit Steuervorteil – und bei Angestellten mit Arbeitgeberzuschuss – ein und entlasten später Ihren Beitrag.

Beitragsentlastungstarife ausgewählter Versicherer 2026
AnbieterTarifBesonderheit
Universauni-BE|flexEntlastung ab 67 (vorgezogen ab 63), steuerlich absetzbar, zuschussfähig
SDKBEEntlastung ab 65, dynamisch steigend, zuschussfähig, steuerlich absetzbar
INTERBEA UEntlastung ab 65, steigt mit 70, 75 und 80 Jahren
UKVBEA 65ohne Gesundheitsprüfung, Aufnahme bis 55
GeneraliEBE63Entlastung ab 63, ohne Gesundheitsprüfung
HallescheMBZ.flexbei Angestellten zuschussfähig

Welcher Anteil genau absetzbar ist, weist der Versicherer in seiner Beitragsbescheinigung aus – bei den meisten Tarifen liegt er deutlich über der Hälfte. Wie die Tarife funktionieren und für wen sie sich rechnen, erklärt der Ratgeber Beitragsentlastungstarif; ergänzend lohnt der Blick auf PKV im Alter.

Beitragsentlastung steuerlich klug einbauen

Wir rechnen, wie viel Entlastung im Alter Sie mit Zuschuss und Steuervorteil heute günstig aufbauen.

PKV in der Steuererklärung: So tragen Sie die Beiträge ein

PKV-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung. In den meisten Fällen sind die Zahlen dort schon vorausgefüllt, weil der Versicherer sie elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Mit Abschluss des Vertrags willigen Sie in diese Datenübermittlung ein; der Versicherer benötigt dafür Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Bis Ende Februar des Folgejahres meldet er Basisbeiträge, Pflegepflicht, Komfortanteile und erstattete Beiträge getrennt. Sie erhalten zusätzlich eine Beitragsbescheinigung, mit der Sie die Werte prüfen können.

PKV-Beiträge in der Steuererklärung 2026
Angabe in der Anlage VorsorgeaufwandWas eintragen?
Beiträge zur Basiskranken- und PflegepflichtversicherungBasisanteil KV und PPV laut Bescheinigung
Beiträge zu Wahlleistungen und KrankentagegeldKomfortanteil und Krankentagegeld
Erstattete BeiträgeBeitragsrückerstattung des Jahres
Steuerfreie ZuschüsseArbeitgeberzuschuss oder Zuschuss der Rentenversicherung
Beiträge für Kinder bzw. andere Personengetrennt für jede versicherte Person

Prüfen Sie vor allem, ob die Rückerstattung und der Zuschuss dem richtigen Jahr zugeordnet sind und ob vorausgezahlte Beiträge korrekt ausgewiesen werden. Weicht die Bescheinigung von Ihren Unterlagen ab, klären Sie das direkt mit dem Versicherer – das Finanzamt übernimmt grundsätzlich die gemeldeten Daten.

PKV in ELSTER prüfen: Jahreserklärung und Lohnabrechnung unterscheiden

Für die Steuererklärung sollten die elektronisch gemeldeten Jahreswerte mit der Versicherungsbescheinigung abgeglichen werden. Verwenden Sie die zutreffenden Felder der Anlage Vorsorgeaufwand des jeweiligen Steuerjahres; feste Zeilennummern können sich ändern. Die seit 2026 vorgesehenen ELStAM-Beitragsdaten für Arbeitgeber betreffen dagegen den laufenden Lohnsteuerabzug. Wie diese Werte auf dem Gehaltszettel erscheinen und wie technische Fehler geklärt werden, erklärt der Ratgeber PKV auf der Lohnabrechnung.

Steuer als Kriterium bei der Wahl der privaten Krankenversicherung

Die steuerliche Absetzbarkeit sollte die Wahl der privaten Krankenversicherung nicht bestimmen, aber in den Vergleich einfließen: Zwei Tarife mit gleichem Bruttobeitrag können sich im Nettobeitrag um mehrere hundert Euro im Jahr unterscheiden.

Steuerliche Vorteile

  • Basisbeiträge und Pflegepflicht unbegrenzt absetzbar
  • Kinderbeiträge fast vollständig Basisabsicherung
  • Vorauszahlung schafft Spielraum für andere Versicherungen
  • Beitragsentlastungstarife meist mit Steuervorteil
  • Krankentagegeld-Leistung steuerfrei

Steuerliche Grenzen

  • Komfortanteile wirken wegen des Höchstbetrags meist nicht
  • Selbstbeteiligung nicht als Sonderausgabe absetzbar
  • Beitragsrückerstattung mindert den Abzug
  • Zuschüsse werden vom absetzbaren Betrag abgezogen

Für den Vergleich empfehlen wir drei Schritte: Erstens die Leistungen festlegen, die Sie wirklich brauchen. Zweitens die passenden Tarife nach Eigenanteil nach Zuschuss sortieren. Drittens die Steuerwirkung abziehen – und erst dann entscheiden. Einen ersten Überblick über Beiträge nach Alter gibt unser PKV-Rechner, günstige Einstiegstarife zeigt die Seite günstige PKV, und wer bereits versichert ist, findet im Ratgeber PKV-Beitrag senken weitere Hebel, zum Beispiel den Tarifwechsel nach § 204 VVG.

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PKV-Vorauszahlung: Abzug und verfügbare Liquidität gemeinsam prüfen

Eine größere PKV-Vorauszahlung sollte vor der Überweisung mit Versicherer und Steuerberatung abgestimmt werden. Entscheidend sind die bescheinigten Basisanteile, die Pflegepflichtversicherung und die Zuordnung zu laufenden beziehungsweise künftigen Beitragsjahren. Der überwiesene Gesamtbetrag ist nicht automatisch vollständig derselbe steuerlich abzugsfähige Aufwand.

Eine Sonderausgabe ist außerdem keine Steuererstattung in gleicher Höhe. Prüfen Sie die Wirkung über mehrere Jahre und behalten Sie ausreichend Geld für Lebenshaltung und Eigenanteile verfügbar. Die ausführliche Anleitung zur PKV-Vorauszahlung behandelt Dreifachgrenze, Zahlungsvereinbarung und spätere Beitragsänderungen.

Wo gehört die private Krankenversicherung in die Steuererklärung?

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden im Bereich Vorsorgeaufwendungen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Entscheidend ist die Zuordnung zum steuerlich begünstigten Basisschutz und zu sonstigen Bestandteilen. Übermittelte Daten sollten mit der Jahresbescheinigung verglichen werden; die gesamte Abbuchung ist nicht automatisch in voller Höhe als Basisbeitrag anzusetzen.

Prüfen Sie Arbeitgeberzuschüsse, Beitragsrückerstattungen und gegebenenfalls Vorauszahlungen zusammen. Die Zeilennummern können sich zwischen Formularjahren ändern, deshalb ist die inhaltliche Bezeichnung verlässlicher als eine dauerhaft festgeschriebene Zeile. Die laufende PKV-Lohnabrechnung und die endgültige steuerliche Veranlagung sind getrennte Vorgänge.

Häufige Fragen: PKV steuerlich absetzbar

Ist die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind Sonderausgaben. Der Teil, der die Basisabsicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, ist zusammen mit der Pflegepflichtversicherung in voller Höhe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Anteile für Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nur im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 2.800 € im Jahr.

Wie viel Prozent der PKV kann man von der Steuer absetzen?

Bei den meisten Vollversicherungstarifen sind 75 bis 95 Prozent des Beitrags Basisabsicherung. Beispiele: Hallesche NK.select S 93,16 %, NK.select L 82,60 %, NK.select XL 79,59 %; GesundheitVARIO der Union Krankenversicherung rund 91 %, die VARIO-Zusatzbausteine 0 %. Der genaue Wert steht in der jährlichen Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers.

Welcher Höchstbetrag gilt für die PKV in der Steuererklärung?

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr für Selbstständige ohne Zuschuss und von 1.900 € für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner mit Arbeitgeberzuschuss, Beihilfe oder Rentenzuschuss. Die Basisbeiträge sind aber auch über diesen Höchstbetrag hinaus absetzbar – deshalb ist er in der Praxis meist schon allein durch die Basisbeiträge ausgeschöpft.

Mindert der Arbeitgeberzuschuss die absetzbaren PKV-Beiträge?

Ja. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist steuerfrei und wird deshalb in voller Höhe von den absetzbaren Basisbeiträgen abgezogen. Absetzen können Angestellte nur den Teil, den sie selbst tragen. 2026 beträgt der Zuschuss höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.

Kann ich die Selbstbeteiligung der PKV von der Steuer absetzen?

Nicht als Sonderausgabe, denn die Selbstbeteiligung ist kein Versicherungsbeitrag. Selbst getragene Krankheitskosten können aber als außergewöhnliche Belastung zählen, soweit sie zusammen mit anderen Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen. Bei den meisten Versicherten mit mittlerer Selbstbeteiligung bleibt das ohne Wirkung.

Muss ich eine Beitragsrückerstattung der PKV versteuern?

Versteuern im eigentlichen Sinn nicht, aber die Rückerstattung mindert die absetzbaren Beiträge in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird. Bei 1.000 € Rückerstattung und einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bleiben netto etwa 650 € übrig. Das sollten Sie einrechnen, bevor Sie Rechnungen selbst zahlen.

Kann ich die PKV meiner Kinder steuerlich absetzen?

Ja. Eltern können die Basisbeiträge für Kinder, für die sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, als eigene Sonderausgaben geltend machen – auch wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist, sofern die Eltern die Beiträge tatsächlich tragen. Das gilt ebenso für Ehe- und eingetragene Lebenspartner.

Lohnt sich eine Beitragsvorauszahlung in der PKV?

Oft ja, vor allem für Selbstständige und Gutverdiener. Vorausgezahlte Beiträge für künftige Jahre sind im Zahlungsjahr absetzbar, solange sie zusammen das Dreifache des laufenden Jahresbeitrags nicht übersteigen. In den Folgejahren wird der Höchstbetrag dann für andere Versicherungen frei. Ob Ihr Versicherer Vorauszahlungen annimmt, klären wir im Angebot.

Redaktion KV Rechner

Wir rechnen PKV-Angebote immer mit Zuschuss und steuerlich absetzbarem Anteil, damit Sie Tarife nach dem Beitrag vergleichen, den Sie tatsächlich tragen. Eine individuelle Steuerberatung ersetzt diese Seite nicht. Tarifstand 2026.

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