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PKV in der Elternzeit auf einen Blick
Ihre PKV läuft in der Elternzeit unverändert weiter, der Beitrag bleibt gleich. Weil ohne Gehalt kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, tragen Angestellte den Beitrag allein – eine gesetzliche Beitragsfreiheit wie in der GKV gibt es nicht. Entlastung bringen Teilzeit, Tarife mit Beitragsbefreiung und bei Beamten der höhere Beihilfesatz.
- Ohne Teilzeit steigt der Eigenanteil im Beispiel von 417,13 € auf 834,26 € im Monat.
- Mit 3.000 € Teilzeitgehalt zahlt der Arbeitgeber wieder bis zu 316,50 € Zuschuss.
- Tarife wie ottonova First Class Pro+ sind bis 9 Monate, ARAG MedBest oder AXA GesundExtra 1 bis 6 Monate beitragsfrei.
- Bundesbeamte erhalten in der Elternzeit 70 % statt 50 % Beihilfe – der Restkostentarif wird günstiger.
PKV in der Elternzeit: Was sich ändert und was bleibt
In der Elternzeit ändert sich an Ihrem PKV-Vertrag selbst nichts: Versicherungsschutz, Tarif und Beitrag laufen weiter wie bisher. Was sich ändert, ist die Finanzierung – denn das Arbeitsverhältnis ruht, und mit dem Gehalt entfällt der Zuschuss des Arbeitgebers.
Die Elternzeit dauert bis zu drei Jahre je Kind und kann bis zum achten Geburtstag genommen werden. In den ersten Monaten ersetzt das Elterngeld einen Teil des Einkommens: Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, für zusammen bis zu 14 Monate, wenn beide Eltern sich beteiligen. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Bezugsdauer. Gerade gut verdienende Angestellte – also typische PKV-Versicherte – haben in dieser Zeit oft deutlich weniger Geld zur Verfügung als vorher, während der Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe weiterläuft.
Der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist hier besonders spürbar. Pflichtversicherte bleiben während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit Mitglied ihrer Krankenkasse und zahlen auf das Elterngeld keine Beiträge. In der PKV gibt es diese Regel nicht, weil sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen richtet, sondern nach dem versicherten Risiko. Das ist in den Berufsjahren ein Vorteil, in der Elternzeit ein Kostenfaktor, den Sie kennen sollten.
| Punkt | Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Versicherungsschutz | läuft unverändert weiter | läuft unverändert weiter |
| Beitrag in der Elternzeit | voller Tarifbeitrag | Pflichtmitglieder beitragsfrei auf das Elterngeld |
| Arbeitgeberzuschuss | entfällt ohne Gehalt | kein Arbeitgeberanteil ohne Gehalt, aber auch kein Beitrag |
| Beitragsbefreiung | nur, wenn der Tarif sie vorsieht (meist 6 Monate) | gesetzlich geregelt |
| Kinder | eigener Vertrag, Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung | beitragsfreie Familienversicherung möglich |
Für Paare, in denen nur ein Elternteil privat versichert ist, lohnt sich deshalb schon vor der Geburt die Überlegung, wer wie lange Elternzeit nimmt. Nimmt der gesetzlich versicherte Partner die längere Elternzeit, bleibt der PKV-Zuschuss des anderen erhalten. Welche Folgen das für die Versicherung der Kinder hat, lesen Sie im Abschnitt Kinder versichern.
PKV-Beitrag in der Elternzeit: Warum der Arbeitgeberzuschuss entfällt
Der PKV-Beitrag bleibt in der Elternzeit gleich hoch, aber Sie zahlen ihn allein. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V ist an ein laufendes Arbeitsentgelt gebunden – ruht das Arbeitsverhältnis ohne Gehalt, gibt es keinen Zuschuss.
Im Berufsalltag übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte Ihres Beitrags für Kranken- und Pflegeversicherung, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, zusammen 613,22 € im Monat. Dieser Betrag fällt mit dem ersten Monat ohne Gehalt weg. Er fällt übrigens auch dann weg, wenn Sie Elterngeld beziehen: Das Elterngeld ist eine Sozialleistung, kein Arbeitsentgelt, und begründet deshalb keinen Anspruch auf einen Zuschuss.
Ein häufiges Missverständnis: Der Versicherer senkt den Beitrag nicht, nur weil sich Ihre Einkommenssituation ändert. Die PKV kennt keine einkommensabhängigen Beiträge. Wer den Beitrag in der Elternzeit reduzieren möchte, muss selbst aktiv werden – mit den Möglichkeiten, die wir im Abschnitt PKV-Beitrag senken zusammengestellt haben. Den Zuschuss im Detail erklärt unser Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt sind rechtlich getrennt von der Elternzeit geregelt. Was die PKV in der Schwangerschaft leistet und wie es mit dem Mutterschaftsgeld für privat versicherte Angestellte aussieht, lesen Sie im Ratgeber PKV und Schwangerschaft.
Rechenbeispiel: So viel kostet die PKV in der Elternzeit
Wie stark die Elternzeit Ihr Budget belastet, zeigt ein Beispiel mit echten Tarifbeiträgen: Eine 34-jährige Angestellte ist bei der Allianz in MeinGesundheitsschutz Plus 90 mit Zahn 90, Krankentagegeld, gesetzlichem Zuschlag und Pflegepflichtversicherung versichert. Der Gesamtbeitrag liegt bei 834,26 € im Monat.
| Phase | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|
| Vollzeit vor der Elternzeit | 834,26 € | 417,13 € | 417,13 € |
| Elternzeit ohne Teilzeit | 834,26 € | 0,00 € | 834,26 € |
| Elternzeit mit 3.000 € Teilzeitgehalt | 834,26 € | 316,50 € | 517,76 € |
Ohne Teilzeit verdoppelt sich der Eigenanteil. Über ein Jahr Elternzeit summiert sich die Mehrbelastung auf 5.005,56 €. Bei einem Elterngeld von höchstens 1.800 Euro im Monat frisst der volle PKV-Beitrag fast die Hälfte davon auf.
Monatlicher Eigenanteil im Beispiel (Allianz, 34 Jahre, Beiträge 2026)
Im Beispiel ließe sich der Beitrag zusätzlich senken, indem das Krankentagegeld ruht – ohne Einkommen gibt es nichts, was es ersetzen müsste. Wie viel das ausmacht, hängt vom Tagessatz ab. Mehr zur Beitragsentwicklung und zu typischen Monatsbeiträgen finden Sie im Ratgeber PKV-Kosten.
Wir zeigen, was Ihr Tarif in der Elternzeit kostet und welche Tarife mit Beitragsbefreiung für Sie in Frage kommen.
Teilzeit in der Elternzeit: Arbeitgeberzuschuss zur PKV sichern
Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, bekommt wieder einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Erlaubt sind bis zu 32 Wochenstunden; der Zuschuss richtet sich nach dem Teilzeitgehalt und ist auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags begrenzt.
Berechnet wird der Zuschuss so, als wären Sie gesetzlich versichert: Der Arbeitgeber zahlt den Betrag, den er in der GKV als Arbeitgeberanteil tragen würde. 2026 sind das 8,75 Prozent des Gehalts für die Krankenversicherung und 1,8 Prozent für die Pflegeversicherung.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Teilzeitgehalt brutto | 3.000,00 € |
| Zuschuss Krankenversicherung (8,75 %) | 262,50 € |
| Zuschuss Pflegeversicherung (1,8 %) | 54,00 € |
| Zuschuss gesamt | 316,50 € |
| Obergrenze: halber Beitrag im Beispiel | 417,13 € |
Schon eine Teilzeitstelle mit 3.000 € brutto bringt also 316,50 € Zuschuss im Monat. Im Beispiel sinkt der Eigenanteil damit von 834,26 € auf 517,76 € – für viele Familien der wichtigste Hebel in der Elternzeit.
Versicherungspflicht durch Teilzeit – und die Befreiung nach § 8 SGB V
Die Kehrseite: Liegt das Teilzeitgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat), werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Für diesen Fall sieht § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V eine Befreiung vor: Sie können sich für die Dauer der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen und in Ihrer PKV bleiben. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Ob die Befreiung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lebensplanung ab. Wer nach der Elternzeit ohnehin wieder in Vollzeit über die Grenze kommt, bleibt mit der Befreiung durchgehend privat versichert und behält seine Alterungsrückstellungen. Wer dagegen ohnehin zurück in die gesetzliche Kasse möchte, kann die Versicherungspflicht bewusst nutzen. Die Voraussetzungen dafür beschreibt unser Ratgeber Zurück in die GKV.
Wichtig: Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt nur für die Elternzeit-Teilzeit. Klären Sie deshalb vor dem Antrag, ob Sie nach der Elternzeit wieder über die Grenze kommen – die Grenze steigt 2027 voraussichtlich auf 84.150 €. Mehr dazu unter Versicherungspflichtgrenze 2027.
Familienversicherung statt PKV in der Elternzeit?
Ein Wechsel aus der PKV in die beitragsfreie Familienversicherung des Partners ist in der Elternzeit in der Regel nicht möglich. Wer wegen seines Einkommens versicherungsfrei war, bleibt es auch während der Elternzeit, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Die Idee klingt verlockend: Ein Elternteil ist gesetzlich versichert, der andere privat, und während der Elternzeit ohne Einkommen könnte der privat Versicherte doch kostenlos über den Partner mitversichert werden. Das Sozialgesetzbuch schließt die Familienversicherung aber für Personen aus, die versicherungsfrei sind. Da Ihr Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Gehalt nur ruht, gelten Sie weiter als versicherungsfrei – die Familienversicherung scheidet aus. Die PKV zu kündigen, würde Sie also nicht in die GKV bringen, sondern Ihnen den Schutz nehmen, obwohl in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden oder nach der Elternzeit mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze weiterarbeiten. Dann tritt Versicherungspflicht ein, und bei einem Einkommen bis 565 Euro im Monat ist auch die Familienversicherung möglich. Ab 55 Jahren ist dieser Weg allerdings weitgehend versperrt, siehe GKV-Rückkehr über 55.
PKV-Tarife mit Beitragsbefreiung in der Elternzeit
Einige PKV-Tarife stellen Sie während des Elterngeldbezugs beitragsfrei, meist für sechs Monate je Kind, bei ottonova sogar bis zu neun Monate. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit vollständig erhalten.
Die Beitragsbefreiung ist eine freiwillige Tarifleistung und am Markt längst nicht Standard. Sie steckt vor allem in den Komfort- und Premiumlinien. Die folgenden Tarife enthalten eine Befreiung oder eine vergleichbare Leistung:
| Anbieter | Tarif | Leistung in der Elternzeit |
|---|---|---|
| ottonova | First Class Pro+ | bis 9 Monate beitragsfrei bei Elterngeldbezug |
| ARAG | MedExtra, MedBest | bis 6 Monate beitragsfrei je Kind |
| AXA | GesundExtra 1 | 6 Monate beitragsfrei |
| Continentale | PREMIUM + SP1 | bis 6 Monate je Geburt, 8 Monate Vorversicherung nötig |
| Barmenia | einsA prima bis expert+ | bis 6 Monate bei Elterngeldbezug, 8 Monate Vorversicherung nötig |
| Allianz | MeinGesundheitsschutz | 6 Monate beitragsfrei bei Elterngeldbezug |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | GesundheitVARIO | bis 6 Monate beitragsfrei |
| DKV | PremiumMed PMN | Elterngeld-Pauschale 600 € im Monat für bis zu 6 Monate |
| INTER | JABest (Ärztetarif) | bis 6 Monatsbeiträge bei Elterngeld |
| Generali | GesundPro | Optionsrechte bei Elternzeit |
Was die Befreiung wert ist, zeigt ein Beispiel: Die ARAG MedExtra ohne Selbstbeteiligung (ME0) kostet für einen 35-jährigen Angestellten rund 625,00 € im Monat. Sechs beitragsfreie Monate entsprechen damit bis zu 3.750,00 € je Kind – bei zwei Kindern bis zu 7.500,00 €. Die Elterngeld-Pauschale der DKV bringt über sechs Monate bis zu 3.600,00 €.
Worauf Sie bei der Beitragsbefreiung achten sollten
- Vorversicherungszeit: Bei Continentale und Barmenia müssen Sie mindestens acht Monate versichert sein. Wer erst in der Schwangerschaft abschließt, profitiert beim ersten Kind unter Umständen nicht mehr.
- Umfang: Nicht jeder Baustein ist befreit. Bei der Continentale ist zum Beispiel der Beitragsanteil für die Beitragsentlastung im Alter (BB) von der Befreiung ausgenommen. Prüfen Sie außerdem, ob Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld einbezogen sind.
- Voraussetzung Elterngeld: Die meisten Tarife knüpfen die Befreiung an den Bezug von Elterngeld, nicht an die Elternzeit als solche. Die Befreiung ist deshalb in der Regel auf die ersten Monate begrenzt.
- Antrag: Die Befreiung läuft nicht automatisch. Reichen Sie den Elterngeldbescheid zeitnah beim Versicherer ein.
Einen Überblick über die Tarife aller Gesellschaften finden Sie unter PKV-Tarife und in unserem PKV-Testsieger-Vergleich. Welche Punkte bei der Tarifwahl außerdem zählen, erklärt der Ratgeber PKV: Worauf achten?
Wir vergleichen PKV-Tarife mit Elternzeit-Leistungen für Ihr Alter und Ihren Beruf – bevor die Familienplanung konkret wird.
Beitragsfreie PKV in der Elternzeit: Welche Bestätigung brauchen Sie?
Bitten Sie vor der Planung einer Beitragsbefreiung um eine Bestätigung der betroffenen Bausteine, des Beginns und der maximalen Dauer. Prüfen Sie zusätzlich, ob Nachweise über Elterngeld und vorherige Versicherungszeiten benötigt werden. Eine Beitragsbefreiung ist von staatlichem Mutterschaftsgeld und privatem Einkommensersatz zu trennen. Diese Zahlungen erklärt der Ratgeber Mutterschaftsgeld bei PKV.
PKV für Beamte in der Elternzeit: Beihilfe und Restkostentarif
Beamte bleiben in der Elternzeit beihilfeberechtigt und privat versichert. Beim Bund steigt der Beihilfesatz während der Elternzeit von 50 auf 70 Prozent – der private Restkostentarif muss dann nur noch 30 Prozent abdecken und wird entsprechend günstiger.
Für Beamte gibt es ohnehin keinen Arbeitgeberzuschuss; der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten. Diese Beihilfe läuft in der Elternzeit weiter, auch wenn keine Besoldung gezahlt wird. Der Beitrag für die PKV bleibt aber fällig – und muss in der Elternzeit aus dem Elterngeld oder Ersparnissen bezahlt werden.
| Situation (Bund) | Beihilfe | PKV-Anteil |
|---|---|---|
| Beamter im aktiven Dienst | 50 % | 50 % |
| Beamter in Elternzeit | 70 % | 30 % |
| mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Kind | 80 % | 20 % |
Die Anpassung des Tarifs passiert nicht von selbst. Sie beantragen beim Versicherer, den Restkostenschutz für die Dauer der Elternzeit auf 30 Prozent zu senken. Nach der Elternzeit stocken Sie wieder auf 50 Prozent auf. Das Recht dazu regelt § 199 Abs. 2 VVG: Ändert sich der Beihilfesatz, muss der Versicherer den Schutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten anpassen, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen. Versäumen Sie die Frist, droht nach der Elternzeit eine Versorgungslücke.
In den Ländern gelten eigene Beihilfeverordnungen; nicht überall steigt der Satz in der Elternzeit. Ihre Regeln finden Sie im Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern. Die Grundlagen erklärt Beihilfe und PKV, speziell für Lehrer die Seite PKV für Lehrer. Beamte mit zwei Kindern profitieren zudem dauerhaft vom 70-Prozent-Satz – dieser gilt allerdings nur für einen Elternteil.
Wir prüfen, wie Ihr Restkostentarif in der Elternzeit günstiger wird und wie Sie danach ohne Lücke aufstocken.
Selbstständige in der Elternzeit: PKV-Beitrag und Krankentagegeld
Selbstständige zahlen ihren PKV-Beitrag immer allein – in der Elternzeit ändert sich daran nichts. Der wichtigste Hebel für sie ist das Krankentagegeld, das in einer Pause ohne Einkommen ruhen oder herabgesetzt werden kann.
Auch Selbstständige können Elterngeld beziehen, wenn sie ihre Tätigkeit in dieser Zeit ruhen lassen oder stark einschränken. Die PKV-Beiträge laufen weiter, eine Beitragsbefreiung gibt es nur über den Tarif – die Tarife aus der obigen Tabelle gelten für Selbstständige in gleicher Weise, soweit sie für diese Zielgruppe angeboten werden.
Beim Krankentagegeld lohnt ein Blick in die Bedingungen: Die Debeka sieht im Tarif KT ausdrücklich vor, dass das Tagegeld in der Elternzeit ruhen kann, und zahlt es auch in den Mutterschutzfristen. Beim Wiedereinstieg lebt der alte Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf. Wie Sie Höhe und Karenzzeit richtig wählen, erklärt unser Ratgeber Krankentagegeld; für Gründer und Freiberufler lohnt die Seite PKV für Selbstständige.
Kinder und PKV in der Elternzeit: Nachversicherung und Familienversicherung
Ihr Kind können Sie in der PKV innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend und ohne Gesundheitsprüfung versichern. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist.
Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG ist gerade in den ersten Wochen nach der Geburt wertvoll: Das Kind wird ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufgenommen, auch wenn bei der Geburt gesundheitliche Probleme auftreten. Der Versicherer darf eine Mindestversicherungszeit des Elternteils von höchstens drei Monaten verlangen, und der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils. Einzelheiten stehen im Ratgeber Kindernachversicherung.
Ob das Kind überhaupt privat versichert werden muss, hängt bei verheirateten Eltern vom Einkommen ab. Die beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat verdient und mehr als der gesetzlich versicherte Partner. Weil die Elternzeit die Einkommen verschiebt, sollten Sie diesen Vergleich neu anstellen – sowohl für die Elternzeit als auch für die Zeit danach. Ausführlich erklärt das der Ratgeber GKV oder PKV für Kinder.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Frist für die Nachversicherung | 2 Monate nach der Geburt, rückwirkend |
| Gesundheitsprüfung | keine, auch keine Risikozuschläge und Wartezeiten |
| Mindestversicherungszeit des Elternteils | höchstens 3 Monate |
| Beihilfe für Kinder von Beamten | 80 % beim Bund |
| Familienversicherung ausgeschlossen, wenn | PKV-Elternteil über 6.450 €/Monat und mit höherem Einkommen |
Wie viel ein Kind in der PKV kostet und wie Familien ihre Verträge sinnvoll bündeln, zeigen die Seiten PKV für Kinder und PKV für Familien.
PKV-Beitrag in der Elternzeit senken: 7 Wege
Den PKV-Beitrag in der Elternzeit senken Sie am wirksamsten mit Teilzeit, einer tariflichen Beitragsbefreiung und einem ruhenden Krankentagegeld. Dauerhafte Tarifeingriffe sollten Sie dagegen vorsichtig abwägen.
- Teilzeit nutzen: Schon ein kleines Gehalt bringt den Arbeitgeberzuschuss zurück – im Beispiel 316,50 € im Monat.
- Beitragsbefreiung beantragen: Prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen und reichen Sie den Elterngeldbescheid ein.
- Krankentagegeld ruhen lassen: Ohne Einkommen ist das Tagegeld überflüssig. Lassen Sie sich das Recht bestätigen, es später ohne Gesundheitsprüfung wieder aufzustocken.
- Beihilfesatz anpassen: Als Beamter senken Sie den Restkostentarif, wenn der Beihilfesatz steigt.
- Verteilung der Elternzeit planen: Nimmt der gesetzlich versicherte Partner die längere Elternzeit, bleibt der Zuschuss des privat versicherten Partners erhalten.
- Selbstbeteiligung nur mit Rückkehrrecht erhöhen: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, lässt sich aber meist nur mit Gesundheitsprüfung wieder reduzieren. Bei der Barmenia gibt es ein Rückkehrrecht nach einer Herabstufung, das zweimal genutzt werden kann.
- Stundung statt Kündigung: Wird es finanziell eng, sprechen Sie mit dem Versicherer über eine Stundung oder Ratenzahlung, bevor Rückstände entstehen. Der Notlagentarif ist keine Lösung, sondern die Folge unbezahlter Beiträge.
Empfehlenswert
- Teilzeit: bringt den Arbeitgeberzuschuss zurück
- Beitragsbefreiung: voller Schutz ohne Beitrag
- Krankentagegeld ruhen lassen: spart ohne Leistungsverlust
- Beihilfeanpassung: gesetzlich abgesichert nach § 199 VVG
Vorsicht
- Tarifwechsel in einen schwächeren Tarif: Rückweg meist nur mit Gesundheitsprüfung
- Höhere Selbstbeteiligung: Risiko hoher Kosten rund um die Geburt
- Kündigung der PKV: ohne neue Versicherungspflicht kein Weg in die GKV
- Zahlungsrückstände: führen in den Notlagentarif
Einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG können Sie jederzeit prüfen lassen; er ist aber eine langfristige Entscheidung und sollte nicht nur wegen einer vorübergehenden Elternzeit getroffen werden. Mehr dazu unter Tarifwechsel nach § 204 VVG und PKV-Beitrag senken.
PKV-Beiträge in der Elternzeit steuerlich nutzen
Ihre PKV-Beiträge bleiben auch in der Elternzeit als Sonderausgaben absetzbar. Weil Sie in dieser Zeit wenig oder kein steuerpflichtiges Einkommen haben, verpufft der Steuervorteil jedoch oft – eine Vorauszahlung im Jahr davor kann das ausgleichen.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. In einem Jahr mit Elternzeit ist Ihr Steuersatz daher meist niedrig, und die abziehbaren Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich kaum aus. Das Einkommensteuergesetz erlaubt es, Beiträge für die Basisabsicherung bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags im Voraus zu zahlen und im Zahlungsjahr abzusetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Wer im Jahr vor der Elternzeit noch voll verdient, kann durch eine Vorauszahlung Steuern sparen, die in der Elternzeit verloren wären. Ob sich das lohnt, klärt Ihr Steuerberater; die Grundlagen stehen im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
Nach der Elternzeit: In der PKV bleiben oder zurück in die GKV?
Nach der Elternzeit bleiben Sie privat versichert, wenn Ihr Gehalt wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Kehren Sie in Teilzeit mit einem Einkommen unter 77.400 € zurück, werden Sie versicherungspflichtig – es sei denn, Sie lassen sich befreien.
Für Angestellte, die ihre Arbeitszeit nach der Elternzeit auf die Hälfte oder weniger reduzieren, sieht § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V eine weitere Befreiungsmöglichkeit vor, wenn sie seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei waren. Wer keine Befreiung beantragt, wechselt mit Beginn der Versicherungspflicht in die gesetzliche Kasse und kann die PKV zu diesem Zeitpunkt kündigen. Die Alterungsrückstellungen gehen dabei verloren, deshalb lohnt sich eine Anwartschaft, wenn eine spätere Rückkehr in die PKV möglich erscheint.
Die Entscheidung ist grundsätzlich: Wer mehrere Kinder plant, rechnet besser über Jahrzehnte als über die Elternzeit. Unser Ratgeber GKV oder PKV und die Seite PKV für Angestellte helfen beim Abwägen. Wie Sie zurückkommen, erklärt Zurück in die GKV, alles zur Kündigung finden Sie unter PKV kündigen.
- Vor der GeburtTarifbedingungen prüfen: Beitragsbefreiung, Krankentagegeld, Vorversicherungszeit. Elternzeit mit dem Partner abstimmen.
- GeburtKind innerhalb von 2 Monaten nachversichern – ohne Gesundheitsprüfung.
- ElterngeldBescheid beim Versicherer einreichen, Beitragsbefreiung beantragen, Krankentagegeld ruhen lassen.
- TeilzeitArbeitgeberzuschuss nutzen; bei Gehalt unter der Grenze innerhalb von 3 Monaten über die Befreiung entscheiden.
- WiedereinstiegKrankentagegeld wieder aufstocken, Beamte Beihilfetarif binnen 6 Monaten anpassen.
Wir rechnen Beitrag, Zuschuss und Kinderbeiträge für Elternzeit und Wiedereinstieg durch – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zur PKV in der Elternzeit
Muss ich in der Elternzeit meine PKV weiterzahlen?
Ja. Die private Krankenversicherung läuft in der Elternzeit unverändert weiter, und der Beitrag wird in voller Höhe fällig. Anders als gesetzlich Pflichtversicherte, die während des Elterngeldbezugs beitragsfrei bleiben, sind privat Versicherte nicht automatisch befreit. Eine Beitragsbefreiung gibt es nur, wenn Ihr Tarif sie ausdrücklich vorsieht – etwa für sechs oder neun Monate während des Elterngeldbezugs.
Zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit einen Zuschuss zur PKV?
Nein, solange Sie kein Gehalt beziehen. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V hängt am Arbeitsentgelt; ruht das Arbeitsverhältnis in der Elternzeit, entfällt er. Arbeiten Sie in der Elternzeit in Teilzeit, zahlt der Arbeitgeber wieder einen Zuschuss – berechnet aus dem Teilzeitgehalt und höchstens die Hälfte Ihres Beitrags.
Wie hoch ist der PKV-Beitrag in der Elternzeit?
Der Beitrag selbst bleibt gleich, nur Ihr Eigenanteil steigt, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt. Beispiel: Bei einem Gesamtbeitrag von 834,26 € zahlen Sie im Job 417,13 €, in der Elternzeit ohne Teilzeit die vollen 834,26 €. Über zwölf Monate sind das 5.005,56 € mehr.
Kann ich in der Elternzeit in die Familienversicherung meines Partners wechseln?
In der Regel nicht. Wer vor der Elternzeit wegen seines Einkommens privat versichert war, bleibt es auch während der Elternzeit, denn das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Der Weg in die beitragsfreie Familienversicherung ist damit versperrt. Eine Rückkehr in die GKV ist erst möglich, wenn Sie danach wieder versicherungspflichtig werden, zum Beispiel durch ein Einkommen unter 77.400 €.
Welche PKV-Tarife sind in der Elternzeit beitragsfrei?
Beitragsbefreiungen während des Elterngeldbezugs bieten zum Beispiel ottonova First Class Pro+ (bis 9 Monate), ARAG MedExtra und MedBest (bis 6 Monate je Kind), AXA GesundExtra 1 (6 Monate), Continentale PREMIUM (bis 6 Monate je Geburt), Barmenia einsA und GesundheitVARIO der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (jeweils bis 6 Monate). Die DKV zahlt in PremiumMed stattdessen eine Elterngeld-Pauschale von 600 € im Monat für bis zu 6 Monate.
Was gilt für Beamte in der Elternzeit?
Beamte bleiben in der Elternzeit beihilfeberechtigt. Beim Bund steigt der Beihilfesatz während der Elternzeit von 50 auf 70 Prozent, sodass Sie den Restkostentarif vorübergehend auf 30 Prozent senken können. Die Umstellung müssen Sie beim Versicherer beantragen; nach der Elternzeit stocken Sie nach § 199 VVG ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf.
Werde ich durch Teilzeit in der Elternzeit versicherungspflichtig?
Liegt Ihr Teilzeitgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr, werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V können Sie sich für die Dauer der Elternzeit aber befreien lassen und in der PKV bleiben. Den Antrag stellen Sie innerhalb von drei Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Was passiert mit dem Krankentagegeld in der Elternzeit?
Ohne Erwerbseinkommen gibt es keinen Verdienstausfall, den das Krankentagegeld ersetzen müsste. Viele Versicherer erlauben deshalb, das Tagegeld in der Elternzeit ruhen zu lassen, bei der Debeka ist das im Tarif KT ausdrücklich vorgesehen. Sie sparen den Beitragsanteil und können das Tagegeld beim Wiedereinstieg ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
