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PKV-Zuschuss zur Rente in Kürze
Privat krankenversicherte Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung nach § 106 SGB VI einen monatlichen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt 2026 8,75 % der gesetzlichen Bruttorente, ist auf die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt und wird zusammen mit der Rente überwiesen — aber nur, wenn Sie ihn beantragen.
- Satz 2026: 8,75 % = 7,3 % halber Beitragssatz + 1,45 % halber Ø-Zusatzbeitrag (2025: 8,55 %).
- Beispiel: 1.600 € Rente ergeben 140,00 € Zuschuss im Monat, 1.680 € im Jahr.
- Kein Zuschuss auf Betriebsrente, Privatrente und Pension und keiner zur Pflegeversicherung.
- Antrag am besten zusammen mit dem Rentenantrag, dazu die Beitragsbescheinigung des Versicherers.
Was ist der Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV?
Der Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV ist eine monatliche Geldleistung, mit der die Deutsche Rentenversicherung einen Teil des privaten Krankenversicherungsbeitrags von Rentnern übernimmt. Er ist das Gegenstück zum Arbeitgeberzuschuss im Berufsleben.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Gesetzlich versicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen nur die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags selbst, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Wer privat versichert ist oder freiwillig gesetzlich, soll nicht schlechter gestellt werden. Deshalb erhält er statt des Beitragsanteils einen Zuschuss in gleicher prozentualer Höhe — berechnet auf die gesetzliche Rente, ausgezahlt zusammen mit der Rente.
Für viele Privatversicherte ist dieser Zuschuss neben dem Wegfall des gesetzlichen 10-%-Zuschlags mit 60 und dem Ende des Krankentagegelds die wichtigste Entlastung im Ruhestand. Wie die Bausteine zusammenwirken, zeigt der Ratgeber PKV im Alter. Auf dieser Seite geht es ausschließlich um den Rentenzuschuss: Höhe, Voraussetzungen, Antrag und die Fallen, die Rentner jedes Jahr bares Geld kosten.
Wie hoch ist der PKV-Zuschuss zur Rente 2026?
Der PKV-Zuschuss zur Rente beträgt 2026 8,75 % der monatlichen Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Höchstens zahlt die Rentenversicherung die Hälfte dessen, was Sie tatsächlich an Ihren privaten Krankenversicherer überweisen.
Der Satz ergibt sich aus zwei Teilen: dem halben allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 % geteilt durch zwei = 7,3 %) und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,9 % geteilt durch zwei = 1,45 %). Weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag jedes Jahr neu festgelegt wird, ändert sich auch der Zuschuss: 2025 lag er noch bei 8,55 %. Der Satz für 2027 steht erst fest, wenn das Bundesgesundheitsministerium im Herbst den neuen Durchschnittswert bekannt gibt.
| Gesetzliche Bruttorente | Zuschuss pro Monat | Zuschuss pro Jahr | PKV-Beitrag für vollen Zuschuss mindestens |
|---|---|---|---|
| 800 € | 70,00 € | 840,00 € | 140,00 € |
| 1.200 € | 105,00 € | 1.260,00 € | 210,00 € |
| 1.600 € | 140,00 € | 1.680,00 € | 280,00 € |
| 2.000 € | 175,00 € | 2.100,00 € | 350,00 € |
| 2.400 € | 210,00 € | 2.520,00 € | 420,00 € |
| 2.800 € | 245,00 € | 2.940,00 € | 490,00 € |
Die rechte Spalte zeigt, ab welchem Monatsbeitrag Sie den Zuschuss voll bekommen. Liegt Ihr PKV-Beitrag darunter, wird auf die Hälfte des Beitrags gekappt. Das betrifft vor allem Rentner mit hoher Rente in einem sehr günstigen Tarif und pensionierte Beamte mit Restkostenversicherung.
Da die Rente nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat berücksichtigt wird, liegt der höchstmögliche Zuschuss 2026 bei 508,59 €. Das entspricht genau dem Arbeitgeberhöchstzuschuss zur Krankenversicherung von 508,59 € — gesetzliche Renten dieser Höhe kommen in der Praxis aber kaum vor.
Monatlicher Zuschuss der Rentenversicherung im Vergleich zum Arbeitgeberhöchstzuschuss 2026
Der Vergleich macht den Einschnitt beim Übergang in die Rente sichtbar: Als Angestellter erhalten Sie bis zu 613,22 € für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Mit einer typischen gesetzlichen Rente sinkt die Unterstützung auf 100 bis 200 € im Monat. Genau diese Lücke sollten Sie kennen, bevor Sie in Rente gehen.
Wer bekommt den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bekommt, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und bei einem Krankenversicherer versichert ist, der der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner erhalten ihn nicht.
| Situation | Zuschuss? | Hinweis |
|---|---|---|
| Altersrente, privat vollversichert | ja | 8,75 % der Rente, max. ½ Beitrag |
| Erwerbsminderungsrente, privat versichert | ja | gleiche Regeln wie bei der Altersrente |
| Witwen- oder Witwerrente, privat versichert | ja | bei mehreren Renten zusammen max. ½ Beitrag |
| Freiwillig gesetzlich versicherter Rentner | ja | Zuschuss statt Beitragsanteil |
| Pflichtmitglied in der KVdR | nein | Rentenversicherung trägt den Beitragsanteil direkt |
| Pensionär mit Beihilfe und gesetzlicher Rente | ja | nur auf die gesetzliche Rente, nicht auf die Pension |
| Nur Betriebs- oder Privatrente | nein | keine gesetzliche Rente, kein Zuschuss |
| Versicherer ohne deutsche Aufsicht | nein | z. B. reine Auslandspolicen |
Voraussetzung: echte Krankenversicherung, kein Zusatzschutz
Der Zuschuss setzt voraus, dass Sie eine Krankenvollversicherung haben. Eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung neben der gesetzlichen Pflichtversicherung reicht nicht. Maßgeblich ist der Beitrag für die Krankenversicherung selbst; der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zählt nicht mit (dazu weiter unten).
Rentner mit Wohnsitz im Ausland
Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt und weiter bei einem deutschen Versicherer privat versichert bleibt, kann den Zuschuss grundsätzlich weiter erhalten, solange der Versicherer der deutschen Aufsicht unterliegt. Bei einem Wechsel zu einem ausländischen Versicherer entfällt er. Was beim Umzug mit der PKV passiert, lesen Sie im Ratgeber PKV im Ausland.
Wir rechnen Ihren Beitrag ins Rentenalter hoch und zeigen, was nach Rentenzuschuss, Wegfall von Zuschlag und Krankentagegeld übrig bleibt.
PKV-Zuschuss zur Rente: drei Rechenbeispiele
Wie viel der PKV-Zuschuss zur Rente konkret ausmacht, hängt vom Verhältnis zwischen Rentenhöhe und Beitrag ab. Die folgenden drei Beispiele zeigen den Normalfall, die Kappung auf den halben Beitrag und den Fall eines pensionierten Beamten.
| Beispiel | A: Durchschnittsbeitrag | B: hohe Rente, Standardtarif | C: Pensionär mit Beihilfe |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Bruttorente | 1.400,00 € | 2.800,00 € | 600,00 € |
| PKV-Beitrag (Krankenversicherung) | 559,00 € | 480,00 € | 239,00 € |
| 8,75 % der Rente | 122,50 € | 245,00 € | 52,50 € |
| Hälfte des Beitrags (Obergrenze) | 279,50 € | 240,00 € | 119,50 € |
| Gezahlter Zuschuss | 122,50 € | 240,00 € | 52,50 € |
| Ihr Eigenanteil | 436,50 € | 240,00 € | 186,50 € |
Beispiel A: der Normalfall
Mit 1.400 € gesetzlicher Rente und einem Beitrag in Höhe des Marktdurchschnitts von 559 € erhalten Sie 122,50 € Zuschuss. Die Hälfte des Beitrags wäre deutlich mehr, die Obergrenze spielt also keine Rolle. Ihr Eigenanteil liegt bei 436,50 € — plus Pflegepflichtversicherung. So sieht es für die meisten privat versicherten Rentner aus: Der Zuschuss deckt ein Fünftel bis ein Viertel des Beitrags.
Beispiel B: die Kappung greift
Bei 2.800 € Rente ergäbe der Satz 245,00 €. Wer im Standardtarif versichert ist, zahlt im Schnitt rund 480 € — die Hälfte davon sind 240,00 €, und mehr zahlt die Rentenversicherung nicht. Die Differenz von 5,00 € verfällt. Das ist kein Grund, einen teureren Tarif zu wählen: Jeder Euro Beitragsersparnis bleibt trotz Kappung zur Hälfte bei Ihnen.
Beispiel C: Pensionär mit kleiner Rente
Viele Beamte haben vor der Verbeamtung als Angestellte gearbeitet und beziehen neben der Pension eine kleine gesetzliche Rente. Bei 600 € Rente und einem Restkostenbeitrag von 239 € stehen ihnen 52,50 € im Monat zu — über 600 € im Jahr, die viele Pensionäre nie beantragen. Mehr zum Ruhestand mit Beihilfe unter PKV für Pensionäre.
PKV-Zuschuss bei Betriebsrente, Privatrente und Pension
Auf Betriebsrente, Riester-Rente, private Rentenversicherung und Beamtenpension zahlt die Rentenversicherung keinen PKV-Zuschuss. Grundlage ist allein der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente.
Das klingt nach einem Nachteil, ist aber für Privatversicherte oft ein Vorteil. Denn gesetzlich versicherte Rentner zahlen auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge Beiträge — in der Krankenversicherung nach einem Freibetrag den vollen Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag, in der Pflegeversicherung den vollen Satz ohne Freibetrag. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen sogar auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Privatrenten. In der PKV hängt der Beitrag dagegen nicht vom Einkommen ab: Eine Betriebsrente von 800 € erhöht Ihren PKV-Beitrag um genau null Euro.
Vorteile für PKV-Rentner
- Keine Beiträge auf Betriebsrente, Privatrente oder Pension
- Keine Beiträge auf Mieten, Zinsen oder Dividenden
- Zuschuss auf die gesetzliche Rente wie bei KVdR-Mitgliedern
- Beitrag unabhängig vom Einkommen planbar
Grenzen des Zuschusses
- Kein Zuschuss auf Betriebs- und Privatrenten
- Kein Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung
- Zuschuss nur auf Antrag, nicht automatisch
- Deutlich weniger als der frühere Arbeitgeberzuschuss
Kein Zuschuss der Rentenversicherung zur Pflegeversicherung
Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Rentenversicherung keinen Zuschuss. Privat versicherte Rentner tragen diesen Beitrag vollständig selbst.
Auch gesetzlich versicherte Rentner zahlen ihren Pflegebeitrag allein — die Regel ist also für beide Systeme gleich. In der privaten Pflegepflichtversicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab; der Durchschnitt für Angestellte und Selbstständige liegt 2026 bei 122,64 €, für Beihilfeberechtigte bei 56,50 €. Nach fünf Jahren Versicherungszeit ist der Beitrag auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, 2026 also auf 209,26 € bzw. 83,70 € mit Beihilfe. Einzelheiten stehen im Ratgeber Pflegepflichtversicherung.
Für Ihre Ruhestandsplanung heißt das: Rechnen Sie den Pflegebeitrag immer zusätzlich zum Eigenanteil in der Krankenversicherung ein. Im Beispiel A oben kommen zu 436,50 € noch einmal rund 120 € hinzu.
PKV-Zuschuss der Rentenversicherung beantragen: so geht's
Den Zuschuss der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung müssen Sie selbst beantragen. Am sichersten geschieht das zusammen mit dem Rentenantrag, damit die Zahlung ab dem ersten Rentenmonat beginnt.
- 1Im Rentenantrag angeben, dass Sie privat krankenversichert sind, und den Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung hält dafür ein eigenes Formular bereit (R0820).
- 2Beim privaten Krankenversicherer eine Bescheinigung über den Krankenversicherungsbeitrag anfordern — getrennt ausgewiesen von Pflegepflichtversicherung und Zusatzbausteinen.
- 3Bescheinigung beifügen oder nachreichen. Die Rentenversicherung prüft Rentenhöhe und Beitrag und legt den Zuschuss im Rentenbescheid fest.
- 4Der Zuschuss wird monatlich zusammen mit der Rente überwiesen. Den Beitrag an die PKV zahlen Sie weiter selbst.
- 5Jede Änderung melden: Beitragsanpassung, Tarifwechsel, Versichererwechsel, Wechsel in die GKV oder Ende der Versicherung.
Frist: Wer zu spät beantragt, verschenkt Geld
Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, zahlt die Rentenversicherung den Zuschuss ab Rentenbeginn. Wer ihn erst Monate oder Jahre später nachholt, bekommt ihn in der Regel nur ab dem Antragsmonat. Bei 140 € im Monat kostet ein Jahr Verspätung 1.680 €. Prüfen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid: Steht dort kein Zuschuss zur Krankenversicherung, stellen Sie den Antrag sofort.
Beitragserhöhungen und Tarifwechsel melden
Steigt Ihr PKV-Beitrag, ändert sich am Zuschuss meist nichts, weil er in der Regel schon durch die Rentenhöhe begrenzt ist. Sinkt Ihr Beitrag deutlich, etwa durch einen Tarifwechsel oder weil ein Beitragsentlastungstarif greift, kann die Halbierungsgrenze greifen. Melden Sie jede Änderung, damit keine Überzahlung entsteht, die später zurückgefordert wird. Bei Rentenerhöhungen passt die Rentenversicherung den Zuschuss automatisch an.
Wir prüfen Ihren PKV-Tarif vor dem Ruhestand: Welche Bausteine fallen weg, welcher Beitrag bleibt, und lohnt ein Tarifwechsel noch vor dem Rentenantrag?
PKV-Zuschuss zur Rente und Steuer
Der Zuschuss der Rentenversicherung zur Krankenversicherung ist steuerfrei. Er verringert aber die PKV-Beiträge, die Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehen können.
Abziehbar sind die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung — allerdings nur der Teil, den Sie wirtschaftlich selbst tragen. Im Beispiel A setzen Sie also nicht 559,00 €, sondern den Basisanteil des Eigenanteils von 436,50 € an, zuzüglich des vollen Pflegebeitrags. Für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer gilt für Rentner mit Zuschuss der niedrigere Höchstbetrag von 1.900 € im Jahr, der meist schon durch die Basisbeiträge ausgeschöpft ist. Mehr im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
Private Krankenversicherung im Ruhestand: Vergleich mit der KVdR
Mit Zuschuss zahlt ein privat versicherter Rentner seinen PKV-Beitrag abzüglich 8,75 % der Rente; ein Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner zahlt 8,75 % seiner Rente plus Pflegebeitrag. Ob die private Krankenversicherung günstiger ist, entscheidet also die Höhe des PKV-Beitrags.
| Rente 1.400 € im Monat | PKV (Beispiel A) | KVdR-Pflichtmitglied |
|---|---|---|
| Krankenversicherung gesamt | 559,00 € | 245,00 € |
| Anteil / Zuschuss der Rentenversicherung | − 122,50 € | − 122,50 € |
| Eigenanteil Krankenversicherung | 436,50 € | 122,50 € |
| Pflegeversicherung | Ø 122,64 € | 50,40 € (kinderlos 58,80 €) |
| Beiträge auf Betriebsrente | keine | ja, voller Satz |
Bei niedriger Rente und durchschnittlichem PKV-Beitrag ist die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand rechnerisch günstiger. Der Weg zurück ist aber versperrt: Wer mit 55 oder später privat versichert ist, kommt in aller Regel nicht mehr in die GKV und erfüllt die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht. Details im Ratgeber GKV-Rückkehr über 55. Für Privatversicherte liegt der Hebel deshalb im eigenen Tarif — nicht im Systemwechsel.
PKV-Beitrag im Ruhestand senken: mehr als nur der Zuschuss
Der Rentenzuschuss allein macht die private Krankenversicherung im Alter nicht günstig. Entscheidend ist, wie hoch der Beitrag ist, von dem er abgezogen wird — und den können Sie schon vor dem Ruhestand beeinflussen.
1. Tarifwechsel nach § 204 VVG vor dem Rentenantrag
Jeder Privatversicherte darf innerhalb seines Versicherers in einen gleichartigen Tarif wechseln, ohne seine Alterungsrückstellung zu verlieren. Für viele Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen bringt das mehr als der gesamte Rentenzuschuss. Wichtig: Da die Kappung bei der Hälfte des Beitrags liegt, bleibt jede Beitragssenkung mindestens zur Hälfte bei Ihnen, meist sogar ganz. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Tarifwechsel nach § 204 VVG und im Ratgeber PKV-Beitrag senken.
2. Beitragsentlastungstarif während des Berufslebens
Mit einem Beitragsentlastungstarif zahlen Sie heute einen Zusatzbeitrag — als Angestellter zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen — und senken damit Ihren Beitrag ab Rentenbeginn um einen festen Betrag. Beispiele aus dem Markt:
| Anbieter | Tarif | Entlastung |
|---|---|---|
| LVM | Vorsorge-Plus | ab dem Jahr des 65. Geburtstags, bis 80 % der Monatsrate |
| uniVersa | uni-BE|flex | ab 67 (vorgezogen ab 63), Beitrag bis auf 0 € senkbar |
| Württembergische | Beitragsentlastung im Alter (SBVU/SBZU) | ab 65, Nachlass steigt alle fünf Jahre um 20 % |
| Münchener Verein | Altersentlastung ABE | z. B. 600 € Beitragssenkung ab 65 |
| Allianz | MeineBeitragsentlastung (Tarif V) | senkt den Beitrag im Alter |
Beachten Sie das Zusammenspiel: Senkt die Entlastung Ihren Beitrag stark, kann die Hälfte des verbleibenden Beitrags unter den rechnerischen Rentenzuschuss fallen. Dann wird der Zuschuss gekappt. Bei der Planung rechnen wir deshalb immer beides zusammen — Entlastungsbetrag und Zuschuss —, damit Sie nicht mehr Entlastung kaufen, als am Ende wirkt.
3. Bausteine zum Rentenbeginn anpassen
Mit dem Rentenbeginn endet das Krankentagegeld, und bereits mit 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 %. Prüfen Sie außerdem, ob eine höhere Selbstbeteiligung zu Ihrem Ruhestandsbudget passt. Wer im Alter ernsthaft in Zahlungsschwierigkeiten gerät, hat mit dem Standardtarif (höchstens 848,62 €) und dem Basistarif (höchstens 1.017,18 €) zwei Auffangnetze — auch dort wird der Rentenzuschuss gezahlt.
Wir vergleichen die Tarife Ihres Versicherers und rechnen aus, welcher Beitrag nach Rentenzuschuss wirklich bleibt — kostenlos und unverbindlich.
Einen Überblick über Beiträge nach Alter und Tarif bietet unser PKV-Rechner. Wer die Frage „PKV im Ruhestand“ grundsätzlich klären möchte, findet unter PKV für Rentner alle Tarife und Kosten im Zusammenhang.
Häufige Fragen zum Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV
Wie hoch ist der PKV-Zuschuss zur Rente 2026?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt 2026 einen Zuschuss von 8,75 % der gesetzlichen Bruttorente. Der Satz setzt sich aus dem halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,45 %) zusammen. Der Zuschuss ist auf die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags begrenzt. Bei 1.600 € Rente sind das 140,00 € im Monat.
Bekomme ich als Privatversicherter automatisch einen Zuschuss zur Rente?
Nein. Der Zuschuss zur Krankenversicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Am einfachsten kreuzen Sie ihn gleich im Rentenantrag an und legen die Beitragsbescheinigung Ihres privaten Krankenversicherers bei. Wer den Antrag erst später stellt, bekommt den Zuschuss unter Umständen nicht rückwirkend ab Rentenbeginn.
Gibt es den PKV-Zuschuss auch auf die Betriebsrente?
Nein. Der Zuschuss bemisst sich ausschließlich an Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Betriebsrenten, Riester- und Privatrenten sowie Pensionen gibt es keinen Zuschuss. Im Gegenzug zahlen Privatversicherte auf diese Einkünfte auch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge — anders als gesetzlich versicherte Rentner.
Zahlt die Rentenversicherung auch einen Zuschuss zur Pflegeversicherung?
Nein. Der Zuschuss gilt nur für die Krankenversicherung. Den Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung tragen privat versicherte Rentner vollständig selbst. Er ist nach fünf Jahren Versicherungszeit auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt, 2026 also auf 209,26 € im Monat.
Bekommen pensionierte Beamte einen Zuschuss der Rentenversicherung?
Auf die Pension nicht. Wer aber vor oder neben der Beamtenlaufbahn Rentenansprüche erworben hat und eine gesetzliche Rente bezieht, kann den Zuschuss beantragen — auch bei Beihilfe. Er ist dann auf die Hälfte des Beitrags für die Restkostenversicherung begrenzt. Bei 600 € Rente und 239 € Beitrag sind das 52,50 € im Monat.
Muss ich den Zuschuss zur Krankenversicherung versteuern?
Nein, der Zuschuss der Rentenversicherung ist steuerfrei. Er mindert aber die Krankenversicherungsbeiträge, die Sie als Sonderausgaben absetzen können: Abziehbar ist nur der Teil der Basisbeiträge, den Sie nach Abzug des Zuschusses selbst tragen.
Was passiert mit dem Zuschuss, wenn mein PKV-Beitrag sinkt?
Sinkt Ihr Beitrag, etwa durch einen Tarifwechsel, eine Beitragsentlastung oder den Wegfall des Krankentagegelds, kann auch der Zuschuss sinken — aber nur, wenn die Hälfte des neuen Beitrags unter 8,75 % Ihrer Rente fällt. Änderungen am Beitrag müssen Sie der Rentenversicherung mitteilen, sonst drohen Rückforderungen.
Bekommen auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner den Zuschuss?
Ja. Den Zuschuss erhalten Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat bei einem der deutschen Aufsicht unterliegenden Versicherer versichert sind. Pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner bekommen keinen Zuschuss; bei ihnen trägt die Rentenversicherung direkt die Hälfte des Beitrags.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
