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- Was ist Krankentagegeld?
- Für wen es nötig ist
- Wie hoch es sein sollte
- Karenzzeit wählen
- Wie lange es zahlt
- Kosten & Beispiele
- Tarife der Versicherer
- Arbeitgeberzuschuss
- Steuer
- Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Rente
- Typische Fehler
- PKV nach sechs Wochen Krankheit: Ende der Gehaltsfortzahlung und Leistungsdauer
- Häufige Fragen
Krankentagegeld PKV auf einen Blick
Das Krankentagegeld ist der Einkommensschutz der privaten Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Angestellte vereinbaren es meist ab dem 43. Tag, also nach der Lohnfortzahlung, Selbstständige schon ab dem 8., 15. oder 29. Tag. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen und darf es nicht übersteigen.
- Höhe: Nettoeinkommen geteilt durch 30, zum Beispiel 140 € am Tag bei 4.200 € netto im Monat.
- Dauer: meist zeitlich unbegrenzt – die GKV zahlt Krankengeld höchstens 78 Wochen.
- Kosten: 100 € ab dem 43. Tag kosten einen 35-Jährigen zum Beispiel 37,60 € im Monat (LKH, Tarif KTA43).
- Steuer: Leistungen steuerfrei, Angestellte erhalten auf den Beitrag den Arbeitgeberzuschuss.
Was ist das Krankentagegeld in der PKV?
Das Krankentagegeld der PKV ist eine Versicherung gegen Verdienstausfall: Sind Sie wegen Krankheit oder Unfall vollständig arbeitsunfähig, zahlt der Versicherer nach Ablauf der Karenzzeit den vereinbarten Tagessatz. Anders als die Krankheitskostenversicherung erstattet es keine Rechnungen, sondern ersetzt Ihr Einkommen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Absicherung automatisch enthalten: Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettos. In der privaten Krankenversicherung gibt es diesen Automatismus nicht. Das Krankentagegeld ist ein eigener Tarifbaustein, den Sie mit Ihrer Vollversicherung abschließen – oder eben nicht. Wer ihn vergisst, steht nach der Lohnfortzahlung ohne jedes Einkommen da.
Rechtlich ist das Krankentagegeld in § 192 Abs. 5 VVG geregelt: Der Versicherer ersetzt den Verdienstausfall infolge medizinisch notwendiger Heilbehandlung durch das vereinbarte Tagegeld. Die meisten Versicherer orientieren sich an den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung, die Details – Leistungsbeginn, Dauer, Ende bei Berufsunfähigkeit, Anpassungsrechte – stehen aber im jeweiligen Tarif. Genau hier unterscheiden sich die Angebote spürbar.
Krankentagegeld ist nicht Krankenhaustagegeld
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Das Krankenhaustagegeld zahlt einen kleinen Pauschalbetrag, etwa 10 bis 100 Euro, für jeden Tag im Krankenhaus – unabhängig vom Einkommen und frei verwendbar. Das Krankentagegeld dagegen zahlt bei jeder Arbeitsunfähigkeit, auch wenn Sie zu Hause liegen, und bemisst sich nach dem Einkommen, das Ihnen entgeht. Für Ihre Existenz zählt allein das Krankentagegeld.
| Merkmal | Krankentagegeld | Krankenhaustagegeld | Krankengeld (GKV) |
|---|---|---|---|
| Zweck | Ersatz des Verdienstausfalls | Zuschuss für Nebenkosten im Krankenhaus | Ersatz des Verdienstausfalls |
| Voraussetzung | vollständige Arbeitsunfähigkeit | stationärer Aufenthalt | Arbeitsunfähigkeit |
| Höhe | frei vereinbart, max. Nettoeinkommen | fester Betrag, einkommensunabhängig | 70 % brutto, max. 90 % netto |
| Beginn | nach Karenzzeit (Tag 8 bis 365) | ab dem ersten Kliniktag | nach 6 Wochen Lohnfortzahlung |
| Dauer | meist unbegrenzt | je Krankenhaustag | max. 78 Wochen in 3 Jahren |
| Steuer | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt |
Für wen ist das Krankentagegeld in der PKV sinnvoll?
Das Krankentagegeld ist in der PKV für alle sinnvoll, die von ihrem Arbeitseinkommen leben – also für Angestellte und vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Für Beamte, Studenten und Rentner ist es dagegen überflüssig.
| Personengruppe | Krankentagegeld nötig? | Empfohlener Beginn |
|---|---|---|
| Angestellte | ja, Pflichtbaustein in der Beratung | ab dem 43. Tag |
| Selbstständige und Freiberufler | ja, existenziell | ab dem 8., 15., 22. oder 29. Tag – je nach Rücklagen |
| Ärzte und Kammerberufe | ja, Abstimmung mit dem Versorgungswerk | je nach Praxis ab Tag 8 bis 43 |
| Beamte | nein, Besoldung läuft weiter | — |
| Studenten | nein, kein Erwerbseinkommen | — |
| Rentner | nein, Tagegeld endet mit der Altersrente | — |
Angestellte erhalten sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Ab dem 43. Tag springt in der GKV die Kasse ein – in der PKV nur das vereinbarte Krankentagegeld. Alles zum Wechsel für Arbeitnehmer erklärt unser Ratgeber PKV für Angestellte.
Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung. Jeder Krankheitstag kostet sie Umsatz, während Miete, Leasingraten und Versicherungsbeiträge weiterlaufen. Für sie ist das Krankentagegeld der wichtigste Baustein neben der Krankheitskostenversicherung selbst. Mehr dazu unter PKV für Selbstständige.
Ärzte in eigener Praxis kombinieren häufig zwei Tagegelder mit unterschiedlichem Beginn, um laufende Praxiskosten früh und den Lebensunterhalt später abzusichern. Die Landeskrankenhilfe rechnet für niedergelassene Ärzte zum Beispiel mit den Bausteinen TA2U über 200 Euro und TA3U über 100 Euro, die DKV bietet für Kammerberufe den Tarif KTAA. Siehe PKV für Ärzte.
Beamte brauchen kein Krankentagegeld, weil der Dienstherr die Besoldung auch bei längerer Krankheit fortzahlt – das gilt ebenso im Beihilfe-System. Wer als Beamter zusätzlich vorsorgen will, denkt eher an eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, die aber kein Teil der PKV ist.
Wir rechnen Vollversicherung und Tagegeld zusammen – mit Ihrem Einkommen, Ihrer Karenzzeit und dem Arbeitgeberzuschuss.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld in der PKV sein?
Das Krankentagegeld in der PKV sollte Ihr Nettoeinkommen so weit wie möglich ersetzen, darf es aber nicht übersteigen. Die übliche Faustregel lautet: monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30, denn das Tagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Obergrenze ist das sogenannte Bereicherungsverbot: Alle Krankentage- und Krankengelder zusammen dürfen das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Wer zu hoch versichert, zahlt Beitrag für eine Leistung, die er im Ernstfall nicht voll bekommt. Umgekehrt darf der Versicherer das Tagegeld herabsetzen, wenn Ihr Einkommen dauerhaft sinkt – der Beitrag sinkt dann entsprechend.
Rechenbeispiel für Angestellte
Ein Angestellter verdient 7.000 € brutto im Monat, also 84.000 € im Jahr und damit über der Versicherungspflichtgrenze 2026 von 77.400 €. Angenommen, ihm bleiben 4.200 € netto. So ergibt sich das passende Krankentagegeld:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Nettoeinkommen im Monat (Annahme) | 4.200,00 € |
| geteilt durch 30 Kalendertage | 140,00 € am Tag |
| Gehalt vom Arbeitgeber | Tag 1 bis 42 |
| Krankentagegeld der PKV | ab Tag 43: 140 € täglich |
| Leistung für einen 30-Tage-Monat | 4.200,00 € |
Zum Vergleich: Selbst wenn er gesetzlich versichert wäre, bekäme er höchstens 135,63 € Krankengeld brutto am Tag – 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wer mehr verdient, hat in der GKV also ohnehin eine Lücke. In der PKV lässt sich das Tagegeld dagegen genau auf das eigene Netto zuschneiden.
Rechenbeispiel für Selbstständige
Bei Selbstständigen gilt als Nettoeinkommen in der Regel ein Anteil des steuerlichen Gewinns – viele Versicherer, etwa die Mecklenburgische in proMETSplus oder die DEVK im Tarif KT, setzen 75 Prozent des Gewinns an. Bei einem Gewinn von 6.000 € im Monat sind das 4.500 €, also ein Tagessatz von 150 €. Zusätzlich sollten Selbstständige laufende Betriebskosten im Blick behalten, die während der Krankheit weiterlaufen – dafür gibt es separate Betriebsunterbrechungsversicherungen, die Krankentagegeldversicherung deckt nur das persönliche Einkommen.
Viele Tarife erlauben es, das Krankentagegeld bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen – die LVM etwa bei ihren KT-Tarifen, die DEVK im Tarif KT 43N bei Lebensereignissen bis zum Alter von 47 Jahren. Nutzen Sie diese Fristen: Nach einer Erkrankung ist eine Erhöhung sonst oft nur mit Zuschlag oder gar nicht mehr möglich.
Karenzzeit: Ab wann zahlt das Krankentagegeld der PKV?
Das Krankentagegeld der PKV zahlt ab dem Tag, den Sie als Leistungsbeginn vereinbaren – der Karenzzeit. Angestellte wählen fast immer den 43. Tag, weil die Lohnfortzahlung sechs Wochen dauert. Selbstständige können je nach Tarif schon ab dem 8. Tag Tagegeld erhalten.
Die Karenzzeit ist der wichtigste Hebel für den Beitrag: Je später das Tagegeld einsetzt, desto günstiger ist es, weil kurze Erkrankungen nicht mitversichert sind. Die meisten Arbeitsunfähigkeiten dauern nur wenige Tage; teuer wird es erst bei langen Ausfällen. Die Tarifnamen verraten die Karenzzeit meist direkt: KT 43 zahlt ab dem 43. Tag, KT 15 ab dem 15. Tag.
| Leistungsbeginn | Für wen | Beispieltarife |
|---|---|---|
| ab Tag 8 | Selbstständige ohne Rücklagen, Freiberufler | LKH KTS8, LVM KT 8 |
| ab Tag 15 | Selbstständige mit kleinem Polster | Debeka KT 15, DEVK KT15, Mecklenburgische proMETSplus |
| ab Tag 22 oder 29 | Selbstständige mit Rücklagen für 3–4 Wochen | LVM KT 22 und KT 29, DEVK KT29 |
| ab Tag 43 | Angestellte, Selbstständige mit 6 Wochen Reserve | LKH KTA43, DEVK KT 43N, Mecklenburgische proMETA |
| ab Tag 92 bis 365 | als zweite Stufe oder bei hohen Rücklagen | LKH KTA92 bis KTA365, Debeka KT 183 bis KT 366 |
Staffeln statt alles auf einen Tag setzen
Besonders für Selbstständige lohnt oft eine Staffel aus zwei Tarifen: Ein kleineres Tagegeld ab dem 15. Tag deckt die Fixkosten, ein zweites ab dem 43. Tag ergänzt bis zum vollen Nettoeinkommen. So bleibt der Beitrag niedriger als bei einem hohen Tagegeld ab dem 15. Tag, und die ersten Wochen sind trotzdem nicht ungeschützt. Voraussetzung ist, dass beide Tagegelder zusammen das Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Zu beachten: Angestellte können kein Krankentagegeld vor dem 43. Tag abschließen, solange der Arbeitgeber das Gehalt fortzahlt – das wäre eine unzulässige Überversicherung. Ausnahmen gelten für Tarife mit Übergangsgeld, etwa bei der DEVK, die im Tarif KT 43N sechs Wochen lang ein Übergangsgeld in voller Höhe vorsieht.
Wie lange zahlt das Krankentagegeld der PKV?
Das Krankentagegeld der PKV zahlt in den meisten Tarifen zeitlich unbegrenzt, solange Sie vollständig arbeitsunfähig sind. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der GKV, deren Krankengeld nach 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit endet.
Unbegrenzt heißt aber nicht lebenslang. Die Leistung endet in drei typischen Fällen:
- Berufsunfähigkeit: Stellt ein Arzt fest, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig sind, endet das Krankentagegeld – nach den Musterbedingungen spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Die LVM formuliert es in ihren KT-Tarifen ausdrücklich so: Leistung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit.
- Altersrente: Mit dem Bezug einer Altersrente endet die Versicherung, weil kein Erwerbseinkommen mehr abzusichern ist. Einige Tarife sind ausdrücklich bis zum Alter von 65 befristet, wie der Tarif KT der DEVK.
- Wegfall der Voraussetzungen: Wer seine Erwerbstätigkeit aufgibt oder dauerhaft kein Einkommen mehr erzielt, verliert den Anspruch.
Die Lücke zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit
Genau am Übergang zur Berufsunfähigkeit liegt das größte Risiko: Das Krankentagegeld endet, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist für viele Selbstständige nicht vorhanden oder gering. Deshalb gehören Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen. Achten Sie darauf, dass die Rente der BU-Versicherung in der Höhe zum Krankentagegeld passt, damit beim Wechsel von einer Leistung zur anderen kein Einbruch entsteht. Einige Tarife zahlen außerdem während einer stufenweisen Wiedereingliederung weiter, etwa die KT-Tarife der LVM – das erleichtert die Rückkehr in den Beruf.
Vorteile gegenüber dem GKV-Krankengeld
- Leistung meist ohne zeitliche Begrenzung
- Tagessatz individuell bis zum Nettoeinkommen wählbar
- Zahlung für jeden Kalendertag, auch am Wochenende
- Leistungen steuerfrei, ohne Progressionsvorbehalt
- Karenzzeit frei wählbar, Selbstständige ab Tag 8
Grenzen des Krankentagegelds
- Endet bei festgestellter Berufsunfähigkeit
- Tagegeld kann bei sinkendem Einkommen herabgesetzt werden
- Nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, nicht bei Teilarbeitsfähigkeit
- Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter
- Beiträge nur begrenzt steuerlich absetzbar
Was kostet das Krankentagegeld in der PKV?
Das Krankentagegeld in der PKV kostet je nach Alter, Karenzzeit und Tagessatz meist zwischen 30 und 80 Euro im Monat für 100 Euro Tagegeld. Ein 35-Jähriger zahlt bei der Landeskrankenhilfe im Tarif KTA43 für 100 Euro ab dem 43. Tag 37,60 Euro im Monat.
Die folgenden Beispiele aus aktuellen Tarifen zeigen, wie stark Karenzzeit und Zielgruppe den Preis bestimmen. Für Selbstständige ist dasselbe Tagegeld teurer, weil sie statistisch öfter und länger Leistungen beziehen und kein Arbeitgeber die ersten Wochen überbrückt.
| Versicherer und Tarif | Person | Tagegeld und Beginn | Monatsbeitrag KT |
|---|---|---|---|
| LKH KTA43 | Angestellter, 35 Jahre | 100 € ab Tag 43 | 37,60 € |
| Allianz KTA07W | Angestellter, 24 Jahre | ab der 7. Woche | 45,76 € |
| Allianz Krankentagegeld | Selbstständiger, 30 Jahre | 100 € ab Tag 43 | 70,20 € |
Monatsbeitrag für das Krankentagegeld, Beispiele 2026
Hochgerechnet auf das passende Tagegeld aus unserem Rechenbeispiel ergibt sich: 140 € ab dem 43. Tag kosten im Tarif KTA43 der LKH für einen 35-Jährigen rechnerisch etwa 52,64 € im Monat (1,4 × 37,60 €). Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Der tatsächliche Beitrag hängt von Ihrem Eintrittsalter und der Gesundheitsprüfung ab.
So wirkt das Krankentagegeld auf den Gesamtbeitrag
In vollständigen PKV-Angeboten ist das Krankentagegeld ein spürbarer, aber kein dominierender Posten. Bei der Allianz macht es im Beispiel eines 24-jährigen Angestellten mit MeinGesundheitsschutz Plus 90 und Zahn 90 genau 45,76 € von 717,26 € Gesamtbeitrag aus – rund 6 Prozent. Beim Selbstständigen mit Plus 70, Zahn 75 und 100 € Tagegeld ab Tag 43 sind es 70,20 € von 777,26 €, also rund 9 Prozent. Die Münchener Verein bündelt im Paket BestensGesund Premium SB 0 ein Krankentagegeld von 175 € ab dem 43. Tag mit 600 € Altersentlastung; der Gesamtbeitrag liegt für einen 25-jährigen Angestellten bei 903,80 €, der Eigenanteil bei 451,89 €.
Beitragsentwicklung beim Krankentagegeld
Das Krankentagegeld wird wie jeder PKV-Tarif angepasst, wenn die Leistungsausgaben steigen – oft aber moderater als die Krankheitskostentarife. Zum 1. Januar 2026 hat die Münchener Verein ihr Krankentagegeld im Schnitt sogar um 8,37 Prozent gesenkt, die Hallesche hatte ihre Tagegeldtarife bereits 2025 teilweise verbilligt. Die Gothaer erhöhte das Krankentagegeld 2026 um durchschnittlich 6,68 Prozent und damit deutlich weniger als ihre Vollversicherung mit 13,28 Prozent. Mehr zu Anpassungen im Ratgeber PKV-Beitragserhöhung.
Karenz ab Tag 8, 15 oder 29? Wir vergleichen Tagessatz, Beginn und Beitrag – passend zu Ihrem Gewinn.
Krankentagegeld-Tarife der PKV-Versicherer im Vergleich
Die Krankentagegeld-Tarife der privaten Krankenversicherer unterscheiden sich vor allem bei Karenzzeiten, Höchstsätzen, Nachversicherungsrechten und der Leistung in Sondersituationen wie Mutterschutz. Diese Tarife sind 2026 im Neugeschäft erhältlich:
| Versicherer | Tarif | Leistungsbeginn | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| LKH | KTA (Angestellte), KTS (Selbstständige) | KTA ab Tag 43 bis 365, KTS ab Tag 8 | bis 400 € bzw. 500 € am Tag, zeitlich unbegrenzt, auch Sonn- und Feiertage, keine Wartezeit |
| Debeka | KT 15 bis KT 366 | 12 Karenzzeiten zwischen Tag 15 und 366 | Tagegeld auch in den Mutterschutzfristen, Ruhen in der Elternzeit möglich |
| DEVK | KT 43N | ab Tag 43 | Übergangsgeld 100 % für 6 Wochen, Nachversicherung bis 47, Verzicht auf ordentliche Kündigung |
| DEVK | KT15 bis KT365 | Tag 15 bis 365; KT15/KT29 nur Selbstständige | bei Klinikaufenthalt ab dem 3. Tag, bis 75 % des Gewinns, bis Alter 65 |
| LVM | KT 8 bis KT 365 | Selbstständige ab Tag 8, alle ab Tag 43 | Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, Leistung bei Wiedereingliederung |
| Concordia | KTG | Arbeitnehmer ab Tag 43, Selbstständige sofort | zeitlich unbegrenzt, weltweit, auch Wochenende und Feiertage |
| Mecklenburgische | proMETA / proMETSplus | proMETA ab Tag 43, 92, 183, 365; proMETSplus ab Tag 15, 29, 43, 92 | mit jedem Volltarif kombinierbar, Selbstständige 75 % des Gewinns |
| Allianz | KTA07W | ab der 7. Woche | Selbstständige mit Tagessatz 100, 130 oder 200 € |
| DKV | KTAA | nach Vereinbarung | für Kammerberufe, kombinierbar mit den Ärztetarifen |
| Nürnberger | Krankentagegeld | ab der 6. oder 7. Woche | in Beispielangeboten mit 80 € bzw. 140 € Tagegeld |
Worauf es im Tarifvergleich ankommt
Der günstigste Beitrag ist beim Krankentagegeld selten das beste Kriterium. Wichtiger sind diese Bedingungen, die im Leistungsfall über Tausende Euro entscheiden:
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: In den ersten drei Jahren dürfen Versicherer eine Krankentagegeldversicherung nach den Musterbedingungen ordentlich kündigen. Tarife wie KT 43N der DEVK verzichten darauf ausdrücklich.
- Nachversicherungsgarantie: Erhöhung des Tagegeldes bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Leistung im Mutterschutz: Debeka und DEVK zahlen das Tagegeld auch in den Schutzfristen vor und nach der Geburt.
- Zahlung an allen Kalendertagen: Bei LKH und Concordia auch an Sonn- und Feiertagen.
- Wiedereingliederung: Leistung während der stufenweisen Rückkehr in den Beruf, etwa bei der LVM.
- Definition der Berufsunfähigkeit: Je später das Tagegeld wegen Berufsunfähigkeit endet, desto besser.
Das Krankentagegeld schließen Sie in aller Regel beim selben Versicherer ab wie die Vollversicherung – kombinieren lassen sich Tarife verschiedener Gesellschaften nur eingeschränkt. Die Wahl des Tagegeldtarifs gehört deshalb schon in die Entscheidung, welcher Anbieter passt. Einen Überblick bieten die PKV-Tarife, die PKV-Testsieger und der PKV-Rechner.
Arbeitgeberzuschuss zum Krankentagegeld der PKV
Angestellte erhalten auf das Krankentagegeld der PKV den Arbeitgeberzuschuss, wenn es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Gesamtbeitrags aus Krankheitskosten, Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung – höchstens aber die gesetzlichen Höchstbeträge.
| Zuschuss 2026 | Höchstbetrag pro Monat |
|---|---|
| Krankenversicherung inkl. Krankentagegeld | 508,59 € |
| Pflegepflichtversicherung | 104,63 € |
| Summe | 613,22 € |
Der Höchstbetrag für die Krankenversicherung von 508,59 € ist bewusst mit dem Beitragssatz mit Krankengeldanspruch berechnet – das Tagegeld ist also Teil des zuschussfähigen Pakets. Im Allianz-Beispiel eines 24-Jährigen trägt der Arbeitgeber von den 45,76 € für das Krankentagegeld rechnerisch 22,88 €. Liegt Ihr Gesamtbeitrag über dem doppelten Höchstzuschuss, zahlen Sie den darüber liegenden Teil allein. Selbstständige erhalten keinen Zuschuss und tragen das Tagegeld vollständig. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Ist das Krankentagegeld der PKV steuerpflichtig?
Nein, die Leistungen aus dem Krankentagegeld der PKV sind steuerfrei. Anders als das gesetzliche Krankengeld unterliegen sie auch nicht dem Progressionsvorbehalt – sie erhöhen also nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Das ist ein oft übersehener Vorteil: Wer in der GKV lange Krankengeld bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben und zahlt auf sein restliches Jahreseinkommen einen höheren Steuersatz. Beim privaten Tagegeld entfällt beides.
Die Kehrseite betrifft die Beiträge: Voll als Sonderausgaben absetzbar ist nur die Basisabsicherung aus Krankheitskosten und Pflegepflichtversicherung. Der Beitragsanteil für das Krankentagegeld gehört nicht dazu, weil er kein Versorgungsniveau der Sozialhilfe sichert, sondern Einkommen. Er zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbeträgen von 2.800 € für Selbstständige und 1.900 € für Arbeitnehmer – und diese Grenzen sind meist schon durch die Basisbeiträge ausgeschöpft. Ihr Versicherer weist den Tagegeldanteil in der jährlichen Beitragsbescheinigung getrennt aus. Mehr dazu im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
Krankentagegeld der PKV in Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Rente
Das Krankentagegeld der PKV setzt Erwerbseinkommen voraus. Fällt das Einkommen vorübergehend oder dauerhaft weg, müssen Sie den Baustein anpassen – sonst zahlen Sie Beiträge für eine Leistung, die Sie nicht erhalten würden.
Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
In den Mutterschutzfristen erhalten gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld, privat Versicherte nur eine einmalige Zahlung. Einige Krankentagegeld-Tarife gleichen das aus: Debeka und DEVK zahlen das Tagegeld auch in den Schutzfristen. In der Elternzeit ohne Einkommen lässt sich das Tagegeld bei vielen Versicherern ruhend stellen, bei der Debeka ist das ausdrücklich vorgesehen. Mehr in den Ratgebern PKV in der Schwangerschaft und PKV in der Elternzeit.
Arbeitslosigkeit
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes entfällt das Einkommen, auf dem das Tagegeld beruht. Übliche Lösungen sind, das Tagegeld auf die Höhe des Arbeitslosengeldes herabzusetzen oder es als Anwartschaft ruhen zu lassen, um es bei einer neuen Stelle ohne Gesundheitsprüfung wieder aufzustocken. Kündigen Sie das Tagegeld nicht vorschnell – ein Neuabschluss nach einer Erkrankung ist oft nicht mehr möglich. Ausführlich im Ratgeber PKV bei Arbeitslosigkeit; zur Anwartschaft siehe Anwartschaft in der PKV.
Ruhestand
Mit dem Bezug der Altersrente endet das Krankentagegeld. Das ist einer der Gründe, warum der Beitrag im Ruhestand sinkt: Zusammen mit dem Wegfall des gesetzlichen Zuschlags von 10 Prozent ab dem 60. Lebensjahr, den Alterungsrückstellungen und dem Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent der Rente entlastet das spürbar. Mehr dazu unter PKV im Alter und PKV für Rentner.
Passt Ihr Krankentagegeld noch zu Ihrem Einkommen? Wir prüfen Tagessatz, Karenzzeit und Beitrag – und zeigen, was ein Tarifwechsel bringt.
Typische Fehler beim Krankentagegeld in der PKV
Die meisten Probleme mit dem Krankentagegeld der PKV entstehen nicht im Leistungsfall, sondern schon bei Abschluss und in den Jahren danach. Diese fünf Fehler sehen wir in der Beratung am häufigsten:
- Kein Tagegeld abgeschlossen. Wer beim Wechsel in die PKV nur auf den Monatsbeitrag schaut, lässt das Tagegeld weg. Nach sechs Wochen Krankheit fehlt dann das komplette Einkommen.
- Tagessatz nie angepasst. Ein Tagegeld aus dem Berufsstart passt zehn Jahre später selten noch zum Gehalt. Prüfen Sie es nach jeder Gehaltserhöhung und nutzen Sie Nachversicherungsrechte.
- Überversichert. Ein Tagegeld über dem Netto kostet Beitrag, wird aber im Ernstfall gekürzt. Nach einem Einkommensrückgang kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen.
- Karenzzeit falsch gewählt. Selbstständige, die den 43. Tag wählen, obwohl sie keine sechs Wochen Rücklagen haben, sparen am falschen Ende.
- Gesundheitsfragen ungenau beantwortet. Das Krankentagegeld wird wie die Vollversicherung geprüft. Falsche Angaben gefährden den Schutz – eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, zu welchen Bedingungen Sie angenommen werden. Mehr zu Vorerkrankungen unter Gesundheitsprüfung.
Ob sich die private Krankenversicherung mit Krankentagegeld für Sie insgesamt rechnet, hängt von Einkommen, Familie und Lebensplanung ab. Hilfe bei der Grundsatzentscheidung bieten die Ratgeber GKV oder PKV, PKV: worauf achten und Selbstbeteiligung in der PKV.
PKV nach sechs Wochen Krankheit: Ende der Gehaltsfortzahlung und Leistungsdauer
Nach sechs Wochen Krankheit ist bei Angestellten häufig der Übergang von der Entgeltfortzahlung zum vereinbarten Krankentagegeld relevant. Maßgeblich bleiben der konkrete Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, die Karenzzeit und die Bedingungen des Tagegeldtarifs. Die gesetzliche Krankengeldgrenze von 78 Wochen lässt sich nicht pauschal auf eine private Tagegeldversicherung übertragen.
Eine dauerhaft eingeschränkte Berufsausübung kann andere Vertragsfolgen auslösen als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig, wie Tagegeld und eine mögliche BU-Rente ineinandergreifen. Der neue Ratgeber zur PKV bei Berufsunfähigkeit erläutert insbesondere die weiterlaufenden Krankenversicherungsbeiträge und mögliche Finanzierungslücken.
Häufige Fragen zum Krankentagegeld in der PKV
Was ist das Krankentagegeld in der PKV?
Das Krankentagegeld ist der Verdienstausfallschutz der privaten Krankenversicherung. Es ersetzt bei Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag pro Kalendertag, sobald die Karenzzeit abgelaufen ist. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld der gesetzlichen Kasse – ohne Krankentagegeld hätten Angestellte nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und Selbstständige ab dem ersten Krankheitstag kein Einkommen.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld in der PKV sein?
Das Krankentagegeld sollte Ihr Nettoeinkommen möglichst vollständig ersetzen, darf es aber nicht übersteigen. Als Faustregel teilen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen durch 30, weil das Tagegeld für jeden Kalendertag gezahlt wird. Bei 4.200 Euro netto ergibt das 140 Euro am Tag. Selbstständige rechnen meist mit 75 Prozent des steuerlichen Gewinns als Nettoeinkommen.
Wie lange zahlt das Krankentagegeld der PKV?
In den meisten Tarifen zeitlich unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Anders als das Krankengeld der GKV endet es nicht nach 78 Wochen. Die Leistung endet, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird (spätestens drei Monate danach), mit dem Bezug einer Altersrente oder wenn die Voraussetzungen des Tarifs wegfallen, etwa bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit.
Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?
Nein. Leistungen aus dem privaten Krankentagegeld sind einkommensteuerfrei und unterliegen – anders als das gesetzliche Krankengeld – auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Beiträge für das Krankentagegeld zählen allerdings nicht zur steuerlich voll absetzbaren Basisabsicherung, sondern fallen unter die begrenzten Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankentagegeld?
Ja. Für Angestellte gehört ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag zum zuschussfähigen PKV-Beitrag. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Gesamtbeitrags, höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung (Werte 2026).
Was passiert mit dem Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit?
Mit dem Ende der Erwerbstätigkeit fällt in der Regel die Voraussetzung für das Krankentagegeld weg. Viele Tarife erlauben dann, das Tagegeld auf die Höhe des Arbeitslosengeldes herabzusetzen oder den Vertrag als Anwartschaft ruhen zu lassen. So können Sie das Tagegeld bei einer neuen Stelle ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufstocken.
Brauchen Beamte ein Krankentagegeld?
Nein. Beamte erhalten ihre Besoldung im Krankheitsfall weiter, ein Krankentagegeld ist für sie nicht nötig und bei Beihilfetarifen auch nicht vorgesehen. Sinnvoll kann für Beamte eher eine Dienstunfähigkeitsabsicherung sein, die aber nicht zur Krankenversicherung gehört.
Bekommen Rentner in der PKV Krankentagegeld?
Nein. Das Krankentagegeld sichert Erwerbseinkommen ab und endet mit dem Bezug einer Altersrente. Das senkt den PKV-Beitrag im Ruhestand, weil der Tagegeldanteil ab dann wegfällt – ein Grund, warum die private Krankenversicherung im Alter oft günstiger wird als in den Jahren davor.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
