Gesundheitsfragen der Versicherer vergleichen: Im interaktiven PKV-Abfragezeitraum-Vergleich können Sie dokumentierte Fragenprofile nach ambulanten, stationären und psychischen Behandlungen filtern – mit Formularstand und Besonderheiten je Anbieter.
Inhalt dieser Seite
- Was ist die Gesundheitsprüfung?
- Gesundheitsfragen im Antrag
- Zeiträume: 3, 5, 10 Jahre
- Ablauf und Arztberichte
- Mögliche Ergebnisse
- Rechenbeispiel Risikozuschlag
- Anzeigepflicht und Folgen
- PKV ohne Gesundheitsprüfung
- Tipps zur Vorbereitung
- Gesundheitsprüfung bei chronischen Beschwerden richtig vorbereiten
- Häufige Fragen
Gesundheitsprüfung PKV in Kürze
Die Gesundheitsprüfung der PKV ist ein schriftlicher Fragebogen im Antrag. Der Versicherer fragt nach Behandlungen, Diagnosen und Beschwerden in festgelegten Zeiträumen und entscheidet danach über Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Eine ärztliche Untersuchung ist in der Regel nicht nötig.
- Übliche Zeiträume: 3 Jahre ambulant, 5 Jahre stationär, 5–10 Jahre Psychotherapie.
- Falsche Angaben: Rücktritt oder Anpassung innerhalb von 3 Jahren, bei Arglist 10 Jahren.
- Kindernachversicherung: unter gesetzlichen Voraussetzungen binnen 2 Monaten ohne Prüfung. Öffnungsaktion für Beamte: Gesundheitsfragen bleiben erforderlich, Zuschlag höchstens 30 %.
- Vorab klären: Mit einer anonymen Risikovoranfrage sehen Sie die Entscheidung mehrerer Versicherer, bevor ein Antrag gespeichert wird.
Was ist die Gesundheitsprüfung in der PKV?
Die Gesundheitsprüfung in der PKV ist die Risikoprüfung, mit der ein privater Krankenversicherer vor Vertragsbeginn Ihren Gesundheitszustand bewertet. Sie ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: Die GKV muss jeden Versicherungspflichtigen aufnehmen, die PKV darf in der Vollversicherung auswählen und den Beitrag am persönlichen Risiko ausrichten.
Der Grund liegt in der Kalkulation. Ihr PKV-Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Eintrittsalter, Tarif und dem Risiko, das Sie beim Eintritt mitbringen. Alle Versicherten eines Tarifs bilden ein Kollektiv, dessen Beiträge die erwarteten Kosten decken müssen. Würde der Versicherer bekannte Vorerkrankungen ohne Aufpreis mitnehmen, zahlten die gesunden Versicherten dafür mit. Deshalb bewertet er jedes Risiko einzeln – aber nur einmal: Was nach Vertragsbeginn an Krankheiten hinzukommt, ist voll versichert und führt nie zu einem individuellen Zuschlag.
Für Sie bedeutet das: Der Moment der Antragstellung ist entscheidend. Wer jung und gesund in die private Krankenversicherung wechselt, sichert sich den Normalbeitrag auf Dauer. Wer mit einer frischen Diagnose beantragt, zahlt den Zuschlag unter Umständen jahrzehntelang – oder erhält gar kein Angebot.
Gesundheitsfragen der PKV: Was im Antrag gefragt wird
Die Gesundheitsfragen der PKV unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer in Wortlaut und Zeitraum, decken aber immer dieselben Bereiche ab. Ein Antrag enthält meist zehn bis zwanzig Fragen; jede, die Sie mit „Ja“ beantworten, verlangt Angaben zu Diagnose, Zeitraum, Behandler und heutigem Stand.
| Bereich | Typische Frage | Üblicher Zeitraum |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte oder Heilpraktiker | 3 Jahre |
| Stationäre Behandlungen | Krankenhausaufenthalte, Operationen, Reha- und Kurmaßnahmen | 5 Jahre |
| Psychotherapie | psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung, auch Beratungsgespräche | 5–10 Jahre |
| Medikamente | regelmäßige Einnahme über einen längeren Zeitraum | 3–10 Jahre |
| Zähne | fehlende, nicht ersetzte Zähne, Zahnersatz, angeratene Behandlungen | aktueller Stand |
| Aktuelle Beschwerden | bestehende Krankheiten, Unfallfolgen, geplante Behandlungen | ohne Zeitgrenze |
| Körperdaten | Größe und Gewicht, daraus der Body-Mass-Index | aktueller Stand |
| Sonstiges | Hilfsmittel, anerkannte Schwerbehinderung, abgelehnte Anträge bei anderen Versicherern | unterschiedlich |
Beispiel: So sind Gesundheitsfragen formuliert
Damit Sie sich die Fragen vorstellen können, hier drei typische Formulierungen als Beispiel, wie sie sinngemäß in vielen Anträgen stehen:
- „Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen statt? Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Erkältungen ohne Folgen.“
- „Waren Sie in den letzten 5 Jahren in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, einer Reha- oder Kurklinik?“
- „Bestehen derzeit Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen, oder sind Behandlungen angeraten oder beabsichtigt?“
Achten Sie auf die Ausnahmen im Fragetext. Manche Versicherer nehmen Bagatellen wie Erkältungen, Vorsorge oder Impfungen ausdrücklich aus, andere fragen jeden Arztkontakt ab. Genau diese Unterschiede machen es lohnend, die Anträge mehrerer Gesellschaften nebeneinanderzulegen – eine Behandlung, die bei einem Versicherer anzugeben ist, fällt beim nächsten vielleicht gar nicht unter die Frage.
Zeitraum der PKV-Gesundheitsprüfung: Warum 3, 5 oder 10 Jahre zählen
Der Zeitraum der PKV-Gesundheitsprüfung steht in jeder einzelnen Frage und wird vom Tag der Antragstellung zurückgerechnet. Am häufigsten fragen Versicherer ambulante Behandlungen für die letzten 3 Jahre, Krankenhausaufenthalte für 5 Jahre und psychotherapeutische Behandlungen für 5 bis 10 Jahre ab.
Was außerhalb des abgefragten Zeitraums liegt, müssen Sie nicht angeben – vorausgesetzt, es ist abgeschlossen und nicht Gegenstand einer anderen Frage. Eine Knieoperation vor sechs Jahren gehört also nicht in die Frage nach stationären Behandlungen der letzten fünf Jahre. Haben Sie aber heute noch Beschwerden im Knie, fällt sie unter die zeitlich unbegrenzte Frage nach bestehenden Krankheiten und Beschwerden.
- HeuteTag der Antragstellung (Ihre Unterschrift) – ab hier wird zurückgerechnet.
- − 3 JahreGrenze für ambulante Arztbesuche und Behandlungen in den meisten Anträgen.
- − 5 JahreGrenze für Krankenhaus, Operationen, Reha, oft auch für Psychotherapie.
- − 10 JahreGrenze einzelner Versicherer für psychotherapeutische Behandlungen und längere Medikamenteneinnahme.
- ohne Grenzebestehende Beschwerden, chronische Krankheiten, angeratene oder geplante Behandlungen.
Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten?
Manchmal ja. Liegt eine abgeschlossene Behandlung knapp innerhalb des Zeitraums – etwa ein Krankenhausaufenthalt vor viereinhalb Jahren –, kann es sinnvoll sein, den Antrag einige Monate später zu stellen. Das ist legitim, solange die Angaben am Tag der Unterschrift stimmen. Abzuwägen ist allerdings der Preis des Wartens: Mit jedem Jahr steigt das Eintrittsalter und damit der Beitrag, und neue Diagnosen können dazukommen. Wie stark das Alter wirkt, zeigt ein Beispiel der Allianz: Derselbe Schutz kostet mit 24 Jahren 717,26 €, mit 34 Jahren 834,26 € im Monat.
Wer ohnehin plant, in den nächsten Monaten zu wechseln, etwa weil das Gehalt über die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € steigt, sollte den Zeitpunkt deshalb gemeinsam mit uns planen.
Wir prüfen, welche Behandlungen bei welchem Versicherer in den Fragezeitraum fallen – und ob sich Warten oder sofortiges Beantragen lohnt.
PKV-Abfragezeiträume mit den konkreten Fragenprofilen vergleichen
Für die Vorbereitung können Sie im Tool zu den PKV-Gesundheitsfragen ambulante, stationäre und psychische Abfragezeiträume nach Versicherer vergleichen. Beachten Sie den dokumentierten Formularstand und lesen Sie die ergänzenden Hinweise. Das Tool ist eine Orientierung für Ihre Unterlagen, keine automatische Annahmeentscheidung. Eine laufende Erkrankung kann trotz eines kurzen Rückblicks unter eine andere Frage fallen.
Ablauf der Gesundheitsprüfung in der PKV: Fragebogen, Arztberichte, Entscheidung
Die Gesundheitsprüfung in der PKV läuft in vier Schritten ab und kommt fast immer ohne Arzttermin aus. Der Versicherer entscheidet anhand Ihrer schriftlichen Angaben und fordert nur bei Unklarheiten Unterlagen von Ihren Ärzten an.
- Antrag und Fragebogen: Sie beantworten die Gesundheitsfragen in Textform und unterschreiben. Mit der Unterschrift ist der Stichtag für alle Zeiträume festgelegt.
- Schweigepflichtentbindung: Sie erlauben dem Versicherer, bei den genannten Ärzten und Kliniken nachzufragen – entweder pauschal oder im Einzelfall.
- Rückfragen: Bei Angaben wie Rückenbeschwerden, Allergien oder Psychotherapie folgen häufig Zusatzfragebögen oder Anfragen nach Arztberichten.
- Entscheidung: Der Versicherer nimmt an, bietet einen Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss an oder lehnt ab. Ein Angebot mit Zuschlag müssen Sie nicht annehmen.
Brauche ich für die PKV-Gesundheitsprüfung einen Arzt?
Eine ärztliche Untersuchung verlangt die PKV nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr hohen Versicherungssummen im Krankentagegeld oder bei unklaren Befunden. Der Arzt spielt trotzdem eine Rolle: Seine Unterlagen sind die Grundlage, an der der Versicherer Ihre Angaben im Leistungsfall überprüfen kann. Stimmen Diagnosen in der Patientenakte nicht mit dem Antrag überein, kann es Jahre später Streit geben.
Fordern Sie deshalb vor dem Antrag Ihre Unterlagen an. Als gesetzlich Versicherte können Sie von Ihrer Krankenkasse nach § 305 SGB V eine Übersicht über abgerechnete Leistungen und Diagnosen verlangen. Ihre Arztpraxen sind verpflichtet, Ihnen Einsicht in die Patientenakte zu geben. So sehen Sie auch Abrechnungsdiagnosen, von denen Sie vielleicht nichts wussten – etwa eine vermerkte „depressive Episode“ nach einem Gespräch über Schlafprobleme.
Ergebnis der PKV-Gesundheitsprüfung: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Die Gesundheitsprüfung der PKV endet mit einem von vier Ergebnissen. Welches es wird, hängt von Diagnose, Behandlungsverlauf und der Annahmepolitik des jeweiligen Versicherers ab – dieselbe Vorerkrankung kann bei einem Anbieter zum Normalbeitrag führen und beim nächsten zur Ablehnung.
| Ergebnis | Was es bedeutet | Typische Anlässe |
|---|---|---|
| Annahme zum Normalbeitrag | voller Schutz ohne Aufpreis | keine oder nur ausgeheilte, geringfügige Behandlungen |
| Risikozuschlag | voller Schutz, dauerhaft höherer Beitrag | Bluthochdruck, Übergewicht, Allergien, Rückenleiden |
| Leistungsausschluss | kein Schutz für eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperteil | fehlende Zähne, bestimmte Gelenkschäden, Sehfehler |
| Ablehnung | kein Vertrag in diesem Tarif | schwere chronische Krankheiten, laufende Therapien |
Wie Versicherer einzelne Diagnosen bewerten und was Sie bei chronischen Krankheiten tun können, erläutern wir ausführlich im Ratgeber PKV mit Vorerkrankungen. Wichtig für die Gesundheitsprüfung selbst: Eine Ablehnung ist kein Urteil über den ganzen Markt. Allerdings fragen viele Anträge, ob Sie schon einmal abgelehnt wurden – ein unüberlegter Antrag bei einem strengen Versicherer kann deshalb spätere Chancen verschlechtern.
Was für Zuschlag und Ausschluss spricht
- Risikozuschlag: voller Schutz auch für die Vorerkrankung
- Zuschlag kann nach § 41 VVG herabgesetzt werden, wenn der Grund entfällt
- Leistungsausschluss: kein Mehrbeitrag
Was dagegen spricht
- Zuschlag verteuert jede Beitragsanpassung mit
- Ausschluss lässt die Lücke genau beim bekannten Risiko
- Ablehnung muss in späteren Anträgen oft angegeben werden
Wenn ein Angebot einen Mehrbeitrag vorsieht, sollte nicht nur dessen Prozentwert verglichen werden. Bezugsgröße, versicherter Umfang und besondere Vereinbarungen können sich unterscheiden. Der Ratgeber zum PKV-Risikozuschlag erläutert außerdem, wann eine spätere Überprüfung in Betracht kommt.
Risikozuschlag nach der PKV-Gesundheitsprüfung: Rechenbeispiel
Ein Risikozuschlag aus der PKV-Gesundheitsprüfung wird als Prozentsatz auf den Tarifbeitrag erhoben und bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsdauer bestehen. Weil er prozentual berechnet wird, wächst er bei jeder Beitragserhöhung mit.
Als Beispiel dient der Tarifanteil MeinGesundheitsschutz Plus 90 der Allianz für einen 24-jährigen Angestellten von 451,34 € im Monat (ohne Zahnbaustein, Krankentagegeld, gesetzlichen Zuschlag und Pflegepflichtversicherung). So wirken verschiedene Zuschläge:
| Risikozuschlag | Mehrbeitrag pro Monat | Mehrbeitrag pro Jahr | Tarifbeitrag mit Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 10 % | 45,13 € | 541,56 € | 496,47 € |
| 20 % | 90,27 € | 1.083,24 € | 541,61 € |
| 30 % | 135,40 € | 1.624,80 € | 586,74 € |
| 50 % | 225,67 € | 2.708,04 € | 677,01 € |
Monatlicher Mehrbeitrag je Zuschlagshöhe im Beispiel
Schon ein Zuschlag von 20 Prozent kostet im Beispiel mehr als 1.000 € im Jahr. Für Angestellte trägt der Arbeitgeber die Hälfte, solange der Gesamtbeitrag unter dem Höchstzuschuss von 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung liegt. Selbstständige zahlen den Zuschlag allein.
Eine Grenze gibt es für neue Beamte: In der Öffnungsaktion der PKV ist der Risikozuschlag auf 30 Prozent begrenzt. Beim durchschnittlichen Monatsbeitrag mit Beihilfe von 239 € wären das höchstens 71,70 € im Monat.
Wir fragen Ihre Vorerkrankungen anonym bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen, wer Sie zum Normalbeitrag oder mit dem niedrigsten Zuschlag nimmt.
Anzeigepflicht in der PKV: Folgen falscher Angaben in der Gesundheitsprüfung
Bei der Gesundheitsprüfung der PKV gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt und die Ihnen bekannt sind. Fragen, die nicht gestellt werden, müssen Sie nicht beantworten.
Die Pflicht gilt bis zur Annahme des Vertrags. Stellt der Versicherer nach Ihrer Unterschrift, aber vor der Annahme noch Rückfragen, müssen Sie auch diese korrekt beantworten. Neue Diagnosen, die in dieser Zeit entstehen, sind anzugeben, wenn der Versicherer danach fragt. Welche Rechte der Versicherer bei einer Verletzung hat, hängt vom Verschulden ab:
| Verschulden | Mögliche Folge | Frist |
|---|---|---|
| ohne Verschulden | Versicherer kann den Vertrag mit Frist kündigen oder rückwirkend anpassen | 3 Jahre ab Vertragsschluss |
| einfache Fahrlässigkeit | Kündigung oder rückwirkende Vertragsanpassung (Zuschlag, Ausschluss) | 3 Jahre ab Vertragsschluss |
| grobe Fahrlässigkeit | Rücktritt, wenn der Versicherer den Vertrag sonst nicht geschlossen hätte; sonst Anpassung | 3 Jahre ab Vertragsschluss |
| Vorsatz oder Arglist | Rücktritt, bei Arglist auch Anfechtung; Leistungen können zurückgefordert werden | 10 Jahre ab Vertragsschluss |
Die dreijährige Frist ist eine Besonderheit der Krankenversicherung – in anderen Sparten sind es fünf Jahre. Sie läuft allerdings nur für Rücktritt, Kündigung und Anpassung. Hat der Versicherer innerhalb der Frist einen Versicherungsfall auf dem Tisch, darf er die Angaben auch danach noch prüfen. Und bei Arglist bleibt ihm die Anfechtung zehn Jahre lang.
Wichtig: Der Verlust des Versicherungsschutzes wiegt in der PKV besonders schwer. Nach einem Rücktritt müssen Sie eine neue Versicherung finden – mit höherem Eintrittsalter, einer weiteren Gesundheitsprüfung und dem Vermerk, dass ein Vertrag wegen Anzeigepflichtverletzung beendet wurde. Wer nach einem solchen Rücktritt Beamter wird, ist sogar von der Öffnungsaktion ausgeschlossen.
Haben Sie nach Vertragsschluss bemerkt, dass eine Angabe fehlt, melden Sie diese schriftlich nach. Eine freiwillige Korrektur zeigt, dass kein Vorsatz vorlag, und führt meist zu einer Vertragsanpassung statt zu einem Rücktritt.
PKV-Zugang: Wann entfällt eine neue Gesundheitsprüfung?
Ein Verzicht auf eine neue Gesundheitsprüfung ist von erleichterten Aufnahmebedingungen zu unterscheiden. Bei Neugeborenen und bestimmten vertraglichen Optionen kann die Prüfung unter den jeweiligen Voraussetzungen entfallen. Die Öffnungsaktion und der Basistarif sehen dagegen weiterhin Gesundheitsangaben vor.
| Weg | Für wen | Bedingung |
|---|---|---|
| Kindernachversicherung (§ 198 VVG) | Neugeborene | Anmeldung binnen 2 Monaten nach Geburt, ein Elternteil ist versichert (Vorversicherung höchstens 3 Monate verlangt) |
| Öffnungsaktion für Beamte | Beamtenanfänger, Anwärter, berücksichtigungsfähige Angehörige | Bei erfüllten Teilnahmebedingungen: Antrag binnen 6 Monaten, keine Ablehnung, keine Ausschlüsse, Zuschlag max. 30 %; Gesundheitsfragen bleiben erforderlich |
| Anpassung an neuen Beihilfesatz (§ 199 VVG) | Beamte bei geändertem Bemessungssatz | Antrag binnen 6 Monaten, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit |
| Basistarif | u. a. Versicherte ab 55, Verträge ab 2009, Hilfebedürftige | Bei gesetzlichem Zugangsrecht Annahmepflicht und keine Risikozuschläge; Gesundheitsprüfung bleibt erforderlich. Beitrag max. 1.017,18 € |
| Tarifwechsel nach § 204 VVG | Bestandskunden beim eigenen Versicherer | Prüfung nur für Mehrleistungen im neuen Tarif |
| Anwartschaft | Versicherte mit vorübergehender Pause | Rückkehr ohne neue Prüfung in den ruhenden Vertrag |
Optionstarife: Heute gesund prüfen lassen, später wechseln
Wer noch gesetzlich versichert ist, aber in einigen Jahren in die PKV möchte, kann den heutigen Gesundheitszustand mit einem Optionstarif sichern. Die Gesundheitsprüfung findet einmal beim Abschluss statt; der spätere Wechsel in die Vollversicherung ist dann ohne neue Prüfung möglich. Das lohnt sich für Studenten, Berufseinsteiger unter der Versicherungspflichtgrenze und künftige Selbstständige.
| Anbieter | Optionstarif | Besonderheit |
|---|---|---|
| Allianz | OptionFlexiMed | 4,95 € bis 24 Jahre, 8,20 € mit 30–34; bis 49 abschließbar, Laufzeit 10 + 10 Jahre |
| Hallesche | NK.select FLEX | 5,00 € mit 25 Jahren; Höherstufung von S nach L oder XL nach 2, 5 und 8 Jahren |
| INTER | INTER Opti | für GKV-Versicherte bis 44 Jahre, Umstellung alle 3 Jahre möglich |
| Continentale | OPTION-P | zwei Upgrades ohne Gesundheitsprüfung, auch für Beamte |
| Barmenia | Genau-Für-Sie Option | 1,00 € für Lehramts- und Verwaltungsstudenten, Aufnahme bis 40 |
| Alte Oldenburger | Optionstarif OTB | 1,50 € für Anwärter und Studenten bis zum 37. Lebensjahr |
Auch viele Ausbildungstarife enthalten ein solches Recht: Die Ausbildungskonditionen der AXA werden bei Ausbildungsabschluss ohne Gesundheitsprüfung umgewandelt, die Anwärtertarife der Debeka und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse werden nach der Verbeamtung ohne neue Prüfung umgestellt. Wer als Student oder Beamtenanwärter startet, sollte diese Rechte deshalb schon bei der ersten Tarifwahl berücksichtigen.
Wir rechnen für Sie, ob sich ein Optionstarif lohnt oder ob der sofortige Wechsel mit Gesundheitsprüfung günstiger ist.
Die besonderen Zugangswege werden im Ratgeber PKV ohne Gesundheitsprüfung einzeln gegenübergestellt. Er trennt Kindernachversicherung, interne Mehrleistungen, Optionsrechte und Basistarif. So lässt sich erkennen, ob ein Recht für Ihre Situation tatsächlich besteht oder lediglich eine Zusatzversicherung beworben wird.
PKV-Gesundheitsprüfung bestehen: 7 Tipps zur Vorbereitung
Die PKV-Gesundheitsprüfung besteht, wer vollständige, belegbare Angaben macht und den passenden Versicherer wählt. Mit diesen sieben Schritten vermeiden Sie Rückfragen, unnötige Zuschläge und spätere Streitfälle:
- Unterlagen anfordern: Leistungsauszug der Krankenkasse und Patientenakten der wichtigsten Ärzte besorgen, bevor Sie Fragen beantworten.
- Zeiträume notieren: Für jeden Arztkontakt Datum, Diagnose und Behandlungsende festhalten und mit den Fragezeiträumen abgleichen.
- Abrechnungsdiagnosen prüfen: Stimmt eine Diagnose in der Akte nicht, sprechen Sie Ihren Arzt vor dem Antrag darauf an.
- Befunde beilegen: Ein aktueller Arztbericht, der Heilung oder Beschwerdefreiheit bestätigt, verhindert oft einen Zuschlag.
- Nicht bei jedem Versicherer beantragen: Mehrere Anträge und Ablehnungen hinterlassen Spuren. Klären Sie die Annahme vorab mit einer anonymen Risikovoranfrage.
- Wörtlich antworten: Beantworten Sie genau die gestellte Frage – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Ergänzende Angaben gehören in ein gesondertes Feld.
- Kopie behalten: Bewahren Sie Antrag, Fragebogen und Anlagen dauerhaft auf. Im Leistungsfall ist das Ihr Nachweis, was Sie angegeben haben.
Eine vollständige Angabe mit Zuschlag ist immer besser als eine lückenhafte ohne Zuschlag. Der Zuschlag kostet Geld, eine verletzte Anzeigepflicht kann den gesamten Schutz kosten.
Gesundheitsprüfung für Beamte, Kinder und ältere Wechsler
Für Beamte ist die Öffnungsaktion der wichtigste Hebel: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung beantragt, wird bei den teilnehmenden Versicherern trotz Vorerkrankungen aufgenommen. Für Kinder gilt: Die Nachversicherung ab Geburt ohne Prüfung ist nur in den ersten zwei Monaten möglich; wer sie verpasst, braucht später eine volle Gesundheitsprüfung. Wer erst mit 45 oder 50 wechseln möchte, sollte wissen, dass mit dem Alter die Zahl der Diagnosen und damit die Wahrscheinlichkeit von Zuschlägen steigt – lesen Sie dazu auch, ab wann sich die PKV lohnt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Nennen Sie uns Alter, Beruf und Ihre Vorerkrankungen – wir sagen Ihnen, welche Versicherer realistisch in Frage kommen und was es kostet.
Gesundheitsprüfung bei chronischen Beschwerden richtig vorbereiten
Bei chronischen Beschwerden sind nicht nur Diagnosebezeichnungen, sondern auch der bekannte Verlauf und laufende Abklärungen wichtig. Ein noch ausstehender Befund darf nicht mit Beschwerdefreiheit gleichgesetzt werden. Antworten Sie auf die tatsächlich gestellten Fragen und beschaffen Sie bei Unklarheiten die Behandlungsunterlagen.
Das Gesundheitsfragen-Tool unterstützt bei der Zuordnung der Abfragezeiträume. Wie sich Gesundheitsprüfung und spätere Leistungsprüfung unterscheiden, zeigen die eigenen Ratgeber zu Diabetes Typ 1 und Lipödem. Sensible Unterlagen sollten über den vorgesehenen geschützten Weg übermittelt werden.
Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung in der PKV
Was wird bei der Gesundheitsprüfung der PKV gefragt?
Der Antrag enthält einen Fragebogen zu Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, psychotherapeutischen Behandlungen, Medikamenten, Zähnen, aktuellen Beschwerden und geplanten Behandlungen. Dazu kommen Größe und Gewicht, oft Fragen nach Hilfsmitteln wie Brille oder Hörgerät und nach einer anerkannten Schwerbehinderung. Jede Frage nennt einen eigenen Zeitraum, meist drei, fünf oder zehn Jahre.
Wie viele Jahre fragt die PKV in der Gesundheitsprüfung zurück?
Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen, fünf Jahre für Krankenhausaufenthalte und fünf bis zehn Jahre für psychotherapeutische Behandlungen. Nach bestehenden Beschwerden, laufenden Behandlungen und chronischen Krankheiten wird ohne Zeitgrenze gefragt. Maßgeblich ist immer der Zeitraum, der in der jeweiligen Frage steht – gezählt ab dem Tag der Antragstellung.
Muss ich für die PKV zum Arzt oder mich untersuchen lassen?
In der Regel nicht. Die Gesundheitsprüfung der PKV läuft schriftlich über den Fragebogen. Nur bei Unklarheiten fordert der Versicherer Arztberichte, einen Zusatzfragebogen oder ausnahmsweise ein ärztliches Attest an. Hilfreich ist, vorher die eigene Patientenakte oder den Leistungsauszug der Krankenkasse anzufordern, damit Ihre Angaben vollständig sind.
Was passiert, wenn ich bei der Gesundheitsprüfung etwas vergesse?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach § 19 VVG, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, also einen Zuschlag oder Ausschluss nachträglich einfügen. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte grundsätzlich nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren. Fällt Ihnen ein Fehler auf, melden Sie ihn sofort nach.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsprüfung?
Bei der Kindernachversicherung von Neugeborenen kann die Gesundheitsprüfung unter den Voraussetzungen des § 198 VVG entfallen. Auch vertragliche Optionen und Anwartschaften können einen späteren Wechsel ohne neue Prüfung ermöglichen. Dagegen bleiben bei der Öffnungsaktion für Beamte und beim Basistarif Gesundheitsangaben erforderlich: Erleichterte Aufnahmebedingungen sind kein Verzicht auf Gesundheitsfragen.
Kann ein Risikozuschlag später wieder wegfallen?
Ja. Ist der Grund für den Zuschlag entfallen – etwa weil eine Erkrankung ausgeheilt ist –, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird. Der Versicherer prüft dann erneut. Sinnvoll ist ein solcher Antrag meist erst, wenn eine Behandlung einige Jahre zurückliegt und ein ärztlicher Befund die Heilung bestätigt.
Was ist besser: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?
Das hängt von der Erkrankung ab. Ein Zuschlag kostet dauerhaft Geld, lässt aber den vollen Schutz bestehen. Ein Ausschluss ist beitragsfrei, lässt aber eine Lücke genau dort, wo das Risiko liegt. Bei Diagnosen mit Folgekosten ist der Zuschlag meist die bessere Wahl, bei einem eng begrenzten, abgeschlossenen Befund kann ein Ausschluss vertretbar sein.
Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung der PKV?
Bei einem unauffälligen Antrag entscheiden viele Versicherer innerhalb weniger Tage. Sobald Arztberichte oder Zusatzfragebögen nötig sind, dauert es oft zwei bis sechs Wochen. Planen Sie deshalb genug Vorlauf ein, besonders vor einem festen Wechseltermin wie dem Jahreswechsel oder dem Ende einer Frist.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
