Gesundheitsfragen der Versicherer vergleichen: Im interaktiven PKV-Abfragezeitraum-Vergleich können Sie dokumentierte Fragenprofile nach ambulanten, stationären und psychischen Behandlungen filtern – mit Formularstand und Besonderheiten je Anbieter.
Inhalt dieser Seite
- Geht PKV mit Vorerkrankungen?
- Welche Zeiträume abgefragt werden
- Wie Versicherer bewerten
- Risikozuschlag
- Leistungsausschluss
- Ablehnung und Basistarif
- Anonyme Risikovoranfrage
- Beamte: Öffnungsaktion
- Besondere Zugangsrechte
- Vorerkrankungen richtig angeben
- Diabetes Typ 1 und Lipödem: Aufnahmeprüfung ist nicht Leistungsprüfung
- PKV bei chronischer Krankheit: Neuaufnahme und laufende Behandlung unterscheiden
- ADHS, Asthma und frühere Krebserkrankung konkret einordnen
- Häufige Fragen
PKV mit Vorerkrankungen: die Kurzantwort
Eine PKV mit Vorerkrankungen ist in vielen Fällen möglich. Der Versicherer prüft jede Angabe im Gesundheitsfragebogen und entscheidet dann: Annahme zu normalen Bedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung. Weil die Annahmerichtlinien stark voneinander abweichen, klären Sie die Annahme am besten vorab anonym.
- Abfragezeitraum meist 3 Jahre ambulant, 5 bis 10 Jahre stationär und bei Psychotherapie.
- Risikozuschlag in Prozent des Tarifbeitrags: 20 % auf 451,34 € sind rund 90,27 € im Monat.
- Beamte: Öffnungsaktion mit Zuschlag von höchstens 30 % und ohne Ablehnung, Frist 6 Monate.
- Letzte Lösung: Basistarif ohne Risikozuschlag, höchstens 1.017,18 € im Monat (2026).
PKV mit Vorerkrankungen: Ist ein Abschluss überhaupt möglich?
Ein Abschluss der PKV mit Vorerkrankungen ist möglich, wenn der Versicherer das zusätzliche Risiko einschätzen und kalkulieren kann. Anders als die gesetzliche Krankenkasse muss ein privater Versicherer in seinen Normaltarifen niemanden aufnehmen – er darf ablehnen, Zuschläge verlangen oder einzelne Leiden ausschließen.
Der Grund liegt im Kalkulationsprinzip der privaten Krankenversicherung: Ihr Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Tarif und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Wer mit einer bekannten Erkrankung einsteigt, verursacht statistisch höhere Kosten als ein gesunder Gleichaltriger. Dieses Mehrrisiko gleicht der Versicherer über einen Zuschlag oder einen Ausschluss aus. Einmal vereinbart, gilt die Bewertung für die gesamte Vertragslaufzeit – der Versicherer darf später wegen neu auftretender Krankheiten weder kündigen noch den Beitrag individuell erhöhen.
Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber vielen Befürchtungen: Nur der Gesundheitszustand beim Abschluss zählt. Wer heute gesund oder nur leicht vorbelastet ist, sichert sich diesen Status dauerhaft. Wer wartet, riskiert, dass eine neue Diagnose den Weg in die PKV später versperrt.
Welche der vier Möglichkeiten eintritt, hängt nicht nur von der Diagnose ab, sondern vor allem vom Versicherer. Dieselbe Heuschnupfen-Behandlung kann bei einer Gesellschaft ohne Folgen bleiben, bei der nächsten einen Zuschlag von 10 Prozent auslösen und bei einer dritten zu einem Ausschluss führen. Genau hier setzt unsere Arbeit an.
PKV-Vorerkrankungen: Welcher Zeitraum wird abgefragt?
Private Krankenversicherer fragen Vorerkrankungen in der Regel drei Jahre für ambulante Behandlungen und fünf bis zehn Jahre für stationäre Aufenthalte und Psychotherapie ab. Bestimmte Punkte, etwa chronische Erkrankungen und fehlende Zähne, gelten ohne Zeitgrenze.
Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gibt es nicht: Jeder Versicherer formuliert seine Gesundheitsfragen selbst, und Sie müssen nur beantworten, was dort in Textform gefragt wird (§ 19 VVG). Die typischen Fragenblöcke sehen so aus:
| Fragenblock | Üblicher Zeitraum | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ambulante Behandlungen | 3 Jahre | Arztbesuche, Untersuchungen, Beratungen – auch ohne Befund |
| Stationäre Behandlungen | 5, teils 10 Jahre | Krankenhausaufenthalte, Operationen, Reha und Kuren |
| Psychotherapie und psychische Beschwerden | 5 bis 10 Jahre | Beratungen, Therapien, Diagnosen durch Hausarzt oder Facharzt |
| Zähne | aktueller Stand | fehlende Zähne, Zahnersatz, geplante oder angeratene Behandlungen |
| Bestehende Erkrankungen und Medikamente | ohne Zeitgrenze | chronische Leiden, Dauermedikation, Hilfsmittel wie Brille oder Einlagen |
| Größe und Gewicht | aktueller Stand | Grundlage für die Berechnung des BMI |
| Frühere Anträge | meist ohne Zeitgrenze | Ablehnungen, Zuschläge und Rücktritte anderer Versicherer |
Wichtig: Liegt eine Behandlung außerhalb des erfragten Zeitraums und ist die Erkrankung ausgeheilt, müssen Sie sie nicht angeben. Eine Knie-Arthroskopie vor sieben Jahren spielt bei einem Versicherer mit fünf Jahren Abfragezeitraum für stationäre Behandlungen keine Rolle mehr – bei einem Versicherer mit zehn Jahren schon. Allein diese Unterschiede in den Anträgen führen dazu, dass die PKV mit Vorerkrankungen bei einer Gesellschaft problemlos und bei der nächsten nur mit Zuschlag möglich ist. Wie der Fragebogen im Einzelnen aufgebaut ist, erklären wir im Ratgeber Gesundheitsprüfung in der PKV.
Endet der Abfragezeitraum für eine Behandlung in wenigen Wochen, kann es sinnvoll sein, den Antrag kurz zu verschieben. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich das Warten lohnt oder ob ein Versicherer mit kürzerem Zeitraum schneller zum Ziel führt.
Wie PKV-Versicherer Vorerkrankungen bewerten
PKV-Versicherer bewerten Vorerkrankungen nach Schwere, Behandlungsverlauf und Rückfallrisiko. Ausschlaggebend ist, ob die Erkrankung ausgeheilt ist, ob sie Folgekosten erwarten lässt und wie gut sie sich medizinisch einschätzen lässt.
Jede Gesellschaft hat dafür interne Annahmerichtlinien, die festlegen, welche Diagnose zu welchem Ergebnis führt. Diese Richtlinien kennen wir aus der täglichen Arbeit mit den Versicherern. Grob lassen sich Vorerkrankungen in vier Gruppen einteilen:
| Art der Vorerkrankung | Beispiele | Häufiges Ergebnis |
|---|---|---|
| Einmalige, ausgeheilte Beschwerden | Erkältung, Magen-Darm-Infekt, Zerrung, Vorsorgeuntersuchung ohne Befund | Annahme ohne Folgen |
| Ausgeheilt, aber mit möglichen Folgen | Knie- oder Schulter-OP, Bandscheibenvorfall, Gallen-OP | Annahme, teils Zuschlag oder Ausschluss |
| Chronisch, gut eingestellt | Heuschnupfen, leichtes Asthma, Bluthochdruck, Schilddrüsenunterfunktion | Annahme mit Risikozuschlag |
| Schwer oder schwer kalkulierbar | Diabetes Typ 1, schwere psychische Erkrankungen, laufende Krebstherapie, Multiple Sklerose | häufig Ablehnung |
Mehrere leichte Vorerkrankungen können sich summieren: Zwei jeweils unkritische Diagnosen führen bei manchen Versicherern zu einem kumulierten Zuschlag, bei anderen zu einer Ablehnung. Auch das Gewicht spielt eine Rolle – ein deutlich erhöhter BMI wird oft wie eine eigene Vorerkrankung behandelt.
Psychotherapie und psychische Vorerkrankungen
Besonders streng sind viele Versicherer bei psychischen Diagnosen. Schon wenige Sitzungen Psychotherapie können einen Zuschlag oder eine Ablehnung auslösen, vor allem wenn die Behandlung noch nicht lange zurückliegt. Hier ist die Spannbreite zwischen den Gesellschaften besonders groß, weshalb eine Voranfrage bei mehreren Versicherern hier fast immer lohnt.
Zähne
Fehlende Zähne und angeratene Behandlungen werden meist nicht abgelehnt, sondern über den Zahnbaustein geregelt: Einzelne Lücken werden vom Zahnersatz ausgeschlossen oder mit einem Zuschlag versehen. Was Tarife beim Zahnersatz leisten, lesen Sie unter PKV-Zahnleistungen.
Risikozuschlag in der PKV bei Vorerkrankungen
Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Tarifbeitrag, mit dem der Versicherer das höhere Kostenrisiko einer Vorerkrankung ausgleicht. Dafür erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz – auch für die Vorerkrankung selbst.
Weil der Zuschlag in Prozent vereinbart wird, wächst er mit jeder Beitragsanpassung mit. Er gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit, kann aber auf Antrag gesenkt werden, wenn der Grund dafür dauerhaft weggefallen ist (§ 41 VVG). Wie stark ein Zuschlag ins Gewicht fällt, zeigt ein Rechenbeispiel mit dem Tarif Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 für einen 24-jährigen Angestellten:
Beispiel: Tarifbeitrag Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 (24 Jahre) mit verschiedenen Risikozuschlägen, Beiträge 2026
| Rechenbeispiel (24 Jahre, angestellt) | ohne Zuschlag | mit 20 % Zuschlag |
|---|---|---|
| Tarifbeitrag Plus 90 | 451,34 € | 541,61 € |
| Gesamtbeitrag inkl. Zahn 90, Krankentagegeld, gesetzlichem Zuschlag und Pflegepflicht | 717,26 € | 807,53 € |
| Arbeitgeberzuschuss (Hälfte, max. 613,22 €) | 358,63 € | 403,77 € |
| Ihr Eigenanteil | 358,63 € | 403,76 € |
Ein Zuschlag von 20 Prozent kostet in diesem Beispiel 90,27 € im Monat. Weil der Arbeitgeber die Hälfte des Gesamtbeitrags trägt, steigt Ihr Eigenanteil nur um 45,13 € – das sind 541,56 € im Jahr. Selbstständige tragen den Zuschlag dagegen voll. Verglichen mit dem Arbeitnehmeranteil in der gesetzlichen Krankenversicherung von bis zu 613,22 € im Monat (2026) kann die PKV mit Vorerkrankungen selbst mit Zuschlag die günstigere Wahl bleiben.
Wir fragen Ihre Vorerkrankungen anonym bei mehreren Versicherern an und zeigen Ihnen, wer Sie zu den besten Bedingungen annimmt.
Leistungsausschluss: PKV mit Vorerkrankung ohne Mehrbeitrag
Beim Leistungsausschluss zahlen Sie den normalen Beitrag, dafür übernimmt die PKV für eine genau bezeichnete Erkrankung oder ein Körperteil keine Kosten. Alle anderen Leistungen bleiben unberührt.
Typisch sind Ausschlüsse für ein bestimmtes Gelenk nach einer Operation, für einzelne fehlende Zähne im Zahnersatz oder für eine konkrete Augenerkrankung. Ein Ausschluss wirkt zunächst günstiger, kann aber teuer werden: Erkrankt das ausgeschlossene Knie erneut und braucht es eine Prothese, zahlen Sie die Behandlung selbst. Entscheidend ist daher die genaue Formulierung – „Ausschluss der Behandlung des rechten Kniegelenks“ ist deutlich enger als „Ausschluss von Erkrankungen des Bewegungsapparats“.
Vorteile Risikozuschlag
- Voller Versicherungsschutz, auch für die Vorerkrankung
- Kann nach Ausheilung gesenkt werden (§ 41 VVG)
- Angestellte bekommen die Hälfte über den Arbeitgeberzuschuss
- Planbare Kosten, keine Lücke im Ernstfall
Risiken Leistungsausschluss
- Keine Kosten bei Rückfall oder Folgeerkrankung
- Weit gefasste Ausschlüsse können große Lücken reißen
- Nur sinnvoll bei eng umgrenzten, kalkulierbaren Risiken
- Ausschluss wirkt meist für die gesamte Vertragslaufzeit
In der privaten Pflegepflichtversicherung sind Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen übrigens nicht zulässig (§ 110 SGB XI). Mehr zur Pflegeabsicherung lesen Sie im Ratgeber Pflegepflichtversicherung.
Tipp: Bietet ein Versicherer einen Ausschluss an, fragen wir aktiv, ob stattdessen ein Zuschlag möglich ist – und umgekehrt. Beim späteren Tarifwechsel nach § 204 VVG können Sie für Mehrleistungen ausdrücklich wählen, ob Sie lieber einen Zuschlag oder einen Ausschluss vereinbaren.
Ablehnung: Wenn die PKV Vorerkrankungen nicht versichert
Lehnt ein privater Krankenversicherer einen Antrag wegen Vorerkrankungen ab, bleibt Ihnen der Weg in die private Vollversicherung bei anderen Gesellschaften grundsätzlich offen – aber die Ablehnung müssen Sie in jedem weiteren Antrag angeben.
Fast alle Versicherer fragen, ob Ihnen schon einmal ein Antrag abgelehnt oder nur mit Zuschlag angenommen wurde. Eine dokumentierte Ablehnung erschwert jede weitere Prüfung, auch wenn die nächste Gesellschaft Ihre Vorerkrankung eigentlich milder bewerten würde. Deshalb stellen Sie einen offiziellen Antrag erst, wenn die Annahme vorab geklärt ist.
Der Basistarif als Auffanglösung
Für Menschen, die sonst keinen Schutz bekommen, gibt es den Basistarif. Für ihn gilt Annahmepflicht (§ 193 Abs. 5 VVG), Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Die Leistungen entsprechen etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt: 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat. Zugang haben unter anderem Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, sowie Bestandskunden mit Vertrag ab 2009 ab 55 Jahren oder bei Hilfebedürftigkeit.
| Lösung | Gesundheitsprüfung | Beitrag 2026 |
|---|---|---|
| Normaltarif mit Zuschlag | ja | Tarifbeitrag plus Zuschlag |
| Basistarif | nein, keine Zuschläge | höchstens 1.017,18 € |
| Gesetzliche Krankenversicherung | nein | bis 1.017,19 € (KV gesamt) |
Wer als Angestellter noch gesetzlich versichert ist, sollte nach einer Ablehnung prüfen, ob die GKV nicht die bessere Wahl bleibt – unser Ratgeber GKV oder PKV hilft bei der Abwägung.
Anonyme Risikovoranfrage: PKV-Annahme trotz Vorerkrankung vorab klären
Mit einer anonymen Risikovoranfrage erfahren Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie mit Ihren Vorerkrankungen annehmen würde – ohne dass Ihr Name genannt wird und ohne dass eine Ablehnung irgendwo gespeichert wird.
So gehen wir dabei vor:
- Gesundheitsangaben sammeln: Wir gehen mit Ihnen die typischen Fragen durch. Hilfreich sind die Patientenakte Ihres Hausarztes und ein Auszug Ihrer Krankenkasse über abgerechnete Leistungen und Diagnosen, den Sie nach § 305 SGB V anfordern können.
- Unterlagen anonymisieren: Diagnosen, Behandlungszeiträume, Befunde und Arztberichte werden ohne Namen und Anschrift aufbereitet.
- Parallel anfragen: Wir stellen die Anfrage gleichzeitig bei mehreren passenden Versicherern.
- Voten vergleichen: Sie erhalten eine Übersicht: Annahme, Zuschlag in Prozent, Ausschluss oder Ablehnung – je Gesellschaft.
- Antrag stellen: Erst jetzt beantragen Sie beim Versicherer mit dem besten Ergebnis, mit denselben Angaben wie in der Voranfrage.
Eine Risikovoranfrage dauert je nach Versicherer meist einige Tage bis wenige Wochen. Für Sie ist sie kostenlos und verpflichtet zu nichts. Alle Einzelheiten stehen auf unserer Seite Anonyme Risikovoranfrage.
Schildern Sie uns Ihre Vorerkrankungen – wir fragen anonym bei mehreren Versicherern an und melden uns mit den Ergebnissen.
PKV für Beamte mit Vorerkrankungen: die Öffnungsaktion
Beamte mit Vorerkrankungen kommen über die Öffnungsaktion der PKV in jedem Fall in die private Krankenversicherung: ohne Ablehnung, ohne Leistungsausschlüsse und mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent.
Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung beim Versicherer eingeht. Die Öffnungsaktion gilt für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Richter, für erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige und für Neugeborene innerhalb von sechs Monaten ab Geburt. Versichert wird eine beihilfekonforme Restkostenversicherung; Beihilfeergänzungstarife sind ausgenommen. Auch in der Pflegepflichtversicherung gibt es keinen gesundheitsabhängigen Zuschlag.
Teilnehmende Versicherer 2026: Allianz, BBKK, DBV, Debeka, DKV, Generali, Hallesche, INTER, LIGA, Münchener Verein, ottonova, Signal Iduna, SDK, UKV, VRK. Die Hallesche nimmt Beamte auf Widerruf nicht über die Öffnungsaktion auf.
Ausgeschlossen ist, wer schon eine private Vollversicherung hatte, wer die pauschale Beihilfe gewählt hat oder wem ein früherer Vertrag wegen falscher Angaben aufgehoben wurde. Wer gesund genug für die normale Prüfung ist, sollte trotzdem beide Wege vergleichen: Manchmal nimmt ein Versicherer außerhalb der Öffnungsaktion zu besseren Bedingungen an. Die ganze Regelung erklären wir im Ratgeber Öffnungsaktion für Beamte, Tarife finden Sie unter PKV für Beamte und PKV für Beamtenanwärter.
Wir prüfen, ob die Öffnungsaktion oder die normale Gesundheitsprüfung für Sie günstiger ist – und achten auf die Sechs-Monats-Frist.
PKV trotz Vorerkrankung: besondere Zugangsrechte und Vertragsoptionen
Besondere Aufnahmeansprüche und vertragliche Optionen sind von einer vollständig entfallenden Gesundheitsprüfung zu unterscheiden. Basistarif und Öffnungsaktion können die Folgen einer Vorerkrankung für die Aufnahme begrenzen; Gesundheitsangaben können weiterhin erforderlich sein. Eine Kindernachversicherung, eine passende Anwartschaft oder ein Optionsrecht können unter ihren jeweiligen Voraussetzungen eine Aufnahme ohne erneute Risikoprüfung ermöglichen.
| Weg | Für wen | Bedingung |
|---|---|---|
| Kindernachversicherung (§ 198 VVG) | Neugeborene | Anmeldung spätestens 2 Monate nach der Geburt, ein Elternteil versichert |
| Öffnungsaktion | berechtigte neue Beamte | Gesundheitsangaben erforderlich; Frist und Zugang prüfen, Zuschlag höchstens 30 % |
| Optionstarif | gesetzlich Versicherte | vorher gesund abgeschlossen, später Umstellung ohne Prüfung |
| Anwartschaft | Privatversicherte mit Pause | Rückkehr in den alten Tarif ohne Prüfung |
| Tarifwechsel (§ 204 VVG) | Bestandskunden | ohne Prüfung bei gleichen oder geringeren Leistungen |
| Basistarif | u. a. Nichtversicherte, Bestandskunden ab 55 | Annahmepflicht, keine Zuschläge |
Optionstarife: gesund einsteigen, später wechseln
Wer heute gesetzlich versichert ist und später in die PKV möchte, kann sich den Gesundheitszustand von heute mit einem Optionstarif sichern. Beispiele: Allianz OptionFlexiMed ab 4,95 € im Monat, OptionPRIVAT der Union Krankenversicherung für 4,50 € im Monat (20 bis 45 Jahre), INTER Opti für gesetzlich Versicherte bis 44 Jahre, der Optionstarif OPTU der Württembergischen sowie die Wechseloption NK.select FLEX der Hallesche für 5 € im Monat mit 25 Jahren. Ist eine Vorerkrankung bereits da, wird sie allerdings schon beim Abschluss des Optionstarifs geprüft.
Anwartschaft und Tarifwechsel
Wer schon privat versichert ist und vorübergehend in die GKV oder ins Ausland geht, sollte nicht kündigen, sondern eine Anwartschaft vereinbaren – sonst steht bei der Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung mit allen inzwischen hinzugekommenen Diagnosen an. Bestandskunden mit Vorerkrankungen senken ihren Beitrag am besten über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer statt über einen Anbieterwechsel, denn nur Mehrleistungen dürfen neu geprüft werden. Wer dagegen mit Vorerkrankungen zu einer anderen Gesellschaft wechselt, durchläuft dort eine vollständige neue Gesundheitsprüfung – mehr dazu unter PKV-Anbieter wechseln.
Melden Sie Ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, ist es ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit versichert – auch wenn es mit einer Erkrankung zur Welt kommt. Details im Ratgeber Kindernachversicherung.
Vorerkrankungen im PKV-Antrag richtig angeben
Im PKV-Antrag müssen Sie jede Frage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten; entscheidend ist, was der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Unvollständige Angaben gefährden den Versicherungsschutz – gerade dann, wenn Sie ihn am dringendsten brauchen.
Stellt der Versicherer nach Vertragsschluss fest, dass eine erfragte Vorerkrankung fehlte, kann er je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten oder rückwirkend einen Risikozuschlag oder Ausschluss einfügen. In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte nach drei Jahren (§ 194 VVG), bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (§ 21 VVG). Besonders heikel: Wer nach einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag gelöst wurde, ist auch von der Öffnungsaktion für Beamte ausgeschlossen.
Checkliste für Ihren Antrag
- Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Übersicht der abgerechneten Leistungen und Diagnosen an – dort stehen oft Diagnosen, von denen Sie nichts wussten.
- Lassen Sie sich von Ihren Ärzten die Befunde der letzten fünf bis zehn Jahre geben.
- Geben Sie Diagnose, Zeitraum, Behandlung und Ergebnis an, zum Beispiel „ausgeheilt, keine Beschwerden seit 2024“.
- Legen Sie bei Zweifeln ein aktuelles ärztliches Attest bei – das verbessert oft das Votum.
- Beantworten Sie nur, was gefragt ist, aber das vollständig.
- Stellen Sie den Antrag erst nach geklärter Voranfrage und mit identischen Angaben.
Maßgeblich für die vorvertraglichen Gesundheitsangaben sind die in Textform gestellten Fragen und der gesetzlich relevante Zeitpunkt. Stellt der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung und vor Annahme weitere entsprechende Fragen, müssen auch diese korrekt beantwortet werden. Nach Vertragsbeginn wird eine neu auftretende Erkrankung nicht wie ein neuer Aufnahmeantrag bewertet; Leistungen werden weiterhin anhand des vereinbarten Tarifs und der medizinischen Notwendigkeit geprüft.
Wir bereiten Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen vor, fragen anonym an und rechnen Ihr Angebot beim Versicherer mit dem besten Votum.
Diabetes Typ 1 und Lipödem: Aufnahmeprüfung ist nicht Leistungsprüfung
Bei chronischen Erkrankungen ist besonders wichtig, den PKV-Neuantrag vom bestehenden Versicherungsverhältnis zu unterscheiden. Vor Abschluss bewertet die Gesellschaft das künftig zu versichernde Risiko. Im Leistungsfall prüft sie dagegen den vereinbarten Schutz, die medizinische Notwendigkeit und die konkrete Abrechnung.
Die ausführlichen Ratgeber zu Diabetes Typ 1 in der PKV und Lipödem in der PKV betrachten Antragsteller, Versicherte und die jeweilige Versichererprüfung getrennt. Für die Vorbereitung sollten Befunde und zeitlicher Verlauf nachvollziehbar sein. Eine Diagnose allein begründet weder eine allgemeine Aufnahmegarantie noch eine pauschale Leistungsablehnung.
PKV bei chronischer Krankheit: Neuaufnahme und laufende Behandlung unterscheiden
Eine chronische Erkrankung kann bei einem neuen PKV-Antrag zu individueller Risikoprüfung, Zuschlägen, Einschränkungen oder Ablehnung führen. Es gibt keine verlässliche pauschale Liste von Gesellschaften, die jeden chronisch Kranken aufnehmen. Entscheidend sind Diagnose, Verlauf, Behandlung und konkrete Antragsfragen; auch Beschwerden ohne endgültige Diagnose können relevant sein.
Eine Erkrankung, die erst im bestehenden Vertrag auftritt, wird dagegen nicht wie ein neuer Aufnahmeantrag behandelt. Die Erstattung bleibt an medizinische Notwendigkeit und Tarif gebunden. Die Seiten zu Diabetes Typ 1 und Lipödem zeigen diese Unterscheidung anhand konkreter Versorgungsthemen. Für die Vorbereitung hilft das Gesundheitsfragen-Tool.
ADHS, Asthma und frühere Krebserkrankung konkret einordnen
Eine Diagnose führt nicht bei allen PKV-Gesellschaften zu denselben Aufnahmebedingungen. Entscheidend sind die gestellten Gesundheitsfragen, der individuelle Verlauf und die tatsächlich angebotene Vertragsgestaltung. Die neuen Ratgeber zu ADHS, Asthma und Krebs unterscheiden deshalb Antragstellung und Leistungen im bestehenden Vertrag.
Nutzen Sie zur Vorbereitung das Tool zu Gesundheitsfragen und Abfragezeiträumen. Behandlungen sollten nicht unterbrochen und Beschwerden nicht verschwiegen werden, um eine vermeintlich günstigere Risikoeinstufung zu erreichen. Ein medizinisch nachvollziehbarer Verlauf ist die bessere Grundlage für die Prüfung.
Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen
Kann ich mit Vorerkrankungen in die PKV?
Ja, in vielen Fällen. Eine Vorerkrankung führt nicht automatisch zur Ablehnung. Ausgeheilte Erkrankungen ohne Folgen bleiben oft ohne Auswirkung, bei anderen verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag oder schließt eine Diagnose aus. Nur bei schweren oder schlecht einschätzbaren Erkrankungen wird der Antrag abgelehnt. Weil jeder Versicherer eigene Annahmerichtlinien hat, lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften.
Wie viele Jahre fragt die PKV nach Vorerkrankungen?
Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen und fünf bis zehn Jahre für Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie. Nach bestehenden, chronischen oder dauerhaft behandelten Erkrankungen, fehlenden Zähnen und geplanten Behandlungen fragen Versicherer unabhängig vom Zeitraum. Maßgeblich sind allein die Fragen im Antrag des jeweiligen Versicherers.
Wie hoch ist ein Risikozuschlag in der PKV?
Der Risikozuschlag wird als Prozentsatz des Tarifbeitrags festgelegt und hängt von der Erkrankung und dem Versicherer ab. Ein Beispiel: Bei einem Tarifbeitrag von 451,34 € bedeutet ein Zuschlag von 20 Prozent rund 90,27 € mehr im Monat. Angestellte bekommen die Hälfte davon über den Arbeitgeberzuschuss erstattet, solange der Höchstzuschuss von 613,22 € nicht überschritten ist. Bei Beamten in der Öffnungsaktion ist der Zuschlag auf 30 Prozent begrenzt.
Was ist besser: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?
Bei Erkrankungen, die wieder aufflammen oder teure Folgebehandlungen auslösen können, ist ein Risikozuschlag meist die bessere Wahl, weil der volle Schutz erhalten bleibt. Ein Leistungsausschluss kann sinnvoll sein, wenn er eng umgrenzt ist, etwa auf ein bestimmtes Gelenk, und die Folgekosten überschaubar sind. Wichtig ist, dass der Ausschluss genau formuliert ist.
Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung im PKV-Antrag nicht angebe?
Wer eine erfragte Vorerkrankung verschweigt, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Der Versicherer kann dann je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten oder rückwirkend einen Zuschlag oder Ausschluss einfügen. Diese Rechte bestehen in der Krankenversicherung drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.
Welche PKV nimmt Beamte mit Vorerkrankungen?
Alle Versicherer, die an der Öffnungsaktion der PKV teilnehmen, darunter Allianz, Debeka, DKV, Signal Iduna und die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung werden neue Beamte ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschluss aufgenommen, der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsprüfung?
Eine normale Vollversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Besondere Aufnahme- oder Fortsetzungsrechte können sich bei erfüllten Voraussetzungen aus dem Basistarif, der Kindernachversicherung sowie einem vorhandenen Optionsrecht oder einer Anwartschaft ergeben. Die Öffnungsaktion für berechtigte Beamte begrenzt Ablehnung, Ausschlüsse und Zuschläge, beseitigt aber nicht die erforderlichen Gesundheitsangaben.
Kann ein Risikozuschlag später wieder wegfallen?
Ja. Ist der Umstand, für den der Zuschlag vereinbart wurde, dauerhaft weggefallen, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird. Das kommt etwa nach einer ausgeheilten Erkrankung in Betracht. Sie brauchen dafür in der Regel ein ärztliches Attest, der Versicherer prüft den Antrag neu.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
