Eine Schwangere und ihr Partner sprechen mit einer Ärztin.
PKV und Schwangerschaft: Leistungen, Mutterschaftsgeld und die Absicherung nach der Geburt prüfen.

Ratgeber Familie & Lebenslagen · 2026

PKV und Schwangerschaft 2026: Leistungen, Mutterschaftsgeld und Beitragsbefreiung

Die private Krankenversicherung zahlt in der Schwangerschaft Vorsorge, Hebamme und Geburt – oft großzügiger als die Kasse. Beim Geld sieht es anders aus: Privatversicherte bekommen weniger Mutterschaftsgeld und zahlen ihren Beitrag in der Elternzeit weiter. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen, wo die Lücken liegen und welche Tarife Familien spürbar entlasten.

210 €Mutterschaftsgeld vom Bund, einmalig
8 MonateWartezeit für Entbindung bei Neuabschluss
bis 9 Monatebeitragsfrei bei Elterngeld, je nach Tarif
2 MonateFrist für die Kindernachversicherung

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Inhalt dieser Seite
  1. Was die PKV zahlt
  2. Tarifunterschiede
  3. Schwangerschaft mitteilen
  4. Schwanger in die PKV
  5. Mutterschaftsgeld
  6. Krankentagegeld
  7. Beitrag & Befreiung
  8. Baby versichern
  9. Beamtinnen
  10. Checkliste
  11. Hebamme und Kinderwunschbehandlung in der PKV getrennt prüfen
  12. Häufige Fragen

PKV und Schwangerschaft auf einen Blick

In der PKV sind Schwangerschaft und Geburt vollständig versichert: Vorsorge, Ultraschall, Hebamme, Entbindung und Wochenbett zahlt Ihr Tarif ohne Zuzahlung. Finanziell schlechter gestellt sind privat versicherte Frauen beim Mutterschaftsgeld und beim Beitrag, der in Mutterschutz und Elternzeit weiterläuft – wenn der Tarif keine Beitragsbefreiung vorsieht.

  • Mutterschaftsgeld: höchstens 210 € einmalig vom Bund statt 13 € pro Tag von der Kasse, dazu der Arbeitgeberzuschuss.
  • Beitrag: Befreiung für bis zu 6 Monate etwa bei uniVersa, Gothaer, ARAG und LKH, bei ottonova First Class Pro+ bis zu 9 Monate.
  • Neuabschluss: für die Entbindung gilt eine Wartezeit von 8 Monaten, außer beim nahtlosen Wechsel aus der GKV.
  • Baby: Anmeldung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt, dann ohne Gesundheitsprüfung versichert.

Was zahlt die PKV in der Schwangerschaft?

Die PKV zahlt in der Schwangerschaft alle medizinisch notwendigen Leistungen rund um Vorsorge, Geburt und Wochenbett. Schwangerschaft und Entbindung gelten in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung ausdrücklich als Versicherungsfall – Sie sind also genauso geschützt wie bei einer Krankheit.

Gesetzlich Versicherte erhalten die Leistungen der Mutterschafts-Richtlinien: eine festgelegte Zahl an Vorsorgeterminen, drei Basis-Ultraschalluntersuchungen und die Hebammenhilfe. Alles darüber hinaus zahlen sie häufig selbst. In der PKV entscheidet nicht ein Leistungskatalog, sondern die medizinische Notwendigkeit und Ihr Tarif. Ordnet Ihre Frauenärztin zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder weitere Diagnostik an, weil der Verlauf es erfordert, erstattet die private Krankenversicherung diese Kosten. Viele Tarife zahlen zudem Vorsorge über die gesetzlichen Programme hinaus.

Leistungen der privaten Krankenversicherung in Schwangerschaft und Geburt
LeistungWas die PKV übernimmtWorauf es im Tarif ankommt
Vorsorgeuntersuchungenalle ärztlichen Vorsorgetermine, Laboruntersuchungen, UltraschallErstattung über den GOÄ-Höchstsatz, Vorsorge ohne Selbstbeteiligung
Pränataldiagnostikbei medizinischer Notwendigkeiteinige Tarife zahlen erweiterte Diagnostik ausdrücklich, etwa Bayerische Beamtenkrankenkasse und Münchener Verein
HebammeVorsorge, Geburtsbegleitung, WochenbettbetreuungErstattungssatz: 100 % oder gekürzt, etwa 80 % bei Generali
KurseGeburtsvorbereitung und Rückbildungteils auch Schwangerschaftsgymnastik und Kurse für den Partner
Entbindung im Krankenhausallgemeine KrankenhausleistungenChefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, Familienzimmer
Geburtshaus und HausgeburtHebammenleistung und MaterialPauschalen zwischen 300 € und 2.000 €
Neugeborenes in der KlinikUnterbringung und Versorgung des gesunden KindesRooming-in und Begleitperson

Die Selbstbeteiligung spielt in der Schwangerschaft eine größere Rolle, als viele erwarten: Vorsorgeuntersuchungen sind in den meisten Tarifen davon ausgenommen, Behandlungen, Hebammenrechnungen und Arzneimittel dagegen nicht immer. Wer im Jahr der Geburt ohnehin Leistungen einreicht, verliert zudem die Beitragsrückerstattung für dieses Jahr. Eine hohe Selbstbeteiligung ist für Paare mit Kinderwunsch deshalb selten die beste Wahl – mehr dazu im Ratgeber Selbstbeteiligung in der PKV.

Auch im Notlagentarif geschützt

Selbst wer seine Beiträge nicht mehr zahlen kann und im Notlagentarif landet, bleibt bei Schwangerschaft und Mutterschaft versichert. Das schreibt § 153 VAG vor – neben akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen gehören diese Leistungen zum Mindestschutz. Mehr unter Notlagentarif.

PKV-Tarife in der Schwangerschaft: Wo die Unterschiede liegen

Die Unterschiede zwischen PKV-Tarifen zeigen sich in der Schwangerschaft vor allem bei Hebamme, Unterbringung in der Klinik und Pauschalen für Hausgeburt oder Entbindung. Einsteigertarife mit Mehrbettzimmer leisten die Grundversorgung, Premiumtarife bieten Einbett- oder Familienzimmer und zahlen zusätzliche Pauschalen.

Geburtsleistungen ausgewählter PKV-Tarife 2026
VersichererTarifLeistung rund um die Geburt
LKHLKH-GesundheitsUpgrade Premium (GUP)Hausgeburt-Pauschale 2.000 €, Geburtshaus, Familienzimmer bei Entbindung, Rooming-in
DKVPremiumMed PMNEntbindungspauschale 1.500 €, Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
DKVBestMed Komfort BMKEntbindungspauschale 1.000 €, Chefarzt und Zweibettzimmer
AXAActiveMe-UHausgeburt 1.000 €, Zweibettzimmer und Privatarzt
NürnbergerPremiumtarif MAX6+Schwangerschaftsvorsorge, Hebamme bis 10 Tage, Hausgeburt 600 €, Haushaltshilfe bis 100 €/Tag
BarmeniaeinsA-TarifeEntbindungspauschale bei Hausgeburt 500 €, ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung
Union KrankenversicherungGesundheitVARIOHebamme, Hausgeburtspauschale 500 €, Geburtsvorbereitung auch für den Partner
Münchener VereinRoyalEntbindungspauschale 300 €, Einbettzimmer
GothaerMediCompact PremiumHebamme und Geburtshaus 100 %, Einbett-, Zweibett- oder Familienzimmer

Gerade das Familienzimmer wird häufig unterschätzt: Es erlaubt dem Partner, nach der Geburt mit in der Klinik zu übernachten. Die LKH und die Gothaer nennen es ausdrücklich, in anderen Tarifen ist es über die Einbettzimmer-Leistung abgedeckt oder gar nicht vorgesehen. Wer bereits versichert ist und seinen Schutz vor einer geplanten Schwangerschaft verbessern möchte, kann über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen leistungsstärkeren Tarif desselben Versicherers wechseln – für die Mehrleistungen allerdings mit Gesundheitsprüfung und Wartezeit.

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Schwangerschaft der PKV mitteilen: Pflicht oder freiwillig?

Eine Schwangerschaft müssen Sie Ihrer PKV bei einem bestehenden Vertrag nicht melden. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endet mit dem Vertragsschluss, und die Regeln zur Gefahrerhöhung gelten in der Krankenversicherung nach § 194 VVG nicht. Ihr Beitrag steigt wegen einer Schwangerschaft also nicht.

Trotzdem lohnt es sich, den Versicherer früh zu informieren. Mehrere Leistungen gibt es nämlich nur auf Antrag und mit Fristen:

  • Beitragsbefreiung in der Elternzeit: Tarife mit Befreiung verlangen einen Antrag und den Nachweis des Elterngeldbezugs.
  • Krankentagegeld im Mutterschutz: Die Zahlung in den Schutzfristen muss beim Versicherer geltend gemacht werden, meist mit Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
  • Kindernachversicherung: Die Frist von zwei Monaten nach der Geburt läuft schnell ab – wer den Antrag vorbereitet hat, verliert keine Zeit.
  • Kostenzusagen: Für Familienzimmer, Privatklinik oder eine Hausgeburt vorab klären, was der Tarif erstattet.

Anders ist es beim Neuabschluss: Fragt der Antrag nach einer bestehenden Schwangerschaft, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherer später zum Rücktritt berechtigen – genau dann, wenn Sie den Schutz am dringendsten brauchen. Mehr zu den Regeln im Ratgeber Gesundheitsprüfung in der PKV.

Schwanger in die PKV wechseln: Geht das?

Ein Wechsel in die PKV während einer Schwangerschaft ist möglich, aber schwieriger als sonst. Viele Versicherer stellen den Antrag bis nach der Geburt zurück, und bei einem Neuabschluss gilt für die Entbindung eine besondere Wartezeit von acht Monaten.

Die Wartezeiten sind in § 197 VVG geregelt: allgemein drei Monate, für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Entscheidend ist die Ausnahme: Wer nahtlos aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus einer anderen PKV-Vollversicherung wechselt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet. Versicherer wie Debeka, Generali und LVM verzichten in diesem Fall ausdrücklich auf Wartezeiten, die LKH im GesundheitsUpgrade grundsätzlich – mit Ausnahme von Kinderwunschbehandlung und Beitragsbefreiungen.

Wartezeit für die Entbindung nach § 197 VVG
SituationWartezeit EntbindungFolge für die Geburt
Nahtloser Wechsel aus der GKVentfällt, Vorversicherung wird angerechnetGeburt ist ab Vertragsbeginn versichert
Wechsel aus einer anderen PKV-VollversicherungentfälltGeburt ist ab Vertragsbeginn versichert
Neuabschluss ohne Vorversicherung, z. B. nach Auslandsaufenthalt8 MonateGeburt vor Ablauf der Frist nicht versichert
Aufstockung auf höheren Tarif8 Monate für die MehrleistungChefarzt oder Einbettzimmer erst nach Ablauf

Wer eine Familie plant und ohnehin über den Wechsel nachdenkt, sollte ihn vor der Schwangerschaft angehen. Das hat auch einen finanziellen Grund: Solange Sie gesetzlich versichert sind, bleibt Ihre Mitgliedschaft während des Bezugs von Mutterschafts- und Elterngeld beitragsfrei. In der PKV zahlen Sie den Beitrag weiter. Ob sich die private Krankenversicherung für Ihre Familie rechnet, klären die Ratgeber GKV oder PKV und GKV oder PKV mit Kindern. Ob Sie mit Ihrem Einkommen überhaupt wechseln dürfen, zeigt PKV ab wann.

Unser Tipp: Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vor dem offiziellen Antrag, welcher Versicherer Sie in der aktuellen Situation annimmt – ohne dass eine Ablehnung in Ihren Unterlagen auftaucht.

Mutterschaftsgeld in der PKV: Wie viel Privatversicherte bekommen

Privat versicherte Angestellte erhalten einmalig höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Dazu zahlt der Arbeitgeber in den Schutzfristen den Unterschied zwischen 13 Euro und dem täglichen Nettolohn. Gesetzlich Versicherte bekommen die 13 Euro täglich von ihrer Krankenkasse – für den gesamten Mutterschutz.

Der Mutterschutz umfasst sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist für gesetzlich und privat Versicherte gleich. Der Unterschied liegt allein beim Anteil, den in der GKV die Krankenkasse trägt. Für eine Angestellte mit 3.000 Euro netto im Monat sieht das so aus:

Rechenbeispiel Mutterschaftsgeld bei 14 Wochen Schutzfrist, Werte 2026
Rechenschritt (Beispiel)GKVPKV
Nettolohn je Kalendertag (3.000 € / 30)100,00 €100,00 €
Mutterschaftsgeld je Tag13,00 € von der Kasse—
Mutterschaftsgeld einmalig—210,00 € vom Bund
Arbeitgeberzuschuss je Tag87,00 €87,00 €
Mutterschaftsgeld in 98 Tagen1.274,00 €210,00 €
Arbeitgeberzuschuss in 98 Tagen8.526,00 €8.526,00 €
Einkommen im Mutterschutz9.800,00 €8.736,00 €

Die Lücke beträgt in diesem Beispiel 1.064,00 €. Sie hängt nicht vom Einkommen ab, sondern nur von der Länge der Schutzfrist – bei einer Frühgeburt mit zwölf Wochen Nachsorge wird sie größer. Das Mutterschaftsgeld des Bundes müssen Sie selbst beantragen; privat versicherte Frauen, die nicht angestellt sind, etwa Selbstständige oder Studentinnen ohne Job, gehen leer aus.

210 €Mutterschaftsgeld vom Bund, einmalig
13 €pro Tag, die der Arbeitgeber vom Netto abzieht
14 WochenSchutzfrist bei normaler Geburt
1.064 €Lücke gegenüber der GKV im Beispiel

Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Mutterschutz

Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V ist an das Arbeitsentgelt gekoppelt. Für Kalendermonate, in denen Sie nur Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu erhalten, entfällt er in der Regel – Sie zahlen den PKV-Beitrag dann allein. Bei einem Beitrag von 600 Euro sind das rund 300 Euro mehr Eigenanteil pro Monat. Planen Sie diesen Betrag frühzeitig ein. Die Höchstbeträge und Regeln erklärt der Ratgeber Arbeitgeberzuschuss zur PKV.

Krankentagegeld der PKV im Mutterschutz

Das Krankentagegeld der PKV zahlt in den Schutzfristen vor und nach der Geburt, wenn Sie keinen anderen angemessenen Ersatz für Ihren Verdienstausfall erhalten. So sieht es § 192 Abs. 5 VVG vor. Wichtig ist das vor allem für selbstständige Frauen, die weder Mutterschaftsgeld noch einen Arbeitgeberzuschuss bekommen.

Angestellte erhalten im Mutterschutz den Arbeitgeberzuschuss, der ihr Netto weitgehend ersetzt. Für sie spielt das Tagegeld deshalb meist keine Rolle. Selbstständige dagegen haben in den 14 Wochen ohne Tagegeld kein Einkommen. Einige Tarife nennen die Leistung im Mutterschutz ausdrücklich:

Krankentagegeld im Mutterschutz, Beispiele 2026
VersichererKrankentagegeldRegelung im Mutterschutz
DebekaKT 15 bis KT 366Tagegeld auch in den Schutzfristen, Ruhen in der Elternzeit möglich
DEVKKT 43NTagegeld im Mutterschutz, Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis 47
LVMKT 8 bis KT 365Leistung im Mutterschutz ab dem vereinbarten Tag
LKHKTA43 bis KTA365Mutterschutz und Entbindungstag versichert, Wartezeit 8 Monate
HallescheKT / FKT / MKTinklusive Mutterschutz und Entbindung
WürttembergischeKrankentagegeldLeistung auch bei Mutterschutz
ProvinzialSKGSonderkrankengeld ab 6 Wochen, auch bei Schwangerschaft

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Ein Tagegeld von 100 Euro deckt die 98 Kalendertage der Schutzfrist mit 9.800 Euro ab. Voraussetzung ist ein Tagegeld, dessen Beginn zur Schutzfrist passt, und bei der LKH eine Versicherungszeit von mindestens acht Monaten. Wer schwanger wird und erst dann das Tagegeld abschließt, ist deshalb meist zu spät. Wie Sie Höhe und Karenzzeit bestimmen, erklärt der Ratgeber Krankentagegeld in der PKV; alles zur Absicherung als Unternehmerin unter PKV für Selbstständige.

Selbstständig und Familienplanung?

Wir prüfen, ob Ihr Krankentagegeld im Mutterschutz zahlt – und rechnen Tarife, die es ausdrücklich tun.

PKV-Beitrag in Schwangerschaft und Elternzeit: Welche Tarife beitragsfrei stellen

Die PKV ist in Schwangerschaft und Elternzeit nicht automatisch beitragsfrei. Sie zahlen den vollen Beitrag weiter, meist ohne Arbeitgeberzuschuss. Einige Tarife stellen Eltern beim Bezug von Elterngeld aber für bis zu sechs, bei ottonova bis zu neun Monate beitragsfrei.

Das ist der größte finanzielle Unterschied zur GKV: Dort ist die Mitgliedschaft beitragsfrei, solange Sie Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen und kein weiteres Einkommen haben. In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen – er bleibt, auch wenn das Gehalt wegfällt. Tarife mit Familienleistungen gleichen das aus:

Beitragsbefreiung und Elterngeld-Leistungen in der PKV 2026
VersichererTarifLeistung für Eltern
ottonovaFirst Class Pro+bis 9 Monate beitragsfrei bei Elterngeldbezug
uniVersauni-Top|Privatbis 6 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeld
uniVersauni-intro|Privatbis 6 Monate nach der Entbindung für den nicht erwerbstätigen Elternteil, auch Väter
GothaerMediCompact Plus und Premiumbis 6 Monatsbeiträge bei Elterngeld, Vorversicherung 8 Monate
ARAGMedBestbeitragsfrei bis 6 Monate je Kind in der Elternzeit
ARAGMedExtraBeitragsbefreiung bei Elterngeldbezug
LKHLKH-GesundheitsUpgradeein Elternteil bis 6 Monate je Kind beitragsfrei
ContinentalePREMIUMbis 6 Monate je Geburt, Vorversicherung 8 Monate
BarmeniaeinsA-Tarifebis 6 Monate bei Elterngeld, Vorversicherung 8 Monate
Bayerische BeamtenkrankenkasseGesundheitVARIObis 6 Monate beitragsfrei bei Elterngeld
AXAGesundExtra 16 Monate beitragsfrei in der Elternzeit
DKVPremiumMed PMNElterngeld-Pauschale 600 € im Monat für bis zu 6 Monate

Rechenbeispiel: Was die Beitragsbefreiung wert ist

Eine 30-jährige Angestellte zahlt in uniVersa uni-Top|Privat 300 einschließlich gesetzlichem Zuschlag und Pflegepflichtversicherung 604,74 € im Monat; im Berufsalltag übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. In der Elternzeit fällt der Zuschuss weg:

Rechenbeispiel auf Basis der Beiträge 2026
Beispiel uni-Top|Privat 300, 30 JahreBetrag
Monatsbeitrag inkl. Zuschlag und Pflegepflicht604,74 €
Eigenanteil im Job nach Arbeitgeberzuschuss302,37 €
6 Monate Elternzeit ohne Befreiung, voller Beitrag3.628,44 €
6 Monate Elternzeit mit Beitragsbefreiung0,00 €
Ersparnis durch die Befreiung3.628,44 €

Beitragslast in der Elternzeit im Vergleich, Beispielwerte

Die Elterngeld-Pauschale der DKV wirkt ähnlich: Mit 3.600 € über sechs Monate deckt sie den Beitrag eines vergleichbaren Tarifs fast vollständig. Beachten Sie die Vorversicherungszeiten: Gothaer, Continentale und Barmenia verlangen acht Monate, die LKH setzt eine Wartezeit von acht Monaten an. Wer die Befreiung für ein geplantes Kind nutzen möchte, sollte den Tarif also rechtzeitig abschließen. Alles Weitere zu Elterngeld, Teilzeit und Zuschuss lesen Sie im Ratgeber PKV in der Elternzeit.

Unsere Einordnung: Eine Beitragsbefreiung von sechs Monaten ist bei einem Beitrag um 600 Euro rund 3.600 Euro wert – pro Kind. Bei zwei Kindern übersteigt dieser Vorteil schnell den Mehrbeitrag, den ein familienfreundlicher Tarif über Jahre kostet. Paare mit Kinderwunsch sollten die Familienleistungen deshalb genauso gewichten wie Zahn- oder Klinikleistungen.

Das Baby in der PKV versichern: Kindernachversicherung

Ihr Baby wird in der PKV über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG versichert. Melden Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt an, gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten, auch bei angeborenen Erkrankungen.

Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt bei diesem Versicherer versichert ist. Der Versicherer darf eine Vorversicherungszeit von bis zu drei Monaten verlangen; die Debeka verzichtet darauf. Der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des versicherten Elternteils. Mehrere Tarife stellen das Neugeborene zudem eine Zeit lang beitragsfrei:

Beitragsfreie Kindernachversicherung, Beispiele 2026
VersichererTarifBeitragsfreiheit für das Neugeborene
HallescheNK.select S / L / XLbis zum 1. Geburtstag
NürnbergerPremiumtarif MAX6+bis zum 1. Geburtstag
DBVBeihilfetarife Tarifgruppe B-U12 Monate über einen Bonus
LKHLKH-GesundheitsUpgradeGeburtsmonat plus 6 Monate
uniVersauni-Top|PrivatGeburtsmonat plus 6 Monate
INTERMeineGesundheit Smart6 Monate
GothaerMediCompact Plus und PremiumGeburtsmonat und weitere Monate in den ersten 6 Monaten

PKV oder Familienversicherung für das Kind?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter Umständen beitragsfrei in dessen Familienversicherung. Das ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als 6.450 € im Monat verdient und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner (§ 10 Abs. 3 SGB V, Wert 2026). Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden. Die Entscheidung prägt die Versicherung Ihres Kindes oft für Jahre – deshalb lohnt der Vergleich schon vor der Geburt. Ausführlich in den Ratgebern Kindernachversicherung, GKV oder PKV für Kinder und auf den Seiten PKV für Kinder und PKV für Familien.

Baby unterwegs? Kinderbeitrag vorab kennen

Wir rechnen den Beitrag für Ihr Kind im Tarif Ihres Versicherers und zeigen Alternativen mit beitragsfreien Monaten.

PKV und Schwangerschaft bei Beamtinnen

Schwangere Beamtinnen sind über Beihilfe und privaten Restkostentarif abgesichert. Die Kosten für Vorsorge, Hebamme und Geburt teilen sich Dienstherr und PKV nach dem Beihilfesatz. Mutterschaftsgeld brauchen Beamtinnen nicht, weil ihre Besoldung im Mutterschutz weiterläuft.

Beim Bund steigt der Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 Prozent, Kinder erhalten 80 Prozent. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind erhält ein Elternteil dauerhaft 70 Prozent. Ändert sich der Beihilfesatz, passen Sie den Restkostentarif an: Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, verlangt der Versicherer nach § 199 Abs. 2 VVG weder eine Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten.

Beihilfesätze nach § 46 BBhV; Länder können abweichen
Person (Bund)BeihilfesatzPKV-Restkostentarif
Beamtin, aktiv50 %50 %
Beamtin in Elternzeit70 %30 %
Beamtin ab zwei Kindern70 %30 %
Kind80 %20 %

Für den Nachwuchs gelten besondere Fristen: Nimmt ein Versicherer an der Öffnungsaktion teil, kann das Neugeborene innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zu erleichterten Bedingungen aufgenommen werden; unabhängig davon gilt die Kindernachversicherung. Einige Beamtentarife belohnen Familien zusätzlich, etwa die DBV mit zwölf beitragsfreien Monaten und Familienzimmer oder Geburtspauschale. Mehr in den Ratgebern Beihilfe und Öffnungsaktion sowie auf PKV für Beamte.

Checkliste: PKV und Schwangerschaft Schritt für Schritt

Mit dieser Checkliste nutzen Sie alle Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt – und verpassen keine Frist.

  1. KinderwunschTarif prüfen: Geburtsleistungen, Familienzimmer, Beitragsbefreiung, Krankentagegeld im Mutterschutz. Vorversicherungszeiten von acht Monaten einplanen.
  2. Frühe SchwangerschaftVersicherer informieren, Kostenzusagen für Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt einholen, Hebamme suchen.
  3. Vor dem MutterschutzMutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen, Arbeitgeber informieren, Krankentagegeld für den Mutterschutz anmelden.
  4. GeburtKind innerhalb von zwei Monaten nachversichern oder in die Familienversicherung aufnehmen lassen.
  5. ElternzeitBeitragsbefreiung mit Elterngeldbescheid beantragen, Beihilfesatz und Restkostentarif anpassen, Krankentagegeld ruhen lassen oder reduzieren.

Wer nach der Elternzeit mit geringerem Einkommen in Teilzeit zurückkehrt, prüft am besten auch den Beitrag: Ein PKV-Beitrag lässt sich senken, ohne den Versicherer zu wechseln – etwa über einen Tarifwechsel oder eine höhere Selbstbeteiligung. Die Beiträge der Familie können Sie außerdem steuerlich geltend machen, siehe PKV steuerlich absetzen.

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Hebamme und Kinderwunschbehandlung in der PKV getrennt prüfen

Hebammenleistungen können in der PKV im vereinbarten Umfang versichert sein. Vorsorge, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung, Kurse und besondere Rufbereitschaftsleistungen sind dabei nicht pauschal identisch abzurechnen. Fragen Sie bei zusätzlichen Angeboten nach Preis, Leistungsart und Tarifdeckung, bevor Sie eine eigene Zahlungsverpflichtung eingehen.

Eine Kinderwunschbehandlung vor der Schwangerschaft folgt wiederum anderen Voraussetzungen. Diagnose, Verursacherprinzip und ein aufgeschlüsselter Behandlungsplan sind dort besonders wichtig. Der neue Ratgeber zur künstlichen Befruchtung in der PKV behandelt IVF, ICSI und gemischt versicherte Paare ausführlich.

Häufige Fragen zu PKV und Schwangerschaft

Zahlt die PKV die Kosten einer Schwangerschaft?

Ja. Die private Krankenversicherung erstattet Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, Hebammenhilfe, Geburtsvorbereitung, die Entbindung im Krankenhaus oder Geburtshaus und die Nachsorge im Wochenbett. Schwangerschaft gilt dabei als Versicherungsfall wie eine Krankheit. Wie weit die Leistung reicht, etwa bei Einbettzimmer, Chefarzt, Hausgeburt oder zusätzlicher Pränataldiagnostik, bestimmt Ihr Tarif.

Muss ich meine Schwangerschaft der PKV melden?

Bei einem bestehenden Vertrag nein. Die Anzeigepflicht gilt nur bis zum Vertragsschluss, eine Schwangerschaft danach verändert weder Ihren Schutz noch Ihren Beitrag. Sinnvoll ist eine frühe Mitteilung trotzdem: Beitragsbefreiung in der Elternzeit, Krankentagegeld im Mutterschutz und die Kindernachversicherung laufen nur auf Antrag. Stellen Sie dagegen einen neuen Antrag, müssen Sie eine bestehende Schwangerschaft angeben, wenn danach gefragt wird.

Kann ich schwanger in die private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Viele Versicherer stellen den Antrag während einer Schwangerschaft bis nach der Geburt zurück. Wer angenommen wird, hat für die Entbindung eine Wartezeit von acht Monaten, außer beim nahtlosen Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem die Vorversicherungszeit angerechnet wird. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, zu welchen Bedingungen ein Wechsel möglich ist.

Bekommen privat versicherte Frauen Mutterschaftsgeld?

Angestellte in der PKV erhalten einmalig höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung und zusätzlich den Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe des Nettolohns abzüglich 13 Euro pro Kalendertag. Gesetzlich Versicherte bekommen stattdessen 13 Euro täglich von der Krankenkasse. In 14 Wochen Mutterschutz ergibt das für Privatversicherte eine Lücke von rund 1.064 Euro. Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld, können aber über das Krankentagegeld abgesichert sein.

Ist die PKV in der Schwangerschaft oder Elternzeit beitragsfrei?

Nicht automatisch. Anders als in der GKV zahlen Sie den PKV-Beitrag auch in Mutterschutz und Elternzeit weiter, meist ohne Arbeitgeberzuschuss. Einige Tarife stellen Eltern beim Bezug von Elterngeld beitragsfrei, etwa uniVersa uni-Top|Privat, Gothaer MediCompact, ARAG MedBest und LKH-GesundheitsUpgrade für bis zu sechs Monate, ottonova First Class Pro+ bis zu neun Monate. Die DKV zahlt in PremiumMed eine Elterngeld-Pauschale von 600 Euro im Monat.

Wie wird mein Baby in der PKV versichert?

Über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG: Melden Sie Ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt an, ist es rückwirkend ab Geburt versichert, ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Wartezeiten. Ein Elternteil muss am Tag der Geburt versichert sein, der Versicherer darf eine Vorversicherungszeit von bis zu drei Monaten verlangen. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter Umständen beitragsfrei in die Familienversicherung.

Zahlt das Krankentagegeld der PKV im Mutterschutz?

Ja, wenn Sie in den Schutzfristen keinen anderen angemessenen Ersatz für Ihren Verdienstausfall erhalten. Das ist nach § 192 Abs. 5 VVG vorgesehen und betrifft vor allem selbstständige Frauen. Tarife wie Debeka KT, DEVK KT 43N, LVM KT und das Krankentagegeld der LKH nennen die Leistung im Mutterschutz ausdrücklich; bei der LKH gilt dafür eine Wartezeit von acht Monaten.

Was gilt für schwangere Beamtinnen in der PKV?

Beamtinnen erhalten im Mutterschutz ihre Besoldung weiter und brauchen kein Mutterschaftsgeld. Die Kosten von Schwangerschaft und Geburt teilen sich Beihilfe und privater Restkostentarif. Im Bund steigt der Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 Prozent, das Kind erhält 80 Prozent. Passen Sie den Restkostentarif innerhalb von sechs Monaten an, ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig.

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