Inhalt dieser Seite
- Geltungsbereich der PKV
- Tarife im Vergleich
- PKV im Urlaub
- Auslandsreiseschutz
- PKV im EU-Ausland
- Dauerhaft im Ausland
- Rechenbeispiel
- Beamte und Beihilfe
- Rentner im Ausland
- Studium und Entsendung
- PKV oder GKV im Ausland
- Checkliste
- Krankenversicherung beim Auswandern nach dem Zielland prüfen
- Länderratgeber: örtlichen Zugang vor dem PKV-Vertragswechsel klären
- Auslandsbehandlung oder neuer Wohnsitz: Den passenden Ratgeber wählen
- Häufige Fragen
PKV im Ausland auf einen Blick
Die PKV im Ausland zahlt nach den Musterbedingungen in ganz Europa ohne Zeitlimit und außerhalb Europas mindestens einen Monat lang. Gute Tarife leisten weltweit 6, 12 oder 36 Monate. Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie danach ein; eine EHIC-Karte gibt es für Privatversicherte nicht.
- Europa: Schutz in der Regel unbegrenzt, bei Umzug in die EU läuft der Vertrag nach § 207 Abs. 3 VVG weiter.
- Weltweit: DKV BestMed Eco 1 Monat, LKH GUK 3 Monate, LKH GUP 12 Monate, R+V AGIL premium 3 Jahre.
- Reiseschutz mit Rücktransport ab 12 € im Jahr (EUROPA ERK-56), für Beamte ab 0,31 € im Monat.
- Längerer Aufenthalt: große Anwartschaft kostet oft rund 30 % des Beitrags, beim Durchschnittsbeitrag etwa 167,70 € im Monat.
PKV im Ausland: Wo und wie lange die private Krankenversicherung gilt
Die private Krankenversicherung gilt im Ausland grundsätzlich in ganz Europa ohne zeitliche Grenze und außerhalb Europas für einen vorübergehenden Aufenthalt. Wie lange „vorübergehend“ dauern darf, steht in den Tarifbedingungen Ihres Vertrags — und genau hier unterscheiden sich die Versicherer erheblich.
Die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK), auf denen fast alle Tarife aufbauen, setzen den Mindeststandard: Der Schutz erstreckt sich auf Heilbehandlungen in Europa. Außerhalb Europas besteht er für die ersten Wochen eines vorübergehenden Aufenthalts — im Standard ein Monat. Wer länger bleibt, muss den Schutz verlängern oder eine eigene Auslandsversicherung abschließen. Viele moderne Tarife haben diese Grenze in ihren Tarifbedingungen deutlich ausgeweitet, einige verzichten ganz darauf.
Drei Begriffe entscheiden über Ihre Leistung im Ausland:
| Begriff | Bedeutung für Sie |
|---|---|
| Geltungsbereich | Die Regionen, in denen der Tarif leistet: Europa, EU/EWR oder weltweit. „Europa“ meint meist den geografischen Kontinent, also auch die Schweiz, Norwegen oder das Vereinigte Königreich. |
| Vorübergehender Aufenthalt | Urlaub, Dienstreise, Sprachkurs oder Auslandssemester mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die Dauer ist je Tarif begrenzt, etwa auf 1, 3, 6 oder 12 Monate. |
| Gewöhnlicher Aufenthalt | Ihr Lebensmittelpunkt. Verlegen Sie ihn ins Ausland, gelten andere Regeln: in der EU läuft der Vertrag weiter, außerhalb braucht es eine Vereinbarung mit dem Versicherer. |
| Ortsübliche Kosten | Im Ausland gelten keine GOÄ-Sätze. Gute Tarife erstatten die ortsüblichen Kosten des Aufenthaltslandes, andere höchstens den Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. |
Wichtig ist die Frage der Kostenerstattung. Während in Deutschland die Gebührenordnung für Ärzte den Rahmen vorgibt, rechnen Ärzte und Kliniken im Ausland nach eigenen Preisen ab. Tarife, die „100 % der ortsüblichen Kosten“ zusagen, wie etwa R+V AGIL premium, sind hier im Vorteil — vor allem in Ländern mit hohem Preisniveau wie den USA, Kanada oder der Schweiz.
Private Krankenversicherung weltweit: Tarife und ihr Auslandsschutz im Vergleich
Die private Krankenversicherung weltweit reicht je nach Tarif von einem Monat bis zu einem Schutz ohne zeitliche Grenze. Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Tarife für Angestellte und Selbstständige mit ihrer Auslandsregelung:
| Anbieter | Tarif | Auslandsschutz |
|---|---|---|
| DKV | BestMed Eco BME | Europa unbegrenzt, sonst 1 Monat |
| LKH | GesundheitsUpgrade Komfort (GUK) | EU/EWR unbegrenzt, weltweit 3 Monate |
| Münchener Verein | Bonus Care Classic (Tarif 859) | weltweit, 6 Monate zuschlagsfrei |
| Allianz | MeinGesundheitsschutz Best 100 | EU/EWR, außerhalb 6–12 Monate |
| Generali | GesundPro1 | vorübergehend weltweit 12 Monate |
| LKH | GesundheitsUpgrade Premium (GUP) | EU/EWR unbegrenzt, weltweit 12 Monate |
| R+V | AGIL premium | weltweit 3 Jahre, verlängerbar, 100 % der ortsüblichen Kosten |
| Nürnberger | Komforttarif TOP6 | 100 %, weltweit |
| Debeka | Tarif NW | weltweit ohne zeitliche Grenze |
Der Vergleich zeigt: Selbst innerhalb eines Anbieters unterscheiden sich die Tarife. Bei der LKH leistet der Komforttarif GUK weltweit drei Monate, der Premiumtarif GUP zwölf. Wer beruflich oft außerhalb Europas unterwegs ist oder regelmäßig längere Reisen plant, sollte den Auslandsschutz deshalb schon bei der Tarifwahl gewichten — nachträglich lässt er sich nur über einen Tarifwechsel mit neuer Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung verbessern.
Auch für Spezialgruppen gibt es Tarife mit starkem Auslandsschutz: Die Ärztetarife Ärzte Plus 100 (MP100) und Ärzte Best 100 (MB100) der Allianz gelten weltweit bis zu zwölf Monate, ebenso JABest der INTER. Mehr zu diesen Tarifen auf unserer Seite PKV für Ärzte. Einen Überblick über alle Tarifarten finden Sie unter PKV-Tarife.
Sie reisen viel oder planen einen längeren Aufenthalt? Wir suchen die Tarife heraus, die weltweit lange genug leisten — mit Ihrem Beitrag.
PKV im Urlaub: So läuft die Behandlung im Ausland ab
Im Urlaub zahlt die PKV die Behandlung im Ausland wie in Deutschland, solange die Reise innerhalb der tariflichen Frist liegt. Sie sind überall Privatpatient: Sie bezahlen den Arzt oder die Klinik zunächst selbst und reichen die Rechnung danach ein.
Das ist der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte legen in der EU ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor und werden im staatlichen System des Gastlandes behandelt — zu den dortigen Bedingungen, oft mit Zuzahlungen. Privatversicherte haben keine EHIC. Sie wählen Arzt und Klinik frei, auch Privatkliniken, und rechnen direkt ab.
Ambulante Behandlung: Vorkasse und Einreichen
Beim Arztbesuch zahlen Sie in bar oder mit Kreditkarte. Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung geben: Name des Patienten, Datum, Diagnose, jede Leistung mit Preis sowie Name und Anschrift des Arztes. Rezepte und Apothekenquittungen heben Sie getrennt auf. Zurück in Deutschland — oder schon vom Hotel aus per App — reichen Sie alles bei Ihrem Versicherer ein. Die Umrechnung in Euro erfolgt zum Kurs am Tag der Zahlung; Ihr Kreditkartenauszug dient als Nachweis.
Krankenhaus: Kostenzusage über die Notrufzentrale
Bei einer Krankenhausaufnahme verlangen Kliniken außerhalb Europas oft eine Garantie, bevor sie behandeln. Private Krankenversicherer unterhalten dafür eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr erreichbar ist. Sie gibt gegenüber der Klinik eine Kostenzusage ab, organisiert bei Bedarf eine Verlegung und klärt mit den behandelnden Ärzten, ob ein Rücktransport medizinisch sinnvoll ist. Speichern Sie die Notrufnummer Ihres Versicherers vor jeder Reise im Handy.
Rücktransport: die häufigste Lücke
Der Rücktransport nach Deutschland ist in vielen Vollversicherungen nicht oder nur eingeschränkt enthalten. Manche Tarife zahlen ihn nur, wenn er medizinisch notwendig ist — also wenn Sie im Ausland nicht angemessen behandelt werden können. Ein Ambulanzflug kann schnell einen fünfstelligen Betrag kosten. Tarife mit ausdrücklich eingeschlossenem Rücktransport sind etwa die ARAG Beihilfe-Welt (weltweit inkl. Rücktransport), die stationären Bausteine von DEVK und Concordia sowie die Beihilfetarife Basis24 und Premium24 von ottonova (weltweit sechs Monate mit Rücktransport).
Beitragsrückerstattung beachten: Jede Rechnung, die Sie bei Ihrer PKV einreichen, kann die Beitragsrückerstattung für das ganze Jahr kosten. Beispiel: Bei einem Monatsbeitrag von 559 € und einer Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen stehen 1.118 € auf dem Spiel — wegen einer Urlaubsbehandlung von vielleicht 150 €. Mit einer separaten Reiseversicherung bleibt Ihre Beitragsrückerstattung erhalten.
PKV und Auslandsreisekrankenversicherung: Ergänzung für wenige Euro
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt die PKV im Ausland sinnvoll, weil sie den Rücktransport absichert und Ihre Beitragsrückerstattung schützt. Sie kostet als Jahresvertrag für beliebig viele Reisen oft weniger als ein Restaurantbesuch.
Die Reiseversicherung leistet vorrangig: Sie reichen die Rechnung dort ein, Ihre PKV bleibt unberührt. Für längere Reisen gibt es Verlängerungen, für Familien günstige Pauschalen. Diese Tarife zeigen die Spannbreite:
| Anbieter | Tarif | Reisedauer | Beitrag |
|---|---|---|---|
| EUROPA | Auslandsreisekrankenversicherung ERK-56 | bis 56 Tage je Reise, mit ERK-V bis 365 Tage | 12 € im Jahr (unter 65), Familie 26 €, ab 65 50 € |
| DFV | AuslandsreiseSchutz Single | je Reise 2 Monate, weltweit | 20 € im Jahr bis 64 |
| envivas | Jahresreiseschutz | bis 60 Tage, weltweit inkl. USA/Kanada | ab 19,40 € im Jahr |
| vigo | AuslandsReise.Nachhaltigkeit (ARN) | bis 8 Wochen je Reise, keine Altersgrenze | Single- oder Familientarif |
| Europ Assistance | Auslandskrankenversicherung Jahresschutz | je Reise die ersten 60 Tage, weltweit | Einzelperson, Paar, Familie |
| Postbeamtenkrankenkasse | AKV-Stufe | bis 1 Jahr je Reise | 0,31 € im Monat, Kinder beitragsfrei |
Achten Sie bei der Wahl auf drei Punkte: die maximale Dauer je Reise (56, 60 Tage oder zwei Monate reichen für normalen Urlaub), einen Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll ist — nicht erst, wenn er notwendig ist —, und die Geltung in den USA und Kanada. Wer mehrere Wochen am Stück reist, etwa in der Elternzeit oder in einem Sabbatical, braucht eine Verlängerungsoption. Bei der Debeka lässt sich der Reiseschutz auch direkt in die Vollversicherung einbauen: Die Ergänzungstarife NC und NG zu den Tarifen N und NW enthalten einen Auslandsreiseschutz, NC zusätzlich Reiseimpfungen.
PKV im EU-Ausland: Umzug nach Spanien, Österreich oder Portugal
Die PKV im EU-Ausland läuft auch bei einem dauerhaften Umzug weiter. Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR, setzt sich der Vertrag nach § 207 Abs. 3 VVG fort — der Versicherer darf Sie deshalb nicht kündigen.
Die Kehrseite: Der Versicherer ist nur verpflichtet, die Kosten zu erstatten, die er bei einer Behandlung in Deutschland hätte zahlen müssen. In Ländern mit niedrigerem Preisniveau wie Spanien oder Portugal fällt das selten ins Gewicht. In der Schweiz — über das Freizügigkeitsabkommen oft wie ein EU-Land behandelt, aber mit deutlich höheren Preisen — kann eine Lücke entstehen. Viele Tarife erstatten freiwillig mehr; die Tabelle oben zeigt, dass etwa die LKH den EU/EWR-Raum in ihren Tarifen ohne Grenze abdeckt.
Private Krankenversicherung in Spanien: was Auswanderer beachten
Spanien ist das beliebteste Ziel deutscher Auswanderer im Ruhestand. Mit einer deutschen PKV können Sie dort bleiben, zahlen Ihre Beiträge weiter und behalten Ihre Alterungsrückstellungen. Für die Anmeldung als Einwohner verlangen viele EU-Staaten den Nachweis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer eine Bescheinigung ausstellen, die den Geltungsbereich, den Leistungsumfang, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Laufzeit nennt — idealerweise auf Englisch.
Praktisch ändert sich wenig: Sie wählen Ärzte frei, zahlen in Vorkasse und reichen die Rechnungen ein. Viele spanische Privatkliniken rechnen direkt mit deutschen Versicherern ab, wenn vorab eine Kostenzusage vorliegt. Pflegeleistungen der privaten Pflegepflichtversicherung werden in der EU ebenfalls weitergezahlt, das Pflegegeld in der Regel auch bei Wohnsitz im Ausland.
Vorteile PKV im EU-Ausland
- Vertrag läuft nach § 207 Abs. 3 VVG weiter, keine Kündigung durch den Versicherer
- Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten
- Freie Arzt- und Klinikwahl, auch Privatkliniken
- Rückkehr nach Deutschland jederzeit ohne neue Gesundheitsprüfung
Grenzen PKV im EU-Ausland
- Erstattung nur bis zur Höhe der Kosten in Deutschland garantiert
- Vorkasse und Einreichen der Rechnungen bleibt Ihre Aufgabe
- Beiträge steigen weiter nach deutschen Anpassungen
- Arbeitgeberzuschuss entfällt, wenn Sie nicht mehr in Deutschland beschäftigt sind
Für einen dauerhaften Wohnsitz in Spanien erläutert unser Ratgeber PKV in Spanien die Fortführung des deutschen Vertrags, die Abgrenzung zum S1-Dokument und die Absicherung bei Arbeit oder Ruhestand.
PKV im Ausland dauerhaft: weiterführen, ruhen lassen oder kündigen?
Wer dauerhaft außerhalb der EU lebt, kann die PKV im Ausland weiterführen, als Anwartschaft ruhen lassen oder kündigen. Welche Lösung passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie irgendwann nach Deutschland zurückkehren wollen.
Mit dem Wegzug aus Deutschland endet die Pflicht zur Krankenversicherung nach § 193 VVG. Sie dürfen den Vertrag deshalb beenden. Viele Tarife leisten bei einem gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Europas aber nicht mehr oder nur mit besonderer Vereinbarung — ein Weiterzahlen „auf gut Glück“ hilft also nicht. Klären Sie vor dem Umzug schriftlich mit Ihrem Versicherer, welche Variante für Ihren Tarif möglich ist.
| Möglichkeit | Was passiert | Passt für |
|---|---|---|
| Vertrag weiterführen | Voller Schutz, sofern der Tarif oder eine Zusatzvereinbarung den Aufenthalt abdeckt, teils mit Zuschlag | Aufenthalte von einigen Jahren mit Rückkehrabsicht, Länder ohne gutes Gesundheitssystem |
| Große Anwartschaft | Kein Leistungsanspruch, Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen bleiben gesichert, oft rund 30 % des Beitrags | Entsendung oder Auswanderung auf Zeit, Rückkehr sicher geplant |
| Kleine Anwartschaft | Kein Leistungsanspruch, nur der Gesundheitszustand ist gesichert, neues Eintrittsalter bei Rückkehr | Rückkehr möglich, aber offen |
| Kündigen | Vertrag endet, Alterungsrückstellungen verfallen, bei Rückkehr neue Gesundheitsprüfung | endgültige Auswanderung ohne Rückkehrpläne |
Für die Zeit im Ausland brauchen Sie bei einer Anwartschaft oder Kündigung eine eigene Krankenversicherung, etwa eine internationale Krankenversicherung für Expats oder eine Absicherung im Gastland. Die ruhende PKV leistet in dieser Zeit nicht. Alle Details zur Anwartschaft lesen Sie im Ratgeber Anwartschaftsversicherung, zu Fristen und Formalien im Ratgeber PKV kündigen.
Eine Kündigung ist endgültig. Wer mit 50 auswandert und mit 60 zurückkommt, muss sich neu versichern — mit Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 kaum noch möglich, siehe GKV-Rückkehr über 55.
Weiterführen, Anwartschaft oder neuer Tarif: Wir rechnen die Varianten für Ihr Zielland und Ihre Rückkehrpläne durch.
Die Schweiz liegt in Europa, gehört aber nicht zur EU oder zum EWR. Bei einem Umzug sind die Schweizer Grundversicherung und eine mögliche Fortführung des deutschen Vertrags getrennt zu prüfen. Der Ratgeber PKV in der Schweiz erklärt die Drei-Monats-Frist, das Optionsrecht für Grenzgänger und die Vorbereitung einer Rückkehr.
Rechenbeispiel: Was eine Kündigung der PKV bei Auslandsaufenthalt kostet
Eine Kündigung der PKV vor einem befristeten Auslandsaufenthalt spart kurzfristig Geld, ist aber bei einer Rückkehr fast immer teurer als eine Anwartschaft. Das zeigen zwei Beispielrechnungen.
Beispiel 1: Zwei Jahre im Ausland mit großer Anwartschaft
Als Ausgangspunkt dient der durchschnittliche Monatsbeitrag eines Erwachsenen ohne Beihilfe von 559 € laut PKV-Verband. Die große Anwartschaft kostet bei vielen Versicherern rund 30 Prozent des Tarifbeitrags:
| Variante (24 Monate) | Monatlich | Gesamt |
|---|---|---|
| Vertrag voll weiterführen | 559,00 € | 13.416,00 € |
| Große Anwartschaft (ca. 30 %) | 167,70 € | 4.024,80 € |
| Ersparnis durch Anwartschaft | 391,30 € | 9.391,20 € |
Beispiel 2: Was ein höheres Eintrittsalter nach Kündigung kostet
Kündigen Sie stattdessen und schließen nach der Rückkehr neu ab, zählt Ihr dann erreichtes Alter. Das Beispiel der Allianz (MeinGesundheitsschutz Plus 90 mit Zahn 90, Krankentagegeld, gesetzlichem Zuschlag und Pflegepflicht) zeigt die Wirkung von zehn Jahren:
Allianz MeinGesundheitsschutz Plus 90 + Zahn 90, Monatsbeitrag inkl. KT, Zuschlag und PPV, Beiträge 2026
Der Unterschied beträgt 117,00 € im Monat oder 1.404,00 € im Jahr — und zwar dauerhaft, weil die Alterungsrückstellungen ab dem neuen Eintrittsalter aufgebaut werden müssen. Hinzu kommt das Risiko der Gesundheitsprüfung: Wer im Ausland krank geworden ist, erhält unter Umständen Zuschläge oder Ausschlüsse, siehe Gesundheitsprüfung in der PKV. Mit einer großen Anwartschaft entfallen beide Nachteile.
PKV im Ausland für Beamte: Beihilfe und Restkostentarif
Für Beamte gilt die PKV im Ausland wie für Angestellte, die Beihilfe folgt aber eigenen Regeln. Innerhalb der EU werden Aufwendungen in der Regel so behandelt, als wären sie in Deutschland entstanden; außerhalb der EU sind sie meist nur bis zu der Höhe beihilfefähig, die im Inland angefallen wäre.
Die Lücke entsteht also vor allem bei teuren Behandlungen außerhalb Europas und beim Rücktransport, den die Beihilfe grundsätzlich nicht trägt. Restkostentarife allein schließen sie nicht, weil sie nur den Prozentsatz abdecken, den die Beihilfe offenlässt. Deshalb bieten viele Versicherer Beihilfeergänzungstarife mit Auslandsreiseschutz an:
| Anbieter | Tarif | Auslandsleistung |
|---|---|---|
| Debeka | Tarife BC und BG zu Tarif B | Auslandsreiseschutz 100 %, Reiseimpfungen |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | BeihilfeCOMFORT mit BeihilfeErgänzungPlus | Auslandsreiseschutz bis 56 Tage |
| HanseMerkur | Be Fit Smart | Auslandsreise bis 6 Wochen inklusive |
| Provinzial | Beihilfe-Wahlleistungen BWu / BETu | Reisen bis 6 Wochen inkl. Rücktransport, Reiseimpfungen |
| Nürnberger | Beihilfetarif mit Ergänzung BE | Auslandsreise bis 8 Wochen |
| Münchener Verein | Ergänzung zu den Beihilfetarifen | Auslandsreise bis 6 Wochen |
| LIGA | Beihilfeergänzung | Auslandsreise mit Rücktransport |
| ARAG | Beihilfe-Welt (BHB, BHK, BH1, BHEB) | weltweit inkl. Rücktransport |
| LVM | Beihilfetarife AB / SB / ZB | ohne zeitliche Begrenzung |
| Postbeamtenkrankenkasse | AKV-Stufe | Reisen bis 1 Jahr, 0,31 € im Monat |
Beamte, die für längere Zeit ins Ausland abgeordnet werden, sollten vorab mit ihrer Beihilfestelle klären, welche Regeln für ihren Dienstort gelten, und den Restkostentarif gegebenenfalls anpassen. Mehr zu den Bemessungssätzen im Ratgeber Beihilfe und auf unserer Seite PKV für Beamte.
Wir berechnen Restkostentarif und Beihilfeergänzung mit Auslandsreiseschutz für Ihren Beihilfesatz.
PKV für Rentner im Ausland: Ruhestand in Europa und weltweit
Rentner können ihre PKV im Ausland behalten: innerhalb der EU und des EWR ohne Einschränkung nach § 207 Abs. 3 VVG, außerhalb Europas nur, wenn Tarif oder Versicherer den dauerhaften Aufenthalt abdecken. Gerade im Alter ist die Frage wichtig, denn eine neue Versicherung ist dann kaum noch zu bekommen.
Die Alterungsrückstellungen, die Sie über Jahrzehnte aufgebaut haben, sind das wichtigste Argument gegen eine Kündigung. Sie dämpfen Ihren Beitrag im Alter und bleiben nur erhalten, solange der Vertrag besteht — als Vollversicherung oder als große Anwartschaft. Einen Überblick über die Beiträge im Ruhestand bietet der Ratgeber PKV im Alter, die Rolle der Rückstellungen erklärt der Ratgeber Alterungsrückstellungen.
Rentner in der PKV erhalten in Deutschland einen Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, höchstens die Hälfte des PKV-Beitrags. Ob dieser Zuschuss bei Wohnsitz im Ausland weitergezahlt wird, hängt vom Wohnland ab — klären Sie das vor dem Umzug mit der Rentenversicherung. Details zum Antrag stehen im Ratgeber Zuschuss der Rentenversicherung, alles zur Versicherung im Ruhestand auf unserer Seite PKV für Rentner.
Beitrag im Ausland senken: Wer im Ruhestand ins Ausland zieht und den Beitrag reduzieren möchte, kann über einen Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln — mit voller Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Achten Sie dabei darauf, dass der neue Tarif Ihr Wohnland abdeckt.
Private Krankenversicherung im Ausland bei Studium, Beruf und Entsendung
Die private Krankenversicherung deckt Auslandssemester und Dienstreisen in vielen Tarifen ab, bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber greift oft zusätzlich eine Gruppenversicherung. Entscheidend ist, wie lange Sie weg sind und ob Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt.
Auslandssemester und Studium
Studenten in der PKV sind im Auslandssemester häufig mitversichert. Die Ausbildungstarife der ARAG schließen das Auslandssemester ausdrücklich ein, die INTER QualiMed Ausbildungstarife 300A gelten zwölf Monate weltweit, ottonova Study Protect sechs Monate pro Jahr, die Ausbildungsstufe der LKH (A120A, Z80A, S200A) in Europa unbegrenzt. Wer ein ganzes Studium außerhalb Europas plant, braucht meist eine Verlängerung oder eine eigene Auslandsversicherung. Mehr dazu auf unserer Seite PKV für Studenten.
Dienstreisen und Entsendung
Für kurze Dienstreisen reicht der Auslandsschutz Ihrer Vollversicherung. Bei einer Entsendung über mehrere Monate oder Jahre schließen viele Arbeitgeber eine Gruppenversicherung ab, etwa die Gruppenkrankenversicherung GK4 der EUROPA, die weltweit gilt und Vorerkrankungen mitversichert. Ihre eigene PKV können Sie in dieser Zeit auf eine Anwartschaft umstellen. Wichtig für Angestellte: Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV hängt an der Beschäftigung in Deutschland. Bei einer Entsendung, die deutschem Sozialversicherungsrecht unterliegt, läuft er in der Regel weiter.
Krankentagegeld im Ausland
Selbstständige sollten zusätzlich das Krankentagegeld prüfen. Viele Tarife zahlen es im Ausland nur eingeschränkt, etwa nur während eines Krankenhausaufenthalts. Das Krankentagegeld KTG der Concordia gilt dagegen weltweit, auch an Wochenenden und Feiertagen. Mehr im Ratgeber Krankentagegeld.
PKV oder GKV im Ausland: Wo die private Krankenversicherung vorn liegt
Im Ausland ist die PKV der gesetzlichen Krankenversicherung meist überlegen, weil sie weltweit und als Privatpatient erstattet. Die GKV leistet in der EU nur im staatlichen System des Gastlandes und außerhalb Europas nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen.
| Situation | Gesetzlich versichert | Privat versichert |
|---|---|---|
| Urlaub in der EU | EHIC, staatliches System des Gastlandes, Zuzahlungen möglich | Privatpatient, freie Arzt- und Klinikwahl, Vorkasse |
| Urlaub außerhalb Europas | nur in Abkommensstaaten und eingeschränkt, sonst kein Schutz | je nach Tarif 1 Monat bis unbegrenzt |
| Rücktransport | nicht versichert | je nach Tarif, sonst über Reiseschutz |
| Umzug in die EU | Wechsel ins System des Wohnlandes, Sonderregeln für Rentner | Vertrag läuft nach § 207 Abs. 3 VVG weiter |
| Rückkehr nach Deutschland | Rückkehr in die GKV je nach Lage möglich | ohne Gesundheitsprüfung, wenn Vertrag oder Anwartschaft besteht |
Damit ist der Auslandsschutz ein handfestes Argument bei der Entscheidung zwischen beiden Systemen. Die übrigen Unterschiede zeigt der Ratgeber GKV oder PKV; ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, lesen Sie unter Ist die PKV sinnvoll?. Voraussetzung für Angestellte ist ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026); 2027 steigt sie voraussichtlich auf 84.150 €.
Wer nach Jahren im Ausland zurückkehrt und zuletzt privat versichert war, wird grundsätzlich wieder der PKV zugeordnet. Die Versicherer müssen in diesem Fall mindestens den Basistarif anbieten, dessen Höchstbeitrag 2026 bei 1.017,18 € im Monat liegt. Mit einer Anwartschaft kehren Sie dagegen in Ihren alten Tarif zurück — ein weiterer Grund, den Vertrag vor der Abreise nicht einfach zu kündigen.
Checkliste: PKV im Ausland vor Reise oder Umzug prüfen
Vor jeder längeren Reise und vor jedem Umzug sollten Sie die PKV im Ausland in fünf Punkten prüfen. So vermeiden Sie Lücken und unnötige Kosten.
- 1Tarifbedingungen lesen: Wie lange gilt Ihr Schutz außerhalb Europas, und erstattet der Tarif die ortsüblichen Kosten?
- 2Rücktransport klären: Ist er im Tarif enthalten? Wenn nicht, einen Jahresreiseschutz ab 12 € abschließen.
- 3Notrufnummer speichern und die App Ihres Versicherers einrichten, damit Sie Rechnungen direkt einreichen können.
- 4Bei längerem Aufenthalt: schriftlich mit dem Versicherer klären, ob der Vertrag weiterläuft oder auf eine Anwartschaft umgestellt wird.
- 5Bei Umzug: Nachweis über den Versicherungsschutz für die Behörden des Gastlandes anfordern und Zuschüsse von Arbeitgeber oder Rentenversicherung prüfen.
Wer ohnehin einen neuen Tarif sucht, sollte den Auslandsschutz als festes Kriterium aufnehmen. Weitere Punkte, auf die es beim Tarifvergleich ankommt, fasst der Ratgeber PKV: Worauf achten? zusammen. Mit unserem PKV-Rechner sehen Sie Beiträge nach Alter, alle Gesellschaften finden Sie in der Übersicht der PKV-Anbieter.
Wir zeigen Ihnen Tarife, die zu Ihren Reiseplänen passen — mit Beitrag, Auslandsdauer und Rücktransport im Überblick.
Krankenversicherung beim Auswandern nach dem Zielland prüfen
Ein dauerhafter Umzug erfordert eine Prüfung des örtlichen Versicherungszugangs und des deutschen PKV-Vertrags. Innerhalb der EU sind Fortsetzungsmöglichkeiten und örtliche Pflichten auseinanderzuhalten; außerhalb der EU beziehungsweise des EWR muss die dauerhafte Vertragsfortführung gesondert geklärt werden.
Die Länderinformationen erläutern die jeweiligen Systeme für USA, Türkei, Italien, Niederlande und Ungarn. Für Spanien und die Schweiz bestehen ebenfalls ausführliche eigene Ratgeber. Prüfen Sie vor einer Kündigung immer die aktive Anschlussabsicherung und mögliche Anwartschaft.
Länderratgeber: örtlichen Zugang vor dem PKV-Vertragswechsel klären
Beim Auswandern entscheidet das Zielland über örtliche Registrierung, Pflichtschutz und Abrechnung. Für Österreich, Griechenland, Luxemburg und Dänemark erläutern die Länderratgeber gesetzliche Systeme, Eigenanteile und grenzüberschreitende Besonderheiten.
Bei Großbritannien, Thailand und Dubai sind zusätzlich Aufenthaltskategorie und lokale Versicherungsnachweise besonders wichtig. Die deutsche PKV-Fortführung, eine internationale Police und eine Anwartschaft erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Klären Sie den jeweiligen Zweck vor einer Kündigung.
Auslandsbehandlung oder neuer Wohnsitz: Den passenden Ratgeber wählen
Für Urlaub, längere Reisen und gezielte Behandlung bei ausländischen Spezialisten gelten andere Fragen als bei einem dauerhaften Umzug. Der Ratgeber PKV bei Auslandsaufenthalten und geplanten Behandlungen erklärt Aufenthaltsgrenzen, Klinikrechnungen, Rücktransport und ergänzende Reisekrankenversicherung.
Für einen neuen Wohnsitz müssen zusätzlich die Regeln des Ziellandes geprüft werden. Neu ergänzt sind Portugal mit SNS und Sozialbeiträgen sowie Costa Rica mit CAJA und besonderen Aufenthaltsnachweisen. Alle Länderartikel stehen in der Ausland-Rubrik.
Häufige Fragen zur PKV im Ausland
Zahlt die private Krankenversicherung im Ausland?
Ja. Nach den Musterbedingungen der PKV gilt der Versicherungsschutz in ganz Europa ohne zeitliche Grenze und außerhalb Europas für einen vorübergehenden Aufenthalt von mindestens einem Monat. Viele aktuelle Tarife gehen deutlich weiter: LKH GesundheitsUpgrade Premium zahlt weltweit 12 Monate, R+V AGIL premium drei Jahre, Debeka Tarif NW weltweit ohne zeitliche Grenze. Erstattet wird in der Regel nach Vorkasse gegen Originalrechnung.
Brauche ich mit PKV eine Auslandsreisekrankenversicherung?
In den meisten Fällen ist sie sinnvoll. Die Vollversicherung deckt Arzt und Krankenhaus im Urlaub, aber nicht jeder Tarif zahlt einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Außerdem gefährdet jede eingereichte Rechnung Ihre Beitragsrückerstattung. Ein Jahresreiseschutz kostet wenig: EUROPA ERK-56 zum Beispiel 12 € im Jahr für Einzelpersonen unter 65 und 26 € für Familien.
Gilt die PKV im EU-Ausland auch dauerhaft?
Ja. Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat der EU oder des EWR, setzt sich der Vertrag nach § 207 Abs. 3 VVG fort. Der Versicherer muss aber höchstens die Kosten erstatten, die er bei einer Behandlung in Deutschland gezahlt hätte. Das gilt zum Beispiel für Auswanderer nach Spanien, Portugal oder Österreich.
Bekomme ich als Privatversicherter eine Europäische Krankenversicherungskarte?
Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gibt es nur für gesetzlich Versicherte. Als Privatversicherter werden Sie im Ausland als Privatpatient behandelt, bezahlen die Rechnung selbst oder per Kreditkarte und reichen sie anschließend bei Ihrer PKV ein. Bei Krankenhausaufenthalten übernimmt die Notrufzentrale des Versicherers meist eine Kostenzusage.
Was passiert mit der PKV, wenn ich außerhalb Europas auswandere?
Sie haben drei Möglichkeiten: den Vertrag weiterführen, soweit Ihr Tarif einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland abdeckt oder der Versicherer zustimmt; den Vertrag als Anwartschaft ruhen lassen, um später ohne Gesundheitsprüfung zurückzukehren; oder kündigen, weil die Versicherungspflicht in Deutschland mit dem Wegzug endet. Eine Kündigung ist endgültig, die Alterungsrückstellungen gehen verloren.
Zahlt die Beihilfe bei Behandlungen im Ausland?
Innerhalb der EU erkennt die Beihilfe Aufwendungen in der Regel so an, als wären sie in Deutschland entstanden. Außerhalb der EU sind Aufwendungen meist nur bis zu der Höhe beihilfefähig, die im Inland angefallen wäre. Die Lücke schließen Beihilfeergänzungstarife mit Auslandsreiseschutz, etwa bei Debeka, LIGA, Nürnberger oder die AKV-Stufe der Postbeamtenkrankenkasse für 0,31 € im Monat.
Kann ich als Rentner mit PKV ins Ausland ziehen?
Innerhalb der EU und des EWR ja, der Vertrag läuft weiter und die Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Außerhalb Europas müssen Sie prüfen, ob Ihr Tarif den dauerhaften Aufenthalt abdeckt. Ob der Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent weitergezahlt wird, hängt vom Wohnland ab und sollte vor dem Umzug geklärt werden.
Wie reiche ich Rechnungen aus dem Ausland ein?
Sie reichen die Originalrechnung oder einen Scan per App ein. Die Rechnung sollte Name des Patienten, Diagnose, Datum und einzelne Leistungen mit Preisen enthalten. Rechnungen in Englisch werden meist ohne Übersetzung akzeptiert, bei anderen Sprachen kann der Versicherer eine Übersetzung verlangen. Den Umrechnungskurs belegen Sie mit Ihrem Kreditkarten- oder Bankauszug.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
