Ein älteres Paar bespricht eine geordnete Mappe im Arbeitszimmer.
PKV in der Pension: Welche Änderungen bei Beihilfe und Tarifumfang sollten Beamte einplanen?

Beamte im Ruhestand · Beihilfe 2026

PKV für Pensionäre 2026: Beihilfe und Beitrag für Beamte im Ruhestand

Mit der Pensionierung zahlt die Beihilfe in der Regel 70 statt 50 Prozent Ihrer Krankheitskosten. Ihre private Krankenversicherung muss dann nur noch 30 Prozent abdecken — der Beitrag sinkt spürbar. Damit das auch wirklich passiert, muss der Tarif zum richtigen Zeitpunkt angepasst werden.

70 %Beihilfe für Versorgungsempfänger
30 %Restkosten in der PKV
rund 35 %weniger Beitrag im Beispiel
83,70 €max. Pflegebeitrag 2026

Kostenlos und unverbindlich · Angebot per E-Mail · keine Werbung

Inhalt dieser Seite
  1. PKV im Ruhestand
  2. 70 % Beihilfe
  3. Beitrag & Rechenbeispiel
  4. Tarif anpassen
  5. Tarife & Anbieter
  6. Weitere Entlastungen
  7. Pflegeversicherung
  8. Partner & Hinterbliebene
  9. Beitragserhöhung
  10. Sonderfälle
  11. Checkliste
  12. Häufige Fragen

PKV für Pensionäre auf einen Blick

Beamte im Ruhestand bleiben privat krankenversichert, aber der Anteil verschiebt sich: Die Beihilfe übernimmt als Versorgungsempfänger 70 Prozent, die PKV nur noch die restlichen 30 Prozent. Der Beitrag für die Krankenversicherung sinkt dadurch meist um ein Drittel, sofern der Tarif korrekt auf den neuen Beihilfesatz umgestellt wird.

  • Bund und die meisten Länder: 70 % Beihilfe im Ruhestand (§ 46 BBhV), Kinder 80 %.
  • Beispiel Restkostentarif, Eintrittsalter 50: 488,42 € → 317,01 € im Monat (−35,1 %).
  • Mit 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 %, ab 65 und 80 wirken Mittel nach § 150 VAG.
  • Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte: höchstens 83,70 € im Monat (2026).

PKV für Pensionäre: Was sich im Ruhestand ändert

Die PKV für Pensionäre funktioniert nach demselben Prinzip wie im aktiven Dienst: Beihilfe und private Krankenversicherung teilen sich die Kosten, nur das Verhältnis ändert sich. Wer in Pension geht, bleibt beihilfeberechtigt — als sogenannter Versorgungsempfänger mit einem höheren Bemessungssatz.

Für die meisten Beamten ist das der Moment, auf den sich die private Krankenversicherung jahrzehntelang vorbereitet hat. Solange Sie aktiv im Dienst waren, hat Ihr Tarif die Hälfte der Krankheitskosten getragen. Ab dem ersten Tag des Ruhestands sind es beim Bund und in fast allen Ländern nur noch 30 Prozent. Weil gleichzeitig die Krankheitskosten mit dem Alter steigen, ist diese Verschiebung wichtig: Sie hält den Beitrag in der Lebensphase bezahlbar, in der das Einkommen auf das Ruhegehalt sinkt.

In der Praxis läuft der Übergang allerdings nicht immer reibungslos. Manche Tarife stellen sich automatisch um, andere nicht. Manche Pensionäre zahlen jahrelang weiter für einen 50-Prozent-Schutz, den sie gar nicht mehr brauchen — die Beihilfe und der Tarif erstatten dann zusammen mehr als 100 Prozent, und der Versicherer darf das Zuviel nicht auszahlen. Andere übersehen, dass ihr Ehepartner oder ein noch berücksichtigungsfähiges Kind eigene Regeln hat. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch die Beihilfe im Ruhestand ist, was die PKV für Pensionäre kostet, welche Tarife sich automatisch anpassen und wie Sie Ihren Beitrag im Alter zusätzlich senken.

70 %Beihilfe-Bemessungssatz für Versorgungsempfänger beim Bund
239 ۯ Monatsbeitrag Erwachsener mit Beihilfe (PKV-Verband, 2024)
559 ۯ Monatsbeitrag Erwachsener ohne Beihilfe (2024)
3,4 %Ø Beitragsanstieg PKV pro Jahr 2006–2026 (GKV: 3,9 %)

Die Zahlen zeigen, warum die private Krankenversicherung für Beamte im Ruhestand in aller Regel die bessere Wahl bleibt: Mit Beihilfe liegt der Durchschnittsbeitrag bei weniger als der Hälfte dessen, was Privatversicherte ohne Beihilfe zahlen. Wer vor der Verbeamtung überlegt, ob die PKV auch im Alter trägt, findet die Grundlagen auf unserer Seite PKV für Beamte, die allgemeine Entwicklung im Alter im Ratgeber PKV im Alter.

Beihilfe in der Pension: 70 % statt 50 % — die Basis der PKV für Pensionäre

Im Ruhestand erhalten Beamte beim Bund 70 Prozent Beihilfe, das regelt § 46 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für alle Versorgungsempfänger mit Ausnahme von Waisen. Die meisten Länder haben dieses Schema übernommen.

Der Bemessungssatz ist keine Frage des Einkommens, sondern des Status. Maßgeblich ist, ob Sie aktiver Beamter, Versorgungsempfänger, berücksichtigungsfähiger Ehepartner oder Kind sind. Beim Bund sieht die Staffel so aus:

Beihilfe-Bemessungssätze nach § 46 BBhV (Bund, Stand 2026)
PersonBeihilfeAnteil der PKV
Beamter im aktiven Dienst50 %50 %
Aktiver Beamter mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %30 %
Versorgungsempfänger (Pensionär)70 %30 %
Ehe- oder Lebenspartner mit Einkünften bis 22.648 €70 %30 %
Kinder und Waisen80 %20 %

Wer schon im aktiven Dienst wegen zwei oder mehr Kindern 70 Prozent Beihilfe bekommen hat, erlebt beim Übergang in den Ruhestand oft gar keinen Sprung: Der Satz bleibt bei 70 Prozent. Häufiger ist aber der umgekehrte Fall — die Kinder sind aus dem Familienzuschlag herausgewachsen, der Satz ist in den letzten Dienstjahren wieder auf 50 Prozent gefallen, und mit der Pensionierung geht er erneut auf 70 Prozent. Genau dieser Wechsel muss in der PKV nachvollzogen werden.

Beihilfe im Ruhestand in den Bundesländern

Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Beihilferecht ihres Dienstherrn. Die große Mehrheit der Länder zahlt Pensionären wie der Bund 70 Prozent. Einige Länder haben eigene Systeme, die Sie beim Anpassen des Tarifs kennen sollten:

Beihilfe für Versorgungsempfänger nach Dienstherr (Stand 2026)
DienstherrBeihilfe im RuhestandBesonderheit
Bund und die meisten Länder70 %Grundschema 50 / 70 / 70 / 80 % (aktiv / Pension / Partner / Kinder)
Baden-Württemberg70 %bei zwei beihilfeberechtigten Ehegatten mit mehreren gemeinsamen Kindern erhalten beide 70 %
Sachsen70 %, mit zwei oder mehr Kindern 90 %Verstetigung: ein einmal erreichter Satz sinkt nicht mehr
BremenGrundsatz + 10 Prozentpunkteeigene Staffel: 50 % ledig, 55 % verheiratet, je Kind +5 Punkte; Witwen und Witwer weitere +5
Hesseneigene StaffelGrundsatz 50 %, verheiratet 55 %, je Kind +5 Punkte; stationär +15 Punkte bis höchstens 85 %

Mehr zu den Unterschieden zwischen den Dienstherren lesen Sie im Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern. Grundlagen zur Beihilfe erklärt der Ratgeber Beihilfe für Beamte.

Wichtig:

Ihr neuer Bemessungssatz steht im ersten Beihilfebescheid nach der Pensionierung oder in der Mitteilung der Beihilfestelle zur Versetzung in den Ruhestand. Dieses Schreiben brauchen Sie, um den PKV-Tarif korrekt anzupassen.

Beitrag der PKV im Ruhestand: Was Pensionäre zahlen

Der PKV-Beitrag für Pensionäre sinkt mit der Umstellung von der 50- auf die 30-Prozent-Stufe typischerweise um rund ein Drittel, weil der Versicherer nur noch einen kleineren Teil der Kosten trägt. Wie viel es genau ist, hängt vom Eintrittsalter und vom Tarif ab.

Ein anschauliches Beispiel liefert der Beihilfetarif BeihilfeCOMFORT der Union Krankenversicherung. Er wird in einer 50-Prozent-Stufe (BC 50) für aktive Beamte und in einer 30-Prozent-Stufe (BC 30) für 70 Prozent Beihilfe angeboten, mit identischen Leistungen. Die Beiträge nach Eintrittsalter zeigen, wie stark allein der geringere Prozentsatz wirkt:

Beispielbeiträge UKV BeihilfeCOMFORT ohne Selbstbehalt und ohne Pflegepflichtversicherung, Beiträge 2026
EintrittsalterBC 50 (50 % Beihilfe)BC 30 (70 % Beihilfe)Ersparnis pro MonatErsparnis
30 Jahre381,49 €252,80 €128,69 €33,7 %
40 Jahre423,04 €277,75 €145,29 €34,3 %
50 Jahre488,42 €317,01 €171,41 €35,1 %
59 Jahre562,82 €361,70 €201,12 €35,7 %

Monatsbeitrag 50-%-Stufe gegenüber 30-%-Stufe (UKV BeihilfeCOMFORT, Beispielbeiträge 2026)

Rechenbeispiel: So wirkt die Pensionierung auf Ihren Beitrag

Nehmen wir als Beispiel einen Bundesbeamten, der mit 30 Jahren in die 50-Prozent-Stufe eingestiegen ist. Zum heutigen Neugeschäftsbeitrag zahlt er 381,49 € im Monat. Mit der Pensionierung wechselt er in die 30-Prozent-Stufe desselben Tarifs und desselben Eintrittsalters — der Beitrag fällt auf 252,80 €. Das sind 128,69 € weniger im Monat oder 1.544,28 € im Jahr. Wer erst mit 59 Jahren eingestiegen ist, spart nach demselben Muster sogar 201,12 € monatlich, also 2.413,44 € im Jahr.

Die Zahlen sind ein Beispiel auf Basis heutiger Neugeschäftsbeiträge. In einem laufenden Vertrag liegt Ihr tatsächlicher Beitrag nach Jahren mit Beitragsanpassungen meist höher — das Verhältnis zwischen den Stufen bleibt aber ähnlich, weil beide Stufen nach denselben Grundlagen kalkuliert werden. Als Faustregel gilt: Die 30-Prozent-Stufe kostet etwa zwei Drittel der 50-Prozent-Stufe.

Enthält Ihr Vertrag feste Bausteine, die sich nicht am Beihilfesatz orientieren — etwa eine Beihilfeergänzung oder die Pflegepflichtversicherung —, fällt die Ersparnis prozentual kleiner aus. Ein Beispiel ist die Beihilfe-Kombination der uniVersa mit Zweibettzimmer, Chefarzt, Beihilfeergänzung uni-BZ plus und Pflegepflicht: Bei Eintrittsalter 30 kostet sie mit 50 Prozent Beihilfe 388,16 €, mit 70 Prozent Beihilfe 278,51 € — also 109,65 € oder 28,2 Prozent weniger.

1.544 €Ersparnis im Jahr, Eintrittsalter 30 (Beispiel UKV)
2.413 €Ersparnis im Jahr, Eintrittsalter 59 (Beispiel UKV)
28,2 %weniger mit Ergänzung und PPV (Beispiel uniVersa)
Was zahlen Sie im Ruhestand?

Wir rechnen Ihren Beitrag nach der Umstellung auf 70 % Beihilfe durch und prüfen, ob Ihr Tarif richtig angepasst ist.

PKV-Tarif zur Pensionierung anpassen: So gehen Pensionäre vor

Die Anpassung des PKV-Tarifs im Ruhestand bedeutet, den versicherten Prozentsatz von 50 auf 30 Prozent abzusenken, damit Beihilfe und Versicherung zusammen genau 100 Prozent ergeben. Bei manchen Tarifen geschieht das automatisch, bei anderen nur auf Antrag.

Private Krankenversicherer zahlen nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn die Beihilfe 70 Prozent erstattet und Ihr Tarif weiterhin 50 Prozent, würden Sie rechnerisch 120 Prozent erhalten — ausgezahlt werden aber höchstens die fehlenden 30 Prozent. Ohne Umstellung zahlen Sie also Beitrag für einen Schutz, der nie leistet. Deshalb lohnt es sich, den Übergang aktiv zu begleiten.

Automatische Umstellung: Pensionsstufen, die von selbst enden

Viele Beihilfetarife sind von Anfang an in zwei Teile aufgeteilt: einen Grundteil über 30 Prozent, der lebenslang läuft, und eine zusätzliche Stufe über 20 Prozent, die nur bis zum Ruhestand gilt. Diese Stufe trägt ein eigenes Kürzel — oft mit einem „K“, „P“ oder „E“ — und endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Beispiele aus aktuellen Tarifen:

Beihilfetarife mit vorbereiteter Umstellung zum Ruhestand
AnbieterTarif im DienstIm Ruhestand
DebekaB30 + B20K, WL30 + WL20KB20K und WL20K entfallen, Beitrag sinkt
BarmeniaGenau-Für-Sie: GK30 + GK20P, G2B30 + G2B20Pdie 20P-Stufen sind für den Pensionswechsel angelegt
Alte OldenburgerA-, K- und Z-Beihilfe mit AA 20, KK 32, KK 52, ZZ 20die Pensionsstufen enden bei Pension
LVMAB-Stufen mit AB 20EAB 20E für den Wechsel von 50 auf 70 % Beihilfe
HalleschePRIMO BUmstellung auf PRIMO B.30 + PRIMO B.120
VRKTarif B501 bzw. B2501Umstellung zur Pension auf 30 %

Auch wenn der Tarif die Umstellung vorsieht, braucht der Versicherer die Information, dass Sie im Ruhestand sind. Schicken Sie ihm deshalb die Versetzungsurkunde oder den ersten Beihilfebescheid als Versorgungsempfänger. Prüfen Sie danach die nächste Beitragsrechnung: Taucht die 20-Prozent-Stufe noch auf, ist die Umstellung nicht erfolgt.

Umstellung auf Antrag: Prozentsatz selbst absenken

Bei Tarifen mit frei wählbarem Prozentsatz — zum Beispiel den Allianz-Bausteinen BHA, BHK und BHZ, deren Zahl im Kürzel den versicherten Prozentsatz angibt, oder den BeihilfeCOMFORT-Stufen der UKV — beantragen Sie die neue Stufe selbst. Der Versicherer senkt dann den Prozentsatz in allen Bausteinen ab. Weil Sie weniger Schutz verlangen, ist dafür keine Gesundheitsprüfung nötig. Achten Sie darauf, dass alle Bereiche — ambulant, stationär und Zahn — auf 30 Prozent gesenkt werden. Ein vergessener Zahnbaustein mit 50 Prozent kostet Sie sonst jahrelang unnötigen Beitrag.

Schritt für Schritt zum passenden Tarif im Ruhestand

  1. 6 Monate vorherVersicherungsschein heraussuchen und prüfen, ob Ihr Tarif eine Pensionsstufe enthält, die automatisch endet.
  2. Mit der UrkundeVersetzung in den Ruhestand dem Versicherer schriftlich mitteilen, Kopie der Urkunde beilegen.
  3. Erster BescheidNeuen Bemessungssatz im Beihilfebescheid prüfen — 70 % oder ein abweichender Landessatz.
  4. UmstellungProzentsatz in allen Bausteinen auf den Restanteil absenken lassen, Ergänzungstarife prüfen.
  5. Erste RechnungNeue Beitragsrechnung kontrollieren und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Gegenrichtung beachten: Sinkt Ihre Beihilfe dagegen — etwa, weil Kinder wegfallen oder der Dienstherr den Satz ändert —, müssen Sie den Prozentsatz in der PKV erhöhen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, gibt es nach § 199 Abs. 2 VVG keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten. Für den zusätzlichen Anteil gilt aber das aktuelle Eintrittsalter, sofern keine große Anwartschaft besteht. Mehr dazu im Ratgeber Anwartschaft in der PKV.

Tarife und Anbieter für Pensionäre in der privaten Krankenversicherung

Für Pensionäre eignen sich Beihilfetarife mit einer 30-Prozent-Stufe oder einer Pensionsstufe, die zum Ruhestand automatisch endet. Neu abschließen müssen die wenigsten: Wer schon im Dienst privat versichert war, bleibt in seinem Tarif und passt nur den Prozentsatz an.

Die folgende Übersicht zeigt aktuelle Beihilfetarife, die ausdrücklich für 70 Prozent Beihilfe oder für den Wechsel in die Pension ausgelegt sind. Die Beiträge sind Beispielbeiträge für das jeweils genannte Eintrittsalter und zeigen die Größenordnung — Ihren persönlichen Beitrag rechnen wir mit Ihrem Alter und Ihrem Dienstherrn.

Beihilfetarife mit 30-%-Stufe oder Pensionsstufe; Beispielbeiträge 2026 für das genannte Eintrittsalter (EA)
AnbieterTarifBesonderheit im RuhestandBeispielbeitrag
UKVBeihilfeCOMFORT BC 30 / BC 30 SB30-%-Stufe, Selbstbehalt 0 € oder 180 €252,80 € (EA 30) · 206,05 € mit 180 € SB
DBVVision B-U (Vision B 30-U)ausdrücklich auch für Pensionäre, Arznei-Eigenanteil max. 60 €/Jahr252,26 € (34 Jahre)
uniVersauni-A / uni-ZA / uni-ST 2 + uni-BZ plus (70 %)Zweibettzimmer, Chefarzt, Beihilfeergänzung278,51 € (30 Jahre, inkl. PVB)
VRKBeihilfetarif B / B501keine Selbstbeteiligung, Umstellung zur Pension227,11 € (30 Jahre, 70 %, ohne PPV)
DebekaTarif B mit WL und BCB20K und WL20K entfallen automatisch246,21 € (30 Jahre, 50 % im Dienst)
BarmeniaGenau-Für-Sie BeamtenpaketG2B20P entfällt mit der Pension311,65 € (27 Jahre, 50 % im Dienst)
Alte OldenburgerA-, K-, Z-Beihilfe5-%-Schritte, Pensionsstufen enden automatisch335,34 € (25 Jahre, 50 % im Dienst)
HalleschePRIMO BUmstellung auf PRIMO B.30 + B.120auf Anfrage
LVMAB / SB 2 / ZBAB 20E für den Pensionswechselauf Anfrage

Bei den Tarifen mit automatischer Pensionsstufe (Debeka, Barmenia, Alte Oldenburger) bezieht sich der genannte Beitrag auf die aktive Dienstzeit mit 50 Prozent Beihilfe. Im Ruhestand fällt die jeweilige 20-Prozent-Stufe weg, der Beitrag ist entsprechend niedriger.

Welcher Tarif passt zu Pensionären?

Für den Ruhestand zählen andere Leistungen als für junge Beamte. Wichtiger werden Zahnersatz, Hilfsmittel wie Hörgeräte, Sehhilfen, stationäre Wahlleistungen und eine verlässliche Erstattung bei chronischen Erkrankungen. Einige Beispiele aus den Tarifen:

  • Premium mit Erstattung über den Höchstsätzen: Die DBV-Tarifgruppe B-U und das Genau-Für-Sie-Paket der Barmenia erstatten auch über die GOÄ-/GOZ-Höchstsätze — relevant bei Spezialisten mit Honorarvereinbarung.
  • Zahnlabor und Beihilfelücken: Der Debeka-Tarif BC erstattet Zahnlabor-Restkosten bis 6.150 € im Jahr, die uniVersa-Ergänzung uni-BZ plus Material- und Laborkosten bis 6.500 €.
  • Günstig mit Selbstbehalt: Die UKV-Stufe BC 30 SB kostet mit 180 € Selbstbehalt bei Eintrittsalter 50 nur 266,94 € statt 317,01 € ohne Selbstbehalt.
  • Sehr feine Abstufung: Die Alte Oldenburger bietet Stufen in 5-Prozent-Schritten — sinnvoll bei Landesregeln wie in Bremen oder Hessen.

Einen breiteren Überblick über Beihilfetarife aller Gesellschaften finden Sie auf unserer Seite PKV für Beamte und in unserem PKV-Rechner mit Beamten-Voreinstellung.

Beihilfetarif für den Ruhestand vergleichen

Wir prüfen, ob Ihr heutiger Tarif im Ruhestand gut aufgestellt ist oder ob ein Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft Beitrag spart.

PKV im Alter: Was den Beitrag für Pensionäre zusätzlich senkt

Neben dem höheren Beihilfesatz entlasten Pensionäre in der PKV vier weitere Mechanismen: der Wegfall des gesetzlichen Zuschlags mit 60, die Alterungsrückstellungen, die Mittel nach § 150 VAG ab 65 und 80 Jahren sowie optionale Beitragsentlastungstarife.

Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags mit 60

Vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlen Versicherte in der privaten Krankheitskostenversicherung einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag (§ 149 VAG). Mit Vollendung des 60. Lebensjahres endet diese Pflicht. Viele Beamte gehen erst mit 65 oder 67 in Pension — der Zuschlag fällt also oft schon einige Jahre vor dem Ruhestand weg und senkt den Beitrag bereits im aktiven Dienst.

Alterungsrückstellungen und Mittel nach § 150 VAG

Jede private Krankenversicherung bildet in jungen Jahren Alterungsrückstellungen, um die höheren Kosten im Alter abzufedern. Insgesamt hat die Branche 355,4 Milliarden Euro zurückgestellt. Der 10-Prozent-Zuschlag fließt direkt in diese Rückstellung. Nach § 150 VAG werden die Mittel ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um Beitragserhöhungen abzufangen; nicht verbrauchte Mittel senken ab dem 80. Lebensjahr den Beitrag. Zusätzlich werden 90 Prozent der Kapitalerträge über dem Rechnungszins gutgeschrieben. Mehr dazu im Ratgeber Alterungsrückstellungen.

Beitragsentlastungstarif

Viele Versicherer bieten einen eigenen Beitragsentlastungstarif an: Sie zahlen im Berufsleben einen zusätzlichen Beitrag und erhalten ab einem vereinbarten Alter einen festen Betrag als Beitragssenkung. Für Beamte ist der Baustein weniger dringlich als für Angestellte, weil der höhere Beihilfesatz schon für eine starke Entlastung sorgt. Wer eine hohe Beihilfeergänzung oder viele Wahlleistungen versichert hat, kann damit aber zusätzlich vorsorgen. Einzelheiten im Ratgeber Beitragsentlastungstarif.

Steuerliche Absetzbarkeit im Ruhestand

Die Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung sind auch für Pensionäre voll als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nur im Rahmen des Höchstbetrags von 1.900 € für Beihilfeberechtigte, der in der Regel schon durch die Basisbeiträge ausgeschöpft ist. Weil Ruhegehalt voll steuerpflichtig ist, lohnt sich der Blick auf die Bescheinigung des Versicherers. Mehr im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.

Entlastungen für Beamte in der PKV im Ruhestand
EntlastungAb wannWirkung
Beihilfe steigt auf 70 %RuhestandPKV-Anteil sinkt von 50 auf 30 %
Gesetzlicher Zuschlag entfälltVollendung des 60. Lebensjahres10 % Zuschlag fällt weg
Mittel nach § 150 VAGab 65 Jahrenfinanzieren Beitragserhöhungen
Nicht verbrauchte Mittelab 80 Jahrensenken den Beitrag
Beitragsentlastungstarifvertraglich vereinbartes Alterfester Betrag weniger pro Monat

Private Pflegepflichtversicherung für Pensionäre

Neben der Krankenversicherung zahlen Pensionäre die private Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte (PVB). Sie deckt ergänzend zur Beihilfe den restlichen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen ab.

Private Pflegepflichtversicherung 2026 nach PKV-Verband
Kennzahl 2026Beihilfeberechtigteohne Beihilfe
Höchstbeitrag Einzelperson83,70 €209,26 €
Höchstbeitrag Ehepaar125,55 €—
Durchschnittsbeitrag56,50 €122,64 €
Anpassung zum 01.01.2026Ø +6 %Ø +16 %

Nach fünf Jahren Versicherungszeit gilt die Höchstbeitragsgarantie: Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen, für Beihilfeberechtigte also nicht die 83,70 €. Für Pensionäre, die seit Jahrzehnten versichert sind, ist die Pflegepflichtversicherung damit gut kalkulierbar. Wer das Pflegerisiko über die gesetzlichen Leistungen hinaus absichern möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung ergänzen. Mehr im Ratgeber Pflegepflichtversicherung.

PKV im Ruhestand: Ehepartner, Kinder und Hinterbliebene

Mit der Pensionierung ändert sich meist nur der Beihilfesatz des Beamten selbst. Ehepartner und Kinder behalten ihre eigenen Sätze — beim Bund 70 Prozent für Partner mit geringem Einkommen und 80 Prozent für Kinder.

Ehe- und Lebenspartner

Ein Ehe- oder Lebenspartner ist beim Bund beihilfeberechtigt, wenn seine Einkünfte 22.648 € im Jahr nicht übersteigen, und erhält dann 70 Prozent. Im Ruhestand ist das oft ein Thema, weil sich die Einkünfte des Partners ändern: Wer selbst in Rente geht, bezieht womöglich eine Rente, die über oder unter der Grenze liegt. Fällt das Einkommen unter die Grenze, kann ein privat versicherter Partner seinen 100-Prozent-Tarif auf eine Beihilfestufe über 30 Prozent absenken. Wer erstmals berücksichtigungsfähig wird, kann bei den teilnehmenden Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten die Öffnungsaktion nutzen. Steigt das Einkommen dagegen über die Grenze, entfällt die Beihilfe für den Partner — dann muss der Tarif auf 100 Prozent aufgestockt werden. Für diesen Aufstockungsantrag gilt die Sechsmonatsfrist ohne Gesundheitsprüfung.

Kinder

Kinder von Pensionären sind weiterhin mit 80 Prozent beihilfeberechtigt, solange sie berücksichtigungsfähig sind. Ihre PKV deckt also 20 Prozent ab. Endet die Berücksichtigungsfähigkeit — etwa nach Ausbildung oder Studium —, brauchen sie eine eigene Absicherung. Mehr auf unserer Seite PKV für Kinder.

Witwen, Witwer und Waisen

Hinterbliebene bleiben als Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt. Witwen und Witwer erhalten beim Bund 70 Prozent, Waisen 80 Prozent. In Bremen kommen für Witwen und Witwer weitere 5 Prozentpunkte hinzu. Für die PKV bedeutet das: Der Vertrag des verstorbenen Partners endet, der Hinterbliebene führt seinen eigenen Vertrag mit dem passenden Prozentsatz fort. Ein Gespräch mit dem Versicherer lohnt sich hier früh, damit keine Lücke entsteht.

Familie im Ruhestand richtig versichert?

Wir prüfen die Tarife von Ihnen und Ihrem Partner und rechnen, welche Stufen zu Ihren Beihilfesätzen passen.

Beitragserhöhung in der PKV für Pensionäre: Tarifwechsel statt Kündigung

Auch im Ruhestand passen private Krankenversicherer ihre Beiträge an, wenn die Leistungsausgaben steigen. Zum 1. Januar 2026 waren rund 60 Prozent der Vollversicherten betroffen, im Durchschnitt um etwa 13 Prozent.

Über 20 Jahre betrachtet stiegen die PKV-Beiträge von 2006 bis 2026 im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr, die Beiträge der GKV um 3,9 Prozent. Für Beihilfetarife sind die Erhöhungen in Euro meist deutlich kleiner als in Vollversicherungen ohne Beihilfe, weil nur 30 Prozent der Kosten versichert sind. Trotzdem sollten Pensionäre jede Erhöhung prüfen.

Sonderkündigungsrecht — im Alter selten sinnvoll

Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate Zeit für eine Sonderkündigung. Für Pensionäre ist die Kündigung aber fast nie die richtige Antwort: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird bei Verträgen ab 2009 nur die Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs übertragen, bei älteren Verträgen gar nichts. Der neue Versicherer rechnet mit dem aktuellen Eintrittsalter und verlangt eine Gesundheitsprüfung. Mehr im Ratgeber Sonderkündigungsrecht.

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der bessere Weg ist der Wechsel in einen gleichartigen Tarif Ihres eigenen Versicherers. Die Alterungsrückstellung wird vollständig angerechnet, eine Gesundheitsprüfung darf nur für Mehrleistungen verlangt werden. Gerade Pensionäre in älteren, geschlossenen Beihilfetarifen können damit sparen, ohne auf den Kern des Schutzes zu verzichten. Aus einem Unisex-Tarif führt allerdings kein Weg zurück in einen Bisex-Tarif. Details im Ratgeber Tarifwechsel nach § 204 VVG und auf unserer Seite PKV-Beitrag senken.

Tarifwechsel im Ruhestand: Vorteile

  • Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten
  • keine Gesundheitsprüfung für gleichwertige Leistungen
  • Beihilfesatz und Pensionsstufe bleiben berücksichtigt
  • jederzeit möglich, auch im hohen Alter

Grenzen

  • Mehrleistungen nur mit Gesundheitsprüfung
  • Wechsel zurück in Bisex-Tarife ausgeschlossen
  • nur innerhalb derselben Gesellschaft
  • Leistungsvergleich im Detail aufwendig

Standardtarif und Basistarif als letzte Möglichkeit

Wer seinen Beitrag im Alter trotz allem nicht mehr tragen kann, hat zwei Sozialtarife. Der Basistarif steht Versicherten mit Vertrag ab 2009 ab 55 Jahren offen; sein Höchstbeitrag liegt 2026 bei 1.017,18 € für Versicherte ohne Beihilfe. Der Standardtarif ist Altverträgen vor 2009 vorbehalten, in der Regel ab 65 Jahren; sein Höchstbeitrag beträgt 848,62 €. Beide Tarife leisten weniger als ein üblicher Beihilfetarif und sind für Pensionäre nur dann eine Option, wenn andere Wege ausgeschöpft sind. Mehr in den Ratgebern Basistarif und Standardtarif.

Sonderfälle der PKV für Beamte im Ruhestand

Nicht jeder Pensionär passt ins Standardschema von 70 Prozent Beihilfe und 30 Prozent PKV. Diese Sonderfälle kommen in der Beratung regelmäßig vor.

Härtefall: höhere Beihilfe bei niedrigem Ruhegehalt

Beim Bund kann der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger und ihre Angehörigen erhöht werden, wenn der PKV-Beitrag mehr als 15 Prozent der Gesamteinkünfte ausmacht. Das betrifft vor allem Pensionäre mit kleinem Ruhegehalt oder Hinterbliebene. Bei einem individuellen Leistungsausschluss erhöht sich der Satz zudem um 20 Prozentpunkte auf höchstens 90 Prozent (§ 47 Abs. 4 BBhV).

Sachsen: bis zu 90 Prozent im Ruhestand

In Sachsen erhalten Versorgungsempfänger grundsätzlich 70 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 90 Prozent. Dazu kommt die Verstetigung: Ein einmal erreichter Satz sinkt nicht mehr. Wer in Sachsen mit 90 Prozent Beihilfe in Pension geht, braucht in der PKV also nur noch eine 10-Prozent-Stufe.

Bahn- und Postbeamte

Pensionierte Bundesbahnbeamte sind häufig in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) versichert, die Beihilfe und Krankenversorgung aus einer Hand bietet; von ihren rund 114.000 Mitgliedern sind rund 100.000 Versorgungsempfänger. Die Beiträge richten sich dort nach der Besoldungsgruppe, nicht nach dem Alter. Ähnlich organisiert ist die Postbeamtenkrankenkasse für Beamte und Versorgungsempfänger von Post, Telekom und Postbank. Beide Einrichtungen nehmen keine neuen Mitglieder auf — für Bestandsversicherte gelten die eigenen Satzungsregeln.

Pensionäre in der GKV

Wer als Beamter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den vollen Beitrag auch auf das Ruhegehalt. Die Beihilfe übernimmt bei GKV-Leistungen die Restkosten. In Ländern mit pauschaler Beihilfe erhalten gesetzlich versicherte Beamte stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag; die Entscheidung dafür ist in den meisten Ländern unwiderruflich. Beamte, die bereits am 31.12.2004 als Beamte freiwillig gesetzlich versichert waren, können die Öffnungsaktion ohne Frist nutzen — wir prüfen gern, ob das in Ihrem Fall noch möglich ist.

Rückkehr in die GKV

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für privat versicherte Pensionäre praktisch ausgeschlossen. Ab 55 Jahren bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Mehr im Ratgeber GKV-Rückkehr über 55.

Checkliste: PKV für Pensionäre richtig einstellen

Mit diesen Punkten stellen Pensionäre sicher, dass ihre private Krankenversicherung zum neuen Beihilfesatz passt und kein Beitrag verschenkt wird.

Checkliste zur Anpassung der PKV im Ruhestand
PrüfpunktWorauf Sie achten
BemessungssatzIm ersten Bescheid als Versorgungsempfänger steht der neue Satz — meist 70 %.
PensionsstufeEndet eine 20-%-Stufe (z. B. B20K, G2B20P, AA 20) automatisch? Sonst Umstellung beantragen.
Alle BausteineAmbulant, stationär und Zahn auf denselben Restanteil senken.
WahlleistungenZweibettzimmer und Chefarzt ebenfalls auf den neuen Prozentsatz umstellen.
BeihilfeergänzungErgänzungstarife beibehalten — die Lücken der Beihilfe bleiben im Ruhestand.
PartnerEinkünfte gegen die Grenze von 22.648 € prüfen, Tarif anpassen.
BeitragsrechnungErste Rechnung nach der Umstellung kontrollieren, Überzahlung zurückfordern.
BeitragserhöhungVor einer Kündigung immer einen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen.
Unsere Erfahrung aus der Beratung: Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Tarif, sondern die vergessene Umstellung. Wer ein oder zwei Jahre nach der Pensionierung noch 50 Prozent versichert hat, zahlt je nach Alter schnell mehrere Tausend Euro zu viel. Eine kurze Prüfung vor dem Ruhestand schützt davor.
Ruhestand steht bevor?

Schicken Sie uns Ihre Anfrage — wir prüfen Ihren Tarif, Ihre Pensionsstufe und den künftigen Beitrag kostenlos.

Häufige Fragen zur PKV für Pensionäre

Wie viel Beihilfe bekommen Beamte in der Pension?

Beim Bund und in den meisten Ländern steigt der Beihilfe-Bemessungssatz mit dem Eintritt in den Ruhestand von 50 auf 70 Prozent (§ 46 BBhV). Die private Krankenversicherung muss dann nur noch 30 Prozent der Krankheitskosten abdecken. Abweichende Regeln gibt es unter anderem in Sachsen, Hessen und Bremen.

Wird die PKV im Ruhestand für Beamte günstiger?

In aller Regel ja. Weil der versicherte Anteil von 50 auf 30 Prozent sinkt, fällt der Beitrag für die Krankenversicherung spürbar. Im Beispiel eines Beihilfetarifs mit Eintrittsalter 50 kostet die 30-Prozent-Stufe 317,01 € statt 488,42 € für die 50-Prozent-Stufe — rund 35 Prozent weniger. Zusätzlich entfällt mit 60 Jahren der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent.

Muss ich meinen PKV-Tarif bei der Pensionierung selbst anpassen?

Das hängt vom Tarif ab. Bei vielen Beihilfetarifen endet die Pensionsstufe automatisch, etwa B20K bei der Debeka, G2B20P bei der Barmenia oder AA 20 bei der Alten Oldenburger. Bei anderen Tarifen müssen Sie den neuen Beihilfesatz selbst mitteilen. Melden Sie den Ruhestand in jedem Fall schriftlich mit dem Beihilfebescheid Ihrem Versicherer.

Was kostet die PKV für einen Pensionär im Monat?

Das hängt vom Eintrittsalter, dem Tarif und den Zusatzbausteinen ab. Der durchschnittliche Monatsbeitrag Erwachsener mit Beihilfe lag laut PKV-Verband 2024 bei 239 €. Ein Restkostentarif für 70 Prozent Beihilfe kostet im Neugeschäft zum Beispiel 252,80 € bei Eintrittsalter 30 und 361,70 € bei Eintrittsalter 59, jeweils ohne Pflegepflichtversicherung.

Wie hoch ist die Pflegeversicherung für Pensionäre?

Beihilfeberechtigte zahlen in der privaten Pflegepflichtversicherung 2026 höchstens 83,70 € im Monat, Ehepaare zusammen höchstens 125,55 €. Der Durchschnitt liegt bei 56,50 €. Die Beihilfe übernimmt den übrigen Teil der Pflegeleistungen.

Kann ich als Pensionär noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Praktisch kaum. Ab 55 Jahren bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Für Pensionäre, die ihr Berufsleben privat versichert waren, ist der Weg zurück damit verschlossen. Sinnvoller ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der eigenen Gesellschaft.

Was passiert mit der Beihilfe für meinen Ehepartner im Ruhestand?

Ehe- oder Lebenspartner erhalten beim Bund 70 Prozent Beihilfe, solange ihre eigenen Einkünfte 22.648 € im Jahr nicht übersteigen. Das gilt vor und nach der Pensionierung gleichermaßen. Liegt das Einkommen darüber, braucht der Partner eine eigene Vollversicherung ohne Beihilfeanteil.

Kann ich im Ruhestand in einen günstigeren PKV-Tarif wechseln?

Ja. Nach § 204 VVG dürfen Sie jederzeit in einen gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln. Die Alterungsrückstellung wird vollständig angerechnet, eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen zulässig. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist im Alter dagegen meist teuer, weil ein großer Teil der Rückstellung verloren geht.

Redaktion KV Rechner

Wir begleiten Beamte vom Vorbereitungsdienst bis in den Ruhestand und prüfen Beihilfetarife, Pensionsstufen und Beiträge aller Gesellschaften. Tarifstand 2026.

PKV für Pensionäre: Tarif rechtzeitig prüfen lassen

Wir prüfen, ob Ihr Beihilfetarif zum Ruhestand korrekt auf 70 Prozent Beihilfe umgestellt wird, und vergleichen gleichartige Tarife Ihrer Gesellschaft. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

  • Umstellung der Pensionsstufe prüfen
  • Beitrag nach der Pensionierung berechnen
  • Tarifwechsel-Check nach § 204 VVG

PKV im Ruhestand prüfen

unverbindlich · in 2 Minuten

Keine WerbungSSLunverbindlich
PKV-Angebot anfordernkostenlos · unverbindlich