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Pauschale Beihilfe: die Kurzantwort
Die pauschale Beihilfe ersetzt die klassische Beihilfe zu Krankheitskosten durch einen Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte in zehn Ländern können sie wählen. Für Familien mit Kindern und für Vorerkrankte kann das günstiger sein, für junge und gesunde Beamte ist die PKV mit Beihilfe meist die bessere Wahl.
- Angeboten in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
- Eigenanteil in der GKV: bis zu 491,16 € im Monat für die Krankenversicherung (Beispiel mit 16,9 % Beitragssatz).
- PKV mit 50 % Beihilfe mit 30 Jahren zum Vergleich: zum Beispiel 246,21 € (Debeka) oder 317,14 € inklusive Pflege (HanseMerkur).
- Wer die pauschale Beihilfe wählt, verliert den Zugang zur Öffnungsaktion — und kann meist nie mehr zurück.
Was ist die pauschale Beihilfe für Beamte?
Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags — vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil, den Angestellte erhalten. Sie ersetzt die klassische, individuelle Beihilfe, bei der der Dienstherr einen festen Prozentsatz jeder Arzt-, Krankenhaus- und Zahnarztrechnung erstattet.
Um den Unterschied zu verstehen, lohnt ein Blick auf das klassische System. Ein aktiver Beamter erhält im Grundschema von Bund und Ländern 50 Prozent Beihilfe, mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Den Rest sichert er über einen privaten Beihilfetarif ab, der deshalb nur einen Teil der Kosten abdecken muss und entsprechend günstig ist. Wer als Beamter dagegen gesetzlich versichert war, musste bis zur Einführung der pauschalen Beihilfe den vollen GKV-Beitrag allein tragen — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Für die meisten Beamten war die GKV deshalb wirtschaftlich keine Option.
Genau hier setzt die pauschale Beihilfe an: Sie macht die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte bezahlbar, indem der Dienstherr die Hälfte des Beitrags übernimmt. In einigen Ländern kann der Zuschuss auch für eine private Vollversicherung genutzt werden, in der Regel ist er aber auf 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags begrenzt. Im Gegenzug verzichtet der Beamte auf die individuelle Beihilfe zu Krankheitskosten.
| Merkmal | Individuelle Beihilfe + PKV | Pauschale Beihilfe + GKV |
|---|---|---|
| Leistung des Dienstherrn | 50–80 % jeder Rechnung | 50 % des Versicherungsbeitrags |
| Ihre Versicherung | privater Restkostentarif | gesetzliche Krankenversicherung |
| Beitrag abhängig von | Eintrittsalter, Gesundheit, Tarif | Höhe der Bezüge |
| Partner ohne Einkommen, Kinder | je eigener Beitrag (mit Beihilfe) | beitragsfrei familienversichert |
| Status beim Arzt | Privatpatient | Kassenpatient |
| Gesundheitsprüfung | ja (Öffnungsaktion möglich) | nein |
| Wechsel später | Restkostentarif anpassbar | meist unwiderruflich |
Pauschale Beihilfe in den Bundesländern: Übersicht 2026
Die pauschale Beihilfe gibt es 2026 in zehn Bundesländern, in Schleswig-Holstein zusätzlich eingeschränkt für bestimmte Gruppen. Der Bund und sechs Länder zahlen sie nicht — dort bleibt die private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe die Regel.
Den Anfang machte Hamburg im August 2018, weshalb die pauschale Beihilfe bis heute oft als „Hamburger Modell“ bezeichnet wird. 2020 folgten gleich vier Länder, danach kamen Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und zuletzt Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Maßgeblich ist immer das Recht Ihres Dienstherrn — ein Lehrer in Hamburg hat die Wahl, ein Bundespolizist in Hamburg nicht.
| Land | Pauschale Beihilfe | Hinweis |
|---|---|---|
| Hamburg | seit 01.08.2018 | Vorreiter, „Hamburger Modell“ |
| Berlin | seit 2020 | Wahl unwiderruflich |
| Brandenburg | seit 01.01.2020 | Wahl unwiderruflich |
| Bremen | seit 2020 | eigenes Staffelsystem bei der klassischen Beihilfe |
| Thüringen | seit 01.01.2020 | Wahl unwiderruflich |
| Baden-Württemberg | seit 01.01.2023 | Wahl unwiderruflich |
| Sachsen | seit 01.01.2024 | § 80a SächsBG; klassische Beihilfe mit bis zu 90 % |
| Niedersachsen | seit 01.02.2024 | |
| Sachsen-Anhalt | seit 01.01.2026 | § 3d BesVersEG LSA; Widerruf voraussichtlich möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | seit 01.05.2026 | § 80a LBG M-V |
| Schleswig-Holstein | eingeschränkt seit 01.01.2024 | nur für bestimmte Gruppen |
| Bund, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland | nein | nur individuelle Beihilfe |
Eine Besonderheit gilt in Sachsen: Dort ist die klassische Beihilfe seit 2024 ungewöhnlich großzügig. Beamte ohne Kind erhalten 50 Prozent, mit einem Kind 70 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern, Ehepartner und Kinder 90 Prozent — und ein einmal erreichter Satz sinkt nicht mehr. Für sächsische Familien ist die private Restkostenversicherung damit besonders günstig, was die Rechnung zugunsten der klassischen Beihilfe verschiebt. Die Details aller Länder finden Sie im Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern.
Dienstherrnwechsel beachten: Wer später in ein anderes Land oder zum Bund wechselt, verliert die pauschale Beihilfe in aller Regel. Bietet der neue Dienstherr sie nicht an, stehen Sie mit einer GKV-Versicherung ohne Zuschuss da — und der Weg zurück in einen günstigen Beihilfetarif führt dann über eine Gesundheitsprüfung.
Pauschale Beihilfe oder PKV: Rechenbeispiel 2026
Mit pauschaler Beihilfe zahlen Beamte die Hälfte eines einkommensabhängigen GKV-Beitrags, in der PKV mit Beihilfe einen einkommensunabhängigen Beitrag nach Alter und Tarif. Welche Variante günstiger ist, hängt deshalb vor allem von der Besoldung und der Familiensituation ab.
Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, weil ihre Bezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Als freiwillig Versicherte zahlen sie deshalb den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 Prozent — zusammen 16,9 Prozent. Beitragspflichtig sind die Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr 2026).
| Bruttobezüge im Monat | GKV-Beitrag KV | pauschale Beihilfe | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 3.500 € | 591,50 € | 295,75 € | 295,75 € |
| 4.500 € | 760,50 € | 380,25 € | 380,25 € |
| 5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze) | 982,31 € | 491,16 € | 491,16 € |
Die Pflegeversicherung kommt in beiden Systemen hinzu. In der sozialen Pflegeversicherung zahlen Beihilfeberechtigte nach § 55 SGB XI nur den halben Beitragssatz, weil die Beihilfe die Hälfte der Pflegeleistungen trägt. In der privaten Pflegepflichtversicherung zahlen Beamte durchschnittlich 56,50 € im Monat, höchstens 83,70 €.
Beihilfetarife der PKV im Vergleich
Auf der privaten Seite hängt der Beitrag nicht vom Gehalt ab. Ein 30-jähriger Beamter mit 50 Prozent Beihilfe zahlt zum Beispiel in diesen Tarifen:
| Anbieter | Tarif | Beispiel | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Debeka | B30 + B20K, WL, BC | 30 Jahre, inkl. Wahlleistungen und Beihilfeergänzung | 246,21 € |
| HanseMerkur | Be Fit Smart | 30 Jahre, inkl. Pflegepflicht und Zuschlag | 317,14 € |
| Allianz | BHA51, BHK51, BHZ51 | 27 Jahre | 352,24 € |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | BeihilfeCOMFORT BC 50 | 30 Jahre, inkl. Zuschlag, ohne Pflege | 381,49 € |
Monatlicher Eigenanteil: GKV mit pauschaler Beihilfe (nur Krankenversicherung) gegenüber PKV-Beihilfetarifen, Beispiele 2026
Das Ergebnis ist eindeutig: Ab mittleren Besoldungsgruppen ist die PKV mit Beihilfe für einen alleinstehenden Beamten spürbar günstiger — und bietet dabei Leistungen als Privatpatient. Bei 4.500 € Bezügen liegt der GKV-Eigenanteil bei 380,25 €, an der Bemessungsgrenze bei 491,16 €. Hinzu kommt: Der GKV-Beitrag steigt mit jeder Besoldungserhöhung, jeder Beförderung und jeder Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — 2027 voraussichtlich auf 6.375,00 € im Monat. Der PKV-Beitrag ist dagegen vom Einkommen unabhängig und wird durch Alterungsrückstellungen stabilisiert.
In der PKV steigt die Beihilfe mit der Pensionierung in der Regel auf 70 Prozent. Der private Tarif muss dann nur noch 30 Prozent abdecken — bei der Debeka entfällt zum Beispiel die Stufe B20K automatisch, der Beitrag sinkt. In der GKV bleibt der Beitrag dagegen an die Höhe der Pension gekoppelt. Mehr dazu im Beitrag PKV für Pensionäre.
Wir rechnen die passenden Beihilfetarife für Ihr Alter, Ihr Bundesland und Ihren Beihilfesatz — und stellen sie Ihrem GKV-Beitrag gegenüber.
Pauschale Beihilfe für Familien: Kinder und Partner
Für Familien kann die pauschale Beihilfe deutlich günstiger sein, weil ein Partner ohne eigenes Einkommen und die Kinder in der GKV beitragsfrei familienversichert sind. In der PKV braucht dagegen jedes Familienmitglied einen eigenen Tarif — allerdings mit höherer Beihilfe.
Die klassische Beihilfe gleicht das teilweise aus: Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe, der Restkostentarif ist entsprechend günstig. Ein Beamtenkind bis 14 Jahre kostet in BeihilfeCOMFORT BC 20 der Bayerischen Beamtenkrankenkasse 55,38 € im Monat, in den Allianz-Beihilfetarifen für Kinder 57,77 €. Ab zwei Kindern steigt der Beihilfesatz des Beamten im Grundschema auf 70 Prozent, sein eigener Tarif wird damit günstiger. Der Ehepartner erhält beim Bund 70 Prozent Beihilfe, solange seine Einkünfte 22.648 € im Jahr nicht übersteigen.
| Familienmitglied | GKV mit pauschaler Beihilfe | PKV mit individueller Beihilfe |
|---|---|---|
| Beamter | halber Beitrag nach Bezügen | Restkostentarif 50 % (ab 2 Kindern 30 %) |
| Partner ohne Einkommen | beitragsfrei familienversichert | eigener Tarif mit 70 % Beihilfe |
| Partner mit Einkommen | eigene Versicherung | eigene Versicherung, ggf. keine Beihilfe |
| Kind | beitragsfrei familienversichert | z. B. 55,38 € (BBKK BC 20, 0–14 Jahre) |
| Zwei Kinder | beitragsfrei | rund 110 € zusammen |
Die Faustregel aus der Beratung: Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen des Partners, desto eher rechnet sich die gesetzliche Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe. Sobald der Partner selbst Beamter ist oder gut verdient, kippt die Rechnung meist wieder zugunsten der PKV. Bedenken Sie außerdem, dass die Familienversicherung endet, sobald Kinder eine eigene Ausbildung mit Einkommen beginnen oder der Partner eine besser bezahlte Stelle annimmt — die Rechnung sollte also auch die nächsten zehn Jahre abbilden. Mehr zur Absicherung von Kindern im Ratgeber GKV oder PKV für Kinder und im Beitrag PKV für Familien.
Pauschale Beihilfe ist meist unwiderruflich: was das bedeutet
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe gilt in den meisten Ländern für das gesamte Beamtenleben. In Hamburg, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Thüringen ist sie ausdrücklich unwiderruflich; Sachsen-Anhalt gilt als Ausnahme, dort soll ein späterer Widerruf möglich sein.
Was „unwiderruflich“ in der Praxis heißt, zeigt sich oft erst Jahre später. Wer mit 28 Jahren als Single die pauschale Beihilfe wählt, weil die GKV im Referendariat oder in der Probezeit gerade günstig erscheint, bleibt auch nach Beförderungen und bis in die Pension an den einkommensabhängigen Beitrag gebunden. Ein Wechsel in einen Beihilfetarif ist nicht mehr möglich, weil der Anspruch auf individuelle Beihilfe dauerhaft entfallen ist. Eine private Vollversicherung ohne Beihilfe wäre dann um ein Vielfaches teurer.
- Vor der WahlBeide Wege offen: GKV mit pauschaler Beihilfe oder PKV mit individueller Beihilfe, innerhalb von sechs Monaten auch über die Öffnungsaktion.
- Antrag gestelltDie individuelle Beihilfe zu Krankheitskosten entfällt, der Dienstherr zahlt monatlich die Hälfte des Beitrags.
- BeförderungMit den Bezügen steigt der GKV-Beitrag, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.
- DienstherrnwechselDer Anspruch endet meist; der neue Dienstherr zahlt den Zuschuss nur, wenn er die pauschale Beihilfe selbst anbietet.
- PensionDie Beiträge richten sich nach der Pension; die 70-Prozent-Beihilfe, von der PKV-Versicherte profitieren, spielt keine Rolle mehr.
Deshalb raten wir, die Entscheidung nie unter Zeitdruck oder allein nach dem aktuellen Monatsbeitrag zu treffen. Rechnen Sie mindestens drei Szenarien durch: heute, nach der nächsten absehbaren Beförderung und im Ruhestand. Wer schon länger im Staatsdienst ist und bisher gesetzlich versichert war, hat dagegen oft wenig zu verlieren — für ihn ist die pauschale Beihilfe schlicht eine Entlastung um die Hälfte des bisherigen Beitrags.
Pauschale Beihilfe und Öffnungsaktion: PKV trotz Vorerkrankung
Wer die pauschale Beihilfe wählt, ist von der Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer ausgeschlossen. Das ist der wichtigste Grund, die Entscheidung erst nach einer Prüfung der PKV-Möglichkeiten zu treffen.
Die Öffnungsaktion für Beamte garantiert neuen Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung die Aufnahme in einen beihilfekonformen Restkostentarif: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, keine Leistungsausschlüsse, ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Vorerkrankungen, die vor Vertragsbeginn bestanden, sind mitversichert. Für Beamte mit Diabetes, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung ist das oft der einzige Weg in die PKV zu vertretbaren Konditionen.
Teilnehmer sind unter anderem Allianz, Debeka, DKV, Signal Iduna, die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die DBV. Wer vorerkrankt ist, sollte deshalb zuerst prüfen lassen, was ein Beihilfetarif mit maximal 30 Prozent Zuschlag kostet. Häufig liegt selbst dieser Beitrag noch unter dem GKV-Eigenanteil — und die Frist läuft ab dem Tag der Verbeamtung. Die pauschale Beihilfe ist für Vorerkrankte vor allem dann die bessere Lösung, wenn die Frist der Öffnungsaktion bereits verstrichen ist oder die Erkrankung so schwer wiegt, dass auch der gedeckelte Zuschlag den Beitrag unattraktiv macht.
Tipp: Stellen Sie vor dem Antrag auf pauschale Beihilfe eine anonyme Risikovoranfrage. So erfahren Sie ohne Eintrag in eine Datei, zu welchen Bedingungen die Versicherer Sie aufnehmen würden — und entscheiden mit echten Zahlen.
Wir klären innerhalb der Sechs-Monats-Frist, was ein Beihilfetarif mit Öffnungsaktion für Sie kostet — kostenlos und unverbindlich.
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe lohnt sich für Beamte mit großer Familie und Alleinverdiener-Konstellation, für ältere Quereinsteiger, die seit Jahren gesetzlich versichert sind, und für Vorerkrankte außerhalb der Öffnungsaktion. Für die meisten jungen, gesunden Beamten bleibt die PKV mit Beihilfe günstiger und leistungsstärker.
Spricht für die pauschale Beihilfe
- Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei familienversichert
- keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge
- keine Vorleistung: Abrechnung über die Gesundheitskarte, keine Rechnungen einreichen
- Entlastung für langjährig GKV-versicherte Beamte um die Hälfte des Beitrags
- planbar bei niedrigen Bezügen, etwa in Teilzeit
Spricht dagegen
- Wahl in den meisten Ländern unwiderruflich
- Ausschluss von der Öffnungsaktion
- Beitrag steigt mit jeder Beförderung und Besoldungsanpassung
- Anspruch endet meist beim Wechsel zu einem anderen Dienstherrn
- Kassenpatient statt Privatpatient, Leistungen nach GKV-Katalog
- kein Vorteil aus der 70-Prozent-Beihilfe im Ruhestand
Typische Konstellationen
Junge Beamte und Anwärter: Wer gesund ist und am Anfang steht, profitiert in der PKV von niedrigen Einstiegsbeiträgen und günstigen Anwärtertarifen — die Bayerische Beamtenkrankenkasse verlangt im Anwärtertarif BC 50 W mit 21 Jahren zum Beispiel 72,35 €. Mehr dazu in unseren Beiträgen für Beamtenanwärter und Referendare.
Lehrer im Quereinstieg: Wer erst mit Mitte 40 verbeamtet wird und seit Jahrzehnten gesetzlich versichert ist, zahlt in der PKV wegen des hohen Eintrittsalters mehr. Hier kann die pauschale Beihilfe die einfachere Lösung sein — sofern das Land sie anbietet. Mehr dazu im Beitrag PKV für Lehrer.
Familien mit einem Verdiener: Drei oder mehr Kinder und ein Partner ohne Einkommen sind die klassische Konstellation, in der die GKV mit pauschaler Beihilfe günstiger ist. Mit steigenden Bezügen schmilzt dieser Vorteil aber, weil der Beitrag bis zur Bemessungsgrenze mitwächst.
Polizei und Feuerwehr: Beamte mit freier Heilfürsorge sind während des aktiven Dienstes über den Dienstherrn versorgt. Für sie geht es vor allem um die Absicherung für die Zeit danach — mehr dazu im Beitrag PKV für Polizisten.
Pauschale Beihilfe beantragen oder PKV wählen: so gehen Sie vor
Treffen Sie die Entscheidung über die pauschale Beihilfe erst, wenn Sie beide Wege mit Ihren eigenen Zahlen verglichen haben. Die folgenden Schritte haben sich in der Beratung bewährt.
- Dienstherrn klären: Bietet Ihr Dienstherr die pauschale Beihilfe an, ab wann und unter welchen Bedingungen? Beim Bund und in sechs Ländern stellt sich die Frage nicht.
- Beihilfesatz ermitteln: Wie hoch ist Ihr Satz heute, mit Kindern und im Ruhestand? Die Übersicht dazu steht im Ratgeber Beihilfe und PKV.
- GKV-Beitrag berechnen: 16,9 Prozent Ihrer Bezüge bis 5.812,50 € im Monat, davon die Hälfte als Eigenanteil — plus Pflegeversicherung.
- PKV-Angebot einholen: Beihilfetarife mehrerer Versicherer für Ihr Eintrittsalter, bei Vorerkrankungen über eine anonyme Risikovoranfrage.
- Frist im Blick behalten: Die Öffnungsaktion gilt nur sechs Monate ab der ersten Verbeamtung — maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer.
- Langfristig vergleichen: heute, nach der nächsten Beförderung und in der Pension. Erst dann den Antrag auf pauschale Beihilfe stellen oder den Beihilfetarif abschließen.
Wer sich für die PKV entscheidet, findet im Beitrag PKV für Beamte einen Überblick über Beihilfetarife und Anbieter. Einen ersten Richtwert liefert unser PKV-Rechner mit vorgewähltem Beamtenstatus. Wer bereits gesetzlich versichert ist und die Rückkehr in die PKV prüft, sollte zusätzlich die Hinweise im Ratgeber Gesundheitsprüfung lesen.
Schicken Sie uns Bundesland, Alter und Familiensituation — wir rechnen beide Wege durch und zeigen Ihnen, welcher sich über die Jahre rechnet.
Häufige Fragen zur pauschalen Beihilfe
Was ist die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zur Krankenversicherung von Beamten. Statt einzelne Arztrechnungen anteilig zu erstatten, zahlt der Dienstherr die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten. Im Gegenzug entfällt der Anspruch auf die klassische, individuelle Beihilfe zu Krankheitskosten.
In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?
Stand 2026 zahlen zehn Länder die pauschale Beihilfe: Hamburg (seit 2018), Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (seit 2023), Sachsen und Niedersachsen (seit 2024), Sachsen-Anhalt (seit Januar 2026) und Mecklenburg-Vorpommern (seit Mai 2026). Schleswig-Holstein gewährt sie nur bestimmten Gruppen. Der Bund, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bieten sie nicht an.
Was ist das Hamburger Modell für Beamte?
Als Hamburger Modell wird die pauschale Beihilfe bezeichnet, weil Hamburg sie zum 1. August 2018 als erstes Land eingeführt hat. Beamte können seitdem wählen, ob sie sich gesetzlich versichern und die Hälfte des Beitrags vom Dienstherrn erhalten oder klassisch mit individueller Beihilfe und privater Restkostenversicherung bleiben.
Kann ich nach der pauschalen Beihilfe zurück in die PKV mit Beihilfe?
In den meisten Ländern nicht. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Thüringen unwiderruflich, die übrigen Länder handhaben das überwiegend ebenso. Eine Rückkehr zur individuellen Beihilfe mit günstigem Restkostentarif ist damit ausgeschlossen. Sachsen-Anhalt gilt als Ausnahme, dort soll ein Widerruf möglich sein.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Sie lohnt sich vor allem für Beamte mit mehreren Kindern und nicht berufstätigem Partner, weil diese in der GKV beitragsfrei familienversichert sind, sowie für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, die schon länger gesetzlich versichert sind. Für junge, gesunde und alleinstehende Beamte ist die PKV mit Beihilfe meist günstiger: Der Eigenanteil in der GKV beträgt bis zu 491,16 € im Monat, ein Beihilfetarif kostet mit 30 Jahren oft 250 bis 380 Euro.
Verliere ich mit der pauschalen Beihilfe die Öffnungsaktion?
Ja. Wer die pauschale Beihilfe wählt, ist von der Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer ausgeschlossen. Die Öffnungsaktion garantiert neuen Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung die Aufnahme ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse bei höchstens 30 Prozent Risikozuschlag.
Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe beträgt die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags und ist in der Regel auf 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags begrenzt. Ein Beamter zahlt als freiwillig Versicherter den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. An der Beitragsbemessungsgrenze sind das 982,31 € im Monat, von denen der Dienstherr 491,16 € übernimmt.
Gilt die pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamte?
Nein. Der Bund zahlt keine pauschale Beihilfe. Bundesbeamte erhalten die individuelle Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit 50 Prozent für Aktive, 70 Prozent mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand sowie 80 Prozent für Kinder und versichern den Rest privat.
Wir rechnen für Beamte, Anwärter und Pensionäre die Beihilfetarife aller passenden Versicherer und stellen sie dem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe gegenüber. Tarifstand 2026.
