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PKV und Beihilfe in der Elternzeit für Beamte auf einen Blick
Beamte bleiben in der Elternzeit beihilfeberechtigt und privat versichert. Beim Bund steigt der Beihilfesatz für diese Zeit von 50 auf 70 Prozent, sodass der PKV-Restkostentarif auf 30 Prozent gesenkt werden kann. Die Umstellung läuft nur auf Antrag; nach der Elternzeit stocken Sie innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung wieder auf.
- Beihilfe Bund: 50 % → 70 % während der Elternzeit, Kinder erhalten 80 %.
- Beispiel 35 Jahre, BeihilfeCOMFORT BC 50: rechnerisch 400,19 € statt rund 240,11 € im Monat – bis zu 1.920,96 € im Jahr weniger.
- Rückkehr zu 50 % nach § 199 Abs. 2 VVG: Antrag binnen 6 Monaten, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
- Keine Versicherungspflicht durch Teilzeit, kein Weg in die Familienversicherung – die PKV läuft weiter.
PKV und Beihilfe in der Elternzeit: Was sich für Beamte ändert
Für Beamte ändert sich in der Elternzeit vor allem die Finanzierung, nicht der Versicherungsschutz: Die Besoldung ruht, die Beihilfe läuft weiter, und der PKV-Beitrag bleibt fällig. Beim Bund wird zusätzlich der Beihilfesatz für die Dauer der Elternzeit angehoben.
Die Elternzeit von Beamten ist nicht im Arbeitsrecht, sondern im Beamtenrecht geregelt – beim Bund in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung, in den Ländern in eigenen Verordnungen. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der Elternzeit von Angestellten: bis zu drei Jahre je Kind, Teilzeit bis 32 Wochenstunden erlaubt, Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der entscheidende Unterschied liegt in der Krankenversicherung. Während angestellte PKV-Versicherte in der Elternzeit vor allem den Arbeitgeberzuschuss verlieren, haben Beamte diesen Zuschuss nie bekommen. Ihr Dienstherr beteiligt sich stattdessen über die Beihilfe direkt an den Krankheitskosten – und genau diese Beteiligung bleibt in der Elternzeit nicht nur erhalten, sondern steigt beim Bund sogar.
| Punkt | Beamte in Elternzeit | Angestellte in Elternzeit |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | PKV-Restkostentarif läuft weiter | PKV-Vollversicherung läuft weiter |
| Beteiligung des Dienstherrn/Arbeitgebers | Beihilfe läuft weiter, Bund: 70 % | Arbeitgeberzuschuss entfällt ohne Gehalt |
| Beitragshebel | Restkostentarif auf 30 % senken | Teilzeit, tarifliche Beitragsbefreiung |
| Versicherungspflicht durch Teilzeit | nein, Beamte bleiben versicherungsfrei | möglich, Befreiung nach § 8 SGB V |
| Kinder | 80 % Beihilfe + 20-%-Restkostentarif | Kindertarif zum vollen Beitrag oder GKV |
Für angestellte Privatversicherte haben wir einen eigenen Ratgeber geschrieben: PKV in der Elternzeit erklärt Arbeitgeberzuschuss, Teilzeit und Beitragsbefreiung. Auf dieser Seite geht es ausschließlich um Beihilfeberechtigte – also um Bundes- und Landesbeamte, Richter, Lehrer im Beamtenverhältnis und Beamte auf Probe. Die Grundlagen des Systems erklärt unser Ratgeber Beihilfe und PKV.
Beihilfe in der Elternzeit: 70 statt 50 Prozent für Beamte des Bundes
Nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beträgt der Bemessungssatz für Beihilfeberechtigte in Elternzeit 70 Prozent. Der Dienstherr übernimmt damit 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten, die PKV nur noch die restlichen 30 Prozent.
Der Gedanke dahinter: In der Elternzeit fließt keine oder nur eine anteilige Besoldung, die Krankheitskosten laufen aber weiter. Mit dem höheren Satz trägt der Dienstherr einen größeren Teil des Risikos, und Sie können den privaten Anteil verkleinern. Der erhöhte Satz gilt für die beihilfeberechtigte Person selbst. Für berücksichtigungsfähige Angehörige gelten die üblichen Sätze weiter: 70 Prozent für den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dessen Einkünfte 22.648 € nicht übersteigen, und 80 Prozent für Kinder.
| Person (Bund) | Beihilfe | Anteil PKV |
|---|---|---|
| Beamter im aktiven Dienst | 50 % | 50 % |
| Beamter in Elternzeit | 70 % | 30 % |
| mit Familienzuschlag für zwei oder mehr Kinder | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkünfte bis 22.648 €) | 70 % | 30 % |
| Kind | 80 % | 20 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Zwei Kinder, zwei Beamte: Wer bekommt welchen Beihilfesatz?
Spannend wird es, wenn mehrere Regeln zusammentreffen. Mit dem zweiten Kind erhalten Beamte beim Bund ohnehin 70 Prozent, sobald Familienzuschlag für zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder gezahlt wird. Diesen erhöhten Satz bekommt aber nur ein Elternteil. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, sollten Sie deshalb gemeinsam festlegen, wer den Kinder-Satz erhält – und wer in der Elternzeit über die Elternzeit-Regel auf 70 Prozent kommt. Die Elternzeit-Regel knüpft an die Person in Elternzeit an, nicht an die Kinderzahl. Beide Wege können sich ergänzen: Nimmt der Elternteil ohne Kinder-Satz die Elternzeit, profitieren für diese Zeit beide von 70 Prozent.
Die Beihilfestelle setzt den neuen Satz fest, Ihr Versicherer erfährt davon aber nichts. Solange Sie den Tarif nicht umstellen, zahlen Sie weiter für 50 Prozent Restkosten – obwohl Beihilfe und PKV zusammen dann 120 Prozent abdecken würden. Mehr als 100 Prozent der Kosten werden aber nie erstattet.
Beihilfe in der Elternzeit in den Ländern: Was Landesbeamte wissen müssen
Für Landesbeamte, also auch die meisten Lehrer und Polizeibeamten, gilt nicht die BBhV, sondern die Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes. Ob und wie der Satz in der Elternzeit steigt, regelt jedes Land selbst.
Die meisten Länder folgen im Grundsatz dem Schema des Bundes mit 50 Prozent im aktiven Dienst, 70 Prozent ab zwei Kindern und im Ruhestand sowie 80 Prozent für Kinder. Eine eigene Elternzeit-Regel wie beim Bund ist aber nicht überall vorgesehen. Einige Länder weichen deutlich ab:
| Land | Grundsatz | Bedeutung für die Elternzeit |
|---|---|---|
| Bund | 50 %, Elternzeit 70 %, ab 2 Kindern 70 % | Restkostentarif in der Elternzeit auf 30 % senkbar |
| Sachsen | 50 % ohne Kind, 70 % mit 1 Kind, 90 % ab 2 Kindern | Satz steigt schon mit dem ersten Kind; ein erreichter Satz sinkt nicht mehr |
| Hessen | 50 % ledig, 55 % verheiratet, +5 % je Kind, höchstens 70 % | jedes Kind erhöht den Satz dauerhaft; stationär +15 Punkte, höchstens 85 % |
| Bremen | 50 % ledig, 55 % verheiratet, +5 % je Kind, höchstens 70 % | Staffel nach Familienstand und Kinderzahl |
| Baden-Württemberg | Grundschema 50/70/80 % | bei zwei beihilfeberechtigten Ehegatten mit mehreren Kindern erhalten beide 70 % |
| übrige Länder | Grundschema 50/70/80 % | Regeln der Landesbeihilfeverordnung prüfen |
In Sachsen, Hessen und Bremen verändert also schon die Geburt selbst den Beihilfesatz – unabhängig davon, ob Sie Elternzeit nehmen. Jede dieser Änderungen löst ebenfalls das Anpassungsrecht nach § 199 VVG aus. Einen vollständigen Überblick über alle 16 Länder finden Sie in unserem Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern. Lehrer finden die Besonderheiten ihres Berufs unter PKV für Lehrer, Polizeibeamte unter PKV für Polizisten.
Pauschale Beihilfe: Wer in einem Land mit pauschaler Beihilfe gesetzlich versichert ist, bekommt statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zum Kassenbeitrag. Für diese Beamten gelten in der Elternzeit die Regeln der gesetzlichen Kasse, ein Restkostentarif existiert nicht. Mehr dazu unter Pauschale Beihilfe.
PKV-Restkostentarif in der Elternzeit anpassen: So gehen Beamte vor
Damit Sie vom höheren Beihilfesatz profitieren, müssen Sie Ihren PKV-Restkostentarif aktiv auf den neuen Satz umstellen lassen. Der Versicherer reduziert dann die Erstattungsstufe, zum Beispiel von 50 auf 30 Prozent, und senkt den Beitrag entsprechend.
Beihilfetarife sind als Quotentarife aufgebaut: Sie erstatten genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt. Viele Versicherer bieten dafür Stufen in 10- oder 20-Prozent-Schritten an, einige auch geteilte Stufen, die für den Beihilfesprung auf 70 Prozent konstruiert sind. Das erleichtert die Anpassung in der Elternzeit erheblich, weil der Versicherer nur einen Baustein ruhen lässt oder herausnimmt, statt den ganzen Tarif umzubauen.
| Versicherer | Beihilfetarif | Aufbau für den Beihilfesprung |
|---|---|---|
| Debeka | Tarif B mit WL und BC | geteilte Stufen B30 + B20K und WL30 + WL20K; der 20-%-Anteil ist ein eigener Baustein |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | BeihilfeCOMFORT BC 50 | eigene Stufe BC 20k für den Sprung auf 70 %, feine Stufen für Bund und Hessen |
| LKH | LKH-BeihilfeUpgrade | Stufen B50, B30, B20, B100 und Splittarife B5035, B2010; Erweiterung bei Elternzeit ohne Gesundheitsprüfung |
| Signal Iduna | KOMFORT-B+, EXKLUSIV-B | Stufen von 30 bis 100 % |
| DBV | Vision B-U, Tarifgruppe B-U | Quotentarife für 50 % Beihilfe, Neugeborene 12 Monate beitragsfrei |
| Allianz | Beihilfetarife BHA, BHK, BHZ | Quotentarife nach Beihilfesatz |
Den Antrag stellen Sie schriftlich beim Versicherer und legen den Bescheid Ihrer Beihilfestelle oder die Bewilligung der Elternzeit bei. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Umstellung wirkt in der Regel ab dem Monat, in dem der neue Beihilfesatz gilt, wenn Sie den Antrag zügig stellen. Planen Sie die Elternzeit, können Sie den Versicherer schon vorab informieren und den Wechsel zum Beginn der Elternzeit vormerken lassen.
- Vor der GeburtElternzeit beim Dienstherrn beantragen; Tarifbedingungen auf Stufen, Beitragsbefreiung und Anwartschaft prüfen.
- GeburtKind binnen 2 Monaten beim eigenen Versicherer anmelden; Beihilfestelle informieren.
- Beginn ElternzeitBescheid über den neuen Beihilfesatz beim Versicherer einreichen, Restkostentarif auf 30 % umstellen.
- Während der ElternzeitRechnungen weiter bei Beihilfe (70 %) und PKV (30 %) einreichen; Beitrag aus Elterngeld oder Rücklagen zahlen.
- Ende ElternzeitInnerhalb von 6 Monaten zurück auf 50 % aufstocken – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Wir prüfen Ihren Beihilfetarif, rechnen die 30-%-Stufe durch und zeigen, wie Sie nach der Elternzeit lückenlos zurückkommen.
Rechenbeispiel: So viel spart die PKV-Anpassung in der Elternzeit
Wie viel das Absenken bringt, zeigt ein Beispiel mit einem echten Beihilfetarif: Eine 35-jährige Bundesbeamtin ist bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse in BeihilfeCOMFORT BC 50 ohne Selbstbehalt versichert. Der Beitrag für 50 Prozent Restkosten liegt bei 400,19 € im Monat, inklusive gesetzlichem Zuschlag, ohne Pflegepflichtversicherung.
| Situation | Beihilfe | PKV-Stufe | Monatsbeitrag |
|---|---|---|---|
| Aktiver Dienst | 50 % | 50 % | 400,19 € |
| Elternzeit, Tarif unverändert | 70 % | 50 % | 400,19 € |
| Elternzeit, Tarif angepasst | 70 % | 30 % | rund 240,11 € |
| Ersparnis je Monat | 160,08 € |
Die 30-Prozent-Stufe ist hier vereinfacht anteilig aus dem 50-Prozent-Beitrag berechnet; der tatsächliche Stufenbeitrag kann je nach Tarif etwas abweichen. Die Größenordnung aber stimmt: Über die Dauer der Elternzeit summiert sich die Entlastung deutlich.
Ersparnis durch die Umstellung auf 30 % Restkosten im Beispiel (BC 50, 35 Jahre, Beiträge 2026)
Bei einer Elternzeit von zwölf Monaten sind das rund 1.920,96 €, bei drei Jahren rund 5.762,88 €. Gemessen am Elterngeld von höchstens 1.800 Euro im Monat ist das ein spürbarer Posten. Zum Vergleich: Bei der Debeka kostet der Beihilfetarif B30 + B20K mit Wahlleistungen und Ergänzungstarif BC für einen 30-Jährigen 246,21 € im Monat; auch hier entfällt in der Elternzeit rechnerisch der Beitragsanteil der Stufen B20K und WL20K.
Lohnt sich das Absenken der PKV in der Elternzeit für Beamte?
Für längere Elternzeiten lohnt sich das Absenken fast immer, für kurze nur mit Blick auf das Eintrittsalter. Denn wenn Sie später wieder aufstocken, wird der zurückgeholte Anteil nach § 199 Abs. 2 VVG zwar ohne Gesundheitsprüfung, aber grundsätzlich mit dem dann erreichten Alter berechnet.
Hier liegt der Punkt, den viele übersehen: Der Beitrag einer Tarifstufe hängt vom Eintrittsalter ab. Geben Sie die 20-Prozent-Stufe mit 35 Jahren ab und holen sie mit 38 Jahren zurück, gilt für diese Stufe in der Regel das neue Alter – und für die Jahre dazwischen wurden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Im Beispieltarif kostet die rechnerische 20-Prozent-Stufe mit 35 Jahren rund 160,08 €, mit 40 Jahren rund 169,22 € im Monat. Der Unterschied wirkt dann ein Beamtenleben lang.
Die Lösung ist eine große Anwartschaft auf die abgegebene Stufe. Sie sichert das ursprüngliche Eintrittsalter und die Alterungsrückstellungen gegen einen kleinen Anwartschaftsbeitrag. Eine kleine Anwartschaft verzichtet nur auf die Gesundheitsprüfung, rechnet aber mit dem neuen Alter. Welche Variante Ihr Versicherer anbietet und was sie kostet, sollten Sie vor dem Antrag klären. Grundlagen dazu im Ratgeber Anwartschaft in der PKV.
Dafür
- Sofort niedrigerer Beitrag, im Beispiel rund 160,08 € im Monat
- Rückkehr zu 50 % ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit
- Besonders sinnvoll bei Elternzeiten von einem Jahr und mehr
- Mit großer Anwartschaft bleibt das Eintrittsalter gesichert
Dagegen
- Ohne Anwartschaft wird die zurückgeholte Stufe mit höherem Alter berechnet
- Frist von 6 Monaten nach Ende der Elternzeit darf nicht verstreichen
- Bei kurzer Elternzeit (2 bis 3 Monate) oft kaum Ersparnis nach Abzug des Aufwands
- Beihilfeergänzungstarife werden nicht automatisch mit angepasst
PKV-Beitrag in der Elternzeit: Was Beamte zahlen und was erstattet wird
Den PKV-Beitrag zahlen Beamte in der Elternzeit grundsätzlich selbst, meist aus dem Elterngeld oder aus Rücklagen. Einen Arbeitgeberzuschuss wie bei Angestellten gibt es nicht, einige Dienstherren erstatten aber einen Teil der Beiträge.
Beim Bund sieht die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung eine Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 31 Euro im Monat vor, wenn die Dienstbezüge vor der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten haben; für untere Besoldungsgruppen geht die Erstattung weiter. Die Länder haben eigene Vorschriften. Fragen Sie bei Ihrer Dienststelle nach, ob und in welcher Höhe eine Erstattung für Sie gilt, und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.
Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung. Für Beihilfeberechtigte ist sie deutlich günstiger als für Angestellte: Der Höchstbeitrag liegt 2026 bei 83,70 € im Monat, der durchschnittliche Beitrag bei 56,50 €. Auch die Pflegeversicherung ist in der Elternzeit weiterzuzahlen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegepflichtversicherung.
Beihilfetarife mit Beitragsbefreiung in der Elternzeit
Eine echte Beitragsbefreiung wie in manchen Angestelltentarifen ist in der Beihilfewelt selten. Eine Ausnahme ist das LKH-BeihilfeUpgrade: Es stellt Versicherte in der Elternzeit bis zu sechs Monate beitragsfrei und erlaubt bei Lebensereignissen wie Geburt und Elternzeit eine Erweiterung des Schutzes ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Bei einem Beitrag von 397,12 € für einen 30-Jährigen (B50 mit BEP und BK/BKT inklusive Pflegepflicht) entspricht das bis zu 2.382,72 €. Wer vor der Familienplanung einen Beihilfetarif abschließt, sollte solche Leistungen deshalb mitvergleichen. Einen Überblick gibt die Seite PKV für Beamte.
Wir vergleichen Beihilfetarife mit Beitragsbefreiung, feinen Stufen und starken Kinderleistungen – passend zu Ihrem Dienstherrn.
PKV in der Beamten-Elternzeit: Beitragsnachweis und Leistungsantrag trennen
Für eine mögliche Beitragserstattung des Dienstherrn werden andere Unterlagen benötigt als für die Erstattung einer Arztrechnung. Lassen Sie sich den Kranken- und Pflegebeitrag aufschlüsseln und fragen Sie die zuständige Stelle nach Frist, Einkommensgrenzen und erforderlichen Bescheiden. Arbeitnehmer-Mutterschaftsgeld darf nicht ungeprüft auf Beamtinnen übertragen werden; der Mutterschaftsgeld-Ratgeber erläutert die verschiedenen Zahlungssysteme.
Teilzeit in der Elternzeit: Beamte bleiben in PKV und Beihilfe
Beamte werden durch Teilzeit in der Elternzeit nicht versicherungspflichtig, auch wenn die anteilige Besoldung unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V hängt am Beamtenstatus, nicht am Einkommen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Angestellten, die mit einem Teilzeitgehalt unter 77.400 € im Jahr in die gesetzliche Kasse rutschen und sich aktiv befreien lassen müssen. Für Beamte gibt es diesen Schritt nicht: Sie bleiben beihilfeberechtigt und in Ihrem Restkostentarif. Bei Teilzeit in der Elternzeit erhalten Sie anteilige Besoldung; der PKV-Beitrag ändert sich dadurch nicht, weil er nicht vom Einkommen abhängt.
Familienversicherung in der Elternzeit: für Beamte kein Weg
Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, liegt der Gedanke nahe, sich in der Elternzeit beitragsfrei familienversichern zu lassen. Das scheitert daran, dass Beamte versicherungsfrei bleiben – die Familienversicherung ist für versicherungsfreie Personen ausgeschlossen. Kündigen Sie Ihre PKV deshalb unter keinen Umständen: Sie würden Ihren Schutz verlieren, ohne in die GKV zu kommen, und beim Neuabschluss wieder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die Öffnungsaktion für Beamte steht Ihnen dann nicht mehr offen, weil sie nur beim ersten Eintritt in die PKV gilt; Einzelheiten unter Öffnungsaktion für Beamte.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte im Grunde nur als freiwillige Mitgliedschaft möglich und dann ohne individuelle Beihilfe zum Beitrag – außer in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Für die Elternzeit ist das keine sinnvolle Option.
Kinder von Beamten in der PKV: Beihilfe 80 Prozent und Nachversicherung
Kinder von Beamten sind beim Bund mit 80 Prozent beihilfeberechtigt, die PKV deckt die restlichen 20 Prozent. Melden Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrem Versicherer an, wird es nach § 198 VVG rückwirkend ohne Gesundheitsprüfung versichert.
Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist; der Versicherer darf eine Vorversicherungszeit von höchstens drei Monaten verlangen, und der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils. Wer die zwei Monate verpasst, hat bei den Unternehmen der Öffnungsaktion eine zweite Chance: Neugeborene können dort innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen werden, ein Risikozuschlag ist dann aber mit bis zu 30 Prozent möglich.
| Punkt | Regel für Beamtenkinder |
|---|---|
| Beihilfe Bund | 80 % (Sachsen 90 %) |
| PKV-Anteil | 20 % Restkostentarif |
| Beispielbeitrag | 55,38 € im Monat, BeihilfeCOMFORT BC 20, Kinder 0–14 Jahre |
| Nachversicherung § 198 VVG | binnen 2 Monaten, ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit |
| Öffnungsaktion | binnen 6 Monaten ab Geburt, Zuschlag höchstens 30 % |
| Beitragsfreiheit | z. B. DBV Tarifgruppe B-U: Neugeborene 12 Monate beitragsfrei |
Ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird, hängt bei verheirateten Eltern auch vom Partner ab: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, scheidet die Familienversicherung aus, wenn der Beamte mehr verdient und sein Einkommen regelmäßig über 6.450 € im Monat liegt. Mit 80 Prozent Beihilfe ist die private Absicherung für Beamtenkinder aber meist günstig und leistungsstark. Ausführlich dazu die Ratgeber Beihilfe und PKV für Kinder, Kinder in der PKV mitversichern und Kindernachversicherung. Was die PKV rund um die Geburt leistet, lesen Sie unter PKV und Schwangerschaft.
Nach der Elternzeit: PKV für Beamte wieder auf 50 Prozent aufstocken
Endet die Elternzeit und sinkt der Beihilfesatz wieder auf 50 Prozent, müssen Sie den PKV-Restkostentarif aufstocken. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer den Schutz nach § 199 Abs. 2 VVG ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erhöhen.
Die Frist ist der kritische Punkt der ganzen Umstellung. Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem Antrag vergehen im Alltag mit Kind schnell einige Monate. Versäumen Sie die sechs Monate, darf der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen – mit dem Risiko von Zuschlägen oder Ausschlüssen. Bis zur Aufstockung erstattet die PKV außerdem nur 30 Prozent, die Beihilfe 50 Prozent: 20 Prozent jeder Rechnung zahlen Sie dann selbst. Am sichersten ist es, die Rückkehr schon beim Antrag auf Absenkung zu terminieren.
| Situation nach der Elternzeit | Beihilfe Bund | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| ein Kind, Rückkehr in den Dienst | 50 % | PKV binnen 6 Monaten auf 50 % aufstocken |
| zwei oder mehr Kinder, Familienzuschlag | 70 % (nur ein Elternteil) | Stufe 30 % kann bleiben |
| anschließende Elternzeit für weiteres Kind | 70 % | keine Änderung nötig |
| Landesbeamte in Sachsen | Satz sinkt nicht mehr | Tarif bleibt beim erreichten Satz |
Denken Sie beim Aufstocken auch an die Ergänzungstarife: Bausteine für Zweibettzimmer, Chefarzt oder Zahnersatz über der Beihilfe sind häufig ebenfalls an den Beihilfesatz gekoppelt. Wie Beihilfesätze sich im späteren Berufsleben und im Ruhestand ändern, zeigen die Seiten PKV für Beamte in Pension und Beihilfe und PKV. Sind Sie noch in der Ausbildung, finden Sie die passenden Regeln unter PKV für Beamtenanwärter.
Wir begleiten die Aufstockung Ihres Beihilfetarifs und prüfen, ob sich ein Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers lohnt.
Checkliste: PKV und Beihilfe in der Elternzeit für Beamte
Mit diesen acht Schritten planen Beamte ihre PKV und Beihilfe in der Elternzeit vollständig – von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg.
- Beihilfesatz klären: Prüfen Sie in Ihrer Beihilfeverordnung, ob der Satz in der Elternzeit oder mit der Geburt steigt.
- Elternzeit aufteilen: Sind beide Eltern Beamte, stimmen Sie ab, wer Elternzeit nimmt und wer den Satz für zwei Kinder erhält.
- Kind nachversichern: Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim eigenen Versicherer.
- Tarif umstellen: Bescheid einreichen, Restkostentarif auf die neue Stufe senken, möglichst mit großer Anwartschaft.
- Beitragsbefreiung prüfen: Sieht Ihr Beihilfetarif eine Befreiung in der Elternzeit vor, beantragen Sie sie.
- Erstattung beantragen: Fragen Sie Ihre Dienststelle nach einer Erstattung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
- Frist notieren: Das Ende der Elternzeit plus sechs Monate ist Ihre letzte Frist für die Aufstockung.
- Wiedereinstieg: Tarif und Ergänzungsbausteine auf den neuen Satz anheben, Beitragsbescheinigung für die Steuer aufbewahren.
Ihre Beiträge zur Basisabsicherung bleiben auch in der Elternzeit als Sonderausgaben absetzbar; weil das Einkommen in dieser Zeit sinkt, bringt der Abzug aber oft wenig. Die Grundlagen stehen im Ratgeber PKV steuerlich absetzen.
Häufige Fragen zu PKV und Beihilfe in der Elternzeit für Beamte
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in der Elternzeit?
Beim Bund erhalten beihilfeberechtigte Beamte während der Elternzeit einen Bemessungssatz von 70 Prozent statt der üblichen 50 Prozent. Die PKV muss dann nur noch 30 Prozent der Kosten abdecken. In den Ländern gelten eigene Beihilfeverordnungen, die Sätze und Voraussetzungen können dort abweichen.
Muss ich als Beamter in der Elternzeit meine PKV weiterzahlen?
Ja. Die private Krankenversicherung läuft in der Elternzeit weiter, und der Beitrag wird fällig, obwohl keine Besoldung gezahlt wird. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es für Beamte grundsätzlich nicht. Entlastung bringen der höhere Beihilfesatz, ein angepasster Restkostentarif und in einzelnen Beihilfetarifen eine Beitragsbefreiung, etwa sechs Monate im LKH-BeihilfeUpgrade.
Kann ich meine PKV in der Elternzeit auf 30 Prozent senken?
Ja, wenn Ihr Beihilfesatz in der Elternzeit auf 70 Prozent steigt. Sie beantragen beim Versicherer, den Restkostentarif für diese Zeit zu reduzieren. Der Beitrag sinkt im Beispiel eines 35-Jährigen in BeihilfeCOMFORT BC 50 rechnerisch von 400,19 € auf rund 240,11 € im Monat.
Welche Frist gilt für die Anpassung der PKV nach der Elternzeit?
Sinkt der Beihilfesatz nach der Elternzeit wieder auf 50 Prozent, müssen Sie den Restkostenschutz aufstocken. Nach § 199 Abs. 2 VVG geht das ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung stellen. Wer die Frist versäumt, riskiert eine Versorgungslücke oder eine neue Gesundheitsprüfung.
Können Beamte in der Elternzeit in die Familienversicherung wechseln?
In aller Regel nicht. Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, und dieser Status bleibt in der Elternzeit bestehen, weil das Beamtenverhältnis fortbesteht. Die beitragsfreie Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner ist damit ausgeschlossen. Die PKV sollten Sie deshalb keinesfalls kündigen.
Wie versichere ich mein Kind als Beamter privat?
Kinder von Beamten erhalten beim Bund 80 Prozent Beihilfe, die PKV deckt die restlichen 20 Prozent. Melden Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim eigenen Versicherer an, dann wird es nach § 198 VVG rückwirkend ohne Gesundheitsprüfung versichert. Ein Restkostentarif wie BeihilfeCOMFORT BC 20 kostet für Kinder bis 14 Jahre 55,38 € im Monat.
Bleibt der Beihilfesatz nach der Elternzeit bei 70 Prozent?
Das hängt von der Kinderzahl ab. Beim Bund gilt der 70-Prozent-Satz dauerhaft, wenn Sie Familienzuschlag für zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder erhalten, allerdings nur für einen Elternteil. Mit nur einem Kind fällt der Satz nach der Elternzeit wieder auf 50 Prozent. In Sachsen sinkt ein einmal erreichter Satz nicht mehr.
Werden Beamte durch Teilzeit in der Elternzeit versicherungspflichtig?
Nein. Anders als Angestellte werden Beamte durch eine Teilzeit in der Elternzeit nicht versicherungspflichtig, auch wenn die anteilige Besoldung unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegt. Die Versicherungsfreiheit hängt am Beamtenstatus, nicht am Einkommen. Sie bleiben beihilfeberechtigt und privat versichert.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
