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Beihilfe und PKV für Beamtenkinder auf einen Blick
Kinder von Beamten erhalten im Bund und in fast allen Ländern 80 Prozent Beihilfe. Die übrigen 20 Prozent sichert ein privater Restkostentarif ab — beim Arzt, im Krankenhaus und beim Zahnarzt. Weil nur ein Fünftel der Kosten versichert wird, ist der Beitrag niedrig und die Leistung trotzdem auf Privatpatienten-Niveau.
- Beihilfesatz Kinder: 80 % (Bund und die meisten Länder), in Sachsen 90 %.
- Beitrag Restkostentarif 2026: ab 39,67 € mit Selbstbehalt, ohne Selbstbehalt ab 54,50 €.
- Neugeborene: Nachversicherung binnen 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung, Öffnungsaktion 6 Monate ab Geburt.
- Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz des Beamten selbst von 50 auf 70 %.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Beamten?
Die Beihilfe für Kinder von Beamten beträgt im Bund 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten; so regelt es § 46 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), und fast alle Länder übernehmen diesen Satz. Die private Krankenversicherung für das Kind muss damit nur 20 Prozent jeder Rechnung erstatten.
Voraussetzung ist, dass das Kind beim beihilfeberechtigten Elternteil berücksichtigungsfähig ist. Das ist der Fall, solange der Beamte für dieses Kind den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhält — was wiederum am Kindergeldanspruch hängt. Leibliche Kinder, Adoptivkinder und Kinder in Ausbildung fallen darunter; mit dem Ende der Ausbildung oder spätestens mit dem 25. Geburtstag endet der Anspruch in der Regel.
| Person | Beihilfesatz Bund | Anteil der PKV |
|---|---|---|
| Kind oder Waise | 80 % | 20 % |
| Aktiver Beamter | 50 % | 50 % |
| Aktiver Beamter mit 2 oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
| Ehe- oder Lebenspartner (Einkünfte bis 22.648 €) | 70 % | 30 % |
| Pensionär | 70 % | 30 % |
Wichtig: Die Beihilfe zahlt nur für beihilfefähige Aufwendungen. Was die Beihilfeverordnung nicht anerkennt oder deckelt — etwa bestimmte Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen oder Zuschläge im Krankenhaus —, bleibt beim Kind hängen, wenn der PKV-Tarif hier nicht einspringt. Einen guten Kindertarif erkennen Sie deshalb daran, dass er auch solche Lücken schließt. Die Grundlagen der Beihilfe erklären wir ausführlich im Ratgeber Beihilfe und PKV.
Beihilfe für Kinder in Bund und Ländern
Die Beihilfe für Beamtenkinder folgt in den meisten Ländern dem Schema des Bundes mit 80 Prozent. Abweichungen gibt es vor allem in Sachsen sowie in Hessen und Bremen, wo sich die Kinderzahl auf den Satz der Eltern auswirkt.
| Dienstherr | Beihilfe Kind | Besonderheit für Familien |
|---|---|---|
| Bund | 80 % | Beamter ab zwei Kindern 70 % statt 50 % |
| Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland u. a. | 80 % | Grundschema wie im Bund |
| Sachsen | 90 % | Beamter mit einem Kind 70 %, ab zwei Kindern 90 %; Zuschuss bis 21,45 € je Kind im Monat |
| Hessen | 80 % | Satz des Beamten steigt um 5 Punkte je Kind, höchstens 70 %; stationär höher |
| Bremen | nach Landesrecht | Satz des Beamten steigt um 5 Punkte je Kind, höchstens 70 % |
Sachsen ist für Familien das großzügigste Land: Kinder erhalten 90 Prozent Beihilfe, der Restkostentarif muss nur 10 Prozent abdecken. Zusätzlich zahlt der Freistaat nach § 80b SächsBG einen ergänzenden Beitragszuschuss von bis zu 21,45 Euro je Kind und Monat. Außerdem gilt dort eine Verstetigung — ein einmal erreichter Bemessungssatz sinkt nicht wieder, auch wenn die Kinder aus dem Familienzuschlag fallen.
In Hessen und Bremen erhöht jedes Kind den Satz des beihilfeberechtigten Elternteils um fünf Prozentpunkte, bis höchstens 70 Prozent. Für den PKV-Tarif der Eltern bedeutet das: Mit jedem Kind lohnt ein Blick auf den eigenen Tarif. Alle Länderregeln im Detail finden Sie im Vergleich Beihilfe in Bund und Ländern.
Pauschale Beihilfe: Wer in einem der Länder mit pauschaler Beihilfe den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gewählt hat, erhält für seine Kinder keine individuelle Beihilfe mehr. Die Kinder sind dann in der Regel über die GKV versichert. Die Entscheidung ist meist unwiderruflich — Details im Ratgeber pauschale Beihilfe.
So funktioniert die PKV für Kinder von Beamten
Die PKV für Kinder von Beamten ist ein Restkostentarif: Sie erstattet genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offenlässt — beim Kind in der Regel 20 Prozent. Beihilfe und PKV ergeben zusammen 100 Prozent, mehr darf es nicht werden.
In der Praxis reichen Sie jede Rechnung des Kindes zweimal ein: bei der Beihilfestelle und beim privaten Krankenversicherer. Beide erstatten ihren Anteil. Ein Beispiel mit einer Arztrechnung über 300,00 €, bei der alle Positionen beihilfefähig sind:
| Beispielrechnung 300,00 € | Bund (80 %) | Sachsen (90 %) |
|---|---|---|
| Beihilfe | 240,00 € | 270,00 € |
| Private Krankenversicherung | 60,00 € | 30,00 € |
| Eigenanteil der Eltern | 0,00 € | 0,00 € |
Der Tarif des Kindes wird nach dem Beihilfesatz des Kindes gewählt, nicht nach dem der Eltern. Bei den meisten Versicherern trägt er deshalb die Zahl 20 im Namen — etwa BC 20 bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse oder Vision B 20-U bei der DBV. Die Allianz bildet dasselbe über die Bausteine BHA, BHK und BHZ in der 20-Prozent-Stufe ab.
Was ein guter Beihilfetarif für Kinder leisten sollte
Weil der Beitrag niedrig ist, lohnt es sich, bei der Leistung nicht zu sparen. Für Kinder zählen andere Punkte als für Erwachsene: Kieferorthopädie, Brillen, Heilmittel wie Logopädie und Ergotherapie sowie die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus (Rooming-in). Achten Sie außerdem darauf, dass der Tarif Beihilfelücken schließt, also auch zahlt, wenn die Beihilfe eine Leistung kürzt oder ganz ablehnt.
Vorteile
- Leistungen auf Privatpatienten-Niveau für wenige Euro im Monat
- Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt je nach Tarif und Beihilferecht
- Kinder oft ohne Selbstbehalt versichert
- Hohe Beitragsrückerstattung bei leistungsfreien Jahren möglich
Nachteile
- Zwei Erstattungswege: Beihilfe und PKV getrennt abrechnen
- Kosten müssen oft vorgestreckt werden
- Beihilfe-Lücken bleiben ohne guten Tarif beim Kind
- Endet der Beihilfeanspruch, wird der Beitrag deutlich teurer
Wir vergleichen die Beihilfetarife für Kinder in Ihrem Bundesland und rechnen den Beitrag für jedes Alter durch.
Was kostet die PKV für ein Beamtenkind?
Die PKV für ein Beamtenkind kostet 2026 je nach Versicherer und Selbstbehalt zwischen rund 40 und 75 Euro im Monat. Das ist etwa ein Viertel dessen, was ein Kind ohne Beihilfe in einem Vollversicherungstarif kostet.
| Tarif | Alter | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| BeihilfeCOMFORT BC 20 SB (120 € Selbstbehalt) | 0–14 | 39,67 € |
| ARAG 211 + 241 + 521 | 0–15 | 54,50 € |
| BeihilfeCOMFORT BC 20 | 0–14 | 55,38 € |
| Allianz BHA/BHK/BHZ (80 % Beihilfe) | 0–15 | 57,77 € |
| ARAG 211 + 241 + 521 | 16–20 | 67,26 € |
| BeihilfeCOMFORT BC 20 | 15–19 | 74,45 € |
| Zum Vergleich ohne Beihilfe: Generali GesundPro3 (1.500 € SB) | 0–14 | 106,33 € |
| Zum Vergleich ohne Beihilfe: HanseMerkur Kids Fit | 0–14 | 211,84 € |
Monatsbeitrag Beamtenkind im Vergleich zum Kindertarif ohne Beihilfe, Beispiele 2026
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Ein Bundesbeamter versichert seine beiden Kinder im Alter von drei und sechs Jahren im Tarif BC 20. Zusammen zahlt er 110,76 € im Monat. Müssten dieselben Kinder ohne Beihilfe in einem Kindertarif wie Kids Fit versichert werden, wären es 423,68 €. Die Beihilfe spart der Familie in diesem Beispiel also 312,92 € im Monat oder 3.755,04 € im Jahr — und das, bevor der eigene Beihilfesatz des Vaters durch die zwei Kinder auf 70 Prozent steigt.
Beihilfetarife für Kinder: Anbieter im Überblick
Fast jeder private Krankenversicherer mit Beihilfetarifen bietet eine Variante für Kinder mit 80 Prozent Beihilfe an. Die Unterschiede liegen in Selbstbehalt, Zahnleistungen, Beitragsrückerstattung und Sonderregeln für Neugeborene.
| Anbieter | Tarif für Kinder | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | BC 20 / BC 20 SB | Kieferorthopädie bei Beginn vor 18, Prophylaxe ohne Selbstbehalt, Beitragsgarantie bis Ende 2027 |
| Union Krankenversicherung | BC 20 / BC 20 SB | gleiche Tariflinie BeihilfeCOMFORT, Selbstbehalt wahlweise 0 oder 120 € |
| ARAG | 211, 241, 521 | getrennte Bausteine ambulant, stationär, Zahn; Kinder von Bundesbeamten |
| Allianz | BHA, BHK, BHZ (20-%-Stufe) | Beitragsrückerstattung für Beamtenkinder bis 50 % |
| DBV | Vision B 20-U, BS20-U | Arzneimittel 100 %, Rooming-in unbegrenzt unter 14; Neugeborene in der Tarifgruppe B-U 12 Monate beitragsfrei |
| Generali | B20, B10, BS10 / BE20, BE10, BES10 | Komfort- und Basislinie, BS10/BES10 für Kinder in Ausbildung |
| Continentale | COMFORTBeihilfe | Kinder bis 20 ohne Selbstbeteiligung, offener Hilfsmittelkatalog |
| INTER | BK U mit BKZ U | Restkosten ohne Selbstbeteiligung, Alternativmedizin bis 2.000 € im Jahr |
Zwei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Beitragsrückerstattung: Die Allianz zahlt Beamtenkindern bei leistungsfreien Jahren bis zu 50 Prozent zurück, die DBV im Tarif Vision B 20-U bis zum 19. Lebensjahr 5 Euro je Prozentstufe — bei 20 Prozent also 100 Euro. Zweitens der Selbstbehalt: 120 Euro im Jahr senken den Beitrag in BC 20 von 55,38 € auf 39,67 €, also um 188,52 € im Jahr. Der Selbstbehalt rechnet sich damit bereits nach wenigen Monaten, solange das Kind gesund ist.
Einen Vergleich der Beihilfetarife für Erwachsene finden Sie auf unserer Seite PKV für Beamte; wie Kinder allgemein privat versichert werden, erklärt die Seite PKV für Kinder.
Wir zeigen Ihnen die Tarife aller passenden Versicherer mit Beitrag, Zahnleistung und Rückerstattung — kostenlos.
Neugeborene Beamtenkinder in der PKV versichern
Ein neugeborenes Beamtenkind versichern Sie am besten über die Kindernachversicherung beim Versicherer eines Elternteils: Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt, rückwirkend ab dem ersten Lebenstag und ohne Gesundheitsprüfung. Für Beamtenkinder kommt die Öffnungsaktion als zweites Sicherheitsnetz hinzu.
| Weg | Frist | Bedingungen |
|---|---|---|
| Kindernachversicherung (§ 198 VVG) | 2 Monate ab Geburt | ein Elternteil beim Versicherer versichert, keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit, Schutz nicht höher als beim Elternteil |
| Öffnungsaktion für Beamte | 6 Monate ab Geburt | keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %; nur teilnehmende Versicherer |
| Normaler Antrag | jederzeit | volle Gesundheitsprüfung, Zuschläge oder Ablehnung möglich |
Die Kindernachversicherung hat Vorrang, weil sie das Kind ganz ohne Zuschlag aufnimmt. Sie setzt aber voraus, dass der versicherte Elternteil am Tag der Geburt schon beim Versicherer war; manche Versicherer verlangen eine Vorversicherungszeit von bis zu drei Monaten. Außerdem darf der Kinderschutz nicht besser sein als der Tarif des Elternteils. Die Details lesen Sie im Ratgeber Kindernachversicherung.
Die Öffnungsaktion hilft, wenn die zwei Monate verstrichen sind oder das Kind bei einem anderen Versicherer als dem der Eltern versichert werden soll. Sie gilt für Angehörige ab dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals berücksichtigungsfähig werden — bei Neugeborenen also sechs Monate ab Geburt. Teilnehmende Versicherer sind unter anderem die Allianz, die Bayerische Beamtenkrankenkasse, die DBV, die Debeka, die Generali, die INTER und die UKV. Nicht dabei sind zum Beispiel ARAG und Continentale.
Melden Sie Ihr Kind am besten schon in den ersten Wochen an, gleichzeitig bei der Beihilfestelle (Geburtsurkunde, Nachweis Familienzuschlag) und beim Versicherer. So sind auch die ersten Rechnungen aus der Geburtsklinik und von den U-Untersuchungen sofort erstattungsfähig.
Beihilfe der Eltern: Was sich mit Kindern in der PKV ändert
Kinder verändern nicht nur ihren eigenen Versicherungsschutz, sondern auch den Beihilfesatz der Eltern: Wer für zwei oder mehr Kinder den Familienzuschlag erhält, bekommt im Bund 70 statt 50 Prozent Beihilfe. Die eigene PKV muss dann nur noch 30 statt 50 Prozent abdecken.
Den erhöhten Satz erhält nur ein Elternteil, auch wenn beide Beamte sind. In Baden-Württemberg bekommen bei zwei beihilfeberechtigten Ehegatten mit mehreren gemeinsamen Kindern ausnahmsweise beide 70 Prozent. Welcher Elternteil die Kinder zur Beihilfe anmeldet, lohnt eine kurze Rechnung: Der erhöhte Satz senkt den PKV-Beitrag desjenigen, dessen eigener Tarif teurer ist, am stärksten.
- 1. KindKind wird mit 80 % Beihilfe berücksichtigt; der eigene Satz bleibt im Bund bei 50 % (in Sachsen steigt er auf 70 %).
- 2. KindSatz des Beamten steigt auf 70 % — eigenen Tarif innerhalb von sechs Monaten von 50 auf 30 % absenken.
- Kinder fallen aus dem ZuschlagSatz sinkt wieder auf 50 % — Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufstocken.
- RuhestandPensionäre erhalten im Bund 70 %, unabhängig von der Kinderzahl.
Beim Aufstocken gilt: Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, verlangt der Versicherer keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit (§ 199 Abs. 2 VVG). Für den neu versicherten Anteil wird aber das aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt. Wer das vermeiden will, hält den abgesenkten Teil über eine große Anwartschaft offen — dann bleiben ursprüngliches Eintrittsalter und Alterungsrückstellung gesichert.
Auch die Elternzeit spielt hinein: Beihilfeberechtigte in Elternzeit erhalten im Bund 70 Prozent. Was dabei für Beitrag und Tarif gilt, erklärt der Ratgeber PKV und Beihilfe in der Elternzeit.
Wir prüfen, ob Ihr Tarif mit der Kinderzahl mitwächst, und berechnen Kinder- und Elterntarif zusammen.
GKV oder PKV für das Kind eines Beamten?
Ob ein Beamtenkind gesetzlich oder privat versichert wird, hängt vor allem vom anderen Elternteil ab. Sind beide Eltern privat versichert oder beihilfeberechtigt, bleibt nur die PKV. Ist ein Elternteil Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind unter Umständen beitragsfrei familienversichert werden.
Diese Familienversicherung ist nach § 10 Abs. 3 SGB V ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und sein Einkommen regelmäßig über 6.450 € im Monat (2026) liegt. Beamtenbezüge zählen dabei voll mit. Ist die Familienversicherung möglich, haben Eltern die Wahl:
| Kriterium | GKV-Familienversicherung | Beihilfe + PKV-Restkosten |
|---|---|---|
| Beitrag | beitragsfrei | etwa 40–75 € im Monat |
| Arzttermine und Behandlung | als Kassenpatient | als Privatpatient |
| Krankenhaus | Mehrbettzimmer | je nach Tarif und Beihilfe Zweibettzimmer und Chefarzt |
| Kieferorthopädie und Brillen | nach GKV-Katalog | nach Beihilferecht und Tarif, meist umfangreicher |
| Abrechnung | Versichertenkarte | Rechnung an Beihilfe und PKV |
Viele Beamtenfamilien entscheiden sich trotz möglicher Familienversicherung für die private Lösung, weil der Beitrag niedrig ist und das Kind Privatpatient wird. Eine Rolle spielt auch, dass ein Wechsel später nicht ohne Weiteres möglich ist. Die Abwägung für alle Familienkonstellationen finden Sie im Ratgeber GKV oder PKV für Kinder; wie Kinder in der PKV mitversichert werden, lesen Sie unter Kinder mitversichern.
Wenn die Beihilfe für das Kind endet: Anschluss in der PKV
Die Beihilfe für ein Kind endet, sobald es nicht mehr im Familienzuschlag berücksichtigt wird — meist mit dem Ende der Ausbildung, spätestens mit dem 25. Geburtstag. Ab diesem Tag muss das Kind zu 100 Prozent versichert sein, und der Restkostentarif allein reicht nicht mehr.
Es gibt drei typische Anschlusswege. Beginnt das Kind eine versicherungspflichtige Beschäftigung, wird es gesetzlich versichert; den Beihilfetarif können Sie dann oft als Anwartschaft weiterführen, um den späteren Rückweg offenzuhalten. Wird das Kind selbst Beamter oder Anwärter, wechselt es in einen eigenen Beihilfetarif mit 50 Prozent und kann die Öffnungsaktion nutzen. Bleibt das Kind privat versichert, etwa als Student oder Selbstständiger, stellt der Versicherer den Tarif auf eine Vollversicherung um. Viele Beihilfetarife sehen dafür ein Umstellungsrecht ohne neue Gesundheitsprüfung vor — wir prüfen die Bedingungen Ihres Tarifs.
| Situation nach dem Beihilfe-Ende | Anschluss | Worauf achten |
|---|---|---|
| Ausbildung oder Job, versicherungspflichtig | GKV | PKV-Tarif als Anwartschaft erhalten |
| Anwärter oder Beamter | eigener Beihilfetarif (50 %) | Öffnungsaktion binnen 6 Monaten |
| Studium mit Befreiung, Selbstständigkeit | private Vollversicherung | Umstellungsrecht im Tarif nutzen |
Wichtig ist die rechtzeitige Planung. Das Ende der Berücksichtigungsfähigkeit teilt die Beihilfestelle nicht immer im Voraus mit. Wer den Übergang verpasst, riskiert eine Versicherungslücke — und für eine neue private Vollversicherung wäre dann eine Gesundheitsprüfung fällig.
Checkliste: PKV für Beamtenkinder richtig abschließen
Mit diesen Schritten sichern Sie Ihr Kind vollständig ab und nutzen die Vorteile der Beihilfe ohne Lücken.
- Geburt oder Adoption: Kind binnen zwei Monaten beim Versicherer eines Elternteils anmelden (§ 198 VVG), spätestens binnen sechs Monaten über die Öffnungsaktion.
- Beihilfestelle informieren: Kind als berücksichtigungsfähigen Angehörigen melden und festlegen, bei welchem Elternteil es geführt wird.
- Tarifstufe prüfen: 20 Prozent im Bund und in den meisten Ländern, 10 Prozent in Sachsen.
- Leistungen vergleichen: Kieferorthopädie, Brillen, Heilmittel, Rooming-in und Beihilfe-Ergänzung.
- Selbstbehalt abwägen: Ein kleiner Selbstbehalt wie 120 Euro im Jahr senkt den Beitrag spürbar.
- Eigenen Tarif anpassen: Ab dem zweiten Kind auf 30 Prozent absenken, später rechtzeitig wieder aufstocken.
- Pflegepflichtversicherung: Kind in der Pflegepflichtversicherung des Elternteils eintragen lassen.
- Übergang planen: Ende der Beihilfe vor dem Abschluss der Ausbildung oder vor dem 25. Geburtstag im Blick behalten.
Nennen Sie uns Bundesland, Alter des Kindes und Ihren Versicherer — wir rechnen die passenden Beihilfetarife aus.
GKV oder PKV: Familienkonstellation mit dem Kinder-Rechner prüfen
Ob kostenlose Familienversicherung möglich ist, hängt unter anderem von der Versicherung der Eltern, ihrem Familienstand und gegebenenfalls dem regelmäßigen Gesamteinkommen ab. Der Kinder-Versicherungsrechner zeigt die grundsätzlichen Wege und nennt den möglichen GKV-Elternteil. Bei Beihilfe, besonderen Familienverhältnissen oder eigenem Versicherungsstatus ist eine gesonderte Bestätigung erforderlich.
Das Ergebnis ersetzt keine Aufnahmebestätigung. Prüfen Sie bei Neugeborenen zusätzlich die Anmeldefristen und ändern Sie bestehenden Schutz erst, wenn der Anschluss feststeht.
Häufige Fragen zu Beihilfe und PKV für Kinder
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder von Beamten?
Im Bund und in den meisten Ländern beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent (§ 46 BBhV). Die private Krankenversicherung muss also nur die restlichen 20 Prozent abdecken. Sachsen zahlt seit 2024 sogar 90 Prozent, sodass dort ein 10-Prozent-Restkostentarif genügt.
Was kostet die PKV für ein Beamtenkind im Monat?
Ein Restkostentarif für 20 Prozent kostet 2026 zum Beispiel 54,50 € (ARAG 211/241/521, Kind 0–15 Jahre), 55,38 € (BeihilfeCOMFORT BC 20, 0–14 Jahre) oder 57,77 € (Allianz). Mit 120 € Selbstbehalt im Jahr sind es in BC 20 SB 39,67 €. Jugendliche zahlen etwas mehr, etwa 67,26 € bei der ARAG oder 74,45 € in BC 20.
Muss ein Beamtenkind privat versichert werden?
Nein, aber es ist meist die günstigste Lösung. Das Kind muss krankenversichert sein. Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter Umständen beitragsfrei familienversichert werden. Das ist ausgeschlossen, wenn der Beamte mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und sein Einkommen über 6.450 € im Monat (2026) liegt. Dann bleibt die Kombination aus 80 Prozent Beihilfe und privatem Restkostentarif.
Welcher Elternteil bekommt die Beihilfe für das Kind?
Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, wird das Kind nur bei einem Elternteil berücksichtigt — in der Regel bei dem, der den kinderbezogenen Familienzuschlag erhält. Über diesen Elternteil werden alle Rechnungen des Kindes zur Beihilfe eingereicht. Auch der erhöhte Bemessungssatz von 70 Prozent ab zwei Kindern steht nur einem Elternteil zu.
Bis wann erhalten Kinder von Beamten Beihilfe?
Kinder sind beihilfefähig, solange sie im Familienzuschlag des Beamten berücksichtigt werden. Das hängt am Kindergeldanspruch und endet meist mit dem Abschluss der Ausbildung, spätestens mit dem 25. Geburtstag. Danach braucht das Kind 100 Prozent Versicherungsschutz — entweder eine private Vollversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder als eigener Beamter wieder einen Beihilfetarif.
Wie versichere ich ein neugeborenes Beamtenkind?
Am einfachsten über die Kindernachversicherung nach § 198 VVG: Ist ein Elternteil am Tag der Geburt privat versichert, melden Sie das Baby binnen zwei Monaten beim selben Versicherer an — rückwirkend, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Zusätzlich gilt für Neugeborene von Beamten die Öffnungsaktion: sechs Monate ab Geburt, keine Ablehnung, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent.
Ändert sich mein eigener Beihilfesatz, wenn ich Kinder habe?
Ja, ab dem zweiten Kind. Wer für zwei oder mehr Kinder den Familienzuschlag erhält, bekommt im Bund und in den meisten Ländern 70 statt 50 Prozent Beihilfe. Ihren eigenen PKV-Tarif können Sie dann von 50 auf 30 Prozent absenken und sparen Beitrag. Fällt der Zuschlag später weg, müssen Sie wieder auf 50 Prozent aufstocken — innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung.
Brauchen Beamtenkinder eine Pflegeversicherung?
Ja, die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht. Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung eines Elternteils in der Regel beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge der Kindertarife in unseren Beispielen sind deshalb ohne Pflegepflichtversicherung angegeben.
Wir vergleichen die Beihilfetarife für Beamte und ihre Familien laufend — mit den Bemessungssätzen von Bund und Ländern und den aktuellen Beiträgen der Versicherer. Tarifstand 2026.
