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Der Unterschied in einem Satz
Der Standardtarif ist der Sozialtarif für PKV-Verträge vor 2009, der Basistarif der Pflicht-Auffangtarif für Verträge ab 2009, Nichtversicherte und Hilfebedürftige, und der Notlagentarif keine Wahl, sondern die gesetzliche Notversorgung für Versicherte mit Beitragsrückstand. Leistungen: zweimal etwa GKV-Niveau, einmal nur Akutversorgung.
- Höchstbeitrag 2026: Basistarif 1.017,18 €, Standardtarif 848,62 € (Ø rund 480 €).
- Notlagentarif: einheitlicher, kostendeckender Beitrag, im Durchschnitt rund 120 € im Monat.
- Stichtag: Vertragsbeginn vor dem 01.01.2009 öffnet den Standardtarif, danach bleibt nur der Basistarif.
- Im Basistarif halbiert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit auf 508,59 €.
Unterschied Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif: die Vergleichstabelle
Der wichtigste Unterschied zwischen Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif liegt im Zugang: Der Standardtarif hängt am Vertragsbeginn vor 2009, der Basistarif an gesetzlich festgelegten Personengruppen, der Notlagentarif allein an offenen Beiträgen. Daraus folgen unterschiedliche Beiträge, Leistungen und Rückwege.
Die folgende Übersicht stellt alle drei Sozialtarife der privaten Krankenversicherung Merkmal für Merkmal nebeneinander. Sie ist so aufgebaut, dass Sie von oben nach unten prüfen können, welcher Tarif für Sie überhaupt in Frage kommt — und was Sie dort erwartet.
| Merkmal | Basistarif | Standardtarif | Notlagentarif |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | § 152 VAG, § 193 Abs. 5 VVG | brancheneinheitliche Bedingungen, § 204 VVG | § 153 VAG, § 193 Abs. 6–7 VVG |
| Gibt es seit | 01.01.2009 | 1994, für Neuverträge geschlossen | Pflicht bei jedem Versicherer |
| Zweck | Auffangtarif für alle, die sonst keinen Schutz bekommen | Beitragsentlastung für ältere Altkunden | Notversorgung bei Zahlungsverzug |
| Vertragsbeginn | vor allem ab 2009, unter Bedingungen auch vor 2009 | nur vor dem 01.01.2009 | egal |
| Alter / Voraussetzung | u. a. ab 55, mit Rente oder Pension, bei Hilfebedürftigkeit, Nichtversicherte | ab 65; ab 55 mit 10 Jahren Vorversicherung und Einkommen unter der BBG | Rückstand trotz zwei Mahnungen |
| Wie kommt man hinein? | auf Antrag | auf Antrag beim eigenen Versicherer | automatisch, der Vertrag ruht |
| Annahmepflicht des Versicherers | ja, für Berechtigte | ja, für Berechtigte | entfällt (kein Antrag) |
| Risikozuschlag / Ausschlüsse | verboten | keine neuen | keine |
| Höchstbeitrag 2026 | 1.017,18 € | 848,62 € | kein fester Deckel, nur kostendeckend |
| Tatsächlicher Beitrag | nach Alter, oft am Höchstbeitrag | Ø rund 480 € | Ø rund 120 €, einheitlich je Versicherer |
| Bei Hilfebedürftigkeit | Halbierung auf 508,59 € | keine Halbierung | Ruhen endet |
| Ehepaare | je Person voller Beitrag | zusammen höchstens 1.272,93 € | je Person |
| Leistungsumfang | wie GKV | etwa wie GKV | nur akute Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft |
| Arzthonorar (GOÄ) | höchstens 1,2-fach | höchstens 1,8-fach | nur für die Akutversorgung |
| Selbstbehalt | wählbar: 0, 300, 600, 900, 1.200 € | 20 % bei Arznei-, Verband-, Hilfsmitteln, 2026 max. 403 €, danach 500 € | — |
| Alterungsrückstellung | wird angerechnet | wird angerechnet | bleibt, bis zu 25 % der Prämie werden entnommen |
| Rückweg in den Normaltarif | mit Gesundheitsprüfung für Mehrleistung | mit Gesundheitsprüfung für Mehrleistung | automatisch nach Zahlung aller Rückstände |
| Versicherte | rund 34.000 | rund 54.800 | Ende 2021 rund 83.500 |
Auffällig ist, wie ähnlich Basistarif und Standardtarif bei den Leistungen sind und wie verschieden bei Zugang und Preis. Der Notlagentarif gehört eigentlich in eine eigene Kategorie: Er ist kein Sparangebot, sondern ein Zustand, in dem ein Vertrag wegen Zahlungsverzugs vorübergehend ruht. Wer ihn mit den beiden anderen Sozialtarifen verwechselt, trifft leicht eine teure Fehlentscheidung.
Normaltarif, Basistarif und Standardtarif: Was die PKV-Sozialtarife vom Normaltarif trennt
Ein Normaltarif ist jeder frei kalkulierte Tarif eines privaten Krankenversicherers — mit Gesundheitsprüfung, individuellen Leistungen und einem Beitrag, den der Versicherer selbst festlegt. Basistarif und Standardtarif sind dagegen gesetzlich normiert: Leistungen und Höchstbeitrag sind bei allen Gesellschaften gleich.
Für den Alltag heißt das: Wer vom Normaltarif in einen Sozialtarif wechselt, bleibt Privatpatient mit Rechnung und Erstattung, verliert aber die Leistungen, für die man ursprünglich in die PKV gegangen ist. Das betrifft vor allem die Unterbringung im Krankenhaus, die Arzthonorare und den Zahnersatz.
| Leistung | Typischer Normaltarif | Basistarif | Standardtarif |
|---|---|---|---|
| Ärztliche Leistungen | bis 2,3-fach, begründet bis 3,5-fach GOÄ | 1,2-fach GOÄ | bis 1,8-fach GOÄ |
| Krankenhaus | oft Zweibettzimmer und Chefarzt | Mehrbettzimmer, kein Chefarzt | allgemeine Pflegeklasse, 10 € Zuzahlung je Tag für höchstens 28 Tage |
| Zahnersatz | meist 60–100 % | Regelversorgung wie GKV | 65 % |
| Psychotherapie | häufig ohne Sitzungsgrenze | wie GKV | bis 25 Sitzungen |
| Heilpraktiker, Brille, Komfort | je nach Tarif | nicht versichert | weitgehend nicht versichert |
| Beitrag | frei kalkuliert, keine Obergrenze | höchstens 1.017,18 € | höchstens 848,62 € |
| Gesundheitsprüfung | ja, mit Zuschlägen und Ausschlüssen | ohne Folgen | keine |
Die Tabelle zeigt, warum wir in der Beratung selten mit einem Sozialtarif beginnen. Bevor Sie Leistung abgeben, lohnt fast immer der Blick auf einen günstigeren Normaltarif desselben Versicherers. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG spart je nach Ausgangstarif 15 bis 34 Prozent, ohne dass Sie auf Kassenniveau fallen. Wie sich ambulante, stationäre und Zahnleistungen in Normaltarifen unterscheiden, erklärt der Ratgeber PKV ambulant, stationär und Zahn.
Der Basistarif der PKV kurz erklärt
Der Basistarif ist der Sozialtarif, den jeder private Krankenversicherer mit Vollversicherung seit 2009 anbieten muss. Er leistet wie die GKV, nimmt Berechtigte ohne Risikozuschlag auf und kostet 2026 höchstens 1.017,18 € — genau so viel wie der GKV-Höchstbeitrag mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Seine Stärke ist der Kontrahierungszwang: Wer zu den berechtigten Gruppen gehört, bekommt Schutz, auch mit schweren Vorerkrankungen. Das betrifft Menschen ohne Krankenversicherung, freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von Fristen und Privatversicherte ab 55 Jahren, mit Rente oder Pension oder bei Hilfebedürftigkeit. Die Kehrseite: Weil überdurchschnittlich viele ältere und kranke Menschen im Basistarif sind, erreichen viele Versicherte den Höchstbeitrag. Er kann damit fast doppelt so teuer sein wie der durchschnittliche PKV-Beitrag von 559 €.
Zwei Eigenheiten unterscheiden ihn klar vom Standardtarif: Bei Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII halbiert sich der Beitrag auf 508,59 €, und der Basistarif ist die Rechengröße für die Portabilität — wer mit einem Vertrag ab 2009 den Versicherer wechselt, nimmt seine Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs mit. Alle Einzelheiten zu Zugang, Selbstbehaltstufen und Beihilfevariante stehen im Ratgeber Basistarif der PKV.
Der Standardtarif der PKV kurz erklärt
Der Standardtarif ist der ältere der beiden Sozialtarife und steht nur Versicherten offen, deren private Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat. Er kostet 2026 höchstens 848,62 €, also 14,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
Tatsächlich zahlen Versicherte nach der Anpassung zum 1. Juli 2026 im Schnitt nur rund 480 € — dank ihrer über Jahrzehnte angesparten Alterungsrückstellung. Der Wechsel ist grundsätzlich ab 65 möglich, mit mindestens zehn Jahren Vorversicherung und einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze schon ab 55. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, weil der Tarif weniger leistet als der bisherige.
Den größten Unterschied zum Basistarif spüren Paare: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner zahlen im Standardtarif zusammen höchstens 1.272,93 €, wenn ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Dafür steigt der Selbstbehalt bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln: 2026 sind es 403 €, danach 500 € im Jahr. Mehr dazu im Ratgeber Standardtarif der PKV.
Achtung Unisex: Wer seinen alten Bisex-Tarif nach 2012 in einen Unisex-Tarif umgestellt hat, verliert bei vielen Versicherern den Zugang zum Standardtarif. Prüfen Sie vor jedem Tarifwechsel im Alter, ob Sie sich damit diese Tür verschließen.
Der Notlagentarif der PKV kurz erklärt
Der Notlagentarif ist kein Tarif zum Abschließen, sondern die gesetzliche Folge von Beitragsschulden in der PKV. Bleibt ein Rückstand trotz zwei Mahnungen bestehen, ruht der Vertrag, und die versicherte Person gilt als im Notlagentarif versichert.
Versichert sind dann nur noch akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft, bei Kindern zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Impfungen. Der Beitrag ist für alle Versicherten eines Unternehmens gleich und nur kostendeckend kalkuliert, im Durchschnitt rund 120 € im Monat. Bis zu 25 Prozent davon dürfen aus der Alterungsrückstellung bezahlt werden, und der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent entfällt.
Der entscheidende Unterschied zu Basistarif und Standardtarif: Aus dem Notlagentarif führt kein Antrag heraus, sondern nur die Zahlung aller Rückstände einschließlich Säumniszuschlägen — dann geht der alte Vertrag ab dem übernächsten Monat ohne Gesundheitsprüfung weiter. Den genauen Ablauf der Mahnungen und eine Beispielrechnung finden Sie im Ratgeber Notlagentarif.
Wir prüfen, ob ein Tarifwechsel, eine höhere Selbstbeteiligung oder ein Sozialtarif Ihren PKV-Beitrag am stärksten senkt.
Beiträge 2026: Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif der PKV im Vergleich
Beim Beitrag liegen die drei Sozialtarife weit auseinander: Der Basistarif ist mit 1.017,18 € am teuersten, der Standardtarif kostet höchstens 848,62 € und im Schnitt rund 480 €, der Notlagentarif rund 120 €. Die Pflegepflichtversicherung kommt jeweils getrennt hinzu, höchstens 209,26 €.
Monatsbeiträge 2026 zur Krankenversicherung, ohne Pflegepflichtversicherung
Rechenbeispiel 1: Ehepaar im Ruhestand
Für Paare mit Altverträgen macht der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif am meisten aus. Im Beispiel zahlen zwei Partner jeweils den Höchstbeitrag:
| Variante | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Beide im Basistarif (2 × Höchstbeitrag) | 2.034,36 € | 24.412,32 € |
| Beide im Standardtarif ohne Paarregel | 1.697,24 € | 20.366,88 € |
| Standardtarif mit Paar-Obergrenze (150 %) | 1.272,93 € | 15.275,16 € |
| Ersparnis gegenüber Basistarif | 761,43 € | 9.137,16 € |
Über ein Jahr gerechnet trennen Basistarif und Standardtarif in diesem Beispiel mehr als 9.000 €. Das zeigt, warum der Vertragsbeginn vor oder nach 2009 für ältere Paare eine der wichtigsten Zahlen im Versicherungsschein ist.
Rechenbeispiel 2: Rentner mit Zuschuss der Rentenversicherung
Rentner erhalten in beiden wählbaren Sozialtarifen den Zuschuss der Rentenversicherung von 8,75 Prozent der Bruttorente, höchstens die Hälfte des Beitrags. Bei 1.800 € Rente sind das 157,50 € im Monat:
| Position | Standardtarif (Ø) | Basistarif (Höchstbeitrag) |
|---|---|---|
| Beitrag Krankenversicherung | 480,00 € | 1.017,18 € |
| Zuschuss der Rentenversicherung | − 157,50 € | − 157,50 € |
| Eigenanteil | 322,50 € | 859,68 € |
Der Zuschuss ist in beiden Tarifen gleich hoch, weil er an der Rente hängt und nicht am Beitrag. Wer im Basistarif den Höchstbeitrag zahlt, trägt deshalb bei gleicher Rente mehr als das Zweieinhalbfache dessen, was im Standardtarif im Durchschnitt bleibt. Mehr zum Alter in der PKV lesen Sie unter PKV für Rentner und Zuschuss der Rentenversicherung.
Rechenbeispiel 3: Angestellter im Basistarif
Angestellte erhalten auch im Basistarif den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Am Höchstbeitrag mit Pflegepflichtversicherung kommen 1.226,44 € zusammen; der Arbeitgeber übernimmt davon 613,22 €, es bleiben 613,22 € Eigenanteil — praktisch derselbe Betrag wie der Arbeitnehmeranteil eines Gutverdieners in der GKV. Für Geringverdiener ist der Basistarif dagegen teurer als die Kasse, weil sein Beitrag nicht am Einkommen hängt.
Wir fordern die Beiträge für Standardtarif oder Basistarif bei Ihrem Versicherer an und stellen sie günstigeren Normaltarifen gegenüber.
Basistarif oder Standardtarif? Welcher PKV-Sozialtarif für wen passt
Ob Basistarif oder Standardtarif, entscheidet in erster Linie Ihr Vertragsbeginn: Mit einer Vollversicherung vor 2009 ist der Standardtarif fast immer die günstigere Wahl, mit einem Vertrag ab 2009 bleibt nur der Basistarif. Der Notlagentarif steht nie zur Wahl.
| Ihre Situation | Passender Weg | Warum |
|---|---|---|
| PKV seit vor 2009, 65 Jahre oder älter, Beitrag zu hoch | Standardtarif prüfen, vorher Tarifwechsel vergleichen | niedrigster Höchstbeitrag, Rückstellung wird angerechnet |
| PKV seit vor 2009, 55–64 Jahre, Einkommen unter der BBG | Standardtarif bei 10 Jahren Vorversicherung | Beitrag gedeckelt, keine Gesundheitsprüfung |
| PKV seit 2009 oder später, ab 55 Jahren | Basistarif oder günstiger Normaltarif | Standardtarif ist verschlossen |
| Ohne Krankenversicherung, keine GKV-Pflicht | Basistarif bei einem Versicherer Ihrer Wahl | Annahmepflicht, kein Risikozuschlag |
| Hilfebedürftig nach SGB II oder XII | Basistarif mit halbiertem Beitrag | nur 508,59 €, Sozialträger kann bezuschussen |
| Beiträge offen, Mahnung erhalten | Rückstand unter einen Monatsbeitrag drücken | sonst Ruhen des Vertrags und Notlagentarif |
| Schon im Notlagentarif | Rückstände zahlen, danach Beitrag neu ordnen | erst dann ist ein Sozialtarif oder Tarifwechsel möglich |
| Neuer Beamter mit Vorerkrankungen | Öffnungsaktion statt Basistarif | normaler Beihilfetarif, Zuschlag höchstens 30 % |
Was für die Sozialtarife spricht
- Standardtarif: niedrigster Höchstbeitrag, Paarregel mit 150 %-Deckel
- Basistarif: Annahme trotz Vorerkrankungen, Halbierung bei Hilfebedürftigkeit
- Beide: Alterungsrückstellung wird angerechnet
- Beide: weiterhin Privatpatient mit freier Arztwahl
Was dagegen spricht
- Beide: Leistungen nur auf GKV-Niveau, kein Chefarzt, kein Zweibettzimmer
- Beide: Ärzte rechnen mit abgesenkten Sätzen ab, manche Praxen behandeln ungern
- Basistarif: oft am Höchstbeitrag, keine beitragsfreie Familie
- Rückweg in den Normaltarif nur mit Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung
Alle Wege zu einem niedrigeren Beitrag im Überblick finden Sie unter PKV-Beitrag senken, die Grundlagen zum Alter im Ratgeber PKV im Alter. Wer bereits über einen Weg zurück in die gesetzliche Kasse nachdenkt, sollte zuerst GKV-Rückkehr über 55 lesen: Ab 55 ist dieser Weg in aller Regel verschlossen, und die Sozialtarife werden zur wichtigsten Stellschraube.
Sozialtarife bei den PKV-Anbietern: Tarifkürzel und Besonderheiten
Basistarif und Standardtarif leisten bei jedem privaten Krankenversicherer gleich, heißen im Versicherungsschein aber unterschiedlich. Den Standardtarif führen nur Gesellschaften, die schon vor 2009 Vollversicherungen verkauft haben; den Basistarif muss jeder Vollversicherer anbieten.
| Anbieter | Tarif / Kürzel | Besonderheit |
|---|---|---|
| INTER | Standardtarif STN, STB | für Bisex-Vollversicherte mit Beginn vor 2009 |
| Hallesche | Standardtarif STN | für Bisex-Kunden mit Vertragsbeginn vor 2009 |
| Generali | Standardtarif STN | im Bestand für langjährig Versicherte |
| Central | Standardtarif STN | im Bestand für langjährig Versicherte |
| DEVK | AVB ST | für Verträge mit Beginn vor 2009 |
| Münchener Verein | Tarif 180 | nur für gesetzlich Zugangsberechtigte |
| DKV | Standardtarif | Beitragsanpassung zum 01.07.2026 |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | STN, STB, BSS | Sozial- und Grundschutztarife, für Neuaufnahmen geschlossen |
| Union Krankenversicherung | BSS, BSZ | Basistarif-Varianten von 2009, geschlossen |
| Debeka | Basistarif Spezial (BSS, BSB, BSZ, BZB) | Bestandstarif, nicht mit dem gesetzlichen Basistarif verwechseln |
| ottonova | — | kein Standardtarif, da kein Bestand vor 2009 |
Einen Anbieterwechsel, um an einen besseren Sozialtarif zu kommen, gibt es praktisch nicht: Der Standardtarif setzt einen Altvertrag beim eigenen Versicherer voraus, und der Basistarif leistet überall gleich. Aus dem Basistarif können Sie frühestens nach 18 Monaten zu einer anderen Gesellschaft wechseln. Sinnvoller ist fast immer der Blick in die aktuelle Tarifwelt des eigenen Versicherers. Wie das geht, erklärt PKV-Anbieter wechseln; eine Übersicht aller Gesellschaften finden Sie unter PKV-Anbieter.
Egal bei welchem Versicherer: Wir klären, ob Sie Anspruch auf Standard- oder Basistarif haben und welcher Tarif Ihres Anbieters am meisten spart.
Typische Verwechslungen bei Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif der PKV
Viele Missverständnisse rund um die PKV-Sozialtarife entstehen durch ähnliche Namen. Vier Verwechslungen begegnen uns in der Beratung besonders oft.
„Notfalltarif" ist der Notlagentarif
Wer nach einem PKV-Notfalltarif sucht, meint fast immer den Notlagentarif. Einen frei abschließbaren Notfalltarif für Gesunde gibt es in der Vollversicherung nicht. Der Notlagentarif ist auch kein günstiger Einstieg: Er leistet nur bei akuten Beschwerden und entsteht ausschließlich durch Zahlungsverzug.
„Basistarif Spezial" ist kein Basistarif
Die Debeka führt unter dem Namen „Basistarif Spezial" eigene Bestandstarife. Mit dem gesetzlichen Basistarif nach § 152 VAG haben sie nichts zu tun — weder der Höchstbeitrag noch die Annahmepflicht gelten dort. Ähnliches gilt für Zahnzusatztarife, deren Produktstufe „Basis" heißt.
Grundtarif ist nicht Basistarif
Viele Versicherer bauen ihre Normaltarife aus einem Grundtarif und Zusatzbausteinen auf, etwa die Allianz mit den Grundtarifen GSP70 und GSB70 in MeinGesundheitsschutz. Ein solcher Grundtarif ist ein vollwertiger Normaltarif mit Gesundheitsprüfung und Privatleistungen, kein Sozialtarif.
Normaltarif heißt nicht „Standard"
Umgangssprachlich wird jeder übliche PKV-Tarif gern „Standard" genannt. Der Standardtarif ist aber ein fest umrissener Sozialtarif mit Leistungen auf GKV-Niveau. Wer im Kundengespräch hört, man könne „in den Standard wechseln", sollte nachfragen, ob der gesetzliche Standardtarif oder ein günstigerer Normaltarif gemeint ist — die Unterschiede bei Leistung und Rückweg sind erheblich.
Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich nach dem Beitrag im Standardtarif oder Basistarif für Ihr Alter und Ihre Alterungsrückstellung. Er muss Ihnen den Betrag nennen. Mit diesem Wert und den Beiträgen der aktuellen Normaltarife lässt sich die beste Lösung sicher bestimmen.
Häufige Fragen zum Unterschied zwischen Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
Beide sind Sozialtarife der PKV mit Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Standardtarif steht nur Versicherten mit Vertragsbeginn vor 2009 offen und kostet 2026 höchstens 848,62 €, im Durchschnitt rund 480 €. Der Basistarif gilt vor allem für Verträge ab 2009, für Nichtversicherte und Hilfebedürftige, jeder Versicherer muss dort aufnehmen, und er kostet höchstens 1.017,18 €.
Basistarif oder Standardtarif — was ist besser?
Wer beide Tarife wählen darf, fährt mit dem Standardtarif fast immer günstiger: Sein Höchstbeitrag liegt 2026 um 168,56 € unter dem des Basistarifs, und Ehepaare zahlen zusammen höchstens 1.272,93 €. Der Basistarif ist dagegen im Vorteil, wenn Sie hilfebedürftig sind, denn dann halbiert sich sein Beitrag auf 508,59 €. Mit einem Vertrag ab 2009 bleibt ohnehin nur der Basistarif.
Was ist der Unterschied zwischen Normaltarif und Basistarif?
Ein Normaltarif ist jeder frei kalkulierte Tarif eines Versicherers mit Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Leistungen nach Tarifbedingungen, oft mit Chefarzt, Zweibettzimmer und hoher Zahnerstattung. Der Basistarif ist dagegen gesetzlich festgelegt, bei allen Versicherern gleich, leistet wie die GKV, nimmt Berechtigte ohne Risikozuschlag auf und hat einen gesetzlichen Höchstbeitrag. Ärzte rechnen im Basistarif nur mit dem 1,2-fachen GOÄ-Satz ab.
Ist der Notlagentarif dasselbe wie der Notfalltarif?
Ja. „Notfalltarif" ist die umgangssprachliche Bezeichnung, im Gesetz heißt er Notlagentarif (§ 153 VAG, § 193 Abs. 6 VVG). Er ist kein Tarif, den man abschließt: Versicherte kommen automatisch hinein, wenn sie trotz zwei Mahnungen mit ihren Beiträgen im Rückstand bleiben. Versichert sind dann nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft.
Kann ich aus dem Notlagentarif in den Basistarif wechseln?
Nicht direkt. Solange Beiträge offen sind, ruht Ihr Vertrag und Sie bleiben im Notlagentarif. Erst wenn alle Rückstände samt Säumniszuschlägen bezahlt sind, geht es im alten Tarif weiter — ohne Gesundheitsprüfung. Danach kann ein Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif helfen, die künftigen Beiträge zu begrenzen. Werden Sie hilfebedürftig nach SGB II oder XII, endet das Ruhen ebenfalls.
Welcher Sozialtarif der PKV ist am günstigsten?
Am wenigsten kostet der Notlagentarif mit durchschnittlich rund 120 € im Monat, er leistet aber nur eine Notversorgung und ist keine freiwillige Wahl. Unter den wählbaren Tarifen ist der Standardtarif mit höchstens 848,62 € und im Schnitt rund 480 € der günstigste. Der Basistarif erreicht bei älteren Versicherten oft den Höchstbeitrag von 1.017,18 €.
Verliere ich beim Wechsel in einen Sozialtarif meine Alterungsrückstellung?
Nein. Der Wechsel in den Standardtarif oder Basistarif beim eigenen Versicherer ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG, die Alterungsrückstellung wird angerechnet und senkt den Beitrag. Im Notlagentarif bleibt die Rückstellung bestehen, der Versicherer darf aber bis zu 25 Prozent der Prämie daraus entnehmen, und neue Rückstellungen entstehen in dieser Zeit nicht.
Brauche ich für Basistarif oder Standardtarif eine Gesundheitsprüfung?
Nein, jedenfalls ohne Folgen für Sie. In den Standardtarif wechseln Sie ohne Gesundheitsprüfung, weil er weniger leistet als Ihr bisheriger Tarif. Im Basistarif darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen, aber weder ablehnen noch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen. Eine echte Gesundheitsprüfung droht erst, wenn Sie später in einen Normaltarif mit mehr Leistung zurückwollen.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
