Inhalt dieser Seite
- Die drei Leistungsbereiche
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Zahnleistungen
- Grund-, Komfort-, Premiumschutz
- Rechenbeispiel
- Vergleich mit der GKV
- Leistungen für Beamte
- Worauf Sie achten sollten
- Einzelne PKV-Leistungen vor einem Tarifvergleich konkretisieren
- PKV-Leistungen vertiefen: Arzneimittel und Krankenhaus getrennt prüfen
- Welche Leistungsgrenzen bei großen Rechnungen besonders wichtig werden
- Häufige Fragen
PKV-Leistungen ambulant, stationär und Zahn: die Kurzantwort
Die PKV-Leistungen teilen sich in drei Bereiche. Ambulant zahlt ein Volltarif Arzt, Arznei, Heil- und Hilfsmittel meist zu 100 Prozent bis zum GOÄ-Höchstsatz. Stationär reicht die Spanne vom Mehrbettzimmer bis zu Einbettzimmer und Chefarzt. Beim Zahn zahlen Tarife für Behandlung meist 100, für Zahnersatz 60 bis 100 Prozent.
- Ambulant: 100 % bei freier Arztwahl oder über den Primärarzt, sonst oft nur 75 bis 80 %.
- Stationär: allgemeine Krankenhausleistungen immer, Zweibettzimmer und Chefarzt ab Komfortniveau.
- Zahn: Zahnersatz von 60 % (Continentale ECONOMY-U) bis 100 % (Allianz Zahn 100).
- Beispiel Hallesche, 35 Jahre, 1.200 € SB: NK.select S 331,73 €, L 526,57 €, XL 636,00 €.
PKV-Leistungen: die drei Bereiche ambulant, stationär und Zahn
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in drei Bereiche gegliedert, für die jeder Tarif eigene Erstattungssätze, Grenzen und Selbstbeteiligungen festlegt. Diese Aufteilung stammt aus der Zeit der Bausteintarife, als ambulant, stationär und Zahn noch als getrennte Verträge abgeschlossen wurden – bei manchen Versicherern ist das bis heute so.
Viele Versicherer bündeln die drei Bereiche in einem Kompakttarif, etwa die Hallesche in NK.select, die Barmenia in einsA oder die INTER in QualiMed. Andere arbeiten mit einem Baukasten: Bei der LKH gibt es in der Tarifreihe A/S/Z getrennte Bausteine für ambulant (A100 bis A120), stationär (S200, S220, S300) und Zahn (Z60 bis Z90), bei der Continentale wird der Krankenhausschutz über SP1 oder SP2 zugebucht, bei der Allianz und der AXA der Zahnschutz über eigene Zahnbausteine.
| Bereich | Was dazugehört | Typische Erstattung |
|---|---|---|
| Ambulant | Haus- und Facharzt, ambulante Operationen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie), Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge, Impfungen, Heilpraktiker, Sehhilfen | 75 bis 100 %, je nach Arztwahl und Tarif |
| Stationär | Krankenhausbehandlung, Unterkunft und Verpflegung, Operationen, vor- und nachstationäre Behandlung, Transport, Anschlussheilbehandlung, Wahlleistungen | 100 % der allgemeinen Leistungen, Wahlleistungen je nach Tarif |
| Zahn | Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie, Material- und Laborkosten | Behandlung meist 100 %, Zahnersatz 60 bis 100 % |
Wichtig für die Tarifwahl: Die drei Bereiche haben unterschiedlich großes Gewicht im Beitrag. Nach Zahlen des PKV-Verbands stiegen 2024 die Ausgaben der Versicherer für Krankenhausbehandlungen um mehr als 10 Prozent, für ambulante Arztbehandlungen um mehr als 8 Prozent, für Arzneimittel um knapp 10 und für Heilmittel um rund 9 Prozent. Genau diese Kosten stehen hinter den Beitragsanpassungen, die 2026 rund 60 Prozent der Vollversicherten betrafen – im Schnitt mit etwa 13 Prozent.
Ambulante PKV-Leistungen: Arzt, Arznei, Heil- und Hilfsmittel
Ambulante PKV-Leistungen umfassen alles, was außerhalb eines Krankenhausaufenthalts behandelt wird – vom Hausarztbesuch über die Kernspintomografie bis zur Physiotherapie. Volltarife erstatten hier meist 100 Prozent, entscheidend sind aber Arztwahl, Gebührengrenze und die Details bei Heil- und Hilfsmitteln.
Freie Arztwahl oder Primärarztprinzip
In Tarifen mit freier Arztwahl gehen Sie direkt zu jedem Facharzt und erhalten 100 Prozent, so bei Barmenia einsA expert, DKV BestMed Komfort oder Hallesche NK.select L. Einsteigertarife arbeiten dagegen oft mit dem Primärarztprinzip: Voll erstattet wird nur, wenn zuerst der Hausarzt (oder ein vergleichbarer Erstbehandler) überweist. Gehen Sie direkt zum Facharzt, sinkt die Erstattung – bei Hallesche NK.select S, Barmenia einsA prima und DKV BestMed Eco auf 75 Prozent, bei ARAG KomfortKlasse und AXA ActiveMe-U auf 80 Prozent. Ausnahmen gelten fast immer für Frauen-, Augen- und Kinderärzte sowie Notfälle. Wie diese Tarife im Alltag funktionieren, erklärt der Ratgeber Primärarzttarife in der PKV.
GOÄ-Höchstsatz und Honorarvereinbarung
Ärzte rechnen Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Die Tarife erstatten in der Regel bis zum Höchstsatz: 3,5-fach für persönliche ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Darüber hinaus geht es nur mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung – und die zahlen nur Premiumtarife wie INTER QualiMed Premium, Hallesche NK.select XL, ARAG MedBest oder LKH-GesundheitsUpgrade Premium. Mehr dazu im Ratgeber GOÄ-Höchstsatz.
Heilmittel, Hilfsmittel, Psychotherapie und Heilpraktiker
Bei diesen Leistungen unterscheiden sich die Tarife am stärksten. Einige Beispiele aus aktuellen Tarifen:
| Tarif | Arztwahl | Psychotherapie | Hilfsmittel / Heilpraktiker |
|---|---|---|---|
| Hallesche NK.select S | 100 % über Primärarzt, sonst 75 % | ohne Sitzungslimit | offener Katalog, 80 % bis 4.000 €, darüber 100 % |
| AXA ActiveMe-U | 100 % über Gesundheitslotsen, sonst 80 % | 80 %, ohne Sitzungsbegrenzung | Heilpraktiker 80 % bis 1.000 €/Jahr |
| INTER QualiMed Basis | 100 % bis GOÄ-Höchstsatz, freie Arztwahl | 100 %, bis 50 Sitzungen/Jahr | — |
| Gothaer MediCompact Premium | 100 %, auch über GOÄ | 100 % bis 30 Sitzungen, dann 90 / 80 % | Heilpraktiker 90 % bis 1.000 €/Jahr |
| Signal Iduna EXKLUSIV-SI | 100 %, auch über GOÄ | 100 %, ohne Sitzungsgrenze | Heilpraktiker bis 2.250 €/Jahr |
| Allianz MeinGesundheitsschutz Best | 100 %, auch über Höchstsatz | 100 %, ohne Sitzungslimit | Hilfsmittel 100 %, Heilpraktiker bis 2.000 €/Jahr |
| INTER QualiMed Premium | 100 %, auch über GOÄ | 100 %, ohne Sitzungsbegrenzung | Heilpraktiker 100 % bis 3.000 €/Jahr |
Besonders folgenreich ist der Hilfsmittelkatalog. Ein offener Katalog erstattet alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel, auch solche, die es bei Vertragsschluss noch gar nicht gab. Ein geschlossener Katalog zählt die erstattungsfähigen Hilfsmittel abschließend auf – was fehlt, zahlen Sie selbst, im schlimmsten Fall einen Rollstuhl oder eine moderne Prothese. Warum dieses Detail über Jahrzehnte so wichtig ist, lesen Sie im Ratgeber offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Freie Arztwahl oder Primärarzt, offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie ohne Limit: Wir zeigen Ihnen, welche Tarife in Ihrem Alter passen.
Ambulante PKV-Leistungen für konkrete Behandlungen prüfen
Für einzelne ambulante Leistungen können zusätzliche Budgets und Nachweise gelten. Bei Brillen und Kontaktlinsen sind etwa Bezugszeitraum und Rezeptanforderung wichtig, bei Hörgeräten der Höchstbetrag je Ohr und bei Heilpraktikerleistungen Gebührenregeln und Jahresbudget. Diese Unterschiede sollten innerhalb des ambulanten Schutzes geprüft werden, bevor aus einer allgemeinen Erstattungsquote auf die konkrete Zahlung geschlossen wird.
Stationäre PKV-Leistungen: was die private Krankenversicherung im Krankenhaus zahlt
Stationäre PKV-Leistungen decken jeden Krankenhausaufenthalt ab: Behandlung, Operation, Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Jeder Volltarif zahlt die allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100 Prozent; der Unterschied zwischen den Tarifen liegt in den Wahlleistungen – Zimmer und Arzt.
Allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen bedeuten Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt – das entspricht dem Niveau gesetzlich Versicherter. Diese Regelleistung bieten Einsteigertarife wie Barmenia einsA prima, Gothaer MediStart 1, DKV BestMed Eco oder AXA ELBonus-U. Wer mehr möchte, bucht Wahlleistungen: privatärztliche Behandlung (Chefarzt oder ein Arzt Ihrer Wahl, abgerechnet nach GOÄ) und Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer.
| Niveau | Leistung | Tarifbeispiele |
|---|---|---|
| Regelleistung | Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt | Barmenia einsA prima, Gothaer MediStart 1, INTER QualiMed Basis (Wahlleistungen nach Unfall), Signal Iduna START-SI (Einbettzimmer nach Unfall) |
| Komfort | Zweibettzimmer und Chefarzt | Hallesche NK.select L, Signal Iduna KOMFORT-SI, INTER QualiMed Exklusiv, Barmenia einsA prima+, Debeka N |
| Premium | Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt, teils über GOÄ-Höchstsatz | Hallesche NK.select XL, Barmenia einsA expert, DKV PremiumMed, Continentale PREMIUM + SP1, Gothaer MediCompact Premium (auch Familienzimmer) |
Privatklinik, Ersatz-Krankenhaustagegeld und Begleitperson
Ein oft unterschätztes Detail ist die Erstattung in Privatkliniken, die nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen. Viele Tarife begrenzen sie auf einen Prozentsatz der Fallpauschale eines vergleichbaren Krankenhauses: AXA ActiveMe-U auf 150 Prozent, das LKH-GesundheitsUpgrade Komfort ebenfalls auf 150 Prozent, das GesundheitsUpgrade Premium auf 250 Prozent. Die DKV nennt Privatkliniken in PremiumMed ausdrücklich als versichert.
Verzichten Sie auf versicherte Wahlleistungen, zahlen viele Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld: AXA ActiveMe-U 40 Euro je Tag bei Verzicht auf den Privatarzt und 30 Euro bei Verzicht auf das Zweibettzimmer, die Alte Oldenburger im Tarif K 20 je nach Verzicht 16, 32 oder 48 Euro. Für Eltern wichtig: Die Unterbringung einer Begleitperson bei Kindern ist in vielen Tarifen versichert, bei der Hallesche als Rooming-in bis 16 Jahre, bei AXA ActiveMe-U für Kinder unter 12 Jahren.
Stationäre Wahlleistungen lassen sich später nur mit neuer Gesundheitsprüfung hinzuversichern. Wer heute gesund ist und Wert auf Chefarzt und Zweibettzimmer legt, sollte sie gleich beim Abschluss wählen – ein späterer Wechsel in den besseren Tarif nach § 204 VVG ist für die Mehrleistung wieder mit Gesundheitsfragen verbunden.
Eine stationäre Akutbehandlung ist nicht automatisch mit Rehabilitation oder Kur gleichzusetzen. Für diese Maßnahmen können andere Kostenträger, besondere Zusagen und eigene Tarifgrenzen relevant sein. Der Ratgeber PKV und Reha erläutert die Abgrenzung zur Anschlussheilbehandlung und die Vorbereitung einer Klinikmaßnahme.
Zahnleistungen der PKV im Kurzüberblick
Die Zahnleistungen der PKV umfassen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Behandlung – Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlung – wird meist zu 100 Prozent erstattet, beim Zahnersatz liegt die Spanne zwischen 60 und 100 Prozent.
Anders als ambulant und stationär gibt es beim Zahnersatz fast immer eine Zahnstaffel: In den ersten Versicherungsjahren ist die Erstattung auf feste Beträge begrenzt, etwa 1.000, 1.500 und 2.000 Euro in den Jahren eins bis drei. Tarife ohne Zahnstaffel sind etwa Allianz Zahn 100 und DKV PremiumMed.
| Tarif | Zahnersatz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Continentale ECONOMY-U | 60 % | max. 3.000 € je Jahr |
| DKV BestMed Eco | 70 % | Implantate bis 4 je Kiefer |
| Signal Iduna KOMFORT-SI | 85 % | freie Arztwahl |
| Hallesche NK.select XL | 90 % | ab Jahr 5 ohne Summengrenze |
| INTER QualiMed Premium | 90 % | Zahnersatz, Implantate und KFO je 90 % |
| Allianz Zahn 100 | 100 % | ohne Zahnstaffel |
| LKH GesundheitsUpgrade Premium | 100 % | inkl. Implantate und KFO |
Der Zahnschutz hat einen spürbaren Anteil am Beitrag: Bei der Allianz kostet der Baustein Zahn 90 für einen 24-jährigen Angestellten 108,69 Euro von insgesamt 717,26 Euro im Monat. Alle Einzelheiten zu Zahnstaffel, Implantaten, GOZ und Heil- und Kostenplan finden Sie im Ratgeber Zahnleistungen in der PKV. Gesetzlich Versicherte, die nur den Zahnbereich aufwerten möchten, finden Informationen unter Krankenzusatzversicherung.
Leistungsstufen der PKV: Grund-, Komfort- und Premiumschutz
Die meisten Versicherer bieten ihre PKV-Leistungen in drei Stufen an, die ambulant, stationär und Zahn gemeinsam aufwerten. Am Beispiel der Hallesche wird deutlich, welche Leistung Sie für welchen Beitrag bekommen.
| Merkmal | NK.select S | NK.select L | NK.select XL |
|---|---|---|---|
| Ambulant | 100 % über Primärarzt, sonst 75 % | 100 %, freie Arztwahl | 100 %, auch über GOÄ-Höchstsatz |
| Stationär | allgemeine Krankenhausleistungen | Zweibettzimmer, Chefarzt | Ein- oder Zweibettzimmer, Privatarzt |
| Zahnersatz | 70 %, PZR 1× im Jahr | 80 %, PZR 2× im Jahr | 90 %, ab Jahr 5 unbegrenzt |
| Besonderheit | offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie ohne Sitzungslimit | Heilpraktiker 80 % bis 1.200 €/Jahr | Heilpraktiker 80 % bis 2.400 €/Jahr |
| Beitrag (35 Jahre, SB 1.200 €) | 331,73 € | 526,57 € | 636,00 € |
Monatsbeitrag Hallesche NK.select, 35 Jahre, Selbstbehalt 1.200 € (Beispiel)
Der Sprung von S auf L kostet in diesem Beispiel 194,84 Euro im Monat und bringt vor allem freie Arztwahl, Zweibettzimmer und Chefarzt. Der Schritt von L auf XL kostet weitere 109,43 Euro und bringt Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze, das Einbettzimmer und 90 statt 80 Prozent Zahnersatz. Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, höchstens 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen – der Aufpreis für mehr Leistung halbiert sich also.
Welche Stufe die richtige ist, hängt weniger vom Einkommen ab als von Ihren Prioritäten: Wer Wert auf den direkten Weg zum Facharzt legt, braucht mindestens Komfortniveau. Wer vorhandenen Zahnersatz hat, profitiert vom höheren Zahnsatz schneller als vom Einbettzimmer. Einen Überblick über alle Tariflinien finden Sie unter PKV-Tarife im Vergleich, unabhängige Testergebnisse im Ratgeber Stiftung Warentest zur PKV.
Wir rechnen Grund-, Komfort- und Premiumschutz mehrerer Versicherer mit Ihrem Alter und Ihrer Wunsch-Selbstbeteiligung durch.
Rechenbeispiel: So erstattet die PKV ambulant, stationär und beim Zahnarzt
Wie die drei Leistungsbereiche im Zusammenspiel mit der Selbstbeteiligung wirken, zeigt ein Beispieljahr. Angenommen wird ein Komforttarif mit 1.200 Euro Selbstbeteiligung, die in diesem Beispiel nur auf ambulante Leistungen angerechnet wird, Krankenhaus und Zahn bleiben frei davon; Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet.
| Rechnung im Beispieljahr | Betrag | Erstattung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Hausarzt, Facharzt, Labor (ambulant) | 1.400 € | 200 € | 1.200 € |
| Physiotherapie, 12 Termine (ambulant) | 480 € | 480 € | 0 € |
| Knie-OP mit 4 Tagen Zweibettzimmer und Chefarzt (stationär) | 9.500 € | 9.500 € | 0 € |
| Krone auf einem Backenzahn (Zahnersatz, 80 %) | 1.100 € | 880 € | 220 € |
| Summe | 12.480 € | 11.060 € | 1.420 € |
Die Selbstbeteiligung ist nach den ersten ambulanten Rechnungen ausgeschöpft; alles Weitere erstattet der Tarif voll. Der teure Krankenhausaufenthalt kostet Sie nichts, weil der stationäre Bereich von der Selbstbeteiligung ausgenommen ist. Beim Krankenhaus regeln es zum Beispiel die Debeka in B-Easy und die HanseMerkur in Smart Fit. Rechnet ein Tarif dagegen alle Bereiche gemeinsam ab, wie INTER QualiMed ambulant und Zahn zusammen, verschiebt sich die Rechnung entsprechend.
In einem Jahr ohne Rechnungen gilt die Gegenrechnung: Dann winkt in vielen Tarifen eine Beitragsrückerstattung. Welche Selbstbeteiligung sich bei Ihrem Einkommen rechnet, zeigt der Ratgeber Selbstbeteiligung in der PKV.
PKV-Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die PKV-Leistungen unterscheiden sich von der GKV vor allem durch die vertragliche Garantie: Was im Tarif steht, kann der Gesetzgeber nicht nachträglich kürzen. Dazu kommen je nach Tarif freie Arztwahl, Wahlleistungen im Krankenhaus und prozentuale Erstattung beim Zahnersatz.
| Bereich | GKV | PKV (Komforttarif) |
|---|---|---|
| Arztwahl | Vertragsärzte, Facharzttermine oft mit Wartezeit | freie Wahl aller Ärzte, auch Privatärzte |
| Abrechnung | Budget und Punktwerte | GOÄ bis 3,5-fach, Premium auch darüber |
| Arzneimittel | Zuzahlung 5 bis 10 € je Packung | meist 100 %, teils Generika-Regel |
| Krankenhaus | Mehrbettzimmer, 10 € Zuzahlung je Tag (max. 28 Tage) | Zweibettzimmer und Chefarzt |
| Zahnersatz | Festzuschuss auf die Regelversorgung | 80 bis 90 % der tatsächlichen Rechnung |
| Leistungsumfang | per Gesetz änderbar | lebenslang vertraglich garantiert |
Wichtig ist die Kehrseite: Ein Einsteigertarif mit Primärarztprinzip, geschlossenem Hilfsmittelkatalog und Psychotherapie mit Sitzungsgrenze kann in einzelnen Punkten hinter der GKV zurückbleiben. Wer die grundsätzliche Entscheidung zwischen beiden Systemen noch vor sich hat, findet den vollständigen Vergleich unter GKV oder PKV und die Abwägung aller Argumente im Ratgeber Vor- und Nachteile der PKV. Auch die gesetzlich geregelten Sozialtarife der PKV leisten nur auf GKV-Niveau – den Unterschied erklärt Basistarif und Standardtarif im Vergleich.
PKV-Leistungen für Beamte: ambulant, stationär und Zahn als Restkosten
Für Beamte teilen sich Beihilfe und PKV jede Rechnung: Die Beihilfe des Bundes zahlt 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent im Ruhestand und 80 Prozent für Kinder; den Rest versichert ein Beihilfetarif. Gerade hier ist die Trennung in ambulant, stationär und Zahn oft noch sichtbar.
Die Allianz versichert Beamte mit getrennten Bausteinen für ambulante Behandlung (BHA), Krankenhaus (BHK) und Zahn (BHZ). Die stationären Wahlleistungen kommen als eigene Bausteine dazu: BHE2K für Zweibettzimmer und Chefarzt, BHE1K für das Einbettzimmer. Ähnlich arbeiten die INTER mit BK U, BW U (Zweibett, Chefarzt) und BE U (Einbett), die Barmenia mit G2B und G1B und die Hallesche mit C.Select aus CAZ (ambulant und Zahn) und CSR (stationär).
Warum die Trennung wichtig ist: Nicht jede Beihilfe erstattet Wahlleistungen im Krankenhaus. Wo der Dienstherr Chefarzt und Zweibettzimmer nicht übernimmt, braucht der Wahlleistungsbaustein 100 statt 50 Prozent. Einen Überblick über Beihilfesätze und passende Tarife bieten die Seiten PKV für Beamte und Beihilfe; für Beamtenkinder gibt der Ratgeber Beihilfe für Kinder Auskunft.
Wir stellen ambulante, stationäre und Zahnbausteine passend zu Ihrem Beihilfesatz und Bundesland zusammen.
Worauf Sie bei den PKV-Leistungen achten sollten
Bei den PKV-Leistungen entscheiden nicht die großen Überschriften, sondern die Details in den Tarifbedingungen: Arztwahl, Gebührengrenzen, Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Zimmer und Zahnstaffel. Diese Punkte sollten Sie vor dem Abschluss für alle drei Bereiche prüfen.
Darauf achten
- ambulant: freie Arztwahl oder Primärarzt mit fairer Ausnahmeregel
- ambulant: offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie ohne enge Sitzungsgrenze
- stationär: Zweibettzimmer und Chefarzt, Privatklinik mitversichert
- stationär: Krankenhaus von der Selbstbeteiligung ausgenommen
- Zahn: Zahnersatz mindestens 80 %, kurze oder keine Zahnstaffel
- alle Bereiche: Erstattung bis GOÄ/GOZ-Höchstsatz
Stolperfallen
- Erstattung nur 75 % ohne Überweisung
- geschlossener Hilfsmittelkatalog mit abschließender Liste
- Psychotherapie auf wenige Sitzungen im Jahr begrenzt
- Regelleistung im Krankenhaus, Wahlleistungen nur nach Unfall
- dauerhafter Jahreshöchstbetrag beim Zahnersatz
- Heilpraktiker oder Sehhilfen gar nicht versichert
Wartezeiten beachten
Die PKV darf eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie eine besondere Wartezeit von acht Monaten vereinbaren. Unfälle sind ausgenommen, und wer direkt aus der GKV wechselt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet. Viele Tarife verzichten ganz darauf, etwa das LKH-GesundheitsUpgrade. Einzelheiten im Ratgeber Wartezeiten in der PKV.
Leistungen ändern: Tarifwechsel statt Kündigung
Ist Ihnen Ihr Tarif zu teuer oder zu schwach, müssen Sie nicht den Versicherer wechseln. Nach § 204 VVG können Sie in jeden gleichartigen Tarif Ihres Versicherers wechseln und behalten Ihre Alterungsrückstellung. Wer Leistungen reduziert, etwa vom Einbett- auf das Zweibettzimmer, braucht keine Gesundheitsprüfung; wer Leistungen erhöht, nur für den Mehrumfang. Mehr dazu unter Tarifwechsel nach § 204 VVG und im Ratgeber Beitragsanpassung prüfen. Wie andere Versicherte die Leistungen ihres Versicherers erleben, lesen Sie unter PKV-Erfahrungen.
Sagen Sie uns, was Ihnen ambulant, im Krankenhaus und beim Zahnarzt wichtig ist – wir vergleichen die passenden Tarife und rechnen Ihren Beitrag.
Einzelne PKV-Leistungen vor einem Tarifvergleich konkretisieren
Bei einem PKV-Vergleich sollten allgemeine Leistungsbereiche durch konkrete Wünsche ergänzt werden. Für ambulante Versorgung können etwa Osteopathie und Vorsorgeuntersuchungen eigene Bedingungen haben. Nach einer Erkrankung ist Haushaltshilfe nicht automatisch Bestandteil häuslicher Krankenpflege.
Im Zahnbereich sollte eine gewünschte Zahnspange ausdrücklich geprüft werden. Auch bei Medikamenten, etwa zur Empfängnisverhütung, muss zwischen dem Verwendungszweck und einer medizinisch begründeten Behandlung unterschieden werden; eine Verschreibung allein garantiert nicht die Erstattung jedes Präparats. Entscheidend bleibt der konkrete Tarifumfang.
PKV-Leistungen vertiefen: Arzneimittel und Krankenhaus getrennt prüfen
Ambulante Medikamentenerstattung und stationäre Wahlleistungen sind eigenständige Vertragsfragen. Beim Arzneimittel zählen Verordnung, medizinische Notwendigkeit und tarifliche Eigenanteile. Im Krankenhaus müssen allgemeine Leistungen, privatärztliche Behandlung und Unterkunft getrennt betrachtet werden.
Für die konkrete Prüfung erläutern die neuen Ratgeber Medikamente in der PKV und PKV im Krankenhaus die Abrechnungsschritte. So lässt sich ein Tarif anhand tatsächlicher Behandlungssituationen vergleichen, statt allein auf pauschale Angaben wie hundert Prozent oder Premiumschutz zu vertrauen.
Welche Leistungsgrenzen bei großen Rechnungen besonders wichtig werden
Bei der Auswahl ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Leistungen sollten mögliche große Eigenkosten zuerst geprüft werden. Dazu zählen etwa Psychotherapiebegrenzungen, Privatklinikentgelte, Heilmittelpreise und hohe Honorare. Eine hohe Prozentangabe allein sagt nicht, auf welchen erstattungsfähigen Betrag sie angewendet wird.
Wenn Sie den grundlegenden Leistungsaufbau eingeordnet haben, können Sie im vertiefenden Leistungsratgeber mit Tarifcheck Ihre Anforderungen zusammenstellen. Dort werden auch gemischte Anstalten, Kindernachversicherung und vertragliche Umwandlungsrechte erläutert.
Häufige Fragen zu PKV-Leistungen ambulant, stationär und Zahn
Welche Leistungen hat die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung gliedert ihre Leistungen in drei Bereiche: ambulant (Arzt, Facharzt, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Psychotherapie, Vorsorge), stationär (Krankenhaus mit allgemeinen Krankenhausleistungen und je nach Tarif Zweibett- oder Einbettzimmer und Chefarzt) sowie Zahn (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie). Wie viel in jedem Bereich erstattet wird, legt der gewählte Tarif fest – und zwar lebenslang garantiert.
Was zahlt die private Krankenversicherung im Krankenhaus?
Jeder Volltarif zahlt die allgemeinen Krankenhausleistungen, also Behandlung, Unterkunft im Mehrbettzimmer, Pflege und Verpflegung. Komfort- und Premiumtarife übernehmen zusätzlich Wahlleistungen: Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, etwa Hallesche NK.select L oder Signal Iduna KOMFORT-SI, oder sogar das Einbettzimmer, etwa Hallesche NK.select XL, Barmenia einsA expert oder DKV PremiumMed. Viele Tarife erstatten auch Privatkliniken, die LKH im GesundheitsUpgrade Premium bis 250 Prozent der Fallpauschale.
Was bedeutet ambulant und stationär in der PKV?
Ambulant heißt: Sie werden behandelt und gehen danach wieder nach Hause – beim Hausarzt, Facharzt, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder bei einer ambulanten Operation. Stationär heißt: Sie werden im Krankenhaus aufgenommen und übernachten dort. Beide Bereiche haben im Tarif eigene Erstattungsregeln; die Selbstbeteiligung gilt in vielen Tarifen nur für ambulante Leistungen.
Gilt die Selbstbeteiligung der PKV auch im Krankenhaus?
Das hängt vom Tarif ab. Bei vielen Tarifen ist der Krankenhausaufenthalt von der Selbstbeteiligung ausgenommen, zum Beispiel bei Debeka B-Easy oder HanseMerkur Smart Fit, wo die Selbstbeteiligung nur für ambulant und Zahn gilt. Andere Tarife rechnen alle Bereiche gemeinsam ab. Die Selbstbeteiligung ist aber in jedem Fall auf einen Jahresbetrag begrenzt, gesetzlich höchstens 5.000 Euro.
Zahlt die PKV das Einbettzimmer?
Nur wenn der Tarif es ausdrücklich vorsieht. Premiumtarife wie Hallesche NK.select XL, Continentale PREMIUM mit SP1 oder Gothaer MediCompact Premium erstatten Ein- oder Zweibettzimmer. Komforttarife zahlen meist das Zweibettzimmer; wählen Sie dort freiwillig ein Einbettzimmer, übernimmt etwa AXA ActiveMe-U die Kosten des Zweibettzimmers, den Aufpreis tragen Sie selbst.
Was ist ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
Verzichten Sie im Krankenhaus auf versicherte Wahlleistungen, zahlen viele Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Bei AXA ActiveMe-U sind es 40 Euro je Tag bei Verzicht auf den Privatarzt und 30 Euro bei Verzicht auf das Zweibettzimmer, bei der Alte Oldenburger im Tarif K 20 je nach Verzicht 16, 32 oder 48 Euro am Tag.
Bis zu welchem Satz erstattet die PKV Arztrechnungen?
Die meisten Tarife erstatten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): 3,5-fach für persönliche ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Premiumtarife wie INTER QualiMed Premium, Hallesche NK.select XL oder ARAG MedBest zahlen auch darüber, wenn der Arzt eine Honorarvereinbarung trifft.
Sind die Leistungen der PKV besser als die der GKV?
In Komfort- und Premiumtarifen meist ja: freie Arztwahl ohne Budget, Chefarzt und Zweibettzimmer, Zahnersatz 80 bis 100 Prozent statt Festzuschuss und ein vertraglich garantierter Leistungsumfang. Einsteigertarife mit Primärarztprinzip, geschlossenem Hilfsmittelkatalog oder begrenzter Psychotherapie können in einzelnen Punkten aber unter dem GKV-Niveau liegen. Deshalb kommt es auf den konkreten Tarif an.
Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.
