Eine Frau sitzt mit einer Mappe in einem hellen Wartezimmer.
Wartezeiten in der PKV: Wann beginnt der Leistungsanspruch und welche Ausnahmen kommen infrage?

Ratgeber Tarife & Leistungen · Stand 2026

Wartezeiten in der PKV 2026: Ab wann der Versicherungsschutz gilt

Vertrag unterschrieben, Beitrag gezahlt – und trotzdem zahlt die private Krankenversicherung den neuen Zahnersatz nicht? Genau das kann in den ersten Monaten passieren, wenn eine Wartezeit läuft. Wer die Regeln kennt, kann sie in den meisten Fällen vollständig vermeiden.

3 Monateallgemeine Wartezeit, höchstens
8 Monatefür Zahnersatz, Psychotherapie, Entbindung
2 MonateFrist für die Anrechnung der GKV-Zeit
0 Tagebei Unfällen

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Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Wartezeit?
  2. Wie lange gelten Wartezeiten?
  3. Wann Wartezeiten entfallen
  4. Wechsel aus der GKV
  5. Rechenbeispiel Zahnersatz
  6. Tarife ohne Wartezeit
  7. Beamte und Anwärter
  8. Kinder und Partner
  9. Wartezeit und Karenzzeit
  10. Pflege und Zusatztarife
  11. Tarifwechsel
  12. So vermeiden Sie Lücken
  13. PKV ohne Wartezeit ist keine rückwirkende Versicherung
  14. Häufige Fragen

Wartezeiten in der PKV: die Kurzantwort

Die Wartezeiten in der PKV sind gesetzlich gedeckelt: Die allgemeine Wartezeit beträgt höchstens drei Monate, die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie höchstens acht Monate. Wer direkt aus der gesetzlichen Krankenkasse wechselt, bekommt seine Vorversicherungszeit angerechnet, und viele aktuelle Tarife verzichten ohnehin ganz auf Wartezeiten.

  • Obergrenzen nach § 197 VVG: 3 Monate allgemein, 8 Monate für die besonderen Leistungen.
  • Anrechnung der GKV-Zeit, wenn die PKV spätestens 2 Monate nach Ende der Vorversicherung beantragt wird.
  • Keine Wartezeit bei Unfällen und bei Neugeborenen, die binnen 2 Monaten nachversichert werden.
  • Tarife wie DKV BestMed Komfort, SDK GesundheitsFAIR oder LKH-GesundheitsUpgrade haben keine Wartezeiten.

Was ist eine Wartezeit in der PKV?

Eine Wartezeit in der PKV ist der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem der Versicherer für bestimmte Behandlungen noch nicht leistet, obwohl Sie bereits Beiträge zahlen. Erst nach ihrem Ablauf besteht der volle, im Tarif vereinbarte Schutz.

Der Gedanke dahinter ist einfach: Der Versicherer will verhindern, dass jemand eine private Krankenversicherung nur deshalb abschließt, weil eine teure Behandlung unmittelbar bevorsteht – etwa eine Brücke, eine Geburt oder eine Therapie. Die Wartezeit schützt damit die Gemeinschaft der Versicherten vor Kosten, die schon beim Abschluss absehbar waren. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft leistet, darf die PKV solche Fristen vertraglich vereinbaren.

Wichtig ist die Abgrenzung zu drei anderen Begriffen, die im Antrag und in den Bedingungen oft nebeneinander stehen:

Wartezeit, Zahnstaffel und Karenzzeit in der privaten Krankenversicherung
BegriffWas er bedeutetBeispiel
VersicherungsbeginnTag, ab dem der Vertrag läuft und Beiträge fällig werden1. Januar
WartezeitFrist ab Versicherungsbeginn, in der bestimmte Leistungen noch ruhen3 oder 8 Monate
Zahnstaffel / LeistungsbegrenzungLeistung wird gezahlt, aber in den ersten Jahren auf Höchstbeträge begrenzt1.000 € im ersten Jahr
KarenzzeitFrist beim Krankentagegeld ab Beginn jeder ArbeitsunfähigkeitTagegeld ab dem 43. Tag

Die Wartezeit wird vom Versicherungsbeginn an gerechnet, nicht vom Tag der Antragstellung. Behandlungen, die vor dem Versicherungsbeginn stattgefunden haben, sind grundsätzlich nicht versichert – unabhängig von jeder Wartezeit. Was dagegen während der Wartezeit neu auftritt und erst nach ihrem Ende behandelt wird, zahlt der Versicherer im vollen Umfang.

Wie lange dauern die Wartezeiten in der PKV?

Die PKV-Wartezeiten dauern höchstens drei Monate für die allgemeine Wartezeit und höchstens acht Monate für die besondere Wartezeit. Längere Fristen erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung nicht.

Die Grenzen stehen in § 197 VVG. Welche Frist im Einzelfall tatsächlich gilt, regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbedingungen des Versicherers – oft sind die Fristen kürzer als erlaubt oder entfallen ganz.

Gesetzliche Obergrenzen für Wartezeiten in der PKV (§ 197 VVG), Stand 2026
Art der WartezeitHöchstdauerBetroffene Leistungen
Allgemeine Wartezeit3 Monatealle Leistungen des Tarifs, soweit nicht besonders geregelt: Arzt, Arzneimittel, Krankenhaus
Besondere Wartezeit8 MonateEntbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
Pflegekrankenversicherung (Zusatz)3 JahrePflegetagegeld und Pflegekosten aus privaten Zusatztarifen
UnfallkeineBehandlung nach einem Unfall, der nach Versicherungsbeginn passiert

Maximal zulässige Wartezeiten in Monaten

Ein Beispiel aus dem Markt zeigt, wie das in der Praxis aussieht: Die ARAG KomfortKlasse arbeitet mit einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten und acht Monaten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie; bei Unfällen gilt keine Wartezeit. Die geschlossenen VollMed-Tarife der Zürich, die heute im Bestand der DKV laufen, sehen ebenfalls drei und acht Monate vor. Viele neuere Tarife haben die Wartezeiten dagegen komplett gestrichen – mehr dazu im Abschnitt Tarife ohne Wartezeit.

Unsere Einordnung: In der Beratung spielt die Wartezeit bei der Vollversicherung selten die Hauptrolle, weil sie bei den meisten Wechslern angerechnet wird oder im Tarif gar nicht vorkommt. Kritisch wird sie bei Rückkehrern aus dem Ausland, nach einer Versicherungslücke und bei geplanter Schwangerschaft oder Zahnsanierung. Genau diese Fälle prüfen wir vor jedem Antrag.

Wann entfallen die Wartezeiten in der PKV?

Die Wartezeiten in der PKV entfallen bei Unfällen, bei nahtlosem Wechsel aus einer anderen Krankenversicherung, bei der rechtzeitigen Nachversicherung von Neugeborenen und in vielen Tarifen generell. Die besonderen Wartezeiten kann der Versicherer außerdem gegen ein ärztliches Attest erlassen.

Wann Wartezeiten in der PKV wegfallen oder angerechnet werden
SituationAllgemeine WartezeitBesondere WartezeitVoraussetzung
Unfall nach Versicherungsbeginnentfälltje nach TarifUnfall ereignet sich nach dem Vertragsbeginn
Wechsel aus der GKVangerechnetangerechnetAntrag spätestens 2 Monate nach Ende der GKV, Beginn direkt im Anschluss
Wechsel von einer anderen PKVangerechnetangerechnetununterbrochene Vorversicherung, Antrag binnen 2 Monaten
Neugeborenes (§ 198 VVG)entfälltentfälltAnmeldung binnen 2 Monaten, Elternteil versichert
Ehe- oder Lebenspartnerentfälltje nach TarifAntrag binnen 2 Monaten nach Heirat, Partner mind. 3 Monate versichert
Ärztliches Zeugnis—kann erlassen werdenUntersuchung beim Antrag, Vereinbarung mit dem Versicherer
Tarif ohne Wartezeitkeinekeineausdrücklich in den Tarifbedingungen geregelt

Das ärztliche Zeugnis ist ein oft übersehener Weg: Legen Sie beim Antrag ein aktuelles Attest über Ihren Gesundheitszustand vor – bei Zahnleistungen typischerweise einen zahnärztlichen Befund –, kann der Versicherer auf die besonderen Wartezeiten verzichten. Die Untersuchung zahlen Sie in der Regel selbst. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, ob überhaupt eine Wartezeit angerechnet werden muss.

Wartezeit in Ihrem Fall prüfen

Wir klären vor dem Antrag, ob in Ihrem Wunschtarif eine Wartezeit gilt und ob Ihre Vorversicherung angerechnet wird.

PKV-Wartezeiten beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Beim Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wird die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass Sie die private Krankenversicherung spätestens zwei Monate nach dem Ende der GKV beantragen und der neue Schutz unmittelbar im Anschluss beginnt.

Für die meisten Menschen, die in die PKV gehen, ist das der Normalfall. Ein Angestellter, dessen Gehalt 2026 über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegt, scheidet zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus und beginnt seine PKV am 1. Januar. Eine Lücke entsteht nicht, die Wartezeiten sind durch die GKV-Mitgliedschaft abgedeckt. Ab 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 84.150 €; an der Anrechnung ändert das nichts. Wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft, erklären wir unter In die PKV wechseln.

Dasselbe gilt für Selbstständige, die aus der freiwilligen GKV kommen, und für Personen, die aus einem öffentlichen Dienstverhältnis mit Heilfürsorge ausscheiden – etwa Soldaten oder Polizeibeamte, die den Dienst verlassen. Auch eine Familienversicherung in der GKV zählt als Vorversicherung.

Wann die Anrechnung scheitert

  • Versicherungslücke: Liegen zwischen dem Ende der GKV und dem Beginn der PKV mehr als ein paar Tage, oder wird der Antrag erst nach mehr als zwei Monaten gestellt, beginnen die Wartezeiten neu.
  • Rückkehr aus dem Ausland: Wer mehrere Jahre im Ausland lebte und dort versichert war, kann in der Regel keine deutsche Vorversicherung vorweisen. Welche Regeln im Ausland gelten, steht im Ratgeber PKV im Ausland.
  • Keine Krankheitskostenversicherung: Eine reine Zusatz- oder Reiseversicherung ersetzt keine Vorversicherung für die Vollversicherung.
Praxis-Tipp

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über das Ende der Mitgliedschaft ausstellen und reichen Sie sie mit dem PKV-Antrag ein. So ist die Anrechnung der Wartezeiten von Anfang an dokumentiert, und es gibt später keine Diskussion bei der ersten größeren Rechnung.

Rechenbeispiel: Was eine PKV-Wartezeit beim Zahnersatz kosten kann

Eine PKV-Wartezeit kann beim Zahnersatz schnell mehrere tausend Euro kosten, wenn keine Vorversicherung angerechnet wird. Das folgende Beispiel zeigt eine Brücke über 3.000 €, die im fünften Versicherungsmonat eingegliedert wird – bei jemandem, der aus dem Ausland zurückkehrt und keine Vorversicherungszeit mitbringt.

Beispielrechnung mit 3.000 € Rechnungsbetrag, ohne Selbstbeteiligung und ohne angerechnete Vorversicherung; vereinfacht
Tarif (Beispiel)RegelungErstattung im 5. Monat
ARAG KomfortKlasse8 Monate besondere Wartezeit für Zahnersatz0 €
ARAG KomfortKlasse, nach Ablauf der Wartezeit im 1. JahrZahnersatz 80 %, Zahnstaffel im 1. Jahr bis 1.000 €1.000 €
DKV BestMed Komfortkeine Wartezeit, Zahnersatz 75 %2.250 €
DKV BestMed Komfort, Kooperationszahnarztkeine Wartezeit, Zahnersatz 85 %2.550 €

Der Unterschied ist erheblich: Im Tarif mit Wartezeit tragen Sie die 3.000 € vollständig selbst. Selbst nach Ablauf der acht Monate begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung im ersten Jahr auf 1.000 €. Im Tarif ohne Wartezeit erhalten Sie sofort 2.250 €, beim Kooperationszahnarzt sogar 2.550 €. Wer aus der GKV wechselt, bekommt die Vorversicherung angerechnet – dann entfällt die Wartezeit auch in der KomfortKlasse, die Zahnstaffel bleibt aber bestehen.

2.250 €Erstattung ohne Wartezeit (75 %)
0 €Erstattung während der 8-monatigen Wartezeit
1.000 €Zahnstaffel-Grenze im 1. Jahr (Beispiel)

Für die Tarifwahl bedeutet das: Wer eine Zahnbehandlung absehbar vor sich hat, sollte gleichzeitig auf Wartezeit und Zahnstaffel achten. Welche Zahnleistungen die Volltarife im Detail bieten, zeigt unser Ratgeber PKV-Zahnleistungen. Aber Vorsicht: Eine Behandlung, die schon vor dem Antrag angeraten oder geplant war, müssen Sie in den Gesundheitsfragen angeben – sie kann trotz fehlender Wartezeit ausgeschlossen werden.

PKV-Tarife ohne Wartezeiten: Beispiele 2026

PKV-Tarife ohne Wartezeiten bieten zahlreiche Versicherer für Angestellte, Selbstständige und Beamte an. Bei diesen Tarifen besteht der volle Leistungsanspruch ab dem ersten Tag, unabhängig davon, ob Sie eine Vorversicherung nachweisen können.

Auswahl von Volltarifen ohne Wartezeiten, Tarifstand 2026
AnbieterTarifZielgruppeBesonderheit
DKVBestMed Komfort BMKAngestellte, Selbstständigefreie Arztwahl, Zahnersatz 75 %, Kooperationszahnarzt 85 %
SDKGesundheitsFAIR AM12 + S1 + Z8Angestellte, Ärzteambulant auch über GOÄ-Höchstsatz, SB 20 % bis 480 €
Union KrankenversicherungGesundheitVARIO 400 / 800 / 1600Angestellte, Selbstständige, Kinderoffener Hilfs- und Heilmittelkatalog
LKHGesundheitsUpgrade Premium und KomfortAngestellte, SelbstständigePremium: 100 % auch über GOÄ/GOZ-Höchstsätze
LVMA 0Angestellte, Selbstständige, Kinderambulant ohne Selbstbeteiligung, Wartezeiten entfallen
WürttembergischePakete Kompakt, Komfort, PremiumAngestellte, SelbstständigeBaukasten aus Ambulant, Stationär und Zahn
DKVBestMed Uni BMUNIStudenten, Schüler ab 15Fortführung ohne Risikoprüfung nach dem Studium

Die Liste zeigt: Eine fehlende Wartezeit ist kein Merkmal teurer Spitzentarife. Sie findet sich im Kompakttarif der Württembergischen ebenso wie im Premiumtarif der LKH. Entscheidend für die Tarifwahl bleiben deshalb die Leistungen selbst – Selbstbeteiligung, Zahnersatz, Hilfsmittel, Psychotherapie – und die Beitragsentwicklung. Einen Überblick über Beiträge nach Alter liefert unser PKV-Rechner; worauf es beim Tarifvergleich ankommt, erklärt der Ratgeber PKV: Worauf achten?.

Keine Wartezeit heißt nicht: keine Gesundheitsprüfung. Auch in Tarifen ohne Wartezeit prüft der Versicherer beim Antrag Ihre Vorerkrankungen. Laufende, geplante oder angeratene Behandlungen können mit einem Risikozuschlag belegt oder ausgeschlossen werden. Mehr dazu unter PKV mit Vorerkrankungen und Gesundheitsprüfung.

Tarife ohne Wartezeit vergleichen

Wir zeigen Ihnen passende Volltarife ohne Wartezeiten für Ihr Alter und Ihren Beruf – mit echten Beiträgen und Leistungsvergleich.

Wartezeiten in der PKV für Beamte und Anwärter

Für Beamte und Beamtenanwärter verzichten die meisten Beihilfetarife der privaten Krankenversicherung auf Wartezeiten. Das ist wichtig, weil Anwärter häufig direkt aus der Familienversicherung oder aus dem Studium kommen und ab dem ersten Diensttag vollen Schutz brauchen.

Beihilfetarife ohne Wartezeiten, Stand 2026
AnbieterBeihilfetarifWartezeiten
ARAGBeihilfe-Welt: BeihilfeBest, BeihilfeKlinik, BeihilfeEinbettkeine
BarmeniaGenau-Für-Sie Beamtenpaket und BGK50 für Anwärterkeine
Bayerische BeamtenkrankenkasseBeihilfeCOMFORT BC 50keine, kein Höchsteintrittsalter
Union KrankenversicherungBeihilfeCOMFORT BC 50 / BC 50 SBkeine
DebekaAnwärtertarif B30A + B20A mit WL30A + WL20Akeine
SDKAnwärtertarife BA30 / BAEkeine
Alte OldenburgerBeamtenanwärterversicherung BVkeine

Ändert sich später der Beihilfesatz – etwa weil das zweite Kind geboren wird, die Beihilfe für den Ehepartner wegfällt oder der Ruhestand beginnt –, müssen Sie den Restkostentarif anpassen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, gibt es nach § 199 Abs. 2 VVG weder eine Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten. Für den neu hinzukommenden Anteil gilt allerdings das dann erreichte Alter. Wie sich der Beihilfesatz zusammensetzt, erklären wir im Ratgeber Beihilfe; die Situation in der Elternzeit beschreibt der Ratgeber Beamte in Elternzeit.

Wer als Beamter Vorerkrankungen hat, kommt über die Öffnungsaktion in die PKV, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung gestellt wird. Passende Tarife für den Dienstbeginn finden Sie unter PKV für Beamtenanwärter und PKV für Beamte.

Beihilfetarif ohne Wartezeit

Wir berechnen den passenden Restkostentarif für Ihren Beihilfesatz und achten auf nahtlosen Schutz ab dem ersten Diensttag.

PKV-Wartezeiten für Kinder, Neugeborene und Ehepartner

Neugeborene sind in der PKV ohne Wartezeit versichert, wenn sie spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet werden und ein Elternteil am Tag der Geburt beim selben Versicherer versichert ist. Das regelt § 198 VVG.

Die Kindernachversicherung ist einer der stärksten Vorteile der privaten Krankenversicherung für Familien: Das Kind wird ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufgenommen – auch wenn es mit einer Erkrankung zur Welt kommt. Der Versicherer darf allerdings verlangen, dass der Elternteil bereits mindestens drei Monate versichert ist, und der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als der des Elternteils. Adoptivkinder sind gleichgestellt. Alle Details lesen Sie in der Kindernachversicherung und unter Kinder mitversichern.

Schwangerschaft und Entbindung

Die Entbindung gehört zu den Leistungen, für die eine besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten gelten kann. Wer mit Kinderwunsch in die PKV wechselt, sollte deshalb prüfen, ob die GKV-Zeit angerechnet wird oder ob der gewählte Tarif ganz ohne Wartezeit auskommt. Was die PKV rund um Schwangerschaft und Geburt leistet, fasst der Ratgeber PKV in der Schwangerschaft zusammen.

Ehe- und Lebenspartner

Für den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner einer bereits versicherten Person entfällt die allgemeine Wartezeit, wenn der Partner innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung mitversichert wird und der bereits versicherte Partner seit mindestens drei Monaten versichert ist. Anders als beim Neugeborenen gibt es beim Partner aber eine normale Gesundheitsprüfung.

Wartezeit und Karenzzeit beim PKV-Krankentagegeld

Beim Krankentagegeld der PKV gibt es zwei verschiedene Fristen: die einmalige Wartezeit ab Versicherungsbeginn und die Karenzzeit, die bei jeder Arbeitsunfähigkeit neu zählt. Beide werden häufig verwechselt, wirken aber ganz unterschiedlich.

Wartezeit und Karenzzeit im Krankentagegeld
MerkmalWartezeitKarenzzeit
Beginnmit dem Versicherungsbeginnmit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit
Dauerhöchstens 3 bzw. 8 Monatefrei wählbar, z. B. 15, 29, 43 oder 92 Tage
Wie ofteinmaligbei jeder Erkrankung neu
Auswirkung auf den Beitragkeineje länger, desto günstiger
Anrechnung Vorversicherungja, bei nahtlosem Wechselnein

Die Karenzzeit ist also keine Leistungslücke zum Vertragsstart, sondern ein Gestaltungsmittel: Angestellte erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und wählen deshalb meist ein Tagegeld ab dem 43. Tag. Selbstständige mit wenig Rücklagen setzen früher ein. Die Debeka bietet zwölf Karenzzeiten vom 15. bis zum 366. Tag, die DEVK sechs Stufen von 15 bis 365 Tagen, wobei KT15 und KT29 Selbstständigen vorbehalten sind. Die LKH verzichtet in ihren Krankentagegeldtarifen KTA und KTS auf eine Wartezeit, der Tarif KTS ist schon ab dem 8. Tag wählbar. Mehr zur richtigen Höhe und zum Beginn lesen Sie im Ratgeber Krankentagegeld.

Wartezeiten in der privaten Pflege- und Krankenzusatzversicherung

In der privaten Pflegezusatzversicherung darf die Wartezeit bis zu drei Jahre betragen, in der Krankenzusatzversicherung gelten dieselben Grenzen wie in der Vollversicherung: drei Monate allgemein und acht Monate für Zahn, Psychotherapie und Entbindung.

Bei Pflegezusatztarifen sind lange Fristen verbreitet. Die Pflegetagegeldstufe der Postbeamtenkrankenkasse hat eine Wartezeit von drei Jahren, bei Unfall keine. Für geförderte Pflegetarife (Pflege-Bahr) gilt eine fünfjährige Wartezeit; bei der AXA entfällt sie, wenn der geförderte Tarif mit einem ungeförderten VARIO-Pflegetarif kombiniert wird. Andere Anbieter wie IDEAL verzichten beim Pflegetagegeld ganz auf eine Wartezeit. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, die jeder Privatversicherte abschließen muss, kennt dagegen eine Vorversicherungszeit, bei der die Zeit in der sozialen Pflegeversicherung mitzählt.

Bei Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte ist der Verzicht auf Wartezeiten inzwischen Standard: Tarife wie DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100, JA dental plus oder die ERGO Zahntarife ohne Gesundheitsfragen leisten ab dem ersten Tag, begrenzen die Erstattung aber in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel. Ambulante und stationäre Zusatztarife arbeiten dagegen öfter mit den klassischen drei und acht Monaten – der Krankenhauszusatz JA stationär plus der Janitos etwa mit drei Monaten, bei Entbindung und Psychotherapie acht Monaten, nicht bei Unfall. Einen Überblick über Zusatztarife gibt der Ratgeber Krankenzusatzversicherung.

Wartezeiten beim PKV-Tarifwechsel und Anbieterwechsel

Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nach § 204 VVG gilt keine neue Wartezeit für die bisherigen Leistungen. Nur für Mehrleistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet, darf der Versicherer eine Wartezeit ansetzen, eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Zuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren.

Das ist für Bestandskunden ein wichtiger Punkt: Wer nach einer Beitragserhöhung in einen günstigeren, gleichartigen Tarif wechselt, behält seine erworbenen Rechte und seine Alterungsrückstellung. Steigt dabei zum Beispiel der Zahnersatz von 75 auf 90 Prozent, kann für die zusätzlichen 15 Prozentpunkte eine Wartezeit laufen – der bisherige Anteil wird dagegen ohne Unterbrechung weitergezahlt. Sie können für Mehrleistungen auch einen Leistungsausschluss statt eines Zuschlags wählen. Alles zum Ablauf lesen Sie unter Tarifwechsel nach § 204 VVG und Beitragsanpassung prüfen.

Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird die bisherige PKV-Zeit auf die Wartezeiten angerechnet, wenn der neue Vertrag nahtlos anschließt. Die Gesundheitsprüfung findet dagegen vollständig neu statt, und die Alterungsrückstellung wird bei Verträgen ab 2009 nur im Umfang des Basistarifs mitgenommen. Kündigen Sie den alten Vertrag deshalb erst, wenn der neue angenommen ist – mehr dazu unter PKV-Anbieter wechseln.

Tarifwechsel nach § 204 VVG

  • Keine neue Wartezeit für die bisherigen Leistungen
  • Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten
  • Gesundheitsprüfung nur für Mehrleistungen
  • Leistungsausschluss statt Zuschlag wählbar

Risiken beim Anbieterwechsel

  • Wartezeit für Mehrleistungen möglich
  • Beim Anbieterwechsel komplett neue Gesundheitsprüfung
  • Alterungsrückstellung beim Anbieterwechsel nur teilweise übertragbar
  • Kündigung vor Annahme kann eine Versicherungslücke reißen

So vermeiden Sie Lücken durch PKV-Wartezeiten

Lücken durch Wartezeiten in der PKV vermeiden Sie vor allem durch einen nahtlosen Übergang aus der bisherigen Krankenversicherung und durch die Wahl eines Tarifs ohne Wartezeiten. Die folgende Checkliste fasst zusammen, worauf wir vor jedem Antrag achten:

  1. Vorversicherung klären: Endet Ihre GKV oder bisherige PKV direkt vor dem neuen Versicherungsbeginn? Dann werden die Wartezeiten angerechnet.
  2. Zwei-Monats-Frist einhalten: Stellen Sie den Antrag spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung – besser deutlich früher.
  3. Tarifbedingungen lesen: Prüfen Sie, ob der Wunschtarif überhaupt eine Wartezeit vorsieht und für welche Leistungen.
  4. Zahnstaffel mitdenken: Auch ohne Wartezeit kann die Erstattung für Zahnersatz in den ersten Jahren begrenzt sein.
  5. Geplante Behandlungen angeben: Angeratene oder begonnene Behandlungen gehören in den Antrag – sonst droht später Streit um die Leistung.
  6. Attest nutzen: Muss eine besondere Wartezeit laufen, fragen Sie nach einem Erlass gegen ärztliches Zeugnis.
  7. Familie rechtzeitig anmelden: Neugeborene binnen zwei Monaten nach der Geburt, Ehepartner binnen zwei Monaten nach der Heirat.
  8. Nicht vorschnell kündigen: Den alten Vertrag erst beenden, wenn der neue schriftlich angenommen ist. Bei vorübergehender Pause hilft eine Anwartschaft.

Wer diese Punkte beachtet, merkt von Wartezeiten in der Praxis meist nichts. Wer dagegen mit einer Lücke, aus dem Ausland oder mit einer konkret geplanten Behandlung in die PKV geht, sollte den Tarif gezielt nach diesem Kriterium auswählen – der Beitragsunterschied zwischen Tarifen mit und ohne Wartezeit ist oft kleiner als eine einzige nicht erstattete Rechnung.

Nahtlos in die PKV – ohne Wartezeit

Wir planen Ihren Versicherungsbeginn, prüfen die Anrechnung Ihrer Vorversicherung und rechnen Tarife ohne Wartezeiten für Sie durch.

Private Krankenversicherer mit Tarifen ohne Wartezeit

Diese privaten Krankenversicherer bieten in ihren aktuellen Volltarifen Schutz ohne Wartezeiten. Die Profile zeigen Tarife, Beiträge und Besonderheiten im Detail:

Alle Gesellschaften finden Sie in der Übersicht der PKV-Anbieter.

PKV ohne Wartezeit ist keine rückwirkende Versicherung

Ein Verzicht auf Wartezeiten bedeutet nicht, dass beliebige bereits eingetretene oder bekannte Behandlungsfälle nachträglich versichert werden. Versicherungsbeginn, Annahme des Antrags, laufender Versicherungsfall und Wartezeit sind getrennte Vertragsfragen. Rückwirkende Datierungen oder besondere gesetzliche Nachversicherungsrechte dürfen nicht als allgemeine Möglichkeit verstanden werden, erst nach einer Diagnose Schutz zu kaufen.

Geben Sie bekannte Beschwerden und geplante Behandlungen entsprechend den tatsächlichen Antragsfragen an. Bei einer bevorstehenden Operation oder Kinderwunschbehandlung sollte zuerst der bestehende Vertrag geprüft werden. Die Ratgeber zu Krankenhausleistungen und künstlicher Befruchtung erklären die notwendigen Leistungsanfragen.

Häufige Fragen zu Wartezeiten in der PKV

Wie lange sind die Wartezeiten in der PKV?

Die allgemeine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung beträgt höchstens drei Monate. Für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie darf der Versicherer eine besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten vereinbaren. Diese Obergrenzen legt § 197 VVG fest. Viele moderne Volltarife verzichten ganz auf Wartezeiten.

Gilt die Wartezeit auch, wenn ich aus der gesetzlichen Krankenkasse wechsle?

In der Regel nicht. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt, bekommt die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet, wenn die PKV spätestens zwei Monate nach dem Ende der Vorversicherung beantragt wird und der neue Schutz direkt im Anschluss beginnt. Für die meisten Angestellten und Selbstständigen, die aus der GKV wechseln, fallen die Wartezeiten dadurch praktisch weg.

Gibt es bei Unfällen eine Wartezeit?

Nein. Die allgemeine Wartezeit entfällt bei Unfällen, die nach Versicherungsbeginn passieren. Wer sich im ersten Monat nach Vertragsbeginn beim Sport verletzt, ist sofort versichert. Auch viele Zahntarife lassen Begrenzungen und Staffeln bei Unfällen weg.

Welche PKV-Tarife haben keine Wartezeiten?

Ohne Wartezeiten kommen zum Beispiel DKV BestMed Komfort, die SDK-Kombination GesundheitsFAIR AM12 + S1 + Z8, GesundheitVARIO der Union Krankenversicherung, LKH-GesundheitsUpgrade Premium und Komfort, der LVM-Tarif A 0 sowie die Pakete der Württembergischen aus. Bei Beamten verzichten unter anderem die ARAG Beihilfe-Welt, die Barmenia Genau-Für-Sie-Tarife und BeihilfeCOMFORT auf Wartezeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?

Die Wartezeit beginnt mit dem Versicherungsbeginn und läuft einmalig ab. Die Karenzzeit gibt es beim Krankentagegeld: Sie zählt ab dem Beginn jeder einzelnen Arbeitsunfähigkeit und legt fest, ab welchem Krankheitstag das Tagegeld gezahlt wird, zum Beispiel ab dem 43. Tag. Die Karenzzeit gilt bei jeder Erkrankung neu, die Wartezeit nur einmal.

Haben Neugeborene in der PKV eine Wartezeit?

Nein, wenn das Kind rechtzeitig angemeldet wird. Nach § 198 VVG wird ein Neugeborenes rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten versichert, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Der Versicherer darf verlangen, dass der Elternteil bereits mindestens drei Monate versichert ist.

Kann die Wartezeit erlassen werden?

Ja. Die besonderen Wartezeiten können erlassen werden, wenn Sie beim Antrag ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand vorlegen. Die allgemeine Wartezeit entfällt außerdem für Ehe- und Lebenspartner, die innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat mitversichert werden, sofern der Partner schon mindestens drei Monate versichert ist.

Gilt beim Tarifwechsel eine neue Wartezeit?

Nur für Mehrleistungen. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG behalten Sie Ihre erworbenen Rechte. Bietet der neue Tarif mehr als der alte, etwa einen höheren Zahnersatz, darf der Versicherer für diesen Mehrteil eine Wartezeit ansetzen und eine Gesundheitsprüfung verlangen. Für die bisherigen Leistungen gilt keine neue Wartezeit.

Redaktion KV Rechner

Wir prüfen Tarife, Bedingungen und Beiträge der privaten Krankenversicherer laufend und rechnen Ihr Angebot individuell — für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studenten und Familien. Tarifstand 2026.

PKV ohne Wartezeit: Wir finden den passenden Tarif

Wir prüfen die Anrechnung Ihrer Vorversicherung, vergleichen Tarife mit und ohne Wartezeiten und rechnen Ihr Angebot mit echten Beiträgen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

  • Nahtloser Versicherungsbeginn
  • Tarife ohne Wartezeiten und Zahnstaffel im Blick
  • Auch für Beamte, Selbstständige und Familien

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